Was "darf" der KV eigentlich alles bei einem gemeinsamen Sorgerecht???

  • Hallo!


    Ich hab nur mal ein paar Fragen, wie das generell mit dem GSR aussieht?


    Was darf der KV dann eigentlich alles?


    Ein paar gezielte Fragen hab ich:


    Darf er einfach ohne meine Zustimmung mit unserer Tochter in den Urlaub fahren?
    Darf er die Kleine einfach ohne Absprache vom Kinderarten abholen und sie den Tag über bei sich behalten, ohne mich zu fragen?
    Darf er sie länger als vereinbart bei sich behalten, ich sag mal 2 Nächte anstatt nur eine Nacht?
    Darf er generell von Umgangsregelungen die vor dem JA getroffen wurden abweichen?


    Würde mich über ein paar Antworten freuen.


    Viele Grüße


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • zu 1, Nicht mal DU darfst ohne seine zustimmung beim GSR ins Ausland in den Urlaub fahren ;)
    wenn er oder du das doch tun, und es wird beanzeigt, dann ist das kindesentziehung nach § 235 abs 2 STGB


    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
    1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
    2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.


    (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
    (6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


    wobei das wohl ein minderschwerer fall wäre wenn du wiederkommst.



    zu den anderen 3 sachen würd ich sagen nein darf er nicht ohne es mit dir abzuklären. Ich würde jetzt nicht soweit gehen das kindesentziehung zu nennen, aber es wäre wohl doch schon ein grund die kollegen zu rufen.


    Im endeffekt hat er ein generelles mitsprache recht was die NICHT alltäglichen dinge des lebens betrifft. Was das genau ist, da prügeln sich die gerichte drumm... kann von einer OP zur Nasenkorrektur ( wo er sagt nein will er nicht ) bis hin zur diskussion auf welche schule er gehen soll alles sein

  • Würde sagen 4x nein, denn meist hat die Mutter das ABR alleine, wenn sie im Nachhinein erst das Sorgerecht teilt.
    So mein Stand !


    Er darf die Schulentscheidung mittreffen, er muss beim Pass mit unterschreiben und beim Konto.
    Alles andere kannst Du auch alleine machen, habe ich auch, hat nie einer gefragt.


    Er darf dann aber auch informiert werden von Ärzten, Schulen etc. , was ich gut finde !
    Er darf medizinische Entscheidungen treffen wenn mal was ist.
    Er darf uneingeschränkt für sein Kind da sein, wenn Du mal ausfällst, und das ohne Erklärungen.


    Er darf der rechtliche Vertreter seines Kindes sein, so wie Du auch.

  • Darf er einfach ohne meine Zustimmung mit unserer Tochter in den Urlaub fahren?


    Im Inland schon.


    Darf er die Kleine einfach ohne Absprache vom Kinderarten abholen und sie den Tag über bei sich behalten, ohne mich zu fragen?


    GSR und ABR bedeutet gleiche Rechte.


    Darf er sie länger als vereinbart bei sich behalten, ich sag mal 2 Nächte anstatt nur eine Nacht?


    Solange es nicht durch einen Richterspruch vereinbart wurde JA.


    Darf er generell von Umgangsregelungen die vor dem JA getroffen wurden abweichen?


    JA



    Um es klar zu sagen, GSR und nicht gerichtlich zugewiesenes ABR bedeutet gleiche Rechte. Niemand außer ein Gericht kann dies einschränken. Wenn er aber etwas macht was dem gesunden Menschenverstand widerspricht dann hat er schlechte Karte vor Gericht.

  • Hallo und vielen Dank!


    Das hilft mir schonmal sehr, sehr weiter. Meine Tochter ist bad 3-einhalb und mein Ex macht einen enormen Druck, das GSR zu erlangen und hat mir versprochen, dass er ruhiger wird, sobald er es bekommt. Und ich bin kurz davor dem nachzugeben, zum Wohle der Kleinen, damit der ganze Terror aufhört. (Ich kann ihn ja iwo auch verstehen). Nur wollte ich einfach mal abklären, was er dann darf und was nicht.


    Das wäre echt toll, wenn das ABR bei mir bliebe. Wenn ich Urlaub sage meine ich nicht unbedingt Ausland. Es geht auch darum, dass er einfach mal für eine Woche zu seinem Bruder will und der wohnt innerhalb der BRD. Ich denke mal, dass Absprachen, die vor dem JA getroffen wurden schon eingehalten werden sollten, sonst bräuchte man diese ja nicht zu treffen.


    Also sehe ich das richtig, im Endeffekt geht es "nur" um wirklich wichtige Entscheidungen, Unterschriften, Mitspracherechte....? An der Menge des Umgangs ändert sich prinzipiell erstmal nichts, es sei denn es wird anders vereinbart?


