Beiträge von KatYan

    Mal ein kurzes Update zum Thema.


    Ich war am Dienstag beim Gericht und bin da an eine "nette" Rechtspflegerin geraten. War richtig heftig, wie sie alles nieder gemacht hat. Wegen gemeinsamen Sorgerecht habe ich immer auf dem Laufenden zu sein, was Adresse des KV´s betrifft. Ich hätte auch lange Eigeninitiative zeigen müssen, ehemalige Nachbarn und ähnliches aufsuchen müssen, um eine eventuell neue Adresse heraus zu bekommen. Warum habe ich nicht längst ASR beantragt und so ging es weiter. Dabei war ich immer mit dem JA in Kontakt, die aber inzwischen selbst nicht mehr wußten, wo KV zu erreichen ist und JA hat die Bemühungen um begleiteten Umgang auch aufgegeben.
    Alleiniges Sorgerecht hab ich vor 4 Jahren schon mal beantragt, wurde abgewiesen. War ja zuletzt auch beim RA, auch das war falsch bzw das, was dieser unternommen hat.
    Bevor ich zu Gericht gehe, muss ich wissen, was ich genau will, was ich "beantrage". Ich kam mir so klein vor, woher soll ich denn das alles wissen? Ich hab doch Hilfe von JA und RA gesucht, wo noch? Nach 45 min Schimpftirade auf meinen schwammigen Fall hat sie sich dann doch noch einbekommen und mich heute noch mal hin bestellt, mit allen nötigen Unterlagen.


    Und siehe da, heute war die Dame doch recht umgänglich und es gibt jetzt ein Verfahren zum Ruhen der gemeinsamen Sorge... ist erst mal ein Lichtblick, wenn ich es dann auch so entschieden wird. Aber schnell wird das nun auch nicht gehen, es ist ja eher ein geplanter Arztbesuch, als ein akuter...

    Danke für Eure Antworten


    Naja, dringend ist der Psychologe meiner Meinung nach schon. Hätte jetzt sogar schon einen Termin da haben können, leider war in den letzten Wochen ein einziges Hin und Her, ohne dass wirklich was passiert ist wegen der fehlenden Unterschrift. Werde nächste Woche aufs Familiengericht gehen, hoffe, dort einen guten Rechtspfleger anzutreffen, mit ladefähiger Adresse vom KV wird es ja wohl nix ;-)


    Dann mal sehen, was der RA genaues sagt wegen ASR oder dann doch wenigstens ruhen lassen, wie AlwaysHope schrieb....danke für den Link, das hatte ich vorher auch so noch nicht gehört!

    Hallo,


    ich stehe mit Junior (fast 5) im Moment auf der Warteliste für einen Termin beim Kinderpsychologen. Für eine Behandlung dort benötige ich die Unterschrift vom Kindsvater, da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Aber wir haben keinerlei Kontakt zu ihm, Umgang findet seit gut 1.5 Jahren keiner mehr statt, Adresse gibt es keine. Ich habe es übers JA versucht, das eine Anfrage beim Bürgerbüro gemacht hat... er ist von Amts wegen bereits seit 31.12.2013 von seiner alten Adresse in meiner Stadt als unbekannt verzogen abgemeldet. Niemand weiß, wo er sich aufhält.


    Ich war beim Rechtsanwalt, dieser wollte erst eine Klage einreichen, nach einigem hin und her meinte dieser nun , ich soll einfach zum Familiengericht gehen und dort die Unterschrift ersetzen lassen. Hat das schon mal jemand gemacht? Wie geht das? Wie lange dauert das und welche Kosten kommen da auf mich zu?!


    Durch das Jugendamt, das uns seit Geburt von Junior in Bezug auf Umgang begleitet, habe ich auch den Rat bekommen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Reicht es als Grund zu, dass KV "nur" unauffindbar ist, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten oder müssten dann noch mehr schwerwiegende Gründe vorliegen?


    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

    Karla


    Beistandschaft ist so fix nicht. Ich war auf der zuständigen Stelle beim JA, aber die Aussagen da haben mich doch arg frustiert. So richtig nach helfen sieht es mir nicht aus.
    Da KV sich wohl selbstständig gemacht hat, hat er erst mal eine Art "Schonfrist" von 6 Jahren (!!!!), in denen nicht mit aller Härte vor gegangen wird. Bisher hat sich JA auch in keiner Weise um sein Einkommen gescherrt. ICH soll mich jetzt drum kümmern, dass er seine Finanzen offen legt....mir gegenüber?! Das macht er doch nie! Ist doch lächerlich. TIPP der Mitarbeiterin dort, ich soll wieder Unterhaltsvorschuss beantragen, das ist einfacher.


