Was stimmt nicht mit unserem Rechtssystem... ein 4 Jähriges Kind soll schulden erben!?

  • Heute vor genua einem Jahr ist die Oma meines Mannes verstorben, 2 tage später haben wir uns getrennt. Er hat das Erbe für sich und unsere Tochter ausgeschlagen. trotzdem musste auch ich zum Amt und das Erbe für unsere Tochter noch einmal ausschlagen

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Warum sollte Deine Tochter Erbin sein? Das geht nur mit besonderem Testament. Und dann nur, wenn das Pflichterbe gezahlt wird an die jetzige Ehefrau sowie die Kinder. Da muss die konstellation ein bisschen anderes sein als Du hier vielleicht verkürzt schreibst. Neben den Schulden müsste da nämlich auch Substanz sein...


    Also die Geschichten der Anderen hier bestätigt aber meine schon, keine Ahnung , aber ich glaube eher dass du da auf dem falschen Dampfer sitzt...
    Es gibt kein Testament, auch wenn du anscheinend mehr weist als das nachlassgericht, so nehme ich dann doch lieber letztere ernst.


    Wie gesagt eine mutamßung von denen war, dass die ganzen vielen Gläubiger ja vieleicht nicht nach Enkelkindern forschen, was wiederum heist tun sie es doch,
    hat luna die an der backe.


    das mit dem ersetzten der unterschrift wird mein anwalt nun anleihern

  • Als mein Opa vor ein paar Jahren gestorben ist, haben wir gleich einen Termin zum Erbe ausschlagen bekommen und zwar gemeinsam mit dem KV...
    das war ne Sache von ein paar Minuten und wir konnten wieder gehen...



    wenn die mutter nicht gute 650km weg währe und ich wüsste wo die gute frau wohnt hätt ich sie auch mit geschleift :P

  • Dann musst Du Dich an den Rechtspfleger (beim Amtsgericht/Familinegericht) wenden und den Antrag stellen, dass Dir die Vermögenssorge alleine übertragen wird (Gefährdung des Kindesvermögens).


    Dein Antrag auf Erbausschlagung wirst Du dann noch familiengerichtlich genehmigen (formloser Antrag) lassen müssen (wenn ich das recht in Erinnerung habe).


    Der Kater :brille

  • mein kind kann die entscheidung nicht treffen und es könnte auch reichen das ein elternteil ablehnt,
    es ist absolut schwachsinnig dass beide ablehnen müssen.



    Es ist kein Schwachsinn sondern ein Gesetz! §1643 !



    Ausserdem hast Du ja was Zeit. Die Ablehnungsfrist gilt erst ab Bekanntwerden des Erbes.



    Du lehnst ab. Dann bekommt dein Kind ein Schreiben und Du hast wieder 6 Wochen Zeit.



    Natürlich versuchen die Nachlassgerichte das in einem zu machen ... klar Sie sparen Arbeit.


    Deine Frau kann das auch bei einem Notar machen ist vielleicht günstiger!


  • und weils ein gesetz ist muss es ja auch richtig sein? ja nichts anzweifeln immer schön kriechen?
    dass gesetz ist einfach ein schwachsinn.



    und mein kind hat übrigens kein schreiben bekommen, die mutter ja, aber nicht die kleine!

  • Rechtlich kann die Anfrage ans Enkelkind nur gehen, wenn in einem Testament auch das Enkelkind bedacht wird. Oder wenn die Erben der ersten Linie (Ehepartner/Kinder) das Erbe ausschlagen. Dann müssen die weiteren Erben ermittelt werden. ZB die Enkel. So verwundert mich jetzt, dass Du und das Kind parallel angeschrieben werden. Das geht eigentlich nicht.
    Ansonsten teile dem Amt mit, dass die Annahme wie die Ablehnung bei Eurer Sorgerechtssituation von beiden Eltern erklärt werden muss. Sie sollen sich also auch an die Mutter wenden. Das spart derzeit den Anwalt. Du könntest und hast ja schon mal abgelehnt. Das reicht.
    Nett die Rechtsauskunft, Kind könnte ja dann Insolvenz anwenden. Abgesehen davon, dass diese Äußerung des Nachlassgerichts perfide ist, löst das nicht das Problem. Eine etwaige Insolvenz (geht wg. Alter eh nicht), müsste von beiden Eltern beantragt werden. Und schon beisst sich die Katze in den Schwanz.


    Grundsätzlich würde ich das Problem zum Nachlassgericht hin verlagern. Das ist deren Problem. Die müssen der Mutter erklären, dass im Falle der Annahme sie zivilrechtlich für die Schulden des Kindes gradestehen müsste. Das bringt sie vielleicht in Schwung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • und mein kind hat übrigens kein schreiben bekommen, die mutter ja, aber nicht die kleine!

    Also für dein Kind läuft keine Frist?

    und weils ein gesetz ist muss es ja auch richtig sein? ja nichts anzweifeln immer schön kriechen?
    dass gesetz ist einfach ein schwachsinn.

    Ist deine Frau auch mit deinem Vater verwandt?


    Ich gebe zu manche Gesetze sind nicht so toll. Das ist aber der Zweck.


    Stell Dir mal vor dein Vater hätte deinem Kind eine Millionen vererbt. Deine Frau lehnt ab weil Sie Dich und deinen Vater nicht mag.
    Peng ist das Geld weg. Das wäre echt richtiger Schwachsinn.

  • seid ihr euch sicher, dass für die tochter keine frist läuft?


    ich meine mal gelernt zu haben, dass wenn kein testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Und da da ja die Verwandtschaftsverhältnisse bekannt sind, ist auch mit Bekanntwerden des Todesfalles davon auszugehen, dass die Kinder -> enkel wissen, dass sie ein Erbe bekommen.


    ich bin mir nicht mehr 100 prozentig sicher, aber ich würde mich nicht drauf verlassen, das Töchterchen nocheinmal 6 Wochen bekommt (so wäre es bei einer testamentarischen Verfügung).


    Was hat dein Anwalt denn zu der Geschichte gesagt? Warum noch kein Eilantrag an das Familiengericht?

  • ich meine mal gelernt zu haben, dass wenn kein testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Und da da ja die Verwandtschaftsverhältnisse bekannt sind, ist auch mit Bekanntwerden des Todesfalles davon auszugehen, dass die Kinder -> enkel wissen, dass sie ein Erbe bekommen.




    Der Enkel erbt nur wenn sein Vater/Mutter aufs Erbe verzichtet. = Erbfolge



    Woher soll ENkel das wissen. In Kenntnis wird Enkel erst gesetzt durch den Nachlassverwalter.

  • ich konnte nun die mutter mit einer unterschrift vertreten.


    also letzt endlich hab ich doppelt abgelehnt...



    ansonsten hätte es einfach sein können dass irgendein Gläubiger irgendwann einmal raus gefunden hätte das es enkelkinder gibt..


    das ganze gefasel vom testament ist also bullshit sorry!