Steuererklärung 2011 - los gehts...

  • Ne, sind eher die geleisteten Unterhaltszahlungen, die jetzt erstmalig ins Gewicht fallen. Zusätzlich noch die Renovierung der Beißwerkzeuge und die ganzen Scheidungskosten.

  • und dei Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kommt meist dann so spät, enn Ihr in nem haus mit Eigentümergesellschaft wohnt...was meist der Fall ist. Deren Versammlungen sind meist erst im April..und oft bekommt der Vermieter erst einige Wochen vorher mit der Einladung die Unterlagen...und die gelten erst NACH der Versammlung als genehmigt..und erst dann kann er Euch Euren Anteil durchreichen...


    nur um mal die "langsamen" Vermieter in Schutz zu nehmen... :lach

  • Meine ist letzte Woche Sonntag fertig geworden, und online ab damit-
    Am Montag ist der ganze Kram dann nochmal aus Ausdruck mit allen Anlagen direkt beim FA eingeworfen worden :strahlen


    mal sehen, wie lang die sich dieses Jahr mit der Bearbeitung Zeit lassen :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nein, denn bisher habe ich trotz UVG den vollen Kinderfreibetrag zugesprochen bekommen.


    Mal wieder ein Schlag ins Gesicht für alle, die keinen Unterhalt bekommen.... :motz:


    Nöö--- nur für die die UHV bekommen ist es eine Veränderung... Für diejenigen die keinen Unterhalt bekommen war es schon lange so , daß man einfach auf dem Formular ankreuzen konnte, daß man den vollen Kinderfreibetrag beansprucht weil der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt ( bzw nicht mindestens 75%) zahlt.

  • Nöö--- nur für die die UHV bekommen ist es eine Veränderung... Für diejenigen die keinen Unterhalt bekommen war es schon lange so , daß man einfach auf dem Formular ankreuzen konnte, daß man den vollen Kinderfreibetrag beansprucht weil der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt ( bzw nicht mindestens 75%) zahlt.



    Neu ist aber das, dass man den vollen freibetrag auch bekommt wenn der andere Elternteil NICHT leistungsfähig ist, was ja meines wissens vorher nicht ging. Vorher hat man kein anrecht auf die volle übertragung gehabt, wenn der UET leistunsunfähig ist / war.


    Ich hab mit meiner steuererklärung für letztes jahr jetzt auch die volle übertragung beantragt.


    Zum Thema BKA. Unsere kommt auch immer sehr spät oftmals erst 1 jahr nach ende des Berechnungsjahres. Ich hab meine steuererklärung schon gemacht, weil ich mehr rausbekomme als mein LG und er macht seine später und nimmt da die BKA mit rein

  • wie setz ich eigentlich den Gutachter für die Schimmelwohnung von Maxi-Rilana an/ab? Maxi-Rilana ist in Ausbildung, Schülerbafög und ich hab
    den Gutachter bezahlt, da die Maus das Geld logischerweise nicht hatte? :frag

  • Rilana: vielleicht als " unterstützung bedürftiger Angehöriger "...Bei den Sonderausgaben....geht aber nur wenn du glaubhaft machen kannst das du das gezahlt hast. zb durch Rechnung und Überweisung von deinem Konto..

  • baah, und wenn nich? :ohnmacht:
    Dann steh ich da.
    Hatte eigentlich gehofft, wenigstens einen Teil von der summe wieder
    reinzuholen, war nicht gerade wenig.
    Trotzdem, lieben Dank! :blume

  • das ist leider die einzige Möglichkeit die mir einfällt---- Wäre es für deine Wohnung dann könntest du es als Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen...

  • Ja, soweit bin ich auch.
    Da dummerweise die Adresse von Maxi drin steht kann ich das wahrscheinlich nicht so regeln.
    Die Steuererklärung wollte ich dieses Jahr auch online machen, sonst hätte ich jetzt direkt im FA
    nachgefragt.

  • Wenn du es überwiesen hast reicht das doch als Beleg .... Leg einfach die Kopie der rechnung dazu...und eine Kopie der Überweiseung.