Gründe gegen gem. Sorgerecht

  • Zitat von »xxxblogy«
    Und der KV war nie bereit, mit dem JA und mir zu kooperieren was die Umgangsregelung betrifft. Er zog dann vor Gericht.



    Muss er ja auch nicht. Hast du den KV bei der UG-Reglung mit einbezogen oder hast du festgelegt so und so fertig,so auf die
    Art, Friss oder stirb,denn dann hätte ich als KV auch nicht kooperiert.

    Wieso muss er nicht kooperieren?? Ihm wurde tausend mal angeboten sich mit mir beim JA zusammenzusetzen und eine Lösung zu finden!!!!
    Ich habe nicht gesagt, so und so soll es laufen!! Das sollte GEMEINSAM beim JA geregelt werden! Aber er ging ja lieber seinen eigenen Weg, und der war vor Gericht!!

  • @amselrüde: Also fände ich es fair zu sagen, dass es bei diesem Gesetz vorrangig um die Gleichberechtigung von Mann und Frau gehen soll und nicht um das Kind.
    Ich finde dass das "Kindswohl" über "Gleichberechtigung" geht. Schließlich ist es kein "Objekt" an dem man gleichberechtigt ist sondern ein Mensch. Und wenn es um Menschen geht, muss es immer Einzelfallentscheidungen geben. Finde ich.


    Naja, Frauen und Männer, Mütter und Väter sind nun mal gleichberechtigt, auch wenn die Praxis, sowohl im Beruf, wie eben auch in Sachen Kinder anders aussieht. In gewisser Weise hat doch auch aber eine Art "Unschuldsvermutung" zu gelten, wenn es um Väter geht oder? Wenn sich dann herausstellt, daß es anders ist, wird gehandelt.
    Stell Dir vor Frauen müßten erstmal mindestens ein Jahr umsonst arbeiten, um zu beweisen, daß sie in der Lage dazu sind (auch wenn das sicher n blöder Vergleich ist)...


    Das Kindeswohl als teminus technicus an sich ist mir auch zu schwammig definiert, um ein wirklich klar fassbares Etwas zu sein. Ist eben auch vielfach Auslegungssache. Und machen wir uns nix vor, das "Kindeswohl" ist derzeit in so vielen Dingen in der Praxis nachrangig... obwohl es doch so ein hohes Gut sein müßte...
    Letztlich kann sowas nur eine Einzelfallentscheidung sein... und Väter sind ja auch jetzt noch lange nicht gleichberechtigt. Wenn Väter per se etwas erst beweisen müssen, warum müssen Mütter dies dann nicht und machen wir uns nix vor, längst nicht alle Mütter gehen sorgsam mit ihrer Leibesfrucht um... und auch später nicht... müßten sich diese, dann nicht auch das Sorgerecht erst verdienen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Amselrüde ()

  • Ich habe keine Angst "Macht" zu verlieren... Ich bin nicht die, die überall gegen ankämpft, sondern der KV!
    Glaube mir, Macht habe ich genug ob mit oder ohne gem.SR! Schließlich lebt das Kind bei mir und wird von mir großgezogen...

  • Und machen wir uns nix vor, das "Kindeswohl" ist derzeit in so vielen Dingen in der Praxis nachrangig... obwohl es doch so ein hohes Gut sein müßte...


    Stimmt leider.


    Naja, Frauen und Männer, Mütter und Väter sind nun mal gleichberechtigt, auch wenn die Praxis, sowohl im Beruf, wie eben auch in Sachen Kinder anders aussieht. In gewisser Weise hat doch auch aber eine Art "Unschuldsvermutung" zu gelten, wenn es um Väter geht oder? Wenn sich dann herausstellt, daß es anders ist, wird gehandelt.
    Stell Dir vor Frauen müßten erstmal mindestens ein Jahr umsonst arbeiten, um zu beweisen, daß sie in der Lage dazu sind (auch wenn das sicher n blöder Vergleich ist)...


