Nach Elternzeit zurück in den Job

  • Hallo Leute :wink ,


    ich stehe vor der Rückkehr ins Arbeitsleben - Sohnemännchen wird im Oktober 3...


    Nun stellen sich mir einige Fragen und vielleicht kann der Ein oder Andere von Euch mir seine Erfahrungen / Gedanken / Entscheidungen etc. mitteilen, damit ich ein wenig Licht in mein Dunkel bringe :-)


    --> Wie habt ihr entschieden, wieviel Stunden ihr arbeitet?
    --> Kann AG grundsätzlich eine Stundenzahl vorgeben?
    --> Welches Recht hat AG Teilzeit abzulehnen?
    --> Wie sieht das Kündigungsrecht nach der Rückkehr aus?
    --> Wie lange hat Eure Eingewöhnungsphase gedauert, den neuen Rhytmus zu leben? (mit Kindergarten, Anfahrtsweg etc.)
    --> Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. nahezu Vollzeitarbeit und Ganztagsbetreuung?
    --> Gibts bzgl. Betreuungsunterhalt Handlungsmöglichkeiten? Also kann evtl. die Differenz von TZ zu VZ-Gehalt nach wie vor eingefordert werden als Ausgleich?


    Fragen über Fragen... :hae:
    Manches passt wahrscheinlich eher in andere Rubriken, aber ich fasse einfach alles hier zusammen.


    Danke Euch vorab für Eure Antworten!


    Viele Grüße,
    Fio

  • ich hab als die zwerge jeweils ein jahr alt waren wieder vollzeit gearbeitet...


    --> Wie habt ihr entschieden, wieviel Stunden ihr arbeitet?
    was anderes hätte zu wenig Geld gebracht...


    --> Wie lange hat Eure Eingewöhnungsphase gedauert, den neuen Rhytmus zu leben? (mit Kindergarten, Anfahrtsweg etc.)
    bis es sich eingepegelt hat, knapp 3 Monate


    --> Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. nahezu Vollzeitarbeit und Ganztagsbetreuung?
    wohne in Potsdam - es ist schwer einen Platz zu ergattern, aber betreuungszeiten wunderbar - möglich von 6:30 bis 18 uhr


    zu dem rest kann ich nix sagen...

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • --> Wie habt ihr entschieden, wieviel Stunden ihr arbeitet?


    Nach den Betreuungsmöglichkeiten 7-17 Uhr


    --> Kann AG grundsätzlich eine Stundenzahl vorgeben?


    Erstmal gilt ungefragt dein alter Vertrag. Den hab ich auch so angenommen, es gab gard eine Kündigungswelle und ich wollte meinen Vertrag nicht in Frage stellen = 40 Stunden


    -> Welches Recht hat AG Teilzeit abzulehnen?

    Gründe finden sich immer - hast du das Gefühl, sie wollen dich zurück ?


    --> Wie lange hat Eure Eingewöhnungsphase gedauert, den neuen Rhytmus zu leben? (mit Kindergarten, Anfahrtsweg etc.)

    Das ging von heute auf morgen, der Haushalt hat am Anfang etwas gelitten, da muss man sich anders organisieren.


    -> Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. nahezu Vollzeitarbeit und Ganztagsbetreuung?

    Gut, das Kind liebt den Kindergarten, die Spielmöglichkeit und seine Freunde. Problematisch sind nur Hobbies vor 16:45 Uhr :-( Aber die Kids werden älter und können dann mit anderen Kiga-Mama's zum Sport oder so.


    Ich hatte 20 Stunden vom 1-3 Lebensjahr - das war perfekt, aber zu wenig Geld
    dann ab 3 Jahre 40 Stunden plus Pausen & Fahrtzeit - das war zu lang, aber ich wollte meien Stelle/Position damals nicht diskutieren
    nun, ab 5 Jahre sind es 35 Stunden, das klappt super


  • --> Wie habt ihr entschieden, wieviel Stunden ihr arbeitet?


