Beiträge von Handycap-Kids

    Mein Sohn hatte sich letztens auch ne Ecke vom Zahn abgeschlagen, er hats selber nichtmal bemerkt, ist in der Schule passiert, hat aber keiner mitbekommen, weil Kind weder geweint hat, noch selbst was bemerkt hat. Vielleicht sagt der KV ja die Wahrheit?

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    es ist wohl für AE's auf Grund der besonderen Belastung eine Kur nach 2 Jahren
    möglich, sagte mir mehrmals mein Kurhaus


    Das SGB9 hat da denk ich mal ein wenig mehr zu sagen als irgendein Kurhaus. Zumal AE nicht grundsätzlich eine besondere Belastung haben, sondern in Einzelfällen, genauso wie auch Mütter/Väter, die in einer Beziehung leben, eine besondere Belastung haben können.

    Und wer soll den Anwalt zahlen ?????? Für sowas kriegst du hier keinen Beratungsschein, weils im Gesetz nicht vorgesehn ist. Nenn mir nen Anwalt, der den Ergeiz hat, das ganze durchzusetzen, ohne was dafür zu bekommen - den findest du hier nicht. Selbst der VDK vor Ort will in dieser Richtung nichts machen, weils aussichtsslos ist.

    Ist halt nur blöde, wenn man nen KV (Ex1) hat, der Teenie nur nimmt, wenns für ihn keine Kosten verursacht und Teenie gerne zu ihm möchte. Er scherrt sich nen Dreck drum, daß ich das aus meinem Alg2-Regelsatz bezahle und das Jobcenter argumentiert, daß Teenie dann eben nicht zu KV kann - Teenie möchte aber gerne, daher beiß ich in den sauren Apfel. Wenns die Möglichkeit auch für Kinder gäbe, die Fahrkosten für den Umgang zu beantragen, dann wäre zumindest für mich vieles leichter.

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    Normalerweise muss es Medis mit gleichem Wirkstoff auch ohne ZUzahlung geben


    Nein, es reicht, wenn es ein Medi aus der gleichen Medikamenten-Gruppe ist (hier die Gruppe: inhalative Corticoide). Für Flutide gibts kein anderes mit gleichen Wirkstoff, dafür müßte man auf ein Medi mit Budesonid (z.B. Budi-Air) ausweichen, die müßten ohne Zuzahlung sein, Flutide bringt aber vielen einiges mehr, weil der Wirkstoff bei ihnen besser wirkt, als Budesonid.
    edit: auch wenn man zuzahlungsbefreit ist, muß man z.B. für Flutide zuzahlen, die Zuzahlungsbefreiung greift hier nicht. Zuzahlungen für Flutide werden auch nicht angerechnet bei der Berechnung, ob man die Eigenzahlungsgrenze schon erreicht hat.

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    ich hab mich dazu entschlossen dem KV keine Macht über mich zu geben, weder finanziell noch irgendwie anders, da ich es bitter bereuen würde.


    Dann bete, daß du nie in den Genuß kommen wirst, aus irgendwelchen (evtl. auch nicht verschuldeten) Gründen, Sozialleistungen beziehn zu müssen, da wird es nämlich das erste sein, was du gefragt wirst_ was hast du bisher getan, um das Recht deines Kindes auf Unterhalt durchzusetzen und spätestens dann wirst du was machen müssen in dieser Richtung. Wenn du "Unterhalt durchsetzen" mit "Macht über dich bekommen" gleichsetzt, hast du echt ein Egoproblem, es geht um das Kind und nicht um dich, das Kind hat ein Recht auf Unterhalt, den du ihm versagst wegen deines Egotrips.
    P.S. fürs Blutspenden etc. darf man sich hier am Buffet verköstigen, aber Bargeld gibts nicht

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    Wie soll ich sagen.. die Frau hat schon immer versucht an seinem Geld ranzukommen.. und hatte damit gerechnet das sie Unterhalt und UVG bekommt aber das geht ja nicht.
    Was hat die im endeffekt davon weniger Geld im Monat.


    Hat sie nicht, das was an Unterhalt zu wenig kommt, also die Differenz zum Alg2-Regelsatz - kommt als Sozialgeld rein. Eventuell hat ihr auch das Jobcenter, wie oben schon geschrieben, "nahe gelegt" auf Unterhalt zu klagen, zu dieser Mitwirkung ist sie dann verpflichtet. Zum UVG wird sie für die Kids eh aufstockend Sozialgeld bezogen haben.

