Baby fremdelt bei Umgang- Wie verhalten?

  • Hallo,


    kurze und sachliche Schilderung:


    betreuter Umgang durch das Gericht angeordnet. Baby fremdelt extremst, brüllt sich hinter Atem sobald Mama den Raum verlässt und lässt sich nicht beruhigen. Vater besteht aber trotzdem darauf die Knüppelschiene durchzuziehen und besteht darauf dass Mama auch die ersten Male sofort gehen soll.


    Wie geht man damit um? Welche Möglichkeiten gibt es? Dass dies nicht kindgerecht ist und es dem Wurm sehr schlecht dabei geht ist offensichtlich.

  • Hallo


    wir haben auch betreuten Umgang hinter uns. Mein Sohn war da reichlich 1 Jahr alt und gerade in einer starken Fremdel-Phase. Ich habe in den Vorgesprächen beim JA und mit dem Kinderschutzbund darauf bestanden, dass ich zumindest die ersten Male dabei sein darf. Für mich wäre es undenkbar gewesen, dass ich mein schreiendes Kind allein lasse und einfach aus dem Raum muss.


    Bei uns war es so ausgemacht, dass eine langsame Annäherung statt finden soll. Der Umgangsbegleiter hat das eigentlich recht gut gemacht, dem KV immer Hinweise gegeben, wie er mit dem Kind umgehen soll, was er besser lassen oder was er machen soll. Das hätte sicher mit der Zeit auch zum Erfolg geführt, hätte der KV nicht nach 3x begleiteten Umgang sein Desinteresse am Kind kund getan und wir seit dem nichts mehr von ihm gehört haben. So geht es auch :nawarte:


    Ich würde dir empfehlen, ein Gespräch mit dem Umgangsbegleiter zu führen und ihn zu bitten, dass du zur "Sicherheit" dabei sein möchtest, dass dein Kind langsam an seinen Vater heran geführt wird. Mit der "Brechstange" wird doch nichts erreicht. Eigentlich sind die Umgangsbegleiter geschult und mir wurde auch gesagt, es wird nichts erzwungen, nur das getan, was dem Kind auch wirklich gut tut. Also rede mit dem Umgansgbleiter! Schließlich kennst du dein Baby am besten und kannst es dann auch dementsprechend hilfreich an seinen Vater heranführen
    Euch viel Erfolg!

  • Na da ist aber jemand engstirnig ! Dann würde ich an deiner Stelle auch drauf bestehen, das du dabei bleibst, kann ja nicht sein, das dein Baby sich die Kehle aus dem leib schreit und du nichts machen "darfst" Das geht ja mal gar nicht !
    Ich würde nicht gehen und wenn irgendein Amt dir blöd kommt, dann sag, du wirst dein Kind nicht emotional vernachlässigen !
    Und das man bitte dafür auch Verständnis haben sollte !
    Und dein Ex wird so mit sicherheit keine schnelle bindung zum baby bekommen, wenn es auf biegen und brechen gemacht wird.


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Hallo Hanka,


    ich hatte das Problem auch, dass mein Kind im Fremdelalter war. Find´es schlimm, dass die Person, die bei euch die Umgänge begleitet, nicht von sich aus sagt, dass du erstmal dabei bleibst.
    Vom Fremdeln und wie man damit umgeht, sollten die meiner Meinung nach schon gehört haben
    Ich denke, es bleibt dir nichts anderes übrig, als darauf hinzuweisen und damit zu begründen, dass du nicht einfach gehen kannst.


    Grüße,
    Romi

  • Es war in letzter Zeit etwas stressig, deswegen war ich eine zeitlang nicht online.


    Also, die Umgänge werden von einem Träger begleitet.
    Mittlerweile hat sich die Lage beruhigt, das Kind sich soweit "eingelebt".


