JA drängelt wegen eines gemeinsamen Sorgerecht

  • Hallo ihr lieben,


    Ich habe mich vom letzen KV getrennt, als der kleine ca. 4 Monate alt war. Für den KV war es nicht leicht und er hat es mir sehr schwer gemacht. Nun drängelt selbst das JA, dass es besser wäre wenn es zum gemeinsamen Sorgerecht kommt, aber ich will das zumindest zur Zeit nicht. Ich habe durch den 1. KV (der beiden Mädchen) so viel durchmachen müssen deswegen, er hat nämlich das halbe Sorgerecht und ich will einfach nicht den selben Fehler machen! Dennoch bin ich verunsichert, wobei mein Herz und mein Verstand sagen, NEIN, so viele Probleme wie der gemacht hat wäre es falsch ihm das halbe Sorgerecht zu geben! Er sieht sein Sohn regelmässig und nimmt ihn auch ausserhalb seiner Zeit. Also soweit läuft es mit Marlon und ihm super! Dennoch habe ich dabei kein gutes Gefühl!
    Ich weiss schon nicht mehr wie oft ihr der Dame das erzählt habe, wieso und weshalb ich das nicht möchte! Wie mache ich es dem Jungendamt so klar, dass die mich nicht mehr damit unter Druck setzt??

    Lg Petra


    Lea Celina ´03
    Joana Cecile ´05
    Marlon ´10

  • hallo.


    ich kann deine bedenken schon verstehen, ganz klar.


    Will der KV das Sorgerecht denn auch unbedingt geteilt haben? Wenn er das wirklich möchte und auch bereit ist das einzuklagen, wird er auch eine "teilung" hinbekommen, oder spricht irgendetwas grundlegendes dagegen?


    vielleicht will das jugendamt euch nur eine teure gerichtsverhandlung ersparen?

  • Hallo Angel,


    auch ohne gemeinsames Sorgerecht werdet ihr beiden Elternteile ein Leben lang miteinander zu tun haben - entweder in friedlicher Weise oder aber im Streit.
    Sucht am Besten eine Lösung die BEIDE zufrieden stellt - besonders im Sinnes eures Kindes.


    Jemand erklärte mir mal: Ein Kind ist das Produkt von Vater und Mutter, liebt beide und ist zu beiden Loyal. Wenn ein Elternteil dem Kind das andere Teil wegnimmt, so wird das Kind innerlich zerrissen. Auch wenn euer Kind zum Trennungszeitpunkt sehr klein war wird es doch später immer wieder versuchen zu verstehen was in der Vergangenheit war.


    Bitte sucht eine konstruktive Lösung - ohne dabei Macht auszuüben.

  • halte dich an dein bauchgefühl! du wirst wissen warum du es so willst. und das jugendamt kann so viel druck machen wie sie wollen,wenn du nein sagst heißt es auch nein.vorallem was für eine begründung hat sie das sie so sehr drängt?

    Wer mit Menschen spielt, sollte sie nicht unterschätzen, denn wer den Teufel in ihnen weckt, sollte das Feuer beherschen, Menschen die oft verletzt wurden, wissen wie man überlebt..

  • Ich verstehe, dass du "Bauchschmerzen" hast, allerdings lese ich so gar nichts raus, warum er NICHT das gemeinsame Sorgerecht erhalten sollte.
    Er kann es einklagen, was das betrifft hast du das JA nicht auf deiner Seite, nur eine kostspielige Gerichtsverhandlung. Er wird es bestimmt dann auch bekommen, sollten keine kindeswohlgefährdende Handlungen vorliegen. Er hat ja regelmäßig Kontakt zum Kind.
    Geh nochmal in dich - ich glaube es ist nicht klug, sich quer zu stellen.

  • Hi,


    zum Glück bewegt sich Deutschland laaaangsam in die richtige Richtung.


