"klein beigeben" oder dagegen schießen... brauche Tipps... :-(

  • Vielleicht hat der Ein oder Andere meine Beiträge vor ein paar Wochen wegen der missglückten Übergabe an Ostern gelesen…


    Ich bin schockiert... (Übergabe am Umgangswochenende)


    Ich habe ja versucht das Ganze außergerichtlich zu regeln, war bei der Beratungsstelle, habe mit dem Kinderpsychologen gesprochen, der hat die LG des KV auch zu einem Gespräch eingeladen, da er sie vor einem gemeinsam Gespräch erst mal kennenlernen wollte, das hat die LG abgesagt. Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert, da wurde mir gesagt, was ich denn eigentlich bei ihnen will, da es einen Beschluss vom Amtsgericht bzgl. Umgang gibt soll ich die Sache doch bitte auch vor Gericht regeln…


    Das habe ich ja anschließend gemacht. Meine Anwältin hatte mir geraten, da es nichts bringen würde einen Antrag auf Unterlassung der negativen Beeinflussung zu stellen vorübergehenden Umgangsausschluss zu beantragen, auch weil vom KiPs der Vorschlag einer stationären Behandlung kam. Wie gesagt, ich wollte eigentlich außergerichtlich darüber reden und das aus der Welt schaffen und letztendlich ging es mir auch bei dem Antrag mehr darum endlich ein Gespräch in Gang zu setzen, was die letzten drei Jahre nie möglich war und worunter mein Sohn wirklich leidet…


    Jetzt habe ich vom Gegenanwalt eine dreiseitige völlig verlogene Verdrehung der Tatsachen erhalten, in der ich als Lügnerin dargestellt werde, dass ich nicht mal versucht hätte das Ganze außergerichtlich zu regeln. Jede Schilderung meinerseits von diversen Situationen, die meiner Meinung nach schief gelaufen sind (wie eben die Situation an Ostern) wurde komplett anders dargestellt, als würde ich nicht dem kindeswohl entsprechend handeln.


    Soll ich jetzt wieder „dagegen schießen“ oder den Antrag zurück ziehen und noch mal einen Versuch starten ein Gespräch zu erreichen?


    Ich habe mir überlegt erst mal die Dinge noch mal richtig zu stellen und dann den Vorschlag zu machen den Antrag fallen zu lassen, wenn mein Ex bereit ist sich mit mir (alleine, nur wir zwei) zusammen zu setzen und mal ernsthaft über den Umgang zu reden.


    Wie seht Ihr das? Ich bin über jeden Tipp dankbar, ich habe nach diesem Schreiben echt Angst, dass noch schlimmeres kommt… :hilfe

  • An sich finde ich es zum Wohle des Kindes und aller Beteiligten schon schöner wenn man sich untereinander einigen kann.
    Aber mal ehrlich: Meinst Du wirklich, dass zwischen Deinen Ex/seiner Lebensgefährtin und Dir eine erwachsene/vernünftige/gütliche und zum Kindeswohlbeitragende Einigung getroffen werden kann?
    Hier werden Vorwürfe in den Raum gestellt, Termine angedroht, dann wieder nicht eingehalten, neue Forderungen, usw.
    Und zu dem Schreiben des Rechtsanwaltes. Klar schreibt der das so. Wen vertritt er denn schließlich und von wem hat er die Infos?!
    Von Deinem Ex. Und da ihr euch nicht einig seid werden eure Anwälte da untereinander auch nicht auf einen Nenner kommen.
    und dem Anwalt von Deinem Ex musst Du gar nichts sagen.
    Geh zu Deinem Anwalt unds besprich das weitere Vorgehen.
    Selbst das JA fühlt sich doch grad nicht mehr zuständig.

  • Ich habe einfach Angst, dass mir Erziehungsunfähigkeit oder sonst was vorgeworfen wird und schlimmeres passiert (Sorgerechtsentzug oder sonst irgendwas... ABR... keine Ahnung)


    Geht das, wenn ich das ASR habe...?

  • Hallo FeLe,



    du möchtest mit im "ernsthaft über den Umgang reden"? Versteh mich nicht falsch, aber meinst du, dass er irgendwann mal (vielleicht bevor das Kind volljährig ist) zu einem Gespräch


    in die Richtung bereit sein wird?? Es sieht ganz und gar nicht danach aus, denn Gesprächsversuche hast du ja schon so einige unternommen.



    Das Kind reagiert massiv!! Ich bin keine Kinderpsychologin, aber es würde mich nicht erstaunen, dass der Junge dieses Verhalten zeigt, weil in seinem familiären Umfeld das Chaos regiert!


