Frage zu Weihnachtsgeld u.a.

  • Wie ja einige wissen, bin ich mit meinem jetzigen Job ziemlich zufrieden, nur stören mich (bzw. meine Eltern :-) ) die Arbeitszeiten und mein Vertrag läuft ja nun nächsten Sommer aus...(Verlängerung leider eher unwahrscheinlich, war nur Mutterschaftsvertretung)


    Jetzt zur eigentlichen Frage: Bekomme ziemlich nettes Weihnachtsgeld, sollte ich jetzt schon frühzeitig was anderes finden (1.01.2012 oder so), müsste ich dann was davon zurückzahlen (das ist nämlich eigentlich echt schon fest verplant...)
    Was heisst AVR-Tarif, womit kann ich da ca. rechnen? Wäre ne Stelle in der Verwaltung/Empfang, die mich interessiert..

  • Ob du Weihnachtsgeld zurückzahlen musst, steht meist im Vertrag...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Weihnachtsgeld muss man meist zurückzahlen, wenn man nicht noch ein halbes Jahr im Betrieb bleibt... zumindest war das früher so, als Weihnachtsgeld noch normal war...


    AVR kannste googlen, du mußt dann aber wissen, in welcher Stufe der neue Job eingeordnet ist. Empfang/Verwaltung ist selten mehr als 2000,- Brutto bei Vollzeit...

  • Wenn ich mich recht erinnere, wird das Weihnachtsgeld doch erst im November/Dezember des Jahres ausgezahlt. Wenn du nun nur bis bsp. Juli 12 da bist, bekommst du kein Wiehnachtsgeld. Fängst du dann zu August 12 woanders an wären es bis Endes des Jahres 5 Monate und für diese Monate würdest du dann Weihnachtsgeld bekommen. Das wird dann mit dem eigentlich Lohn berechnet, so dass du nur den Anteil bekommst.


    Bie mir sind in diesem Jahr viele neue Erzieher gekommen (wegen Schwangerschaft) und die meisten sind erst im Jahr gekommen (bsp. März) und bekommen dann nur die Mnate, die sie auch wirklich da waren und die anderen halt nicht.


    Das ist ganz schön ärgerlich für dich, weil du an sich 7 Monate verlierst, weil du den Vertrag zu ende arbeitest. Wenn du die Möglichkeit hast fürheztig zu wechseln, dann nutze sie. Für Weihnachtsgeld kann das durchaus zum Vorteil sein. Wobei nicht jede Einrichtung Weihnachtsgeld zahlt. Darüber muss man sich vorher informieren und es steht oft auch nicht im Vertrag drin. So wie bei mir steht es nicht drin, aber ich bekomme es zum Glück auch.

    Ani mit Großer (08/2007) und Kleiner (01/2009)

  • nein, ich ich bekomme jetzt die Woche Weihnachtsgeld für 2011, suche aber jetzt schon ne neue Stelle, da nächstes Jahr mein Vertrag ausläuft.Ne Freundin von mir (anderes Unternehmen, aber halt auch Handel) müsste das WG von diesem Jahr zurückzahlen, wenn sie nich bis mind. Ende März 2012 dableibt, deswegen wollt ich halt wissen, ob das ne allgemeingültige Sache ist oder nur in ihrem Unternehmen so geregelt wird. Da ich aber weder in meinem Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag was gefunden hab, geh ich davon aus, ich müssts nich zurückzahlen (und noch hab ich ja auch keine neue Stelle)...

  • Also bei uns bekommt man erst Weihnachtsgeld nach getaner Arbeit. Das Geld ist für getane Arbeit im Jahre 2011 und nicht im Vorraus für 2012. Also muss man auch nix zurückbezahlen weil man z.B. im Januar dann geht.

  • Also soweit ich mich erinnere ist der Stichtag für Weihnachtsgeld-Rückzahlungen der 31.03. des Folgejahres. Wenn vor diesem Termin gekündigt wird, kann es sein, dass das Weihnachtsgeld ganz oder anteilig zurückgezahlt werden muss. Die Regelung hierfür müsste aber tatsächlich im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ersichtlich sein. Vielleicht hast Du es auch nicht gefunden, weil es nicht als Weihnachtsgeld bezeichnet ist. Kann auch Jahresgratifikation oder so ähnlich heißen.


    Außerdem kommt es meines Wissens auch auf die Höhe der gezahlten Summe an. Bis zu einer Summe X darf wohl nicht zurückgefordert werden.


    Google doch einfach mal. Meist erhält man da ja bereits ganz gute Rechts-Infos.