    Ich fühlte mich da ehrlich nur verarscht! Hallo? Unterhalt ist Recht des Kindes! KV hat in den ganzen 3 Jahren noch nicht 1 Cent bezahlt und auch jetzt macht er, was er will? Ohne wirkliche Überprüfung seitens des Amts? Verstehe ich nicht! Antwort der Dame: das ist das Los vieler alleinerziehender Mütter! Wow. Klasse. Haben Väter den gar keine Pflichten? Ich kämpfe allein an allen Fronten und der KV wirft mir nur Steine zwischen die Füße, Umgang findet sporadisch in begleiteter Form in meinem Beisein statt... KV hat doch nicht wirklich Interesse am Kind, manchmal bin ich so stinkesauer und fühle mich auch vor allem vom JA allein gelassen.


    Auch dort wird nach KV Pfeife getanzt und ich darf mit Kind springen, wie sie das wollen. Wenn ich mal Fragen / Probleme habe, werden die abgetan oder gar nicht beantwortet (meist über Email Kontakt). Kann man da eigentlich was tun? Anderen Sachbearbeiter "wünschen" oder so? Nach 3 Jahren Hick Hack ohne jegliche Besserung mag ich nicht mehr! Trotz "Unterstützung" vom JA hat Vater null Bezug zum Kind, hat ihn noch keine Sekunde allein betreut (wird im Moment vom Umgangsbegleiter auch abgelehnt), ich darf mich von KV beschimpfen und beleidigen lassen und am Ende bin ich die "Doofe" und lüge nur?! Soll er doch endlich wirklich und ernsthaft Verantwortung übernehmen oder uns ganz in Ruhe lassen!


    Sorry für das "Auskotzen"; aber das musste gerade mal sein. Kind bekommt den ganzen Stress doch auch mit! Muss das sein?! :nawarte:

    Danke für Eure Antworten


    @Vater1971


    Nein, ich habe nichts veranlasst. Erhielt ein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse, dass KV gewillt ist, Unterhalt zu zahlen und sie nun die Leistungen, sprich Unterhaltsvorschuss einstellen.
    KV hat wohl bisher auf 400 Euro Basis gearbeitet und daher Hartz IV bekommen, somit nicht leistungsfähig. Nun hat er sich wohl selbstständig gemacht und sollte/wollte 133 Euro an mich zahlen. Durch die gerade gestartete Selbstständigkeit stelle ich mir eine Berechnung durch das JA aber auch schwer vor, eigentlich auch die Zahlungen seitens des KV. Aber das sollte ja eigentlich nicht mein Problem sein, er hat es so gewollt, nur sollte er dann auch wirklich zahlen!


    Aber wie ich aus allen Antworten heraus gelesen habe, ist wohl die Beistandschaft der beste Weg. Ich war mir nur nicht sicher, weil der Unterhalt gerade 1x nicht gekommen ist (aber ich fürchte, das wird sich so nicht ändern, gar nicht oder halt mal irgendwann zahlen, wie es KV beliebt)


    Morgen werde ich mich also aufs Jugendamt begeben und dort alles in die Wege leiten.
    Danke noch mal für alle Antworten!


    KatYan

    Hallo,


    seit Geburt meines Kindes vor gut 3 Jahren habe ich Unterhaltsvorschuss erhalten. Kürzlich gab der Kindsvater an, ab 1. Juli 2013 monatlich 133 Euro an mich zahlen zu wollen. Heute ist der 3.08. und ich habe für Juli immer noch keinen Cent gesehen. Der Unterhaltsvorschuss kam ja immer schon Anfang des Monats, sodass mir jetzt eigentlich bereits 2x Unterhalt fehlen.


    Der Kindsvater ist am Donnerstag während eines Telefonats regelrecht ausgeflippt, als ich ihn auf den fehlenden Unterhalt ansprach. Ich wäre eine geldgeile Ziege, blabla. Egal, das Geld steht dem Kind zu, also keine Diskussion darüber. Habe mich wieder an die Unterhaltskasses gewendet, sodass ich erst einmal rückwirkend den Unterhaltsvorschuss nachgezahlt bekommen.