    Ich habe wohlwissend, das mein alter Chef in Rente gehen würde, während ich in Elternzeit bin, schon zu Beginn der Schwangerschaft meine Vollzeitstunden (40Std/Woche)
    auf Teilzeit (25Std/Woche) runter reduziert...da ich wußte, was Besseres als dieser Chef kommt nicht nach! Wie Recht ich doch hatte.



    --> Kann AG grundsätzlich eine Stundenzahl vorgeben?


    Er "muss" Dich so zurück nehmen wie Du vorher gearbeitet hast. Nicht in dem Bereich wo Du warst. Gleichwertig halt. Aber einen Anspruch auf Teilzeit nur weil man aus der
    Elternzeit kommt, besteht meines Wissen´s nicht.



    --> Welches Recht hat AG Teilzeit abzulehnen?


    Wie gesagt, ich denke nicht, das Du nur weil Du ein Kind hast, jetzt Anspruch auf einen Teilzeitplatz hast, wenn Du vorher Vollzeit angestellt warst. Das steht und fällt dann mit
    dem Entgegenkommen der Firma.



    --> Wie sieht das Kündigungsrecht nach der Rückkehr aus?


    Sie müssen Dich 3 Monate lang zurück nehmen ehe sie Dich kündigen können. Weiß das deshalb, weil mir genau DAS mit dem neuen arschigen Chef passiert ist...nachdem er mich
    die 3 Monate lang durch schikaniert und gemobbt hat ohne Ende. :(



    --> Wie lange hat Eure Eingewöhnungsphase gedauert, den neuen Rhytmus zu leben? (mit Kindergarten, Anfahrtsweg etc.)


    Lange...die ganzen 3 Monate durch eigentlich, weil ich mich eben von meinem Chef diskriminiert und gemobbt fühlte. Zum Glück stand der Betriebsrat hinter mir. Gebracht hat es
    letzten Endes zwar nichts, aber sie haben mir geholfen.



    --> Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. nahezu Vollzeitarbeit und Ganztagsbetreuung?


    Meine Tochter war schon von Anfang an Ganztags im Kiga angemeldet. Da gab es jetzt nur wegen der Arbeit keine Umstellung.



    --> Gibts bzgl. Betreuungsunterhalt Handlungsmöglichkeiten? Also kann evtl. die Differenz von TZ zu VZ-Gehalt nach wie vor eingefordert werden als Ausgleich?


    ???

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • der arbeitgeber muss dich mit der stundenzahl zurücknehmen,die du vor der elternzeit hattest,bzw mit der stdzahl ,die in deinem vertrag steht.
    teilzeit muss er nicht akzeptieren.
    bei mir war teilzeit gsd kein problem.
    ich habe einen unbefristeten vollzeitvertrag und einen befristeten zusatzvertrag über eine reduzierte stdzahl bekommen.
    bisher habe ich diesen schon 3 mal verlängert und zwischendurch auch ein paar std aufgestockt.
    von einer freundin weiss ich,dass der arbeitgeber teilzeit abgelehnt hat.
    sie hat dann eine abfindung bekommen und war raus...weil vz wollte sie nicht und konnte sie auch betreuungtechnisch nicht abdecken.
    bis ich einen rhythmus drin hatte ,hat es so 3,4monate gedauert.
    bei uns öffnen krippen(stadt) um 7 und schließen um 17 uhr..
    kigas und horte öffnen um 7.30 und schließen um 17 uhr.
    da ich erzieherin bin,waren diese zeiten für mich ok...17 uhr dienst konnte ich nicht machen...aber das war seitens der kollegen nie ein problem.
    kommt halt darauf an wie die arbeitszeiten sind und die öffnungszeiten der einrichtungen in deinem umfeld..
    viele eltern hetzen bei uns regelmäßig 10-15min nach 17 uhr an...die packen es einfach nicht anders..
    oder oma und opa sind eingespannt...