    Naja, der Vergleich ist wirklich ein wenig ... :D Ich denke einfach nicht, dass es dabei um ein "Recht" an und für sich geht, wie das Recht zu arbeiten oder zu wählen oder ... sondern, dass die "elterliche Sorge" eigentlich kein "Machtinstrument" sein sollte, so im Sinne von "Ätschibätschi ich darf entscheiden ob das Kind ins Gymnasium kommt und du nicht" ... :aetsch Ich finde auch nicht, dass es um "Schuld" geht sondern schlicht darum, dass es irgendeine Lösung geben muss, wenn sich zwei Menschen sich nicht entscheiden können, aber irgendwie entschieden werden muss. Und dass eben nicht bei so einer Schulentscheidung noch zusätzlich dazu kommt, dass man vor Gericht ziehen muss - vorallem dann nicht, wenn eben einer vermutet, der andere wolle nur "Macht" haben und ihm ginge es nicht ums Kind (weil er es z.B. gar nicht regelmässig sieht OBWOHL dem Umgang nichts im Wege stehen würde...)


    Letztlich kann sowas nur eine Einzelfallentscheidung sein... und Väter sind ja auch jetzt noch lange nicht gleichberechtigt.


    ja, genau Einzelfallentscheidung. Und ich habe nicht gemeint, dass Väter sich die Sorge erst mal verdienen müssen, sondern dass geschaut und darauf hingearbeitet wird, dass die Eltern soweit miteinander kooperieren können, dass es zum Wohl des Kindes ist. Da müssten sich das beide quasi "verdienen". Einfach weil es um etwas geht das Kooperationsfähigkeit verlangt um sinnvoll zu sein. Dumm ist es natürlich schon, dass die "Männer da einen leichten biologischen Nachteil" haben (da sie das Kind nicht im Bauch haben und nicht stillen können ...) und es geht auch nicht darum, dass bei jedem völlig zerstrittenen Ex-Paar die Frau besser ist für das Kind und deshalb die Sorge haben sollte, sondern darum, dass es dann extrem schwer ist dies gemeinsam zu machen...

  • Hi,
    was sind Gründe gegen ein GSR.....
    Ich lass mich dazu mal kurz aus:
    -Kindswohlgefährdung, die nachweisbar ist.
    -Entscheidungen, die das Wohl des Kindes negativ beeinflussen würden.
    -Wenn Umgang nicht, nur schleppend oder garnicht stattfinden täte.
    ...............................................................................
    Alles andere reicht eigentlich nicht u ein GSR zu verhindern.


    Zeigt ein ET durch regelmässigen Umgang sein Interesse am Kind und kann mit dem gemeinsamen KInd gut umgehen, sprich Sorgfaltspflicht etc... einhalten, ist der Weg eigentlich schon gut geebnet.
    Sollten die Eltern nicht gut miteinander komunizieren, wird durch das GSR darauf hingearbeitet, dass diese Eltern (ich eingeschlossen) das halt an Hand der Situation und der Alltäglichkeit lernen im "Interesse" des Kindes.
    ..............................
    Und, ja!
    Det ist schon ne gute Sache...........
    wenns nicht nebenher immer zu viele "WENNS" gäbe.

  • Hallo xxxblogy,


    ich kann Deine Sitution gut nachvollziehen. Klar, viele Eltern streiten, insbesondere nach einer Trennung. Aber nach ein paar Monaten sollte da auch Ruhe einkehren. Und ich finde, ein gewisser Grundkonsens, die Achtung des anderen und ein Minumum an Vertrauen müssen da sein, damit beide Eltern eine gemeinsame Entscheidung im Sinne des Kindes treffen können. Geht das nicht mehr, ist das alleinige Sorgerecht der bessere Weg - im Sinne des Kindes! Denn niemand nimmt es einfach so gelassen hin, wenn er wegen OP, Schul- oder KiGa-Wechsel, Umzug o.ä. jedes Mal vor Gericht muss. Das geht auch am Kind nicht spurlos vorbei, wenn Eltern ständig unter Dampf stehen. Aber wie die Gerichte das sehen :frag


    Du hast PN.

