muss Sohn später Vater unterstützen?

  • Hallo,



    habe da mal ´ne Frage: muss mein Sohn später, wenn er eigenes Geld verdient, seinen leiblichen Vater finanziell unterstützen?


    Dieser hat sich mit seinem Status (Rente und ergänzende Sozialleistungen) für seine Verhältnisse - seit nunmehr 10 Jahren - gut arrangiert und hat weder Antrieb noch Interesse, irgendwann wieder wenigstens sich selber finanziell durch eigene Arbeit über Wasser zu halten.


    Gibt es eine Möglichkeit, diesen Fall für später auszuschließen?


    Danke für Eure Antworten

  • Ich weiß,wen man Sozialleistungen bezieht,die Familie abgecheckt wird wie das Einkommen aussieht um zu schauen ob eine "unterstutzung" der Familie eher möglich ist als Sozialleistungen.


    Aber ich kenne kein Fall wo dies dann umgewandelt wird. Beispiel meine Mom bekommt auch Sozialleistungen und Rente wegen ihre Krankheit ,ihr Bruder(mein Onkel) ist sehr Vermögend, er muß sie nicht unterstützen.


    Ich wurde auch abgecheckt, angeschreiben, aber da es bei mir auch mau aussieht gibt es nix zu holen.


    Ich weiß man versucht es, aber ob das rechtlich ein Muß ist, glaube ich nicht

  • Ich würde abwarten,solang der vater keine Ansprüche schiebt,und keiner diese Sache aufwühlt ,kommt nix.Und wen mal ein schreiben kommt"wen",kann man dies Ablehnen und zur Not zum Anwalt gehen.Ich würde mir kein kopf machen

  • da würde ich jetzt auch erstmal ganz entspannt sein. ich glaube im schlimmsten fall bekommt er ein formular zugeschickt indem er seine verhältnisse zu papier bringen muss mit entsprechenden nachweisen und das wars dann auch schon. so einen hab ich letztens auch zugeschickt bekommen wegen meiner mutter.
    huch, da fällt mir ein, den muss ich ja noch wegschicken! :nixwieweg wo liegt denn der? :Hm

  • ich denke dass kommt auch auf die Beziehung Vater Sohn an.
    Hat der Vater nie Unterhalt bezahlt,kümmert sich nicht und fungiert nur als Erzeuger wird der
    Sohn später kaum zahlen müssen

  • ich denke dass kommt auch auf die Beziehung Vater Sohn an.
    Hat der Vater nie Unterhalt bezahlt,kümmert sich nicht und fungiert nur als Erzeuger wird der
    Sohn später kaum zahlen müssen


    Nicht wenn er entsprechend verdient.


    Aber da sind die Freigrenzen schon sehr hoch.


    Hier braucht es nur einen guten Anwalt, der genau errechnen kann, was dem Kind im Falle von Elternunterhalt zusteht. Ein Elternteil ist ja nach § 1609 BGB erst im 6. Rang angesiedelt.


    Darauf, dass das Kind keinen Unterhalt bezahlen muss, weil es selbst nie Unterhalt bekommen hat, würde ich mich nicht verlassen. Wenn das Einkommen so gering war, dass er nicht zahlen konnte, kann man dem Elternteil daraus keinen Vorwurf machen.


    Es kann ja auch die Mutter sein, die plötzlich auf Unterhalt durch das Kind angewiesen ist. Auch hier ist ein relativ hohes bereinigtes Netto nötig, um gesetzlich zum Elternunterhalt herangezogen zu werden. In beiden Fällen können die Kinder aber immer ihre Eltern durch Taschengeld oder ähnliches unterstützen, wenn sie denn wollen.


    Camper

  • Ich sollte auch meine Vater finanz. unterstützen . Einmal kamen ein Schreiben von der Stadt da war ich grad in der ersten Ausbldg. Das zweite kam als ich als Abtlg.ltg arbeitete. :schiel
    Habe beide Male via RA widersprochen und auch keine Geh.nachweise ect vorgelegt. Und musste auch nichts zahlen.