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • Hallo,


    ich muss mich nochmal zu den Teilzeitäußerungen mitteilen.
    Grundsätzlich gilt, dass jeder (egal ob nach Elternzeit oder nicht) einen Teilzeitanspruch hat (solange er länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist).
    Der Arbeitgeber kann diese Forderung nur ablehnen wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, dh. wenn unternehmensprozesse wesentlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
    Problem ist nur, das kann jeder Arbeitgeber behaupten, wenn er Teilzeit nicht möchte.
    Der Arbeitgeber soll 3 Monate vor der geplanten Teilzeitarbeit informiert werden und die gewünschte Arbeitszeitverteilung angegeben werden.
    Sollte der Arbeitgeber nicht einen Monat vor der Teilzeit schriftlich abgelehnt haben, gilt die geforderte Reduzierung. Oder man hat sich eben geeinigt.
    Dieses Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt nur für Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern (Azubis ausgeschlossen).


    LG Seaspirit


    Edit sagt: Rechtschreibteufel...

    Begegne deinem Schicksal freundlich - es ist dein bester Lehrer

    2 Mal editiert, zuletzt von Seaspirit ()

  • Bezüglich Teilzeit:


    es gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das regelt das.


    Nach § 8 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitzeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Gesetz selbst nennt beispielhaft die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten sowie eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb.


    Ich habe "damals", also vor dem Kind, mal aus anderen Gründen mit meinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart, das ging problemlos. Kommt halt auf den Arbeitgeber an, wenn er nicht will, wird er wohl Gründe finden. Und ob man dann den Weg über ein Arbeitsgericht geht um das durchzusetzen... :hae:

  • Danke für Eure Antworten.


    Gründe finden sich immer - hast du das Gefühl, sie wollen dich zurück ?


    Ja, grundsätzlich schon. Ich habe einen neuen Chef, der erst anfing als ich schon in Elternzeit war. Wir haben uns zwar kennengelernt aber bisher noch nicht zusammen gearbeitet. Beim letzten Telefonat signalisierte er mir aber, dass er mich schon erwartet und wie schnell ich wieder einsteigen kann.


    ???


    Jetzt bekomme ich ja Betreuungsunterhalt. Dieser ist ja nach neuer Rechtslage zu zahlen bis Kind 3 Jahre alt ist und danach nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass Vollzeitarbeit aufgrund von notwendigen Zusatz-Betreuungen wie Therapien o.ä. nicht möglich ist.
    Ich bin aber der Meinung, dass es extrem ungerecht ist und das zumindest ein Teil des Entgeltausfalls durch Teilzeit nach wie vor vom KV zu tragen ist.
    Hat hier jemand Erfahrung?


    Grundsätzlich gilt, dass jeder (egal ob nach Elternzeit oder nicht) einen Teilzeitanspruch hat (solange er länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist).
    Der Arbeitgeber kann diese Forderung nur ablehnen wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, dh. wenn unternehmensprozesse wesentlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
    Problem ist nur, das kann jeder Arbeitgeber behaupten, wenn er Teilzeit nicht möchte.


    Okay - das klingt gut. Signalisiert hatte ich das bei meinem Weggang zwar schon aber eben nichts schriftlich fixiert.


    der arbeitgeber muss dich mit der stundenzahl zurücknehmen,die du vor der elternzeit hattest,bzw mit der stdzahl ,die in deinem vertrag steht.
    teilzeit muss er nicht akzeptieren.
    bei mir war teilzeit gsd kein problem.
    ich habe einen unbefristeten vollzeitvertrag und einen befristeten zusatzvertrag über eine reduzierte stdzahl bekommen.


    Ah ok - das wäre also auch ein Modell - einfach zwei Verträge. Wusste gar nicht, dass sowas geht...


    Also ist die Teilzeitarbeit Verhandlungssache, d.h. wenn AG sagt 50% sind zu wenig muss ich entweder aufstocken oder eben gehen.