    Angeblich hat KV das Geld auf mein Konto überwiesen, aber bisher kein Zahlungseingang. Sollte der noch kommen, ok wird das Geld an die Unterhaltskasse zurück gezahlt. Kein Thema, ABER nun meine Frage:


    Da ja schon im 1. Monat das totale Chaos geherrscht und kein Geld geflossen ist, sollte ich jetzt abwarten, wie sich das entwickelt oder wäre doch eine Beistandschaft über das Jugendamt ratsam, um allen Problemem mit dem KV aus dem Weg zu gehen und auch pünktlich den Unterhalt für Sohnemann zu bekommen?! Wie sind Eure Erfahrungen/Empfehlungen?


    Danke schon mal im Voraus


    KatYan

    Ich habe gar nichts gemacht. Mir wurde von der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich mitgeteilt, dass Unterhaltsvorschuss zum 1.07. eingestellt wird, da Vater gewillt ist, diese 133 Euro zu zahlen
    Bin dann bei besagter Stelle gewesen. Ich habe bis Ende des Monats brav auf den Unterhalt zu warten, das darf der Vater so und wenn er bis Anfang des nächsten Monats nicht gezahlt hat, darf ich dann noch mal nach dem Vorschuss fragen.
    Naja, wird halt für diesen Monat knapp, der Vorschuss wäre ja längst schon bei mir eingegangen. So ganz kapier ich das zwar immer noch nicht, aber scheinbar kann ich da nicht viel tun. Manchmal mag ich nicht mehr so recht, ich habe das Gefühl, immer nur Pflichten, aber keinerlei Rechte zu haben. Vater darf/kann - Rechte ohne Plfichen und ich muss immer, Pflichten ohne Rechte ! :motz:


    Dann noch mal danke für alle Eure Antworten. Ich werde das also aussitzen und hoffen, dass sich alles einpegelt!

    Erst mal Danke für Eure Antworten.


    Für mich auch nicht ganz verständlich, wenn auch löblich, dass er jetzt Unterhalt zahlen will/kann, wo er sich gerade eben selbstständig gemacht hat. Außer er hat ne geniale bisher nicht da gewesene Idee, ist doch gerade der Anfang megaschwer und absolut ungewiss, was am Monatsende raus kommt! Aber wenn er schon zahlt, warum eben dann nach seinem Wollen? Er zahlt m.E. die 133 Euro, damit er halt keinen Vorschuss zurück zahlen muss. So hat sein "nettes Ansinnen" für mich einen faden Beigeschmack!


    War schon auf dem JA, Unterhaltsvorschuss für diesen Monat hab ich keinen bekommen, darf mich dann aber gern melden, wenn er bis Anfang nächsten Monat nicht für Juli gezahlt haben sollte.


    Wie gesagt, schöner Ansatz von ihm, aber doch sehr ungewiss für mich. Bekomme ich das Geld überhaupt und wenn ja, wann?!


    Sprechen mit ihm...naja.... unser Kontakt tendiert gen 0, zwischen Umgängen keinerlei Kontakt, und Umgang???? Kaum, er hat Kind dieses Jahr ganze 3x für je 1h in Form des begleitenden Umgangs gesehen. Nächste Termine stehen erst in einigen Wochen an... Also stehe ich auf dem Schlauch, uva erst mal ohne den sonst bereits im Voraus gezahlten Unterhaltsvorschuss. Ich muss auch meine Rechnungen begleichen und Kind versorgen!!! :motz:


    Aber motzen bringt wohl nix, abwarten und sehen, was passiert! :rolleyes2:

    Hallo Foris,


    ich habe seit der Geburt meines inzwischen 3 jährigen Sohnes Unterhaltsvorschuss in Höhe von monatlich 133 Euro bekommen, da der Vater wohl bis dato Hartz IV Empfänger und damit nicht zahlungsfähig war.


    Seit diesem Monat will er nun Unterhalt zahlen, da er sich selbstständig gemacht hat. Dazu habe ich 2 Fragen.