    Liebe Grüße


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • Darf er einfach ohne meine Zustimmung mit unserer Tochter in den Urlaub fahren?
    Darf er die Kleine einfach ohne Absprache vom Kinderarten abholen und sie den Tag über bei sich behalten, ohne mich zu fragen?
    Darf er sie länger als vereinbart bei sich behalten, ich sag mal 2 Nächte anstatt nur eine Nacht?
    Darf er generell von Umgangsregelungen die vor dem JA getroffen wurden abweichen?


    Der Vater soll, kann und darf, was du auch darfst.
    Deshalb würde ich pauschal alle deine Fragen mit ja beantworten (es sei denn, der Urlaub geht ins Ausland). Wünschenswert ist sein Verhalten natürlich nicht.
    Und langfsristig kann man auch die Sorgefähigkeit hinterfragen, wenn er sich nicht an Absprachen hält.


    Ihr seid, was Rechte und Pflichten angeht jedoch gleichberechtigt.
    Und ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass du den Vater jedesmal um Erlaubnis fragst, wenn du den Zwerg früher aus der KiTa holst, zu einer Freundin fährst, etc?

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Also sehe ich das richtig, im Endeffekt geht es "nur" um wirklich wichtige Entscheidungen,


    Nur wenn Unstrittig ist wo Kind lebt.


    Beim Sorgerecht muss man unterscheiden zw. Alltagssorge und besondere Sorge.


    Die Alltagssorge hat er auch wenn Kind bei ihm zu Besucht ist. Dh. diese wird temporär immer auf den übertragen wo sich das Kind gerade befindet.
    Die besondere Sorge habt dann ihr beide und jeder ist gleichberechtigt.


    Alltagssorge:
    Wer hat Umgang mit Kind
    Was isst Kind
    Was zieht es an
    Nicht aufschiebbare ärztliche Besuche
    Wer holt Kind von der Kita ab.
    etc.

  • @ vatertochterduo:


    Das ist doch eigentlich echter Blödsinn. Also wenn er mir das Leben jetzt richtig schwer machen will, sollte ich das GSR unterschreiben, dann wird ihm DAS dadurch ja richtig leicht gemacht, das kann doch nicht Sinn der Sache sein....dann kann ich ja gar nichts mehr planen....weil es sein kann, dass er sie einfach so vom Kiga oder so abholt oder eine Woche mit ihr wegbleibt...verstehe ich nicht...so wie ich das kenne, liegt der Hauptaugenmerk doch beim Lebensmittelpunkt des Kindes, da kann der andere Elternteil doch nicht einfach machen was er will.....oder???


    Jetzt bin ich ganz durcheinander... :kopf

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • Der große Unterschied ist doch, dass die Kleine bei mir lebt! Dann sollten doch schon Absprachen getroffen und auch gehalten werden und nicht, ich gehe in den Kiga und das Kind ist weg und ich weiß nicht mal wann es wiederkommt??? :schiel:schiel:schiel ...das kann doch nicht sein...das ist doch Psychoterror und nicht die Wahrnehmung von Rechten..... :kopf


    Also unter den Umständen möche ich es gar nicht erst unterschreiben!!!


    @vatertochterduo: Aber vor Gericht oder? Und ich möchte die Kleine nicht vor Gericht zerren...ich hab das hier von Rohezahl aber anders gelesen, was stimmt denn nun????

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

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  • Also sehe ich das richtig, im Endeffekt geht es "nur" um wirklich wichtige Entscheidungen, Unterschriften, Mitspracherechte....? An der Menge des Umgangs ändert sich prinzipiell erstmal nichts, es sei denn es wird anders vereinbart?


    Das Umgangsrecht bleibt vom Sorgerecht (egal welche Form) grundsätzlich unberührt.
    Und ja, es geht beim GSR "nur" um diese Punkte. Wenn und solange man sich versteht und miteinander reden kann, ist das gut so.
    Schwierig wird es in meinen Augen, wenn einer von beiden das Sorgerecht als Macht- und/oder Druckmittel verwendet.


    Ich persönlich würde es mir in deiner Situation wirklich gut überlegen, denn auch wenn er sagt, dass er "ruhiger wird, wenn er das GSR bekommt" heißt das noch lange nicht, dass das auch stimmt. Du gibts ihm dann evtl. ein Mittel an die Hand, um dir (euch) das Leben schwerer zu machen, als nötig.
    Hör da auf dein Bauchgefühl.


