Liebe blaue Leonie,
gib' ihm vorerst NICHT das GSR! Er wird keine Ruhe geben!
Wenn Du möchtest, dass euer Kind -im Falle des hoffentlich nie eintretenen Falles- zum KV kommt, kannst Du das schriftlich hinterlegen (Notar, JA...).
Es wird zwar geprüft, ob dieser Wille dem Kindswohl entspricht, was in der Regel ja auch ist. Damit ist ein Wunsch des KVs bereits erfüllt.
Was die Entscheidungen betrifft: lasse ihn mit unterschreiben, wenn die Unterschrift von beiden Eltern gefragt ist, habe ich auch immer so gemacht. Nimm' ihn zu den Vorsorgeuntersuchungen mit, gib' ihm die KK-Karte mit, so kann er auch mal alleine zum Arzt etc...
Wenn er das Kind nicht vereinbarungsgemäß zurückbringt, kannst Du zur Not auch mal eine Anzeige wegen Kindsentführung machen (nur mit ASR geht das), das bringt ihn auf den Teppich zurück. Habe ich auch durch, danach war Kind immer pünktlich zurück!
Überdenke nochmal die Umgangsregelung...vielleicht kannst Du den KV mit der Standardregelung "ruhigstellen".
Ansonsten beherzige Fr.l Marthas (?) Vorschläge!
Viel Glück und ein dickes Fell wünschend
Lotta