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    Nur wieso geht der Freund von ihr nicht arbeiten ..


    Das geht dich, mal so ausgedrückt, nicht wirklich was an. Ebenso wie es der Ex nichts angehn würde, ob du Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiten gehn würdest.

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    stattdessen kriegen sie noch mehr Kinder und liegen auf der faulen Haut


    Auch das geht dich nichts an. Ex wird ab dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes dem Arbeitsmarkt in dem Umfang zur Verfügung stehn müssen, inwieweit betreuungsmöglichkeiten vor Ort angeboten werden. Ihr Freund steht dem Arbeitsmarkt in dem Umfang, der ihm möglich ist, jetzt schon zur verfügung, tut er das nicht, wird sein Alg2 gekürzt.

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    Frage .. aber man sollte zumindestens versuchen dann nicht dauerhalt vom Vater-Staat abhängig zu sein (zumind. ihr neuer Partner )..oder sehe ich es falsch?


    auch für die Kinder wäre es schön, wenn sie ihren Bedarf durch Unterhalt seitens des Vaters selbst decken könnten....

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    Die Kinder von meinem Mann gehen nicht im Kindergarten und nichts.. weil sie sich nicht darum kümmert.


    Kindergartenpflicht besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, aber wenn dein Mann eine Notwendigtkeit darin sieht, darum nimmt er das dann nicht selber in die Hand? Er hat doch auch das Sorgerecht?
    Ich finde es ein wenig merkwürdig, daß hier die Ex schlecht gemacht wird, aber vor der eigenen Haustür wird kaum gekehrt....

    Möglich ist auch, daß das Jobcenter angeordnet hat, sie möge sich um die Unterhaltsbetreibung kümmern, da ihr ansonsten fiktiv Unterhalt angerechnet werden könnte, wenn sie sich auf Anforderung nicht darum kümmert.
    Darum, daß die kids möglichst bald in den kindergarten kommen, wird sich das Jobcenter schon kümmern, die Ex hat nämlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehn in dem Maße, wie eine Kinderbetreuung möglich ist und sollte es keinen Kindergartenplatz geben, wird sie es nachweisen müssen. Ansonsten wird ihr das Alg2 mangels Mitwirkung gekürzt.

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    Nun, ich denke schon daß man in einer Zeitarbeitsfirma dementsprechend einsetzt werden kann


    wohl eher nicht, es mag vereinzelte geben, aber zumindest in unserm Wohnort zählt da die Leistungsfähigkeit und mehr nicht

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    Mir hat damals das Sozialamt und auch jetzt die Arge gesagt, wenn ich mit meinem LG zusammen ziehe werden wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen und mein LG muss dann für mich mit aufkommen.




    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen


    -länger als ein Jahr zusammenleben,


    -mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,


    -Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder


    -befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.




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    Für mich istdas ungerecht,wenn man mit einem Hartz4 Mensch zusammen zieht und der andere geht Arbeiten,daß der staat weiterhin für den Arbeitslosen voll aufkommen muss,obowhl da eigentlich Einkommen vorhanden ist.




    Ja, das Einkommen des Partners, was er aber nicht verpflichtend für den anderen einsetzen muß, es gibt viele Paare, die getrennt wirtschaften, egal ob sie zusammenleben oder nicht, habe ich zumindest in der Anfangszeit mit Ex2 auch so gehandhabt. Jeder hat von seinem Einkommen, egal woraus es bestand, seinen Teil der Miete gezahlt und seine Ausgaben bestritten. Als wir uns dann verlobt hatten, um später dann zu heiraten, haben wir das dann geändert, aber vorher nicht.

    Alleine diese Zwangsverheiratung von Seiten des Jobcenters wäre für mich ein Grund, niemals mit nem neuen Partner zusammenzuziehn, solange ich noch Alg2 bekomme - und das wird wohl ne längere Zeit sein. Erst wenn ich finanziell unabhängig bin, würde ich mit jemanden zusammen ziehen wollen, ich möchte niemals wieder von einem Menschen sozusagen finanziell abhängig sein.