Bin total verzweifelt!!! Wie kann das sein???

  • Leute, ich bin total durch den Wind, und versteh die Welt nicht mehr!!!


    Ich hab letzte Woche das sofortige Näherungsverbot wegen Gewaltschutz gegen den KV erwirkt, nachdem er unbefugt in meine Wohnung eingedrungen ist, mich mit Gewalt gehindert hat die Polizei zu rufen, und dann noch bestohlen hat! Anzeigen laufen wegen all der Delikte, und den Umgang hab ich verständlicherweise erst mal ausgesetzt, weil der Vater in meinen Augen unberechenbar und gefährlich ist zur Zeit! Und wenn dies nicht alles so wäre, dann hätte ich doch nicht auch das Näherungsverbot sofort erwirkt??!! Näheres könnt ihr in meinem anderen thread von letzter Woche "Einmal Stalker, immer Stalker" nachlesen. Hat ja alles schon eine ewig lange Vorgeschichte!


    Jetzt hab ich heute Post bekommen vom Amtsgericht, damit hab ich ja auch gerechnet, mit einer terminlichen Vorladung wegs Umgangsregelung. Soweit so gut... aber ZUSÄTZLICH einen Schrieb der sich "Antrag auf Regelung des Umgangsrechts §§ 1631 III, 1632 III BGB, § 155 FamFG + einstweilige Anordnung" nennt.


    In diesem Schrieb sind 4 Punkte aufgeführt. In der Familiensache XY gegen XY betreffend die Kinder XY erscheint Herr XY, und beantragt ein Hauptsacheverfahren, sowie im Wege der einstweiligen Anordnung wie folgt zu beschließen:


    dann werden unter Punkt 1 seine Umgangswünsche aufgelistet.


    Soweit hab ich das so verstanden, daß er das so nur mal beantragt... oder?


    Jetzt kommt aber der Hammer, Punkt 2:


    Im Wege der einstweiligen Anordnung wird beschlossen:


    Dem Antragsteller wird gestattet mit Kind XY und Kind XY


    -am Samstag den 17.12.2011 von .... bis... Uhr
    -am Sonntag den 18.12.2011 von... bis Uhr
    -am Mittwoch den 29.12.2011 von... bis Uhr
    -am Sonntag den 25.12.2011 von... bis... Uhr
    -am Montag den 26.12.2011 von.... bis... Uhr


    zusammen zu sein.


    :wow:wow:wow


    Hallo, was?????


    Punkt 3 und 4 beinhalten die Gerichts- und Verfahrenskosten.


    Unter Gründe ist seine Sicht der Dinge aufgeführt, die natürlich eine ganz andere ist! Er wolle eine verbindliche Regelung... daß ich nicht lache! Die hatten wir ja bereits, an die ER sich nie hielt!!!
    Und bis es diese Regelung gäbe, beantrage er diese einstweilige Anordnung, weil er davon ausgehe, dass ihm die Kinder bis zur Entscheidung über seinen Hauptsacheantrag gänzlich entzogen werden, was er nicht dulden werde. Momentan habe er ja durch das Näherungsverbot Schwierigkeiten einen Kontakt herzustellen :wand


    Ich fasse es nicht!!! Es ist die SELBE Rechtspflegerin gewesen wie bei mir. Die selbe, die mein Näherungsverbot aufgenommen hat! :hä Und die selbe Richterin!!! :batsch
    Ja wie stellen denn sich das die Damen vor??? Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung und Stalking sind angezeigt gegen den Antragssteller, ein Näherungsverbot ausgesprochen, aber die Kinder soll ich dem Psycho OHNE WEITERES aushändigen??? :radab Und schon gleich ÜBERMORGEN! Ist beschlossen! Scheiß drauf, was er mir angetan hat!!! Ich werd hier wahnsinnig, ich werd verrückt! Ich versteh die Welt nicht mehr!!! :flenn:hilfe


    Natürlich schlag ich da gleich morgen früh auf am Amtsgericht... aber Leut, ich kann echt nicht mehr! Was muß denn noch geschehn??? Ich könnt grad aus dem Fenster springen!! :heul