    1. Bis wann sollte der Unterhalt bei mir eingegangen sein, gibt es dazu eine Regelung? Vorschuss kam ja immer bereits am Monatsende für den nächsten Monat. Beim JA wurde mir gesagt, der KV hat bis Monatsende Zeit, er könnte ja seinen Lohn auch erst am 15. oder später erhalten...naja, bei Selbsständigkeit?! Finde ich auch nicht ok, er (und jeder andere Vater) weiß, dass er unterhaltspflichtig ist und sollte das Geld dann eben zur gegebenen Zeit übrig haben. Ich muss nun auch sehen, wie ich vielleicht bis Monatsende erst mal ohne das Geld auskomme, was sonst schon immer längst zur Verfügung stand!


    2. Warum zahlt KV nun genau 133 Euro, die dem Betrag des Unterhaltsvorschusses entsprechen? Normalerweise wären das ja über 300 Euro pro Monat. Klar geht es nach seinem Verdienst (der nach seiner gerade gestarteten Selbstständigkeit ja noch gar nicht absehbar ist) und Selbstbehalt, aber was mich wundert sind diese genau 133 Euro.
    Mir wurde schon die Einrichtung einer Beistandschaft beim JA angeraten, die sich dann um alle Unterhaltsdinge kümmern, aber ich will erst mal sehen, ob er denn wirklich überhaupt Unterhalt zahlen wird.


    Es ist natürlich positiv zu bewerten, dass KV nach gut 3 Jahren überhaupt Unterhalt zahlen möchte, ganz klar. Aber so ganz verständlich ist mir das noch nicht.


    Vielleicht kann mir jemand mit Infos weiter helfen!


    Danke schon mal im voraus!


    KatYan

    Ich wohne in so einer Stadt, wo der Katastophenschutz seit fast 2 Wochen im Einsatz ist und ich sehe Tag für Tag, was die Männer dort leisten.
    Wir Betroffenen können allen Helfern nicht genug danken. Ohne die vielen fleißigen Männer, die hier unermüdlich, selbstlos und bis an ihre eigenen Grenzen gehend arbeiten, wäre die ganze Situation noch viel schlimmer geworden!


    Klar, es ist nicht toll, wenn der Kontakt zwischen Vater und Tochter für eine Weile unterbrochen ist. Aber du als Mutter kannst/solltest deiner Tochter die außergewöhnliche Situation erklären und nicht noch auf dem Papa rum haken. Er wird auch hoffentlich bald wieder von seinem Einsatz zurück sein und kann vielleicht auch "schöne" Geschichten von seiner Zeit erzählen, die Töchterlein dann (zu recht) stolz auf Ihren "Helden" Papa sein lässt!


    Unser KV wohnt in der gleichen Stadt kaum 2km entfernt und hat unseren Sohn mit und ohne Hochwasser ganze 2x in diesem Jahr gesehen, dann haben wir wohl eher einen Grund traurig zu sein! Aber ihr könnt stolz auf Euren Kindsvater sein!


    KatYan, die weiß, wie wertvoll und einfach nur TOLL die Männer vom Katastrophenschutz sind! :respekt

    Hallo,


    ich bin seit der Geburt meines fast 3 jährigen Sohnes alleinerziehend, da wir aber verheiratet waren, besteht gemeinsames Sorgerecht.
    KV hat noch nie großes Interesse am Kind gezeigt, Umgänge fanden sehr sporadisch statt, zumeist in Form von begleitetem Umgang (auf Anordnung vom Gericht). Dieses Jahr hat KV Sohni 1x gesehen, alle anderen Termine platzen lassen.


    Zu diesem besagtem Termin habe ich die Unterlagen für die KiTa mit gebracht, die Sohnemann ab Sommer besuchen wird. Ich hab ihm im Beisein des Umgangsbegleiters alles erklärt, bis dahin kein Problem. Er wollte die Unterlagen mit nach Hause nehmen, durchlesen und unterschrieben vorbei bringen....2 von ihm selbst genannte Termine hat er verstreichen lassen, sodass ich selbst aktiv geworden bin und mich um Kontakt zu ihm bemüht habe: telefonisch nicht erreichbar, SMS nicht zustellbar, EMail unbeantwortet. Und seit Wochen warte ich auf die Unterlagen! So fragte ich beim JA nach, ich soll die Unterschrift beim Familiengericht im Rahmen einer e.A. (was bitte schön heißt das???) ersetzen lassen.


