Leute, ich bin total durch den Wind, und versteh die Welt nicht mehr!!!
Ich hab letzte Woche das sofortige Näherungsverbot wegen Gewaltschutz gegen den KV erwirkt, nachdem er unbefugt in meine Wohnung eingedrungen ist, mich mit Gewalt gehindert hat die Polizei zu rufen, und dann noch bestohlen hat! Anzeigen laufen wegen all der Delikte, und den Umgang hab ich verständlicherweise erst mal ausgesetzt, weil der Vater in meinen Augen unberechenbar und gefährlich ist zur Zeit! Und wenn dies nicht alles so wäre, dann hätte ich doch nicht auch das Näherungsverbot sofort erwirkt??!! Näheres könnt ihr in meinem anderen thread von letzter Woche "Einmal Stalker, immer Stalker" nachlesen. Hat ja alles schon eine ewig lange Vorgeschichte!
Jetzt hab ich heute Post bekommen vom Amtsgericht, damit hab ich ja auch gerechnet, mit einer terminlichen Vorladung wegs Umgangsregelung. Soweit so gut... aber ZUSÄTZLICH einen Schrieb der sich "Antrag auf Regelung des Umgangsrechts §§ 1631 III, 1632 III BGB, § 155 FamFG + einstweilige Anordnung" nennt.
In diesem Schrieb sind 4 Punkte aufgeführt. In der Familiensache XY gegen XY betreffend die Kinder XY erscheint Herr XY, und beantragt ein Hauptsacheverfahren, sowie im Wege der einstweiligen Anordnung wie folgt zu beschließen:
dann werden unter Punkt 1 seine Umgangswünsche aufgelistet.
Soweit hab ich das so verstanden, daß er das so nur mal beantragt... oder?
Jetzt kommt aber der Hammer, Punkt 2:
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird beschlossen:
Dem Antragsteller wird gestattet mit Kind XY und Kind XY
-am Samstag den 17.12.2011 von .... bis... Uhr
-am Sonntag den 18.12.2011 von... bis Uhr
-am Mittwoch den 29.12.2011 von... bis Uhr
-am Sonntag den 25.12.2011 von... bis... Uhr
-am Montag den 26.12.2011 von.... bis... Uhr
zusammen zu sein.
:wow:wow:wow
Hallo, was?????
Punkt 3 und 4 beinhalten die Gerichts- und Verfahrenskosten.
Unter Gründe ist seine Sicht der Dinge aufgeführt, die natürlich eine ganz andere ist! Er wolle eine verbindliche Regelung... daß ich nicht lache! Die hatten wir ja bereits, an die ER sich nie hielt!!!
Und bis es diese Regelung gäbe, beantrage er diese einstweilige Anordnung, weil er davon ausgehe, dass ihm die Kinder bis zur Entscheidung über seinen Hauptsacheantrag gänzlich entzogen werden, was er nicht dulden werde. Momentan habe er ja durch das Näherungsverbot Schwierigkeiten einen Kontakt herzustellen :wand
Ich fasse es nicht!!! Es ist die SELBE Rechtspflegerin gewesen wie bei mir. Die selbe, die mein Näherungsverbot aufgenommen hat! :hä Und die selbe Richterin!!! :batsch
Ja wie stellen denn sich das die Damen vor??? Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung und Stalking sind angezeigt gegen den Antragssteller, ein Näherungsverbot ausgesprochen, aber die Kinder soll ich dem Psycho OHNE WEITERES aushändigen??? :radab Und schon gleich ÜBERMORGEN! Ist beschlossen! Scheiß drauf, was er mir angetan hat!!! Ich werd hier wahnsinnig, ich werd verrückt! Ich versteh die Welt nicht mehr!!! :flenn:hilfe
Natürlich schlag ich da gleich morgen früh auf am Amtsgericht... aber Leut, ich kann echt nicht mehr! Was muß denn noch geschehn??? Ich könnt grad aus dem Fenster springen!! :heul