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Bin absolut sprachlos, aber ich drücke alle Daumen, dass Du da morgen was erreichst.
    War das ein Einschreiben ?
    Wenn nicht, warst Du nicht gestern für 2 Wochen in den Urlaub gefahren ?? ;-)

  • :hä:hä:hä:hä:ohnmacht::flenn:wow



    ich weiß gar nicht genau wie mir nun eigendlich nach dem lesen ist.



    unfassbar untragbar und einfach absolut nicht nachvollziehbar sowas.................................




    so ein sche...... :troest:troest:troest:troest:troest:troest:troest

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Kämpfe Sonnenschein..kämpfe!


    Fahre bei Gericht eine klare Linie, dass du NICHT willig bist das Kind dem KV mitzugeben, es sei denn er versichert dir hier und jetzt schriftlich unter Zeugen, dass er sich an die Absprachen hält!



    Boaahh..ich könnte grade! :nawarte::nawarte::nawarte:


    Versuche umgehend deine Anwältin zu ereichen.


    Ich denke an dich!! :troest

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • War das ein Einschreiben ?


    das war ne förmliche Zustellung, gelber Brief sozusagen, im Briefkasten gelegen...


    Da läuft was ganz gewaltig schief. Hast du keinen Anwalt den du Morgen kontaktieren kannst?


    Ich habe noch keinen Anwalt, habe jetzt erst den Weißen Ring eingeschalten, wegs eventuelle Kostenübernahme, weil ich mir keinen Anwalt leisten kann, nachdem ich die neue Schließanlage fürs Haus hab machen lassen müssen :flenn


    unfassbar untragbar und einfach absolut nicht nachvollziehbar sowas.................................


    ganz mein Denken!!! Kann doch alles nicht sein??!! :schiel Das wird einfach so beschlossen??? Ich fass es nicht!!! Ich glaub ich werd echt über nacht wahnsinnig... oder zumindest grau auf dem Kopf! :radab

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Neeiinnn nicht springen!!!! :troest


    Bespreche das schnellstens mit Deinem RA (hoffe Du hast einen Guten?)- er soll nen Schrieb fertig machen für das Amtsgericht bzw für den RA des "KV"'s das aus benannten Gründen derzeit kein Umgang ect.pp wahrgenommen werden kann...



    Hoffe Du erreichst was!!!

  • Wie bitte ???


    Ich bin absolut fassungslos !!!


    Das gibts doch nicht......das ist ja ein absoluter Freifahrtsschein....er kann machen was er will, er kommt zu seinem Recht ???


    Normalerweise würde ich ja sagen, die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut.....aber in dem Fall sind es ja die gleichen Personen....da läuft aber mächtig was falsch!!!


    Hast Du nen Anwalt, der Dir zur Seite stehen kann ???

  • Fahre bei Gericht eine klare Linie, dass du NICHT willig bist das Kind dem KV mitzugeben, es sei denn er versichert dir hier und jetzt schriftlich unter Zeugen, dass er sich an die Absprachen hält!


    Ja, aber selbst WENN! Wer soll ihm denn die Kinder bitteschön übergeben?? ICH etwa?? :kopf Hat er doch die Umgänge immerzu dazu benutzt, an MICH ran zu kommen! :wand

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • wie alt sind deine kinder?


    hat der kv jemals gewalt gegenüber den kindern ausgeübt oder dgl.?

  • Hast Du nen Anwalt, der Dir zur Seite stehen kann ???


    Aktuell eben nicht! Ich hatte eine beim letzten Mal gegen ihn... ich könnte sie morgen früh versuchen zu kontaktieren... und/oder gleich noch die Kontaktdame vom Weißen Ring, die erst heute nochmal da war wegen dem Antrag. Einen Beratungsscheck hat sie mir schon in Aussicht gestellt, wollte aber meine Wunschanwältin, eben die das letzte Mal mich vertrat (und somit ja alle Akten udn Daten des letzten Males noch hat) kontaktieren udn fragen, ob sie mich beraten würde wieder...