  • Ich denke in der Sache sind wir da gar nicht mal so weit auseinander :-)


    sondern, dass die "elterliche Sorge" eigentlich kein "Machtinstrument" sein sollte, so im Sinne von "Ätschibätschi ich darf entscheiden ob das Kind ins Gymnasium kommt und du nicht"


    Das wäre der Idealfall, aber wir gehen von Menschen aus... Streit an sich darüber was gut fürs Kind ist gibt es auch innerhalb intakter Beziehungen, nur das man sich trotzdem irgendwie mag :lach
    Ich finde es schon ok, wenn auch alle Väter und Mütter diesbezüglich gleichberechtig sind, ob sie sich noch mögen oder nicht, ob sie jemals verheiratet waren oder nicht... Wenn ein ET, geal ob KM oder KV ein Verhalten an den Tag legt, was nicht dem "Kindeswohl" dient und auch ein Richter dies so sieht, wird es auch weiterhin Konsequenzen haben. Aber ich finde, diesbezüglich sollte allen Vätern das gleiche Vertrauen entgegengebracht werden, wie per se allen Müttern, grundsätzlich...


    Einfach weil es um etwas geht das Kooperationsfähigkeit verlangt um sinnvoll zu sein.


    Dazu gehören immer zwei, beide ET und ja, vielleicht sollten getrennte Eltern dabei auch stärker begleitet werden... vielleicht sogar als eine Art Mediationspflicht in Sachen Kind... eine Art Schnellkurs: Wie trenne ich Eltern und Paarebene :D

  • Hallo,


    Lele, deine Idee von eine Art Bewährungszeit räumt den
    Müttern aber einen biologischen Heimvorteil ein, der so mMn nicht
    gerechtfertigt ist. Das SR steht in keinem Zusammenhang zum Stillen oder
    Austragen eines Kindes, sondern ist faktisch die rechtliche Vertretung des Kindes
    - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
    Wenn man also deinem Vorschlag strikt folgt, dürfte keine ET nach der Geburt das
    SR haben, sondern eben ein Vormund xy. Dann können beide ET während des ersten
    Lj. des Kindes beweisen, das sie geeignet und gewillt sind.
    Logisch, das ist in kleinster Weise sinnvoll und würde auch kaum im Interesse des Kindes
    liegen. Sowas geht also nicht - weder für Mütter noch für Väter.
    Und an dem Punkt haben wir dann ein Problem, denn abgesehen von den Vätern und Müttern,
    die schlichtweg versagen, gibt es ja auch noch jene, die gerne Verantwortung tragen möchten und
    ihr Kind lieben. Und genau denen kann man nicht per se das SR vorenthalten.
    Und nun müssen wir nur noch denen "habhaft" werden, die das SR missbrauchen.
    Und der beste Mittelweg dabei wäre mMn tatsächlich GSR ab Geburt und bei missbräuchlichem Einsatz
    dessen möglichst schneller Entzug. Das würde dann bedeuten beide ET hätten ab Geburt die gleichen Rechte,
    springt aber einer von beiden völlig vor die Wand ist dieser es genauso schnell wieder los.
    Und Umgang würde ich da zu einen zentralen - und nicht etwa völlig losgelösten - Thema machen. Den
    selbstverständlich kann man keine verantwortungsvollen Entscheidungen im Sinne eines Kindes treffen, wenn
    man das Kind nicht kennt.
    Und Meditation würde ich persönlich zur Pflichtübung bei ET machen, die sich, aus welchen Gründen auch immer,
    behaken. Wer nicht auftaucht, bleibt weg - und verliert das SR.



    lg
    Mami2511

  • Art, Friss oder stirb,denn dann hätte ich als KV auch nicht kooperiert.


    Wieso muss er nicht kooperieren?? Ihm wurde tausend mal angeboten sich mit mir beim JA zusammenzusetzen und eine Lösung zu finden!!!!
    Ich habe nicht gesagt, so und so soll es laufen!! Das sollte GEMEINSAM beim JA geregelt werden! Aber er ging ja lieber seinen eigenen Weg, und der war vor Gericht!!


    Was ist denn bei Gericht für den KV rausgekommen ?



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • @ Mami 2511: Ja, daran hatte ich gar nicht gedacht. Deinen "Vorschlag" finde ich total gut (vereinfachter Entzug von SR, Umgang nicht losgelöst, Pflicht-Mediation ...) Könntest du nicht Familienministerin werden :D ?

    Bleiben noch die ganz schwierigen Dinge, wie Gewalt in der Beziehung der ET und Vergewaltigung .... und dann natürlich der "freiwillige Verzicht auf SR" (ginge das auch noch?)



