Wie lange bis Betreuungsunterhalt durch ist? Und wovon in der Zwischenzeit leben?

  • Hallo,


    mein Elterngeld läuft demnächst aus.
    Mein Kleinster wird bald 1 Jh und wir, KV und ich hatten uns auf 1 1/2 Jh Elternzeit geeinigt.
    Er wollte uns unterstützen und in der Zeit für uns als Familie aufkommen (waren nicht verheiratet).


    Leider ist ein Reden im Moment überhaupt nicht möglich :kopf .
    Entweder kommen Beschimpfungen oder auch mal ein Zugeständnis : "Ich helfe gerne, sag was ihr braucht" , oder die allgemeinen Floskeln: "Lass dich schön aushalten, nun hast du ja was du willst, bist du bescheuert, geh arbeiten usw..."


    Letzteres mache ich auch wieder, allerdings habe ich erst zu Mitte November einen Betreuungsplatz für den Kleinen und je nach dem wie die Eingewöhnungszeit verläuft, fange ich dann wieder an (geplant ist Mitte Dez. spätestens ab Jan.).


    Da wir nicht mehr reden können und keine Ebene haben, um eine Lösung zu finden, bin ich den Weg über einen RA gegangen.
    Diese schrieb den KV an und bat um Offenlegung des Einkommens, um den Betreuungsunterhalt auszurechnen und forderte ihn auf zumindest vorläufig den Mindestunterhalt zu zahlen.
    (Leistungsfähigkeit seitens des KV`s besteht)


    Wie lange dauert es i. d. R. bis solche Sache durch und tituliert ist?
    Im besten Falle?
    Er stellt sich auf die Hinterbeine? und die RA muss ihn zur Offenlegung der BWA verklagen?


    Wovon sollen wir dann in der Zeit leben? :hae:
    Bin da leider total unbeholfen, da wir, bis auf Kindergeld, bisher keine Leistungen vom Staat bezogen haben.
    Meine Rechtsanwältin konnte ich letztens nicht fragen, da zum Termin beide Kids mit waren und der Große stillsitzen langweilig fand. Daher war das alles ein sehr kurzer Termin und ich ließ nur meine Einkommensnachweise da.


    Im Moment zahlt er lediglich den KU und den auch ausreichend. Wir hatten uns seit Geburt des Kleinen privat geeinigt. Dies geschah alles mündlich. Ich hader jetzt der Dinge und warte ob Anfang des nächsten Monats noch der KU kommt, oder er jetzt total mauert.


    Wie sieht es aus, wenn ich ab Januar wieder voll arbeite?
    Ehrlich gesagt, weiß ich im Moment nicht, ob ich es mit einer 40 Stundenwoche + täglich 1 Stunde Fahrtzeit+ Haushalt und 2 Kleinkindern schaffe.


    Ich fand es bei meinem Großen schon so schrecklich.
    Er kam mit 11 Monaten in die Krippe und war morgens um 6 Uhr der erste, damit ich um 7 Uhr im Büro war, um 16 Uhr hatte ich Feierabend, 1/2 Stunde Autofahrt (wenn kein Stau, oder Rushhour) :( und somit war er gegen 16.30~16.45 immer einer der Letzten. :flenn Die Zeit war echt hart für mich, obwohl ich nach 7 Monaten ins BV aufgrund der SS mit dem Kleinen gegangen bin.
    KV ist selbstständig und hatte für die Kinderbetreuung bzw. Abholung keine Zeit.


    Letzendlich würde ich meinen beiden Mäusen und auch mir den ganzen Stress nicht mehr antuen wollen.
    Optimal stelle ich mir es jetzt mit einer Teilzeit von 30 Stunden/ Woche vor. Klar haben wir dann nicht mehr soviel Zeit wie jetzt, aber unsere Miete muss ja auch bezahlt werden.


    Wie sieht es mit dem Verdienst bis zu meiner ehemaligen 40 Stunden / Woche aus? Muss der KV da "einspringen".


    Letztendlich habe ich mir die Summe bereits ausgerechnet
    Verdienst+Kindergeld+Kindesunterhalt.
    Klar große Sprünge sind nicht drin und große Haushaltsgeräten sollten nicht kaputt gehen, aber wir würden nicht verhungern, bei einer sparsamen Lebensweise könnte ich die Miete+Lebensmittel usw bezahlen.