    Der Kindergarten hat von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Aber das komplett auszureizen erscheint mir a) für das Kind zuviel und b) ziemlich stressig... Mir graut jetzt schon davor, ständig auf die Uhr schauen zu müssen damit zeitlich alles hinhaut. Von daher kommen 100% einfach nicht in Frage.
    Ich muss mir das mal alles durchrechnen und evtl. erstmal "klein" anfangen und dann aufstocken wenn möglich. Habe einfach Angst, nachher im völligen Chaos zu versinken.
    Problem ist einfach, dass AG 60km entfernt ist. Das raubt soviel Zeit für die Anfahrt. Aber der Job ist sehr gut bezahlt was mir beim Reduzieren dann entgegenkommt.


    Ach je.... Soviele Entscheidungen die immer wieder zu treffen sind... Und blöderweise weiß man immer erst hinterher, obs gut war oder nicht...

  • Wie habt ihr entschieden, wieviel Stunden ihr arbeitet?


    Also für mich kommt oder kam eh nur TZ in Frage.Aufgrund dessen musste ich bei meinem alten AG kündigen,da er mir keine TZ anbieten konnte.
    Nun hat meine kleine ab August bis 16 Uhr nen Kigaplatz,so bin ich was meine TZ angeht etwas mehr flexibel.


    Ich habe mir das aber alles irgendwie einfacher vorgestellt.Nun suche ich schon ne ganze Weile ne TZ,bis jetzt ist es noch nicht mal zum Vorstellungsgespräch
    gekommen.
    Bei einer Stelle habe ich mich telefonisch erkundigt,und als der Chef mich fragte: Und wer betreut ihr Kind wenn es krank ist ? Im Notfall kann ich meine Freundin
    fragen.Ich habe nie wieder was von dem gehört.
    Ich denke das AE dasein schreckt viele Arbeitgeber ab,da nützen auch meine über 15 Jahre Berufserfahrung nix.

    Lediglich bei einem Job haben sie meine Unterlagen einbehalten,ggf melden die sich bei mir wenn was frei ist.

  • --> Wie habt ihr entschieden, wieviel Stunden ihr arbeitet?


    Ich habe für mich überlegt, wie viele Stunden + Fahrtzeit überhaupt tragbar wären. Ich wusste, dass es bei den Schlafenszeiten von meinem Sohn unmöglich ist wieder Vollzeit zu arbeiten. Ich wollte aber auf jeden Fall über diese 400 Euro Jobs verdienen. Ich dachte so an 20 Stunden. Daraus sind jetzt 25-30 Stunden wöchentlich geworden


    --> Welches Recht hat AG Teilzeit abzulehnen?


    Mein Chef (kleiner Betrieb) hat dies damals abgelehnt, war mir aber auch ganz recht., Das Betriebsklima dort ging nicht grade bergauf in meiner Elternzeit.


    --> Wie lange hat Eure Eingewöhnungsphase gedauert, den neuen Rhytmus zu leben? (mit Kindergarten, Anfahrtsweg etc.)


    Ging eigentlich ganz schnell. Sohni hatte sich schon nach einer Woche bei der Tagesmutter eingelebt und so musste nur noch der Haushalt nebenbei irgendwie bewältigt werden. Ich denke so alles in allem 2 Wochen.


    --> Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. nahezu Vollzeitarbeit und Ganztagsbetreuung?


    Für mich war klar, dass ich es nicht möchte, dass mein Kind in der Woche ganztags betreut wird und ich es nur alle 2 Wochen am Wochenende richtig erleben kann,. Ich habe immer gesagt, ich möchte mehr Zeit mit meinem Kind verbringen und arbeite jetzt auch an seinem Papawochenende ein paar Stunden mehr. Ich würde auch niemandem einen Vorwurf aus einer Vollzeitstelle machen, aber ich könnte es für mich, momentan, nicht vorstellen.