    Dennoch habe ich immer mehr Bauchschmerzen bei der Sache und deswegen noch ein paar Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:


    Der KV will die Umgänge an einem öffentlichem Ort stattfinden lassen. Der richterliche Beschluss besagt eindeutig "in den Räumlichkeiten XY". Die begleiteten Umgänge wurden u.a. wegen Androhungen von Kindesentführung angeordnet. Ohne mit mir auch nur ein Wort darüber zu sprechen, wurde dies einfach zwischen Jugendamt und Träger "beschlossen". Mir wurde das am Umgangstag mal eben nebenbei mitgeteilt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Ich fühl mich da mehr als übergangen bei so einer Vorgeschichte.


    Weiter werden die Umgänge von einer jungen Studentin betreut (ein Heimspiel für meinen EX), da der Träger keine freien Kapazitäten hat. Ohne ihr "Kompetenz" absprechen zu wollen, aber da hängt noch ein Hauptverfahren hinten dran und sie muss die Umgänge doch beurteilen und einen Bericht schreiben, oder?!


    Prinzipiell ist der KV immer eher da. Und mit eher meine ich nicht 10 Minuten (das dachte ich auch erst), sondern meist 30 Minuten vor Umgang und hält da dann noch nett Kaffeekränzchen mit der Studentin, oder gehen gemeinsam Rauchen. Woher ich das weiß, sie hat mir selbst bei der letzten Übergabe gesagt 'Herr XY ist meist eine halbe Stunde eher da.' Wohlgemerkt wohnt er max. 5 Autominuten von der Einrichtung entfernt. Ich finde das ziemlich unseriös und von Neutralität kann da keine Rede mehr sein. Sie tritt mir auch nicht mehr neutral gegenüber. Das merkt man einfach. Das Honig ums Maul schmieren scheint super funktioniert zu haben.
    Gespräche mit dem Vorgesetzten habe ich deswegen schon geführt, der mich damit abspeisen wollte, dass ich mir alles nur einbilde. Natürlich! Wir Mütter haben nichts anderes zu tun als uns zu überlegen wie man den Vätern das Leben schwer machen kann! *ironieoff*
    Was könnte ich da nich tun?


    LG
    Hanka

  • Prima, das es dem Zwerg mittlerweile gut geht mit dem Umgang.
    Ziel eines betreuten Umgangs ist es prinzipiell, in einen normalen Umgang überzugehen. Wäre der nicht angedacht vom Gericht, würde ein betreuter Umgang sicherlich nicht angeordnet. Es gilt allerdings die räumliche Anordnung des Gerichts, wenn sie im Urteil so deutlich niedergelegt wird. Dies kann vom Träger nicht geändert werden. Will der Träger das nicht,muss er seine Beauftragung ans Gericht zurück geben. Das Gericht trifft dann eine neue Anordnung.


    Gegen ein positives Verhältnis zwischen Umgangsbegleiter und Umgangselternteil spricht nichts. Ein positives Klima ist dem Kind sicherlich zuträglich. Und einzig und allein darum geht es. Nicht um irgendwelche Vorbehalte Deinerseits. Deine entsprechenden Eingaben beim Umgangsträger können sehr gut auf Dich zurück fallen. Sie könnten so verstanden werden, dass Du eigentlich es nicht als notwendig ansiehst, dass der Vater Umgang mit dem Kind hat. Dieser Eindruck - in ein noch laufendes Verfahren eingebracht - wird die richterliche Entscheidung sicherlich beeinflussen. Hier solltest Du überlegt handeln...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Prima, das es dem Zwerg mittlerweile gut geht mit dem Umgang.
    Ziel eines betreuten Umgangs ist es prinzipiell, in einen normalen Umgang überzugehen. Wäre der nicht angedacht vom Gericht, würde ein betreuter Umgang sicherlich nicht angeordnet. Es gilt allerdings die räumliche Anordnung des Gerichts, wenn sie im Urteil so deutlich niedergelegt wird. Dies kann vom Träger nicht geändert werden. Will der Träger das nicht,muss er seine Beauftragung ans Gericht zurück geben. Das Gericht trifft dann eine neue Anordnung.