    Klasse, ich hab ja nicht mal mehr den Original Betreuungsvertrag. Also einen neuen in der KiTa holen?! ups das wäre peinlich und gleich mal ein "guter Einstieg" für uns!
    Wenn ich die Unterschrift ersetzen lasse, wie lange dauert das?
    Ist das dann im Rahmen eines Verfahrens und wird der KV gehört (so erreichbar?!)?
    Welche Kosten kommen auf mich zu?!


    Danke schon mal für Antworten!
    KatYan

    Danke noch mal für alle Eure Antworten und besonders Dir Inkognito für den sehr hilfreichen Link!


    Ich werde es genau so machen, wie Du: mir das Urteil ausdrucken und der Leiterin vorlegen, in der Hoffnung, sie sieht es dann genauso! Mir wäre wohler dabei!


    Danke!


    KatYan

    Danke schon mal für Eure Antworten.


    Ja klar stimme ich Euch zu, da der Vater bisher sehr wenig Interesse an seinem Kind gezeigt hat, besteht vielleicht nicht die "Gefahr", dass er auf die Idee kommt, das Kind einfach mal eben so abzuholen.
    Aber hier liegen weitere Gründe vor, die mir eben doch leichte Magenschmerzen bereiten. Er hat schon vieles "angedroht", was er machen will, zum Glück aber bisher nicht durchgezogen. Zudem ist er Ausländer und ich habe einfach die Angst, mein Kind irgendwann mal gar nicht wieder zu sehen, eben weil der Vater auch "Rechte" (und scheinbar gar keine Pflichten) hat. Ich will ihm unser Kind nicht vorenthalten, habe ich nie gemacht, aber ein "schlechtes Gefühl" habe ich leider immer.
    Ich war nur der Meinung, es hätte mal ein Gerichtsurteil oder ähnliches dazu gegeben, dass Kita eben Alltagssorge ist und der Vater das Kind nur abholen darf, wenn es in seine Umgangszeit fällt (das wird auch in der Kita Anmeldung hinterfragt)
    Es ist eben doch unschön, wenn die Eltern so schlecht miteinander können! Normale Absprachen würden vieles einfacher machen, sind aber bei uns leider für die Katz, da sie seitens des Vaters fast nie eingehalten werden

    Hallo,


    meist bin ich nur stiller Leser hier im Forum, heute habe ich aber ein für mich aktuelles Problem und hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen bzw. Tipps geben.


    Ich war heute mit meinem fast 3-jährigen Sohn zur Anmeldung in der Kita, die er ab dem Sommer besuchen wird. Viele Dinge wurden besprochen, so ging es unter anderem auch um die Personen, die ihn abholen dürfen! Natürlich gibt es eine Liste, in der die Personen eingetragen werden.
    Aber mein "Problem" stellt der Vater dar. Situation ist, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben, da wir zur Geburt zwar bereits getrennt aber noch verheiratet waren. Vater kümmert sich aber überhaupt nicht, Umgang fand bisher größtenteils nur in begleiterer Form durch DKSB statt, wurde aber seitens des Vaters immer wieder ausgesetzt, Umgangsregelungen durch das JA von ihm nicht eingehalten. Zuletzt hat er das Kind vor fast 6 Monaten gesehen, eine Bindung zwischen Vater und Kind besteht in keiner Weise, allein hat er das Kind noch nie nur 1 Sekunde gehabt. Allerdings sagte mir die Leiterin, da wir gemeinsames Sorgerecht haben, kann der Vater das Kind jeder Zeit aus der Kita abholen! Was ich - auch aus gegebener Situation heraus - nicht möchte.
    Ich habe nun bißel im Inet geguckt und bin der Meinung, dass das Abholen zur Alltagssorge gehört und ich somit auch festlegen darf, wer das Kind abholt. Der Vater könnte das Kind meiner Meinung nach nur abholen, wenn es in seine Umgangszeit gehört!


    Könnt Ihr mir weiter helfen, was nun genau stimmt und wie ich in der Kita argumentieren kann/darf?


    Vielen Dank!


    KatYan

    Habe letztes Jahr einen ähnlichen Brief von der ABH erhalten, war mit einem Afrikaner verheiratet.