    Der hat nie Unterh. für uns bezahlt/sich nie gekümmert, säuft wie ein Loch und ist faul wie sonstnochwas und für den soll ich zahlen? Nööööööööö......


    Habe auch son Wisch unterschrieben das ich für keinerlei Beerdigungskosten ect. für ihn aufkomme. Mein Bruder hat dasselbe gemacht-der hat vor kurzem soeinen Schrieb bekommen zwecks Elternunterhalt als er sein Studium beendet hatte.

  • Der hat nie Unterh. für uns bezahlt/sich nie gekümmert, säuft wie ein Loch und ist faul wie sonstnochwas und für den soll ich zahlen? Nööööööööö......


    Dass Du nicht zahlen willst, ist das Eine. Die Frage ist nur, ob Du gesetzlich zahlen musst.


    Und eine Alkoholkrankheit ais "saufen wie ein Loch" zu bezeichnen ist moralisch wohl unter aller Kanone.


    lg


    Camper

  • Es gibt Urteile dazu, dass Elternteile, die keinerlei (bzw. fast keine) Unterhaltsansprüche ihrer Kinder erfüllen konnten/wollten, ihren eigenen Unterhaltsanspruch verwirkt haben-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ob Du gesetzlich zahlen musst.


    Und eine Alkoholkrankheit ais "saufen wie ein Loch" zu bezeichnen ist moralisch wohl unter aller Kanone.


    lg

    Nö muss ich und werde ich nicht ;) - genauso wie mein Bruder- wir haben halt gute RA's ;) ...


    Duuhhuuuu in meinen Augen säuft er wie ein Loch und da iss nüscht dran schönzureden und das seit nunmehr 20 (!!!) Jahren... Jeder iss für sich und sein Leben selbst verantwortlich auch er!


    Für mich ist er tot- schlimm aber so ist es .... Du kennst die Geschichte nicht und es steht Dir in keinster Weise zu darüber zu urteilen!


    Ergo lass es!



    :wink

  • Der hat nie Unterh. für uns bezahlt/sich nie gekümmert, säuft wie ein Loch und ist faul wie sonstnochwas und für den soll ich zahlen? Nööööööööö......


    Ich kenn 1 Fall, da war es genauso. Jedoch MUSSTE der einzige Sohn doch die Beerdigung bezahlen und das ganze drumrum. Es bestand jahrelang kein Kontakt, Vater hat nie Unterhalt bezahlt.


    Habe auch son Wisch unterschrieben das ich für keinerlei Beerdigungskosten ect. für ihn aufkomme. Mein Bruder hat dasselbe gemacht-


    Hm, ob das dann auch so ist letztenendes... Mag aber auch sein, ich glaube, die Freundin hatte keinen Anwalt. Aber die hatten mächtigen Druck von der Stadt. Und denen war es auch egal, welches Familieneinkommen zugrunde liegt. Es gab NIEMANDEN sonst, der den Mann unter die Erde gebracht hätte.


    Was den Unterhalt betrifft, kann ich nix zu sagen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Es gab NIEMANDEN sonst, der den Mann unter die Erde gebracht hätte.

    Doch die Stadt bzw das zusträndige Amt -ergo bekommt man dann ein "Sozialbegräbnis" (so hiess das damals). Was ich ja dann doch irgendwie mitfinanziere da ich Steuern zahle und das nicht zu knapp :crazy :schiel ...

  • Wenn ich es richtig auf dem Plan habe liegt der Selbstbehalt gegnüber seinen Eltern bei 1500 Euro.
    Aber das ist wohl nur ein Richtwert, wenn keine eigenen Kinder im Spiel sind, denn KU geht vor.


    Ich habe vor ein paar Wochen ein Urteil gelesen, da musste ein Mann für seine Mutter aufkommen, obwohl sie nachweislich kaum Kontakt hatten und sie nie großartig für ihn gesorgt hatte

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Nö muss ich und werde ich nicht ;) - genauso wie mein Bruder- wir haben halt gute RA's ;) ...