    Gegen ein positives Verhältnis zwischen Umgangsbegleiter und Umgangselternteil spricht nichts. Ein positives Klima ist dem Kind sicherlich zuträglich. Und einzig und allein darum geht es. Nicht um irgendwelche Vorbehalte Deinerseits. Deine entsprechenden Eingaben beim Umgangsträger können sehr gut auf Dich zurück fallen. Sie könnten so verstanden werden, dass Du eigentlich es nicht als notwendig ansiehst, dass der Vater Umgang mit dem Kind hat. Dieser Eindruck - in ein noch laufendes Verfahren eingebracht - wird die richterliche Entscheidung sicherlich beeinflussen. Hier solltest Du überlegt handeln...


    Der Ort ist explizit im Beschluss festgelegt.


    Also ich bin immer wieder erstaunt auf welche Gedankengänge manche Menschen kommen. Natürlich ist ein positives Klima für das Kind wichtig. Das soll es auch haben! Nur erweckt es den Eindruck, dass dieses ständig schon lange vor Umgang da sein und einen auf gut Freund zu machen, dass da eine neutrale Beurteilung schwierig fällt. Und von Neutralität kann ja wohl mal keine Rede mehr sein, wenn man sich vorher schon 'privat' trifft und private Dinge austauscht die man am Wochenende erlebt hat. Woraus wird da bitte abgeleitet, dass ich prinzipiell gegen Umgang bin? So ein Schwachsinn! Ich habe langsam das Gefühl sobald man als Mutter Bedenken äußert, ist man direkt gegen alles und jeden.

  • Wenn Du so einseitig und undifferenziert unterstellend wie hier gegen Umgangsträger und Umgangssituation vor Gericht schreibst und redest, wird das auf Dich zurück fallen.
    Was ich Dir geschrieben habe, ist noch freundlich und harmlos und Dir Gutes wollend (Einsicht fördernd wollend). Ein gegnerischer Anwalt zerrupft Deine Argumente binnen drei Sekunden, verstreut die Einzelteile im nächsten See und versenkt Dich, wenn Du Pech hast, gleich hinterher.


    Löse Dich von dem Gedanken, Du würdest verfolgt werden. Löse Dich von dem Gedanken, öffentliche Träger würden einseitig Partei für die andere Partei ergreifen. Das ist nicht so. Und weil das nicht so ist, solltest Du neu überlegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn Du so einseitig und undifferenziert unterstellend wie hier gegen Umgangsträger und Umgangssituation vor Gericht schreibst und redest, wird das auf Dich zurück fallen.
    Was ich Dir geschrieben habe, ist noch freundlich und harmlos und Dir Gutes wollend (Einsicht fördernd wollend). Ein gegnerischer Anwalt zerrupft Deine Argumente binnen drei Sekunden, verstreut die Einzelteile im nächsten See und versenkt Dich, wenn Du Pech hast, gleich hinterher.


    Löse Dich von dem Gedanken, Du würdest verfolgt werden. Löse Dich von dem Gedanken, öffentliche Träger würden einseitig Partei für die andere Partei ergreifen. Das ist nicht so. Und weil das nicht so ist, solltest Du neu überlegen.


    Ich hatte niemals vor sowas bei Gericht vorzubringen. Für solche Dummheiten ist mein Ex zuständig. Meine Frage galt eigentlich der Richtung, ob man nicht die Möglichkeit hat eine andere Fachkraft dafür zu beauftragen.
    Und ich leide sicherlich nicht unter Verfolgungswahn! Keineswegs! Ich beurteile lediglich was ich sehe und das vollkommen wertfrei von irgendwelchen negativen Emotionen meinem Ex gegenüber. Ich möchte nur nicht, dass irgendwas aus Sympathie anders beurteilt wird. Mehr nicht und diesen Anschein macht es.