    @ Amselrüde: Ich glaube auch nicht, dass wir weit auseinander liegen. Mir ging es auch nicht um "ein bisschen Erziehungsstreiterei" - wenn wirklich beiden ihr Kind "am Herzen liegt" und es ihnen um dieses geht und nicht um sich selbst darf ruhig gestritten werden. ;-). Doof wird es immer wenn das Kind eben zum Streitobjekt missbraucht wird... aber das wäre bei Mami 2511s Lösung ja auch ausgeschlossen. Wie findest du die?

  • Doof wird es immer wenn das Kind eben zum Streitobjekt missbraucht wird... aber das wäre bei Mami 2511s Lösung ja auch ausgeschlossen. Wie findest du die?


    Und der beste Mittelweg dabei wäre mMn tatsächlich GSR ab Geburt und bei missbräuchlichem Einsatz
    dessen möglichst schneller Entzug. Das würde dann bedeuten beide ET hätten ab Geburt die gleichen Rechte,
    springt aber einer von beiden völlig vor die Wand ist dieser es genauso schnell wieder los.


    Und Meditation würde ich persönlich zur Pflichtübung bei ET machen, die sich, aus welchen Gründen auch immer,
    behaken. Wer nicht auftaucht, bleibt weg - und verliert das SR.


    Da kann ich gut mitgehen. Beide ET wären gleichberechtigt und in der Pflicht und schon bei einer Mediation würde sich einiges an Spreu vom Weizen trennen...

  • Ich finde Mamis2511 Vorschlag auch super :daumen So was ähnliches wie mit dem Führerschein, man kann ihn schnell bekommen, wenn man sich fleißig anstrengt und ihn auch schnell wieder verlieren, wenn man sich äußerst dumm anstellt.

  • Ich wolte noch so schön viel zitieren und meine Kommentare dazu abgeben. :D


    Jetzt aber möchte ich mich nur Mami2511 anschließen. Dies ist es letztlich, worauf es ankommt. Das GSR sozusagen als "Angebot" für beide ET. Wenn es einer missbraucht, dann wird er/sie es selbstverstädnlich eben wieder los.


    Wenn jetzt alle zustimmen, dann haben wir die ganze Zeit wirklich nicht weit auseinander gelegen. ;)

  • Hi,

    Wenn er das ABR beantragt mit gem.SR, bekommt er das ABR?? Dann kann er somit der Mutter doch das Kind wegnehmen und sie wird zur Umgangsberechtigten???

    Theoretisch ja, und wenn das Kind möchte, je nach Alter, dann erst recht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Theoretisch ja, und wenn das Kind möchte, je nach Alter, dann erst recht


    Ja THEORETISCH. Allerdings müsste er quasi beweisen, dass das Kind es bei ihm besser hat (und das Kind wir je nach Alter befragt bzw. es wird ein Gutachten erstellt). Und das "Kontinuitätsprinzip" zählt hier eine ganze Menge (außer es liegt wirklich "KIndswohlgefährdung" vor) ... Wegnehmen ist nicht soo einfach, auch nicht mit GSR.

  • Hi,

    Wegnehmen ist nicht soo einfach, auch nicht mit GSR.

    "Wegnehmen" ist ein schlechtes Wort. Und klar, es ist nicht so einfach. Aber mit GSR hast du wenigstens eine Chance. Wenn das ASR bei der Mutter liegt,
    so kann mann nicht viel tun. Darauf wollte ich hinweisen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Hi,
    Zitat von »Lele«
    Wegnehmen ist nicht soo einfach, auch nicht mit GSR.
    "Wegnehmen" ist ein schlechtes Wort. Und klar, es ist nicht so einfach. Aber mit GSR hast du wenigstens eine Chance. Wenn das ASR bei der Mutter liegt,
    so kann mann nicht viel tun. Darauf wollte ich hinweisen.


    babbedeckel: Ich denke die TS hat genau vor dem "Wegnehmen" Angst und da wollte ich schnell relativieren, dass das nicht so einfach geht ...


    Und das Kind "wegnehmen" auch wenn es lange beim anderen ET lebt und es ihm dort gut geht, finde ich dann doch einen sehr äh egoistischen Akt.
    Wenn das Kind (dann vermutlich ein Pubi, wenn es wirklich "ernst" ist) umziehen will usw. ist das ja dann irgendwie doch was anderes. oder wenn es ihm wirklich schlecht geht beim anderen ET