    Ich sagte ja, gesetzlich und mit einem guten Anwalt kein Problem, da Eltern erst im 6. Rang stehen, man nicht gesteigert erwerbspflichtig ist und weitaus größere Feibeträge wie bei Kindesunterhalt hat. Dasselbe trifft aber auch auf Deine Mutter zu, die ihr vermutlich vergöttert. Würde sie ein Sozialfall werden und das Sozialamt auf Euch zukommen, wäre die gesetzliche Lage genau dieselbe.


    Für mich ist er tot- schlimm aber so ist es .... Du kennst die Geschichte nicht und es steht Dir in keinster Weise zu darüber zu urteilen!


    Schlimm, wenn eine Tochter so von dem Menschen denkt, der ihr zumindest dafür gesorgt hat, dass sie jetzt hier posten und über einen offensichtlich kranken Menschen so ablästern kann.


    Auch Dein Vater hat sicher eine Geschichte, die ihn alkoholabhängig werden ließ. Hast Du dich mit der Ursache seiner Krankheit schon mal befasst? Ich denke nein, weil Du nur das - zweifellos schlimme - Resultat gesehen hast.


    Und um allen Spekultionen vorzubeugen. Ich selbst bin weder Alkohol- noch Drogenabhängig. Ich weiss aber genau, dass diese Art von Krankheit nicht aus reiner Lust am Saufen ausbricht, sondern einen Auslöser hat.


    Camper

  • auf Deine Mutter zu, die ihr vermutlich vergöttert. Würde sie ein Sozialfall werden und das Sozialamt auf Euch zukommen, wäre die gesetzliche Lage genau dieselbe.


    Für die würde ich mein letztes Hemd geben und zahlen- sicher sie hat und ja grossgemacht und uns Werte vermittelt, Benehmen beigebracht uns auf's Leben vorbereitet... Habe es notariell festschreiben lassen das ich sie später pflege und sie in kein Heim muss.


    Meine Mutter musste jahrelang Unterhalt zahlen an den Suffkopp :crazy

    dass sie jetzt hier posten und über einen offensichtlich kranken Menschen so ablästern kann.

    :rauchen


    Richtig er war ein Erzeuger- Vater wäre der falsche Ausdruck.



    Hast Du dich mit der Ursache seiner Krankheit schon mal befasst? Ich denke nein, weil Du nur das - zweifellos schlimme - Resultat gesehen hast.

    Jahrelang..............................................


    Und nun Camper gebe ich Dir einen Rat den Du Dir zu Herzen nehmen solltest: Urteile nicht über mich- es steht Dir in keinster Weise zu. Ich habe für alles meine Gründe.



    Zurück zum Thema!

  • Schlimm, wenn eine Tochter so von dem Menschen denkt, der ihr zumindest dafür gesorgt hat, dass sie jetzt hier posten und über einen offensichtlich kranken Menschen so ablästern kann.


    Nein Camper, so denkt womöglich JEDER über seinen Erzeuger, der sich nie gekümmert hat. Die Gene machen es nunmal NICHT!!!


    Sorry nochmal für OT @Nic



    @Nic
    Sozialbegräbnis... Aber selbst für ein anonymes Grab gibt es Vorschriften. Und ich glaube, das hat dann doch über 2000 EUR gekostet. Für einen Fremden ne Menge Geld.


    Vielleicht hatten sie sich auch nicht genug gewehrt, das kann sein. Mussten dem ja die Bude leer machen und alles binnen kurzer Zeit. Das hat auch noch gekostet...


    Tja, so läufts nun mal, wenn man sich nicht um seinen Nachwuchs kümmert!

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • auch wenn kv nie unterhalt zahlte oder kontakt pflegte, kann sohn herangezogen werden zu den kosten später für unterhalt etc. dazu gibts rechtsprechung beim bundesgerichtshof etc. sprich man kann sich nicht mehr immer darauf berufen, das kein kontakt bestand und kein unterhalt bezahlt wurde.

  • Hatte mein werter Herr Vater auch mal versucht, ist aber kläglich gescheitert. Ein Besuch beim Rechtsanwalt, ein "netter" Brief zurück und das Thema war gegessen. :rolleyes2: Auch hier wohl eher ein Fall von "Erzeuger" als "Vater"...


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?