  • Hallo Hanka,


    ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Umgangsbetreuerin nicht neutral in ihrem Verhalten war. Das zeigte sich immer und immer wieder im Verhalten mir und dem KV gegenüber.
    Der KV bleibt nach den Umgängen auch regelmäßig bei der Umgangsbetreuerin und führt ein längeres Gespräch mit ihr.
    Schon ziemlich am Anfang, als die Umgänge begannen, machte die Umgangsbetreuerin auch Fotos mit der Kamera des KV, für den KV mit ihm und Kind.
    Ich fand´das alles ziemlich "unpassend".
    Der Bericht, den die Umgangsbetreuerin zum damaligen Zeitpunkt an das Gericht schrieb, war dann auch sehr positiv für den KV, für mich negativ. Davon abgesehen, stimmten nicht einmal die von der Umgangsbetreuerin aufgeführten Daten, wann die Umgänge stattgefunden bzw. ausgefallen waren. So wie auch einige andere Fakten, falsch von ihr weitergegeben wurden.
    Ich schrieb damals einen (Beschwerde-) Brief an die Umgangsbetreuerin. Meine damalige RA riet mir aber davon ab, den Brief abzuschicken. Sie war der Meinung, ich solle mich gut mit der Umgangsbetreuerin stellen. Aus verschiedenen Gründen wechselte ich zu einer anderen RA. Diese war dann schon der Meinung, dass meine Einwände gegen die Umgangsbegleiterin legitim seien und wir suchten nach einer Alternative. (Die gab es allerdings nicht und es blieb bei der Umgangsbegleiterin)
    Was ich damit schreiben will: Inwiefern siehst du in dem Verhalten der Umgangsbegleiterin eine voreingenommene Einstellung? Vielleicht macht es Sinn, wenn du dir das erstmal für dich notierst.
    Hast du einen guten RA, mit dem du das besprechen kanst?
    Das andere ist, dass die Umgänge an einem öffentlichen Ort stattfinden sollen, obwohl etwas anderes festgelegt wurde. Immerhin gibst du an, dass eine Unsicherheit besteht, ob der KV zur Kindesentführung fähig ist. D.h., es gibt nicht nur eine Gerichtsentscheidung, die den Ort eigentlich festlegt, sondern auch Gründe für diesen Ort. Ich schließe mich da Volleybap an, dass sich JA und die Umgangsstelle nicht einfach darüber hinwegsetzen können.

    Aufgrund meiner Erfahrung kann ich nur sagen: Ich weiß nicht, ob es besser ist, wenn du dich "diplomatisch" verhälst (also die Kröten schluckst), oder ob du dich besser weiter für einen Wechsel einsetzt.
    Mich würden auch die langen Gespräche zwischen KV und Umgangsbegleiterin stören, da ich davon ausgehen würde, dass die Gespräche die Umgangsbegleiterin in irgendeiner Weise beeinflussen würden, da sie ja nur einseitig die Perspektive des KV kennenlernt. Es bleibt zu hoffen, dass das für den Bericht keine so große Rolle spielen wird.


    Sorry, alles etwas wirr.


    Grüße,
    Romi

  • Ganz ehrlich, Umgangspfleger sind schon mitunter sehr pateiisch. habe ich auch alles erlebt. Letztendlich war es bei mir eine Hausfrau. Hochschwanger fing ich immer wieder mein brüllendes 6 jähriges Kind ein, welches immer wieder weg lief, sich von außen an der Autotür festkrallte. Aber ich in meinem Ehrgeiz dieses Kind immer wieder zu Umgangspflegerin schleifte. Im Bericht stand davon nichts, die Kinder fühlen sich doch pudel wohl, alles bestens. Der Vater hat sich auch super nett mit der Umgangspflegerin verstanden, kam auch immer Ewigkeiten vorher. Und blieb noch ewig hinterher. Das mein Kind hinterher das Auto vollkotzte, einkotete usw. alles egal. Selbst die Richterin meinte da müssen die Kinder eben durch. Die Umgangspflegerin verstarb und so kam jemand vom Jugendamt, der sah, dass ich die Kinder mit Engelszungen bearbeitete und meinte sowas geht ja gar nicht. Erst dann verwies uns die Richterin dann gott sei dank an eine Erziehungsberatungsstelle. Und die Erziehungsberatungsstelle war eine wirklich gute Hilfe, total unpateiisch, haben sich auch mit den Kindern beschäftigt, sprich sie waren dort in Spietherapie. Mit uns Eltern wurden regelmäßig Termine organisiert. Und der Druck aus den Kindern rausgenommen. Ich dachte auch, dass bei Umgangspflege, dass ganze auch psychologisch betreut wird, aber Fehlanzeige. Letztendlich schrieb die Hausfrau ihre Berichte. Und die Psychologin lies sich nie sehen.