    LG
    Frl. Martha

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • blue leonie,... solche risiken geht man immer ein wenn man etwas vereinbart... stell dir vor du sagst ihm, du würdest ihn trotzdem in alles mit einbeziehen und fragen und er verzichtet auf das GSR und du machst es dann nicht.... AUSNUTZEN bzw FEHLVERHALTEN kann es immer geben, von beiden seiten...


    aber wenn er das GSR hat, verschiebt sich zumindest etwas das "machtgefüge" etwas und er hat vermutlich nciht mehr so ganz das gefühl, dass das was er sagt eh egal ist weil nur das zöhlt was du willst

  • @vatertochterduo: Aber vor Gericht oder? Und ich möchte die Kleine nicht vor Gericht zerren...ich hab das hier von Rohezahl aber anders gelesen, was stimmt denn nun????


    Lies nochmals was ich geschrieben habe.


    NUR EIN GERICHT KANN ETWAS EINSCHRÄNKEN.
    Besteht GSR haben beide die gleichen Rechte.. Alle andere ist vorerst mal persönliche Absprache. Hält sich einer nicht an diese Absprachen dann bemüht man in einem Rechtsstaat ein Gericht.


    Ohne Dir jetzt Angst zu machen: Habt ihr beide GSR und beide ABR (dh wurde ABR nicht durch ein Gericht bestimmt) dann hat er sogar das Recht Kind nicht mehr rauszugeben.
    Du musst in diesem Fall dann ABR beantragen. Chancen dann eher gut für Dich es zu bekommen wenn Kind vorher bei Dir gelebt hat und er es nicht Begründen kann.


    Rohezahl hat mit dem Urlaub auch Recht. Nur ins Ausland dürft ihr beide nicht.
    Mit dem andere hat er nicht Recht. Polizei hat keine Befugnis bei GSR.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • @vaterrochterduo: Die Kleine lebt seit ihrer Geburt bei mir geht hier in den Kiga hat hier ihr gesamtes Umfeld. Und ich glaube kaum, dass er sie "einfach so" behalten darf, das wäre ein Unding und sicher nicht zum Wohle des Kindes. Es ist doch bizarr zu überlegen, ein Kind seiner Mutter einfach so wegzunehmen ohne triftigen Grund und damit auch noch durchzukommen....


    Also kann ich quasi zeitgleich mit Unterschrift zum GSR einen Antrag bei Gericht zum alleinigen ABR stellen oder wie?

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

    Einmal editiert, zuletzt von blue-leonie ()

  • Auch wenn Du es "kaum glaubst".


    Es ist ein Unding und nicht dem Kindeswohl entsprechend. Es gibt aber nur eine Institution welche dir dann helfen kann und das ist ein gerichtliches Urteil.
    Klar könntest Du dann das ABR beantragen. Du musst es aber auch begründen sonst wird es abgelehnt.

  • @vatertochterduo:


    Dann könnte ich ja, streng genommen, die Kleine auch hier behalten und sie ihm gar nicht mehr geben oder? Schließlich habe ich ja das ASR. Ich hoffe Du verstehst meine Ironie?


    Danke Liinii! Das ist ein genialer Link!!!! :-)

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

    Einmal editiert, zuletzt von blue-leonie ()

  • Klar kannst Du das. Er kann dann vor Gericht und Umgang einklagen oder ABR oder was auch immer.
    Das Recht auf Umgang hat er ja und das kann er einklagen und wenn dem Kindeswohl nichts entgegensteht wird er es bekommen.
    Wenn Du das machst haben Gerichte dafür einen Begriff. Mangelnde Bindunstoleranz. Es soll schon Mütter gegeben haben die das SR dadurch verloren haben.


    Ich gebe Dir mal ein Bsp. DU hast eine Wohnung und lässt nur mich mit in den Mietvertrag. Nun hast Du kein Recht zu sagen ich darf nicht bei Dir wohnen oder nur zu bestimmten Zeiten da wir beide das gleiche Recht haben.
    Nur ein Richter könnte mich aus der Wohnung entfernen.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ja, das mache ich aber nicht. Deswegen "könnte".


    Also kann ich es quasi nur ausprobieren und wenn es dann nicht klappt klagen...

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  • Ich sage mal so. Wenn es Unstrittig ist wo Kind wohnt dann gibt es bei GSR nur maginal Probleme wenn man sich auf Elternebene befindet. Leider selten der Fall.
    Es spricht nichts dagegen wenn er Kind von der Kita abholt nach Absprache. Dann kannst Du mal Schuhe kaufen gehen ohne den Zeitfaktor zu beachten.
    Das ist das beste für euer Kind und entspricht zu 50% dem Kindeswohl. 100% wären eine Intakte Familie.


    Klappt es nicht dann muss ein Urteil her.

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