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Wer soll ihm denn die Kinder bitteschön übergeben?? ICH etwa?? Hat er doch die Umgänge immerzu dazu benutzt, an MICH ran zu kommen!


    Hallo 3xSonnenschein,


    ich habe nicht nachgelesen, aber der Terror hatte sich nie gegen die Kinder direkt gerichtet?


    Insofern ist der Beschluss konsequent.


    An Deiner Stelle würde ich mich akribisch an den Beschluss halten und für oben genanntes Problem Hilfe anfordern - damit die Übergaben betreut stattfinden. Ich bin mir sicher, es wird beobachtet werden, ob und wie der Vater agieren wird in den kommenden Wochen. Du solltest jeweils Zeugen (und Schutz) haben.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Dann würde ich morgen erstmal versuchen, die Dame vom Weißen Ring anzurufen.....vielleicht hat sie ja nen Tipp für Dich.


    Drück Dir die Daumen, dass Dir der nächste Albtraum erspart bleibt....

  • aber meine Wunschanwältin, eben die das letzte Mal mich vertrat (und somit ja alle Akten udn Daten des letzten Males noch hat) kontaktieren udn fragen, ob sie mich beraten würde wieder...


    mache das und kontaktiere die.. Kannst Du PKH beantragen falls der weisse Ring diese nicht bezahlt?


    Oh man auch das iss Deutschland :ohnmacht: :crazy :rolleyes:

  • wie alt sind deine kinder?


    hat der kv jemals gewalt gegenüber den kindern ausgeübt oder dgl.?


    sie sind 4


    keine Gewalt... er hat sie mir nur fast jedesmal früher zurück gebracht, weil es ihm zu anstrengend wurde :schiel Einmal schrieb er mir ne sms während des Umgangs, daß er dem einen Kind einen heftigen Klaps gegeben hätte, weil sie unmöglich sei... Und während den Umgängen hat er mich ständig mit Anrufen und unzähligen sms'n wegen allemöglichen Pipifax behelligt :batsch

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • a, aber selbst WENN! Wer soll ihm denn die Kinder bitteschön übergeben?? ICH etwa?? :kopf Hat er doch die Umgänge immerzu dazu benutzt, an MICH ran zu kommen!


    Das sollen sie Dir morgen doch mal einleuchtend erklären, wie das laufen soll. DU kannst die Kinder nicht übergeben, sonst kannst Du das Näherungsverbot ja gleich in die Tonne werfen :kopf


    Himmel, haben die nicht begriffen, dass der grad nicht bei Sinnen ist? Wer übernimmt hier die Verantwortung und kümmert sich drum, dass die Kinder zu ihm kommen und sicher wieder zu Dir zurück? :(


    Sonnenschein, ich bin fassungslos und hoffe Du erreichst da morgen was :troest

  • somit sollte ja nicht viel gegen den umgang mit KV sprechen - ich an deiner stelle würde einfach auf diese umgangsklage mit aufspringen und alles akribisch regeln lassen - so wie es gewünscht ist vom kv - auch bei missachtung mit ordnungs-zwangsgeld optional haft. fordere ein umgangstagebuch und halte da alles entsprechend fest usw. usf.


    was offen bleibt - wie bekommt ihr eine sinnvolle übergabe für die kinder hin und eine "sichere" übergabe für dich - einkaufszentrum oder dgl.? wäre das ne idee?

  • wolltest du mich am nächsten WE nicht besuchen? (platz wäre - ich bestätige auch, daß es geplant war.... ;)


    unfaßbar... der Brief - und in der zeit könntest du dir rechtlichen rat holen!

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Kannst Du PKH beantragen falls der weisse Ring diese nicht bezahlt?


    ist auch beantragt.... aber so, wie die Sache sich JETZT gestaltet ( :kotz ) werde ich zur Not mich in Schulden stürzen, und auf JEDEN FALL einen Anwalt nehmen!!! :wand

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D