    Puhh irgendwie ist das doch alles bißchen viel :tot

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von ancillula ()

  • Da kann Dir leider keiner einen zeitlichen Rahmen nennen, der Dir weiter hilft. Es kann sein, dass er am nächsten 1. schon zahlt. Es kann sein, dass drei Jahre ins Land gehen, bis ein Gerichtsurteil rechtskräftig ist.


    Letztlich wirst Du mit dem Schlimmsten rechnen müssen (und das wäre, dass überhaupt kein Geld fließt), um Dich dann über alles zu freuen, was besser ist ... Sonst drehst Du bis zur Entscheidung am Rad ...
    Plane dein Leben möglichst ohne sein Betreuungsunterhaltsgeld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kann mich da nur anschließen.
    Das kann keiner genau sagen: das liegt an ihm.
    Entweder reicht er die Unterlagen ein und zahlt den Mindestbetrag direkt, oder er weigert sich...
    Schlimmstenfalls wird er vors Gericht gezogen (auf seine kosten!).
    Letzteres war bei meinem ex. Die Titulierung (kindesunterhalt-gleicher Ablauf aber!) dauerte etwas über ein Jahr.

  • hallo :winken:


    mein fall war ähnlich:


    trennung,kein elterngeld mehr,keine unterhaltszahlungen vom vater,kind eingewöhnungszeit in der krippe,arbeit erst paar wochen später...


    unser kv meinte auch manchmal: "ja,ich zahle unterhalt.." dann wieder "nein,kann nicht.." :kopf
    ich hab garnicht lang gefackelt und bin sofort los und habe unterhaltsvorschuss beantragt (ohne probleme,nachdem ich die sachlage erklärt habe)
    wichtig: uvh wird ab dem tag gezahlt,an dem du den antrag stellst! nicht rückwirkend!
    also vielleicht nicht zu lange darauf warten und "hoffen" ob kv wirklich zahlt..



    mittlerweile zahlt er unterhalt und hat freiwillig ne unterhaltsurkunde unterschrieben.


    um die zeit von kiga-eingewöhnung bis zur arbeitsaufnahme und ersten lohn zu überbrücken (ca 8 wochen) wurde mir geraten hartz zu beantragen.
    kostet zeit und nerven,aber es ging dann doch relativ fix und ohne probleme.
    notfalls kannst du dann auch nen "vorschuss" bei der arge beantragen,wenn finanziell bei dir garnix mehr geht.


    als mein kind dann in der krippe war und ich wieder das arbeiten angefangen habe,wurde mir gesagt die kosten für die krippe könnten vom jugendamt übernommen werden,wenn mein einkommen zu niedrig ist..
    nachgefragt,antrag gestellt und tatsächlich: die krippenkosten werden momentan vom jugendamt übernommen..


    und dann gäbe es ja evtl auch noch das wohngeld..


    lg,moni :winken:

  • Im Moment zahlt er lediglich den KU und den auch ausreichend.


    ich hab garnicht lang gefackelt und bin sofort los und habe unterhaltsvorschuss beantragt


    er zahlt doch Kindesunterhalt - hier geht es um Betreuungsunterhalt für die Mutter


    als mein kind dann in der krippe war und ich wieder das arbeiten angefangen habe,wurde mir gesagt die kosten für die krippe könnten vom jugendamt übernommen werden,wenn mein einkommen zu niedrig ist..
    nachgefragt,antrag gestellt und tatsächlich: die krippenkosten werden momentan vom jugendamt übernommen..


    Je nach Einkommen ist das möglich, aber auch nur wenn der andere ET zusätzlich zum Kindesunterhalt sich nicht an den Kosten beteiligen an - also nur wenn Vater und Mutter gemeinsam die Kosten nicht aufbringen können.

  • Wie ich das verstanden habe,ist sich die TS im Moment nicht mehr sicher ob der KV ab nächsten Monat überhaupt noch den Kindesunterhalt zahlt,oder ob er jetzt "total mauert"..


    Mir wurde damals von der Dame der UVH-Stelle gesagt,auf Nummer sicher bin ich nur wenn ich erst mal UVH beziehe,bis alles richtig geregelt ist u der Titel unterschrieben ist.
    UHV ist zwar nicht so hoch wie der Mindestunterhalt,aber wenn KV die Differenz dazu freiwillig zahlt ist es super-wenn der KV mal "keine Lust" hat zu zahlen,hab ich wenigstens den UVH..
    Bei mir ging das so.. :frag


    Und bei der Stelle unseres Jugendamtes,die für die Kostenübernahme für die Krippe zuständig ist,wurde ich ganz doof angeschaut,als ich fragte ob sich nicht vielleicht KV an den Krippenkosten beteiligen müsste-"sowas hätten sie noch nie gehört.." ?( :frag
    Und bisher hat auch keiner beim KV nachgefragt ob er für die Krippe mit zahlen könnte..


