Ne, sind eher die geleisteten Unterhaltszahlungen, die jetzt erstmalig ins Gewicht fallen. Zusätzlich noch die Renovierung der Beißwerkzeuge und die ganzen Scheidungskosten.
Steuererklärung 2011 - los gehts...
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und dei Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kommt meist dann so spät, enn Ihr in nem haus mit Eigentümergesellschaft wohnt...was meist der Fall ist. Deren Versammlungen sind meist erst im April..und oft bekommt der Vermieter erst einige Wochen vorher mit der Einladung die Unterlagen...und die gelten erst NACH der Versammlung als genehmigt..und erst dann kann er Euch Euren Anteil durchreichen...
nur um mal die "langsamen" Vermieter in Schutz zu nehmen... :lach
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Ich hab mich heute auch drangemacht und wenn das rauskommt, was das Steuerprogramm sagt, kann ich mal so richtig shoppen gehen!!
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Meine ist letzte Woche Sonntag fertig geworden, und online ab damit-
Am Montag ist der ganze Kram dann nochmal aus Ausdruck mit allen Anlagen direkt beim FA eingeworfen worden :strahlenmal sehen, wie lang die sich dieses Jahr mit der Bearbeitung Zeit lassen :tuedelue
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Bei uns waren sie in den letzten 10 Jahren sehr schnell - meist 14 Tage - daher warte ich schon wieder auf Post und Geld
Wobei ich den größen Broken schon vorfinanziert habe, über einen großen Steuerfreibetrag. -
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Nein, denn bisher habe ich trotz UVG den vollen Kinderfreibetrag zugesprochen bekommen.
Mal wieder ein Schlag ins Gesicht für alle, die keinen Unterhalt bekommen.... :motz:
Nöö--- nur für die die UHV bekommen ist es eine Veränderung... Für diejenigen die keinen Unterhalt bekommen war es schon lange so , daß man einfach auf dem Formular ankreuzen konnte, daß man den vollen Kinderfreibetrag beansprucht weil der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt ( bzw nicht mindestens 75%) zahlt.
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Ich habe gestern einen freudigen Brief erhalten...Geld wird aber zurück gelegt...bei meinem Auto weiß man ja nie!!
Aber Schuhe werden heute geshoppt!!! -
10 Arbeitstage und ich hab noch nicht - ich bin enttäuscht.
Viel Spaß beim Shoppen !
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Nöö--- nur für die die UHV bekommen ist es eine Veränderung... Für diejenigen die keinen Unterhalt bekommen war es schon lange so , daß man einfach auf dem Formular ankreuzen konnte, daß man den vollen Kinderfreibetrag beansprucht weil der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt ( bzw nicht mindestens 75%) zahlt.
Neu ist aber das, dass man den vollen freibetrag auch bekommt wenn der andere Elternteil NICHT leistungsfähig ist, was ja meines wissens vorher nicht ging. Vorher hat man kein anrecht auf die volle übertragung gehabt, wenn der UET leistunsunfähig ist / war.
Ich hab mit meiner steuererklärung für letztes jahr jetzt auch die volle übertragung beantragt.
Zum Thema BKA. Unsere kommt auch immer sehr spät oftmals erst 1 jahr nach ende des Berechnungsjahres. Ich hab meine steuererklärung schon gemacht, weil ich mehr rausbekomme als mein LG und er macht seine später und nimmt da die BKA mit rein
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wie setz ich eigentlich den Gutachter für die Schimmelwohnung von Maxi-Rilana an/ab? Maxi-Rilana ist in Ausbildung, Schülerbafög und ich hab
den Gutachter bezahlt, da die Maus das Geld logischerweise nicht hatte? :frag -
schuubs,
keiner´ne Idee?? -
Rilana: vielleicht als " unterstützung bedürftiger Angehöriger "...Bei den Sonderausgaben....geht aber nur wenn du glaubhaft machen kannst das du das gezahlt hast. zb durch Rechnung und Überweisung von deinem Konto..
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@chouchou,
lieben Dank :blume
Die Rechnung läuft auf Maxi-Rilana(die woanders wohnt), ich habe aber von meinem Konto überwiesen.
Meinst Du das reicht :frag -
Versuch macht klug...
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baah, und wenn nich? :ohnmacht:
Dann steh ich da.
Hatte eigentlich gehofft, wenigstens einen Teil von der summe wieder
reinzuholen, war nicht gerade wenig.
Trotzdem, lieben Dank! :blume -
das ist leider die einzige Möglichkeit die mir einfällt---- Wäre es für deine Wohnung dann könntest du es als Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen...
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Ja, soweit bin ich auch.
Da dummerweise die Adresse von Maxi drin steht kann ich das wahrscheinlich nicht so regeln.
Die Steuererklärung wollte ich dieses Jahr auch online machen, sonst hätte ich jetzt direkt im FA
nachgefragt. -
Wenn du es überwiesen hast reicht das doch als Beleg .... Leg einfach die Kopie der rechnung dazu...und eine Kopie der Überweiseung.
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Kann man das gutachten vielleicht als Dienstleistungs Handwerkerrechnung oder dergleichen mit angeben?