    Und ja, ich gebe dem Psychologen Recht, es macht Sinn den Umgang auszusetzen damit sich das Kind vielleicht wieder fangen kann.



    Von daher: Nein, ich würde auf gar keinen Fall mehr das "gütliche" Gespräch suchen.... bei mir wäre schon spätestens bei dieser "Osterepisode" Schluss gewesen. Und das ich mich mit niemanden "unter


    4 Augen" hinsetze, der die Meinung vertritt Lügen über mich verbreiten zu müssen, ist ebenfalls selbstredend. Wer weiß was danach dann kommt? (Wenn es überhaupt dazu kommt!)



    Zusammenfassend: Ich würde den gerichtlichen Weg gehen. Du hast die Aussage eines Kinderpsychologen und ja, ichwürde tatsächlich den Umgang aussetzen lassen und danach auf Umgang Ohne Next bestehen (Sie hat kein Umgangsrecht und ist meilenweit von allem Wohlverhalten entfernt!).



    LG


    Mami2511

  • Wie kommst du denn darauf??


    Weil ich ihm alles zutraue inzwischen. Vor allem mit diesem Drachen an seiner Seite... sie haben letzte Woche geheiratet, also wird sich an der Situation auch nichts ändern, im Gegenteil, vielleicht wird alles nur noch schlimmer...

  • Du hast die Aussage eines Kinderpsychologen


    Nein, der Kinderpsychologe war nicht dafür, er war der Meinung, dass die Next irgendwann schon zu einem Gespräch erscheinen würde. Dass sie das aber nicht tut hat sie in der Vergangenheit schon oft genug bewiesen. Die Anwältin hat diesen Vorschlag gemacht, da sie meinte mit einer einfachen Unterlassung würde ich gar nichts erreichen.

  • Wenn Du Dich jetzt nicht wehrst und wirklich Rückgrat zeigst, wird es noch jahrelang so weitergehen!


    Laß es vom gericht abklären und grenze Dich ab - Du machst Dich nur erpressbar, wenn Du nun zurückziehst!


    Viel Kraft!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Vor drei Wochen war ja eine Frau bei uns, die die Verfahrensbeistandschaft übernommen hat. Sie war auch ganz geschockt, dass der KV nie anruft, keine Karte zum Geburtstag oder sonstigem schreibt. Mein Sohn hat ihr erzählt, dass er gern beim Vater ist, weil er dort den ganzen Tag fernsehen darf, sie hatte also auch den Eindruck, dass er in Wirklichkeit gar kein Interesse an ihm hat. Ich hoffe, dass sich ihr Bericht positiv für uns auswirkt...

  • Hallo,


    so schlimm die Situation jetzt auch ist: ich glaube auch, dass es einen Punkt gibt, an dem man sich einfach nicht mehr gütlich einigen kann. Dann muss es vielleicht ein Gericht sein, dass Ruhe in eine Sache bringt, und den einzelnen Parteien ihre Grenzen aufzeigt.


    Ich würde mich auch eher als Konsens-Typ bezeichnen, aber ich habe mittlerweile auch einsehen müssen: manchmal helfen alle guten Vorstellungen und Worte einfach nicht weiter. Und ein "Rückzug" signalisiert in diesem Fall wahrscheinlich: ich bin der Situation nicht gewachsen. Und ich fürchte, danach hast Du dann gar keine Ruhe mehr.


    Stark bleiben! :daumen

  • Ich habe einfach Angst, dass mir Erziehungsunfähigkeit oder sonst was vorgeworfen wird und schlimmeres passiert (Sorgerechtsentzug oder sonst irgendwas... ABR... keine Ahnung)


    Geht das, wenn ich das ASR habe...?


    Nochmal zu deiner Befürchtung. Ein Erziehungsfähigkeitsgutachten wird von Gericht nicht einfach mal so beantragt. Es muss die relativ starke Vermutung geben, dass die Eltern (oder ein Elternteil) gegen das Kindeswohl handelt und praktisch keine Einsichtsfähigkeit vorhanden ist. Das SR auf sich alleine kann der KV nur dann übertragen, wenn du ein Elternteil wärst, der den Jungen massiv schädigt.


    Da kann er nicht einfach um´s Eck kommen, ein paar Stories erzählen und alles läuft von alleine. Ein SR Entzug gilt in Deutschland als schärfster Eingriff in das Elternrecht!



    Ich lese das jetzt aber richtig : DU hast das ASR???



    LG


    Mami2511

  • Weil ich ihm alles zutraue inzwischen. Vor allem mit diesem Drachen an seiner Seite... sie haben letzte Woche geheiratet, also wird sich an der Situation auch nichts ändern, im Gegenteil, vielleicht wird alles nur noch schlimmer...

    Dann lass es abklären... es steht immer die Erziehungsfähigkeit beider Eltern zur Frage; bei Next auch deren/dessen Bindungstolernaz.

  • :winken:


    Hab den alten Post jetzt nur überflogen. Frage dazu : Warum bist Du bei den Übergaben dabei ? Kann man das anders lösen ?


    Ok, Dein Mann ist aktuell auch ungünstig :(


    Vielleicht könnte das aber Druck rausnehmen ?


    Anonsten würde ich aber das Verfahren nun laufen lassen, es ist definitiv möglich die Next da rauszuhalten, das war doch bei wem anderen hier auch so beschlossen worden.
    Notfalls betreuter / begleiteter Umgang NUR mit dem Vater, ich denke das anzubieten ist besser als ganz zu verweigern.


    Wegen Erziehungsfähigkeit : Mach Dir mal gar keine Gedanken, da müssen schon Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen, dass Du das Kind verlierst.
    Mein bester Freund hat jahrelang gekämpft und hat nicht einmal das GSR bekommen, und da ging die KM richtig ab ( inklusive Straftaten )

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Fele, ich habe nicht alle antworten gelesen aber Deine Geschichte berührt mich sehr, daher schnell meine Einschätzung: Ziehe den Antrag nicht zurück. Du hast alle anderen Optionen hinreichend ausgelotet und sie funktionieren nicht, weil er nicht will.


    Zweitens, die Gegenpartei antwortet doch meistens komplett verdreht und stellt Situationen ganz anders da. Super - jetzt kannst Du anhand Deiner Unterlagen zeigen, was WIRKLICH passiert ist und der Richter/die Richterin kann dann ebenfalls eine neutrale Einschätzung vornehmen.


    Ich denke, dass diese verdrehte Antwort sogar ganz positiv für Dich sein kann...!

  • Ich lese das jetzt aber richtig : DU hast das ASR???


    Ja, ich habe ASR. Zum Glück... Ich weiß auch nicht, ob GSR so viel Sinn machen würde, da wir fast 200km auseinander wohnen und der KV meinen Sohn nur alle 4 Wochen sieht (und auch an mehr Umgang kein Interesse hat).

  • Zweitens, die Gegenpartei antwortet doch meistens komplett verdreht und stellt Situationen ganz anders da. Super - jetzt kannst Du anhand Deiner Unterlagen zeigen, was WIRKLICH passiert ist und der Richter/die Richterin kann dann ebenfalls eine neutrale Einschätzung vornehmen.


    Wenn es den Richter diesmal interessiert was wirklich passiert ist. Bei der Anhörung wegen dem Umgang letztes Jahr hat ihn rein gar nichts interessiert und er hat mich nur die ganze Zeit ins lächerliche gezogen. Leider ist mir meine Anwältin auch keine große Hilfe gewesen und ich war praktisch auf mich alleine gestellt. :(

  • Anonsten würde ich aber das Verfahren nun laufen lassen, es ist definitiv möglich die Next da rauszuhalten, das war doch bei wem anderen hier auch so beschlossen worden.
    Notfalls betreuter / begleiteter Umgang NUR mit dem Vater, ich denke das anzubieten ist besser als ganz zu verweigern.


    Wie funktioniert das die Next rauszuhalten? Kann das Gericht festlegen dass sie bei der Übergabe nicht mehr dabei sein darf? Und was muss dafür vorgefallen sein?


    Betreuter Umgang ist schlecht möglich aufgrund der Entfernung... war aber gerade wegen der stationären Behandlung auch ein Vorschlag meinerseits. Es stand wortwörtlich in dem Antrag meiner Anwältin, dass es mir NICHT darum geht den Umgang zu verweigern...

  • Also, ich habe mir jetzt den anderen Thread auch nochmal durchgelesen und da passieren insgesamt schon erschreckende Sachen. Führst du sowas wie ein "Umgangstagebuch" ? Sprich schreibst du dir auf, wie das Kind nach den Umgängen reagiert? Was für Auffälligkeiten ersichtlich sind??


    Ich vermute eher nicht....



    Ich kann dir nur den Ratschlag geben damit anzufangen.... du hast dann einen dokumentierten Ablauf, den du Erstens mit dem Psychologen besprechen kannst.... und Zweitens auch bei JA/Gericht vorlegen kannst. Es geht hierbei nicht um eine Beweispflicht/möglichkeit.... das FamG geht sehr selten überhaupt auf "Beweissuche". Und ja, es gibt nicht wenig Richter, die bei Streitigkeiten ums Kind nicht ernst bleiben können.


    Ich habe mich vor einiger Zeit und in einem ganz anderen Zusammenhang mal mit einem Mann von der Spezies unterhalten und dieser meinte, dass es ihm schon recht schwer fällt ernst zu bleben, wenn da Mutter und Vater eines Kindes Dinge erzählen/erklären, von denen sie nicht mehr detailliert wissen, was vorgefallen ist und auch nicht erklären können, was das eigentlich mit dem Kind zu tun hat und ob nun dieses denn überhaupt ein Problem damit hat.



    Es geht darum im Ernstfall sagen zu kennen. "Am TagX ist genau das vorgefallen und das Kind hat soundso darauf reagiert" und nicht "Naja... irgendwann vor 3 Monaten oder so hat die Next oder der KV irgendwas gemacht und das Kind hat glaube ich sehr eingeschüchtert reagiert!"





    Genau gesagt heisst das, du musst dich positionieren und klar abgrenzen.




    Um es mal auf den Punkt zu bringen, der Vater hat ein Umgangsrecht, nicht die Next. Der Vater kann während des Umgangs mit dem Kind alles machen, was dieses nicht gefährdet. Wenn das Verhalten der Next das Kind gefährdet würde ich dem KV über den Anwalt zunächst mal untersagen mit dem Kind zur Next zu gehen. Dann kann er natürlich klagen....aber gut, nur zu!



    LG


    Mami2511

  • Um es mal auf den Punkt zu bringen, der Vater hat ein Umgangsrecht, nicht die Next. Der Vater kann während des Umgangs mit dem Kind alles machen, was dieses nicht gefährdet. Wenn das Verhalten der Next das Kind gefährdet würde ich dem KV über den Anwalt zunächst mal untersagen mit dem Kind zur Next zu gehen. Dann kann er natürlich klagen....aber gut, nur zu!


    Sie haben letzten Samstag anscheinend geheiratet... (dass sie es demnächst vorhaben wusste ich, nur das genaue Datum nicht) ...da gibt es keinen Handlungsspielraum...

  • So... ich erzähle mal kurz auf welchem Stand wir jetzt sind...


    Nach der Verfahrenspflegerin war jetzt auch noch die sachverständige Gutachterin da und hat erst mit mir und dann mit meinem Sohn geredet. War ein sehr positives und entspanntes Gespräch. Jetzt warte ich quasi auf ihren Bericht.


    Auflage vom Gericht war zur Beratungsstelle zu gehen ("die Eltern sollen zur Beratungsstelle gehen, da aufgrund der schwierigen Elternbeziehung eine Kindeswohlgefährdung besteht" - frei zitiert). Dort war ich heute morgen. Die SB dort hat mich die ganze Zeit gefragt was mein Auftrag an sie ist, was sie für mich tun soll. :hae: hm... eigentlich nix, läuft ja alles, ich war ja nur dort, weil es die Auflage vom Gericht war. Naja, sie hat sich den Bericht der Verfahrenspflegerin kopiert und meinte, jetzt müssten wir halt abwarten, ob sich der KV auch meldet oder ob er vielleicht zur Beratungsstelle an seinem Wohnort geht oder ob er sich überhaupt nicht meldet. Nur mal so am Rande erwähnt, ich komme mit der SB überhaupt nicht zurecht :nanana anstatt mich zu beraten (was ja denke ich der Sinn einer BERATUNGSstelle ist) fragt sie mich die ganze Zeit nur was ich eigentlich will und gibt nur blöde Kommentare ab... :motz: naja, kann ich nix machen...


    Aber jetzt mal eine ganz blöde Frage... wenn der KV NICHT zur Beratungsstelle geht, das Ganze vor Gericht geht und der Richter ihm noch mal sagt, er soll zur Beratungsstelle gehen und er tut es wieder nicht... was kann denn dann überhaupt passieren... :frag im Prinzip geht dann alles wieder von vorne los, der Umgang bleibt schwierig und es wird Streitereien geben. Was habe ich dann gewonnen...?


    Seit Ostern war der Zwerg jetzt nicht mehr beim KV und die Situation hat sich deutlich entspannt bei uns daheim. Mein Sohn liebt seinen Vater aber und ich will ihm den Umgang auch nicht verweigern... was habe ich denn noch für Möglichkeiten...?


    Danke für Eure Tipps :blume