    Obwohl ich alle Fragen negativ beantworten musste, da KV null Interesse am gemeinsamen Kind zeigte, weder Arbeit vorweisen konnte, noch Unterhalt zahlte oder irgend etwas für das Kind getan hat. reichte scheinbar hier das GSR aus, damit er seine Aufenthaltserlaubnis verlängert bekommen hat... owbohl diese eigentlich weiterhin zur Personensorge ausgestellt worden war. Es gab 3 Mal begleiteten Umgang durch DKSB, als die AE verlängert war, war KV wieder von der Bildfläche verschwunden.


    Ich würde an deiner Stelle einfach die Situation schildern , wie sie ist. Die ABH wird sich ihre Meinung bilden (oder die Gesetze wie in meinem Fall auslegen, wie sie es gerade möchten).


    Klar wünschte ich mir für meinen Sohn auch einen Vater, aber da es bei uns alleinig um die Aufenthaltserlaubnis geht, denke ich, es ist dann doch besser, keinen (aktiven) Vater zu haben, als so einen. Bei Euch stellt sich die Situation zwar etwas positiver dar und sicher machst du dir Gedanken über die Zukunft, über den Kontakt deines Kindes zum KV, aber besteht nicht auch die Gefahr, dass es hier um eine Aufenthaltserlaubnis geht und der Kontakt schon allein durch die Distanz früher oder später eher zurück gefahren wird oder gar ganz einschläft?! Dann ist zwar der KV hier, aber doch nicht für das Kidn da. Schwer einzuschätzen, wie sich das alles entwickelt, klar. Aber es liegt doch am KV, wie weit er den Kontakt zum Kind möchte, ist er wirklich interessiert, wird er trotz Fremdelns keinen Umgang ausfallen lassen. Das nächste Mal fremdelt Kind wieder und irgendwann erkennt es seinen Vater gar nicht mehr...?!


    Aber letztendlich liegt die Entscheidung ja erst mal im Ermessen der ABH und irgendwas beschönigen würde ich an Deiner Stelle nicht!

    Hallo


    wir haben auch betreuten Umgang hinter uns. Mein Sohn war da reichlich 1 Jahr alt und gerade in einer starken Fremdel-Phase. Ich habe in den Vorgesprächen beim JA und mit dem Kinderschutzbund darauf bestanden, dass ich zumindest die ersten Male dabei sein darf. Für mich wäre es undenkbar gewesen, dass ich mein schreiendes Kind allein lasse und einfach aus dem Raum muss.


    Bei uns war es so ausgemacht, dass eine langsame Annäherung statt finden soll. Der Umgangsbegleiter hat das eigentlich recht gut gemacht, dem KV immer Hinweise gegeben, wie er mit dem Kind umgehen soll, was er besser lassen oder was er machen soll. Das hätte sicher mit der Zeit auch zum Erfolg geführt, hätte der KV nicht nach 3x begleiteten Umgang sein Desinteresse am Kind kund getan und wir seit dem nichts mehr von ihm gehört haben. So geht es auch :nawarte:


    Ich würde dir empfehlen, ein Gespräch mit dem Umgangsbegleiter zu führen und ihn zu bitten, dass du zur "Sicherheit" dabei sein möchtest, dass dein Kind langsam an seinen Vater heran geführt wird. Mit der "Brechstange" wird doch nichts erreicht. Eigentlich sind die Umgangsbegleiter geschult und mir wurde auch gesagt, es wird nichts erzwungen, nur das getan, was dem Kind auch wirklich gut tut. Also rede mit dem Umgansgbleiter! Schließlich kennst du dein Baby am besten und kannst es dann auch dementsprechend hilfreich an seinen Vater heranführen
    Euch viel Erfolg!

    Hi,


    mir geht es genau so. Kind war von beiden geplant und gewünscht. Leider lief dann auf einmal gar nix mehr, ich&nbsp; habe ihn während der SS vor die Tür gesetzt und die schwere SS inklusive Geburt allein durch gestanden, er hat sein Kind im KH gesehen, das war es. Nun ist der kleine Spatz 16 Monate alt und kennt seinen Vater praktisch gar nicht. Der KV zeigte nach der Geburt null Interesse, steht auch bis heute nicht auf der Geburtsurkunde (obwohl zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet) und hat das 1. Lebensjahr vollkommen durch Abwesenheit geglänzt. Dann fiel im doch noch ein, ein Kind zu haben und er hat beim JA um begleiteten Umgang gebeten. Wurde angesetzt , von 8 Terminen erschien er ganze 3x, da auch generell zu spät, mit leeren Händen (obwohl Spielsachen, ein Snack, Windeln u.ä. erwarten worden sind). Der Umgang ist nun vom JA abgesagt worden, obwohl noch weitere Termine geplant waren. <br>Seit 3 Monaten ist nun wieder komplett Funkstille.