    Kommt wahrsch auch drauf an,wie sich die Jugendamtsmitarbeiter selber auskennen.. :rolleyes2:

  • Sorry, wenn ich jetzt evtl am Thema vorbeihoppel' und OT ist, ABER:


    Elterngeld gibts für ein Jahr, aber danach kannst du eigentlich für weitere 12 Monate Landeserziehungsgeld beantragen;


    Voraussetzung ist lediglich die U - Untersuchung vom Zwerg für das 1. Lhj.


    Es ist nicht viel Geld, aber besser als nix......

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • wenn du UVG beziehst, hast du das im Kiga-Antrag auch angegeben und damit ist die Frage, ob er sich beteiligen kann, schon beantwortet.


    Klar, wenn der Papa jetzt auch die KU einstellst, dann kann sie UVG beantragen.

    Unser Kv zahlt mittlerweile Unterhalt,beziehe also kein UVG mehr.
    Und alle Stellen die es wissen müssen,wissen es..


    Es wurde beim Kv aber nie nachgefragt was er an Einkommen hat.Wurde alles erst im März neu berechnet..
    Den Titel über KU hat er auch ohne jegliche Berechnung "freiwillig" auf Mindestunterhalt unterschrieben..


    Hatte bisher aber nicht den Nerv und die Zeit mich genauer drum zu kümmern.. :(


  • Und bei der Stelle unseres Jugendamtes,die für die Kostenübernahme für die Krippe zuständig ist,wurde ich ganz doof angeschaut,als ich fragte ob sich nicht vielleicht KV an den Krippenkosten beteiligen müsste-"sowas hätten sie noch nie gehört.." ?( :frag

    lass das mal die "jugendamtsstelle" lesen.
    http://www.lexikon-familienrec…55665897a78af877f758049ce


    schon länger hat sich der uet an den betreuungskosten zu beteiligen,
    oder sie sogar ganz zu tragen, wenn du unter 1100 euro verdienst.


    du hast übrigens ein recht darauf zu wissen, was er verdient!

  • urde alles erst im März neu berechnet..
    Den Titel über KU hat er auch ohne jegliche Berechnung "freiwillig" auf Mindestunterhalt unterschrieben..


    Berechnet ? oder ohne Berechnung unterschrieben ? Ich würde auf eine Berechnung bestehen.


    Optimal stelle ich mir es jetzt mit einer Teilzeit von 30 Stunden/ Woche vor. Klar haben wir dann nicht mehr soviel Zeit wie jetzt, aber unsere Miete muss ja auch bezahlt werden.


    Sprich mit deinem Chef, auch wenn du jetzt eine Weile Betreuungsunterhalt bekommen könntest, du brauchst eine Perspektive für die nächsten Jahre.
    Eine alte Stelle anzupassen ist oft leichter, als alleine mit Kindern eine neue zu finden...

  • Berechnet ? oder ohne Berechnung unterschrieben ? Ich würde auf eine Berechnung bestehen

    Es wurde nur berechnet ob mir die Übernahme der Krippenkosten seitens JA noch zusteht.
    Der Titel wurde ohne jegliche Berechnung und Vorlage von Einkommensnachweisen "freiwillig" von Kv erstellt..

  • oh, da ist er aber sher grosszügig oder vielleicht günstig dabei weggekommen ...

    richtig :rolleyes2:
    muss das wohl doch mal in Angriff nehmen..
    zumal ich ab Sept wieder mehr arbeite und dann über der Einkommensgrenze zur Krippenkostenübernahme liege und dann alles selber bezahlen muss..

  • In der Zwischenzeit kannst du einen Antrag auf (ergänzendes) ALG II stellen.
    Bist du dir sicher, das er neben dem Unterhlat für 2 Kinder leistungsfähig ist ?
    Warum hat er im 1 Jahr keinen BU gezahlt ?

    Also ab zur Arge.
    Leistungsfähigkeit besteht seitens des Kv.
    Die Summen über sein Einkommen möchte ich nicht öffentlich nennen.


    Im 1 Jh lebten wir vom Elterngeld, KG, KU und von ihm. Mein Elterngeld läuft aber demnächst aus und seitdem wir einen richtigen Cut haben, bekommen wir auch kein Geld mehr von ihm.


    Das Geld ist so schon knapp, aber wir konnten damit einigermaßen leben.

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg