Meine Erfahrung mit dem Jobcenter

  • Nun, rein rechtlich gilt man als ALLEINERZIEHEND wen man nicht Verheiratet ist,man kann eine beziehung führen und nicht miteinander leben ist man ALLEINERZIEHEND.Ab den moment wo man zusammen wohnt gilt an bei der Arge als Eheähnlichesverhältniss, aber rechtlich noch als ALLEINERZIEHEND(da wird unterschiedlich gehandhabt bei den Ämtern). Ab den moment der Hochzeit ist man gebunden.Sowas beklopptest.


    Das füreinander einstehen ist eine Sache der persönlichen Einstellung,dafür muß man nicht verheiratet sein.Und die Ehe ist nix negatives wen man das mit gewissen voraussetztungen betritt.Aber da heutzutage mehr die ICH -AG herrscht, wunderst einen nicht.


    Momentan geht bei der Arge gerade alles drunter und drüber,caos pur.Ich weiß das weiß ich auch knatsch habe mit ihnen,die machen nix, verrechnenn nicht ordentlich, oder stabeln einfach die wichtigen sachen und bearbeiten sie garnicht...das ist seit januar so,seit ein neues Sytem eingeführt wird,es stehen jeden morgen jatzt auf einmal 40-50 Menschen vor der tür dort.....und ich dackel auch jede Woche momentan hin,den mir kann es auch passieren das ich ende des Monats meine Miete nicht zahlen kann weil sie nicht in die Pötte kommen,wobei ich mir an die "Regeln" halte.


    Tja, mein pech wen man zuwenig verdient.........und mal am rande,ich bin heil froh, mega dankbar, das mein Freund mich unterstützt,und mein Konto ist auch im Rotenbereich,je nach Monat......gott gibt schlimmers.

  • @camper, glaubst du das leben besteht aus Zuckerwatte...zumutbar, hallo, es geht bei der arbeit nicht um ein "erholungsfaktor"" sondern um Brot auf den Tisch zu bringen gerade wen es arg die Not herrscht, und als KERL der alle 5 Sinne beisammen hat, kann ruhig Dinge tun die einen nicht gerade "würdig" erscheinen, hauptsache Geld in die Kasse....sowas bringt mich auf die Palme, wählerisch sein...hallo, das ist doch kein Wunschkatalog!

  • Tja, mein pech wen man zuwenig verdient.........und mal am rande,ich bin heil froh, mega dankbar, das mein Freund mich unterstützt,und mein Konto ist auch im Rotenbereich,je nach Monat......gott gibt schlimmers.


    Wohnst Du denn mit Deinem Freund zusammen?


  • [quote='Zann',index.php?page=Thread&postID=1310993#post1310993]Aber wofür hat man denn eine Beziehung? Um füreinander einzustehen, oder?


    Wieso obdachlos, er hat doch einen Untermietvertrag und auch da gelten Kündigungsfristen...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Dorothea,
    nochmals - die Arge darf das Ausbildungsgehalt deiner Tochter nicht mit für die Bedarfsgemeinschaft von Dir und deinem Lebensgefährten einberechnen.
    Genaueres bei: http://www.tacheles-sozialhilfe.de


    Maschenka..


    das Geld von Tochter dient ihrer Bedarfsdeckung und wenn noch Kindergeld für sie gezahlt wird, wird der übersteigende Betrag davon, den die Tochter nicht zur Bedarfsdeckung benötigt, bei der Mutter angerechnet und das ist richtig so.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • Alleine diese Zwangsverheiratung von Seiten des Jobcenters wäre für mich ein Grund, niemals mit nem neuen Partner zusammenzuziehn, solange ich noch Alg2 bekomme - und das wird wohl ne längere Zeit sein. Erst wenn ich finanziell unabhängig bin, würde ich mit jemanden zusammen ziehen wollen, ich möchte niemals wieder von einem Menschen sozusagen finanziell abhängig sein.

  • Alleine diese Zwangsverheiratung von Seiten des Jobcenters wäre für mich ein Grund, niemals mit nem neuen Partner zusammenzuziehn, solange ich noch Alg2 bekomme - und das wird wohl ne längere Zeit sein. Erst wenn ich finanziell unabhängig bin, würde ich mit jemanden zusammen ziehen wollen, ich möchte niemals wieder von einem Menschen sozusagen finanziell abhängig sein.


    Naja das macht nicht das Jobcenter sondern hat der Gesetzgeber eingeführt, nämlich im § 7 SGB II..Also nach Berlin "Danke" sagen...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Wieso obdachlos, er hat doch einen Untermietvertrag und auch da gelten Kündigungsfristen...


    Das schert das Jobcenter wenig, wenn es eine BG konstruieren kann.


    Den hatte ich auch mal. Das war dem Jobcenter (damals noch ARGE) aber egal. Ich bekam solange kein ALG - II, solange ich mit meinem heissgeliebten Mausespatz zusammen wohnte.


    Erst als ich mich dann obdachlos meldete und mir das Sozialamt eine Wohnung besorgen musste, war ich raus aus der BG.


    Wo ich die Tage und die Nächte dann verbracht habe, war dann der ARGE auch wieder egal. Wichtig war, dass ich täglich postalisch erreichbar war und meine Termine wahr genommen habe.


    Ab da habe ich dann der ARGE jeden Monat ca 800 € gekostet. 9 Monate lang, bis ich mich selbst wieder ernähren konnte. Hätte ich damals nicht eigenitiativ einen Job gefunden, würde die ARGE heute noch zahlen.

  • Also ich les die ganze Zeit still mit und sitz auf meinen Fingern, aber jetzt muss ich doch mal was dazu sagen.. .


    an Camper: Na herzlichen Glückwunsch da hast du EIGENINITIATIV einen Job gefunden!!! Das ist ja mal unglaublich. Das sollte ja wohl der Normalfall sein oder gibt es hier wirklich immer noch Menschen die der Meinung sind, das JC ist dafür zuständig, Euch einen Job zu suchen??? Und .. will man das überhaupt???


    Und.. ja, manchmal treiben die Gesetze wirklich seltsame Blüten, weil oft die Lösung, die die JC anbieten im Endeffekt fürs JC teurer sind, als naheliegendere Lösungen... Mir wurde z.B. gesagt, ich muss auch ne Teilzeitstelle nehmen, obwohl die meine Hilfebedürftigkeit JETZT eher erhöht als beendet, weil ich derzeit noch Alg I bekomme .. aber das ist ein anderes Thema...


    Zu der Problematik mit der Bedarfsgemeinschaft.. .Also... wenn man als Paar zusammenzieht und auf Alg II angewiesen ist.. wird man eben als Bedarfsgemeinschaft behandelt und ich finde das richtig.. entweder man kommt mit einem Verdiener aus, oder eben nicht, so ist das nunmal im Leben.. Der nicht arbeitende Partner muss sich dann eben einen Job suchen, wenn das Geld sonst ned reicht, das ist doch völlig normal. Und.. dass man eben nciht so wählerisch sein kann wenn man unbedingt arbeiten will ist auch normal, wie ich finde..


    Ich kann die TS versthehen, dass sie keine Lust hat, für den LG finanziell einzustehen, aber das ist kein Problem mit dem JC sondern ein Problem in der Beziehung der TS und ihrem Freund...
    Wenn ich mit meinem Freund zusammenziehe und der ist arbeitslos.. das kann passieren, aber dann weiß ich, dass ich ihn ne Zeit lang "mit durch ziehen " muss...
    Ich gehe natürlich davon aus, dass er sich schnellstmöglich eine Arbeit sucht und zwar im Zweifel irgendeine, hauptsache, er trägt etwas dazu bei, dass man zusammen leben kann...
    Wenn er das nicht macht, weil er keine Lust hat... wäre für mich eine Grenze erreicht irgendwann und ich würde ihm sagen, dass er entweder arbeiten muss oder ausziehen...


    ich würde auch niemanden mit durch ziehen.. es sei denn, es gibt ernsthafte Gründe dafür, dass der Mensch den ich liebe nicht arbeiten kann.. aber das weiß ich dann vorher auch und bin mir klar darüber, dass ich für beide aufkommen muss und das Geld eben knapp sein wird..


    Das einzige, was ich wirklich nicht gut finde ( was aber gesetzlich richtig ist) ist, dass das Gehalt der Tochter auch voll mit angerechnet wird. Sie ist ein junger Mensch, sie tut was für ihre berufliche Zukunft.. und wird sozusagen für die Faulheit des Freundes der TS mit bestraft.. aber auch das kann die TS lösen, indem sie das mit ihrem Freund klärt...


    So das war meine bescheidene Meinung dazu.. und nu hol ich mir nen Kaffee und setz mich wieder auf meine Finger...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • NiCha Also, da fehlen mir glatt die Worte! :wand Ich mache künftig jeden Monat minus, gehe rackern, bekomme keinen Cent Unterhalt vom KV, komme nicht mehr in den Schlaf, überlege ob ich mein Auto verkaufe und mit Fahrrad zur Arbeit fahre (16km eine Strecke), muß auch noch einen Kredit bedienen den ich aufnehmen musste für Umzug und Kaution, und du unterstellst mir 'Besch...' an den Staat der jeden Monat Steuern von mir erhält und meinst das alles muß ich auf mich nehmen, nur weil andere Leute es 'Nötiger' haben... Das kann nicht wirklich dein ernst sein?????


    dorothea


    Sag mal, wie sieht es denn mit deinem LG aus, kann er sich nicht erstmal einen 400 Euro Job besorgen? Du hast geschrieben euch würden 550 Euro fehlen jeden Monat.
    Dann wären es nur nur 150....und er hätte erstmal einen Fuß in der Arbeitswelt.
    Mich beschleicht das Gefühl das du dich für alles verantwortlich fühlst...

  • Mich beschleicht das Gefühl das du dich für alles verantwortlich fühlst...


    Sorry, sie wird vom Jobcenter für alles verantwortlich gemacht.


    Das ist ein Riesenunterschied und man kann es beenden, indem man psotalisch die Adresse wechselt.

  • an Camper: Na herzlichen Glückwunsch da hast du EIGENINITIATIV einen Job gefunden!!!


    Ja. Und als ich darum bat, dass mit doch die Kosten für den Erwerb des Taxischeines bezahlt werden, weil ich dann ja sofort einen Job habe - ich hatte die Zusage ja schon in der Tasche -, sagte man mir, die Kosten für den Taxischein bezahlt man mir nicht. Ich sei zu krank um Taxi zu fahren.


    Sorry @Dorothea69, wenn es wieder ins OT ging. Ich will einfach zeigen, welche Auswirkungen die Sparwut des Jobcenters haben kann.

  • doch noch mal was anmerk...wegen der erwähnten SPARWUT des JC... ich finde es gut, dass die nicht einfach Geld zum Fenster rausschmeißen.. ( machen sie an anderen Stellen noch viel zu viel, z.B. diese ganzen Maßnahmen wie das sog. Bewerbungstraining usw.. ist rausgeschmissenes Geld.. ) aber insgesamt sollte das JC schon gucken, ob die Gelder sinnvoll ausgegeben werden, denn es handelt sich um die Steuergelder die die arbeitende Bevölkerung sauer verdient... und nu bin ich wirklich still!!!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
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  • Sorry aber so manches kommt mir echt spanisch vor. Mir hat damals das Sozialamt und auch jetzt die Arge gesagt, wenn ich mit meinem LG zusammen ziehe werden wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen und mein LG muss dann für mich mit aufkommen. Wenn er das nicht will, dürfen wir eben nicht zusammen ziehen, aus, schluß, feierabend. Wenn nun mal Grundeinkommen da ist, muss es auch beim Hartz4 mit angerechnet werden.
    Und es kann mir keiner erzählen,daß Hartz4 empfänger sowas nicht wissen, jedes Geld was monatlich aufs Konto geht, wird automatisch aufs Hartz4 angerechnet.
    Für mich istdas ungerecht,wenn man mit einem Hartz4 Mensch zusammen zieht und der andere geht Arbeiten,daß der staat weiterhin für den Arbeitslosen voll aufkommen muss,obowhl da eigentlich Einkommen vorhanden ist. Sorry klingt zwar hart,aber warum sollte der Arbeitslose sich dann erstmal bemühen arbeit zu finden, es haben ja beide dann ihr Einkommen.

  • ch finde es gut, dass die nicht einfach Geld zum Fenster rausschmeißen.. ( machen sie an anderen Stellen noch viel zu viel, z.B. diese ganzen Maßnahmen wie das sog. Bewerbungstraining usw.. ist rausgeschmissenes Geld.. )


    Voll Zustimm. Aber wenn man schon eine Stelle in der Tasche hat und nur noch einen Zuschuss braucht, um diese Stelle überhaupt zu bekommen, dann ist es schon mehr als zweifelhaft.


    Es ging hier nicht um eine enorme Summe, sondern um 330 €.


    Jetzt bei der Rentenversicherung dasselbe Spiel. Da geht es zwar um eine wesentlich höhere Summe, aber alles war schon im Oktober in trockenen Tüchern.


    Und dann wird einem hier vorgeworfen, man wolle nicht arbeiten und liegt dem Staat und den Sozialträgern nur auf der Tasche.


    Aber jetzt endgültig wieder zurück ins On Topic

  • Maschenka..


    das Geld von Tochter dient ihrer Bedarfsdeckung und wenn noch Kindergeld für sie gezahlt wird, wird der übersteigende Betrag davon, den die Tochter nicht zur Bedarfsdeckung benötigt, bei der Mutter angerechnet und das ist richtig so.


    Gruß
    Igrainne

    Gibst du mir bitte die Gesetzesgrundlage, aus der hervorgeht, dass die volljährige Tochter der TE für den Lebensgefährten ihrer Mutter unterhaltsverpflichtet ist. Meines Wissens nach, fallen volljährige Kinder, die ihren eigenen Bedarf decken aus der BG raus und dürfen nicht mit eingerechnet werden.
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/SGB_II_Folien.pdf - S. 70

  • Zitat

    Mir hat damals das Sozialamt und auch jetzt die Arge gesagt, wenn ich mit meinem LG zusammen ziehe werden wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen und mein LG muss dann für mich mit aufkommen.




    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen


    -länger als ein Jahr zusammenleben,


    -mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,


    -Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder


    -befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.




    Zitat

    Für mich istdas ungerecht,wenn man mit einem Hartz4 Mensch zusammen zieht und der andere geht Arbeiten,daß der staat weiterhin für den Arbeitslosen voll aufkommen muss,obowhl da eigentlich Einkommen vorhanden ist.




    Ja, das Einkommen des Partners, was er aber nicht verpflichtend für den anderen einsetzen muß, es gibt viele Paare, die getrennt wirtschaften, egal ob sie zusammenleben oder nicht, habe ich zumindest in der Anfangszeit mit Ex2 auch so gehandhabt. Jeder hat von seinem Einkommen, egal woraus es bestand, seinen Teil der Miete gezahlt und seine Ausgaben bestritten. Als wir uns dann verlobt hatten, um später dann zu heiraten, haben wir das dann geändert, aber vorher nicht.

  • Ja. Und als ich darum bat, dass mit doch die Kosten für den Erwerb des Taxischeines bezahlt werden, weil ich dann ja sofort einen Job habe - ich hatte die Zusage ja schon in der Tasche -, sagte man mir, die Kosten für den Taxischein bezahlt man mir nicht. Ich sei zu krank um Taxi zu fahren.


    Sorry @Dorothea69, wenn es wieder ins OT ging. Ich will einfach zeigen, welche Auswirkungen die Sparwut des Jobcenters haben kann.



    OT aber was beschwerste dich denn darüber ? nSchließlich haben die doch Recht behalten du bist doch sooo krank und kannst kein Taxi fahren weil du ja so unterfordert bist.