  • Und wer betreut ihr Kind wenn es krank ist ? Im Notfall kann ich meine Freundin


    Ja, dass ist auch so eine Frage auf die ich (noch) keine Antwort habe... Irgendwie wird es wohl gehen - mit Umstand, da z.B. die Oma selbst noch arbeitet und 70 km entfernt wohnt. Zwar in der Nähe der Arbeit aber wer kutschiert sein krankes Kind schon durch die Weltgeschichte... Der KV fällt aus, da noch weiter entfernt und auch nicht willig, spontan notwendige Betreuung zu leisten. Aber gut, wahrscheinlich muss ich da noch ein wenig diskutieren.


    Für mich war klar, dass ich es nicht möchte, dass mein Kind in der Woche ganztags betreut wird und ich es nur alle 2 Wochen am Wochenende richtig erleben kann,. Ich habe immer gesagt, ich möchte mehr Zeit mit meinem Kind verbringen und arbeite jetzt auch an seinem Papawochenende ein paar Stunden mehr. Ich würde auch niemandem einen Vorwurf aus einer Vollzeitstelle machen, aber ich könnte es für mich, momentan, nicht vorstellen.


    Davor habe ich auch Angst. Das ich zuwenig mitkriege. Ich muss aus finanziellen Gründen nahezu voll arbeiten. Naja. Werde wohl sehen müssen, wie es dann läuft und ggf. wieder was ändern.


  • Ich arbeite gerade Teilzeit in Elternzeit (25h/Woche mit langem Anfahrtsweg). Mir hat es die Personalabteilung bzgl. Teilzeit schwer gemacht, scheint nichts ungewöhnliches zu sein. Ich würde aber auf Teilzeit bestehen, im Zweifelsfall mit Anwalt. Etwas Neues finden ist schwer und immer besser aus einer sicheren Arbeitsstelle heraus. Aber vielleicht gibt es auch keine Probleme bei Dir.


    Ich habe mich für 25h entschieden, weil es so noch recht angenehm für mich ist (Puffer, mal Luft zum atmen). Allerdings sind die Öffnungszeiten der Krippe auch nicht besonders flexibel. Ich habe lange überlegt, ob 25h oder 30h - habe mich für 25h entschieden - und das war gut so. Das Geld ist sicherlich nicht mehr so in Fülle vorhanden, aber es ist ok. Ich habe einen doofen Job, verdiene aber gutes Geld, so dass ich bei 25h auf eine Summe komme, die für manche vielleicht ein Vollzeitgehalt sind. Für Vollzeit brauche ich andere Öffnungszeiten der Krippe... Kurzfristig/mittelfristig werde ich aber mit 25h bei der Firma nicht durchkommen.vEin erneuter Teilzeitantrag (ob nun noch in Elternzeit oder nicht), steht mir nächstes Jahr bevor. Mir graut es jetzt schon.


    Eingewöhnung? Zwei monate arbeite ich nun schon und eigentlich läuft alles gut. Wenn meine Kleine krank ist - wie zB in der zweiten Arbeitswoche :-) - muss ich allerdings ran. Vom Kopf her ist mir das immer unangenehm, aber ich bin eisern und "entschuldige" mich für sowas nicht auf der Arbeit. Ich ziehe mein Ding durch, versuche gute Arbeit für meine direkte Vorgesetzte zu machen alle anderen sind mir egal :-)


    Drück Dir die Daumen!

  • grundsätzlich ist der arbeitgeber verpflichtet, dir teilzeit zu gewähren. nur dann irgendwann geht das stundenaufstocken nicht so ohne weiteres. ich habe nach betreuungsmöglichkeit und finanziellem aspekt entschieden. ich wollte auf keinen fall mehr abhängig sein von irgendwelchen ämtern etc. also 30 std.


    du musst fristen einhalten mit der ankündigung deiner teilzeit. arbeitszeiten bestimmt der arbeitgeber. (ich drücke die daumen)


    kündbar bist du dann wie vor der elternzeit.


    die eingewöhnungszeit im kindergarten hat etwa 2 wochen gedauert. bis ich den ablauf in routine hatte, sind etwa 2 monate ins land gegangen.


    ich wünsche ein gutes gelingen!

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..