  • Unsere Umgangsbegleiterin sprach mein Kind nach Monaten noch mit falschem Namen an und fragte immer wieder, ob das Kind denn schon in den Kindergarten geht (weil sie auch das immer wieder vergaß)
    Als mein Sohn wochenlang weinte, wenn er dort mit KV bleiben sollte, gelang es ihr, mich auch dafür verantwortlich zu machen. Sie fragte mein Kind wohl immer wieder, ob es müde sei. Ihre Erklärung für das Weinen war dann, dass mein Kind müde war. Sie war so voreingenommen, dass es ihr dann auch nicht gelang zu erkennen, dass mein Sohn trotz angeblicher Müdigkeit schlagartig aufhörte zu weinen, wenn er nicht mit KV alleine blieb und munter spielte.
    Mein Sohn sagte noch monatelang, er sei müde, wenn er vor etwas Angst hatte, wenn wir zum Beispiel zum Arzt mussten.
    Die Umgangsbegleiterin hat aber jahrelang Erfahrung in ihrer Tätigkeit.
    Vielleicht ist gegen Voreingenommenheit einfach kein Kraut gewachsen, egal welche Ausbildung jemand hat.


    Romi

  • Kinder bekommen mit wie ihre Eltern (hier die Mutter) zu den anderen Personen steht. Meiner hat ganz extrem darauf reagiert ob ich der anderen Person vertraut habe oder nicht. Oftmals dauerte das, war selbst bei der Tagesmutter ein Akt der einen Monat 4 mal die Woche eine Stunde gebraucht hat. Auch danach gab es noch Abschiedsbrüllen. Und bei betreutem Umgang ist das wohl eher schwer. Es kann langfristig ein Gewinn sein, weil es dem Kind Möglichkeiten eröffnet. Man muss sehr solide im Kopf zwischen dem Trennen was da gerade abläuft (auch an eigenen Gefühlen) und herausbekommen warum das Kind brüllt. Ein tröstender ET in einer Abschiedsituation (der auch dabei sein will) löst das Problem Abschied nicht. Es ist sch****

  • Grünschnabel,


    auch ich halte die Einstellung, die ein Elternteil zu dem anderen Elternteil hat, für nicht unwichtig.
    Auf der anderen Seite finde ich es gefährlich, bei einer Abneigung/Angst des Kindes vor dem anderen Elternteil, immer die Einstellung des anderen Elternteils heranzuziehen. Und die Abneigung/Angst des Kindes immer mit der Einstellung zu begründen. (Tust du ja letzten Endes auch nicht)
    Wenn ein Kind im Kleinkindalter weint und nicht zum BET will, kann das sehr wohl auch mit dem Verhalten des UET zusammenhängen.
    Es gibt nun mal Menschen, die auf Kinder nicht adäquat reagieren und den Kindern nicht die nötige Sicherheit geben können.


    Romi

  • Kennt der KV das Kind schon vor der Trennung, wenn Nein, ist es eine Fremde Person und absolut nicht verständlich warum du die ersten Termine nicht dabei bist. Allerdings hättest du mit Hilfe des Jugendamtes vor Gericht darauf bestehen sollen die ersten Termine zu begleiten. Wenn der Beschluss beinhaltet das Betreuter Umgang ohne Beisein der Mutter stattfindet, hast du keine Andere Wahl, außer nochmals vor Gericht zu ziehen und alles nochmals aufzurollen.


    Lies dir den Beschluss nochmals genau durch.

  • Auf jeden Fall dabei bleiben. Das Kind muss sich ja auch erstmal daran "gewöhnen". Würd meine kleine nicht allein (egal ob vertrauen oder nicht) lassen. Meiner Meinung nach braucht ein Kind IMMER eine vertraute Person um sich..vor allem wenns noch so klein sind.


    Dem KV wird es doch wohl auch lieber sein, ein ruhiges kind als ein weinerliches kind dann dazuhaben. Muss er sich halt auch bissl zamreissen und damit klarkommen, dass die Mama dazugehört.