    Ich finde das so traurig. Klar komme ich mit meinem Spatz super klar und genieße jede Minute. Aber dass es mal so enden würde, damit hab ich auch nie gerechnet. Für mich absolut nicht nachvollziehbar. Wie kann ein Vater sein Kind einfach ignorieren?! Auch wenn es auf der Paarebene aus diversen Gründen nicht geklappt hat, kann man doch durchaus auch als Eltern gemeinsam agieren! Scheint aber Wunschdenken zu sein. Ich habe es im Laufe der Zeit auch aufgegeben, noch irgendwelche Informationen bzw. das Kind im generellen "hinterher zu tragen", so schade ich das auch finde.


    Bei dir ist es ja noch recht frisch, aber du wirst dich an diese Situation "gewöhnen". Man kann niemanden zu seinem Glück zwingen.lKlar ist es schwer zu verstehen, aber wir Mütter sind stärker als man selbst manchmal glaubt!


    Konzentriere dich auf deinen kleinen Schatz und genieße die Zeit mit deinem Baby!

    Wir haben gerade mit begleiteten Umgang begonnen, da KV das inzwischen 13 Monate alte Kind bisher nicht kennen gelernt hat und nun wohl "Interesse" zeigt. Er hat sich da ans JA gewandt, obwohl das ganze bereits im letzten August statt finden sollte. Es wurde aber nicht vom Gericht angeordnet und hat auch nichts mit Kindesgefährtung zu tun, schlichtweg als Anbahnung des Kontakts zwischen Kind und Vater, da seit der Geburt keinerlei Kontakt bestanden hat.


    Festgelegt worden sind 4 Termine von jeweils 1.5h an einem neutralen Ort begleitet von einem Mitarbeiter des Kinderschutzbundes, den ersten Termin hat KV saußen lassen, bei den nächsten 2 kam er jeweils unpünktlich, machte also ein guten Eindruck. Kontakt zum Kind konnte er bisher keinen herstellen, sodass 4 weitere Termine anberaumt worden sind, was allerdings nicht der Regel entspricht.


    Es gab dazu keine Vorgespräche, was ich sehr bedauert habe, da meine Geschichte nicht ohne ist und ich denke, dass diese Hindergründe nicht so ganz außen vorgelassen werden sollten. Ich bin bei allen Terminen dabei, was eigentlich auch so nicht angedacht war, weil nach kurzer Zeit der KV das Kind allein "betreuen" sollte, aber das war bisher absolut unmöglich. Der Mitarbeiter vom Kinderschutzbund ist dabei, greift aber selten ein, gibt hin und wieder mal einen Tipp. Ansonsten beobachtet er und schreibt die ganze Zeit.

    Ich habe ein ähnliches Problem. Mein mittlerweile 13 Monate alter Sohn ist ehelich geboren, sein "Vater" und inzwischen mein Ex-Ehemann ist auch Ausländer. Kontakt besteht seit der Geburt keiner!
    Nach einem riesengroßem Hin und Her mit dem Standesamt habe ich erst vor 2 Monaten eine Geburtsurkunde für meinen Sohn bekommen, in der nur ich stehe. Der KV hält es nicht für nötig , seine Geburtsurkunde beizubringen, trotz wiederholter Aufforderung durch das Standesamt, Androhung von Ordnungsgeld usw.
    Ich bin auch aufgefordert worden, diese Geburtsurkunde zu besorgen, aber das ist absolut nicht möglich in einem Nicht EU Land. Habe es über die Botschaft versucht, die mir aber auch nicht helfen konnte!
    Ich bin froh, jetzt erst einmal überhaupt eine Geburtsurkunde für mein Kind zu haben, denn der kleine Mann war fast 1 Jahr lang nicht mal existent
    Was weiter passieren wird, weiß ich nicht. Vielleicht schafft es der KV irgendwann mal, eine beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde vorzulegen.