    Dein JA scheint schon zu wissen, wie die Richter des hiesigen AGs ticken.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo babbedeckel,


    vielleicht kannst du mir auf die Sprünge helfen: Ich verstehe immer nicht, inwiefern ist es für das Kindeswohl gut, wenn das GSR besteht und die Eltern sich nicht verstehen?
    Worum geht es beim GSR? Geht es dabei nicht nur um die Rechte eines Elternteils. Was hat das Kind davon? Verändert sich durch das GSR die Beziehung zwischen Elternteil und Kind?
    Ich meine nicht. Im Gegenteil: Ich finde es kann was durch aus Negatives für`s Kind haben, wenn es zum "Objekt" von Rechtsstreitigkeiten wird.
    Zum Vergleich: Wenn ich mir ein Unternehmen vorstelle, in dem es z.B. zwei Geschäftsführer nicht am selben Strang ziehen, kann ein Unternehmen nicht bestehen.
    Deine Meinung dazu würde mich wirklich interessieren, vielleicht übersehe ich da ja etwas.



    Grüße,
    Romi


    Ach so, noch was: Findest du es wirklich gerecht, wenn zum Beispiel das Kind bei der Mutter lebt und diese sich für einen Kiga entscheidet, den sie gut täglich zu Fuß erreichen kann, der KV seine Einwilligung für diesen Kiga nicht gibt?
    Ich finde das GSR muss immer vom Einzelfall abhängen und wenn ein Elternteil Bedenken gegen das GSR hat, gibt es bestimmt manchmal/häufig sehr gute Gründe dafür.

  • Zum Vergleich: Wenn ich mir ein Unternehmen vorstelle, in dem es z.B. zwei Geschäftsführer nicht am selben Strang ziehen, kann ein Unternehmen nicht bestehen.


    Ist mir neu, dass es keine Unternehmen geben soll, die von Teams gegründet und geführt werden.


    Die Diskussion geht ohnehin über einen weit in der Vergangenheit liegenden Stand und hat sich inhaltlich schon lange ereldigt, so ähnlich wie über Grammophone. Selbst in Deutschland hat die Proksch-Studie (Auftraggeber: Das Bundesministerium für Justiz!) in den Jahren 1998-2002 festgestellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge für das Kindeswohl prinzipiell sehr wohl förderlicher ist als die Alleinsorge eines Elternteils. Die internationale Forschung hat das schon viele Jahre früher bewiesen. In allen 27 Ländern der EU gibts die Möglichkeit zur gemeinsamen Sorge für nichteheliche Kinder, in 18 Ländern sind sie mit Ehelichen komplett gleichgestellt und bekommen gemeinsame Sorge ohne jedes Gerichtsverfahren, Voraussetzung ist die Vaterschaftsanerkennung. Unwillige und erziehungsungeeignete Elternteile werden sie ebenso überall los, egal ob Vater oder Mutter. Das ganze Thema ist nur für die nicht durch, die sich an den Wissensstand der1950er Jahre klammern. Aber selbst die stellen kaum mehr die gemeinsame Sorge für eheliche Kinder in Frage. Wieso dann nicht für nichteheliche?

    Einmal editiert, zuletzt von exjurist ()

  • Hallo exjurist,


    ich wollte eigentlich keine Aufklärung zur Geschichte der Rechtssprechung oder zum internationalen Vergleich. Ich habe mich dafür interessiert, welche Gründe es für das GSR gibt, bzw. wozu es gut sein soll, wem es dient, was es verbessert für die Kinder etc..


    Romi


    Und: Unternehmen können natürlich von Teams geleitet werden, aber nur dann, wenn für das Team ein bestimmter Konsens besteht und man sich gegenseitig keine Steine in den Weg legen will.

  • Hi romi,


    mal abgesehen davon, daß der Europäische Gerichtshof den Deutschen Gerichten/Gesetzgebung eine "Rüge" erteilt hat ...(es besteht ja in den meisten Ländern das GSR)

    Verändert sich durch das GSR die Beziehung zwischen Elternteil und Kind?

    Ich kann mir schon denken, daß sich dadurch, die Beziehung sogar verbessert ! Mann fühlt sich dann nicht nur, bspw. als Zahlvater etc.
    Ja, es gibt HIER viele Gegenbeispiele, das weiß ich aber auch ;)
    Umgekehrt was bessert die Beziehung zwischen den ET, wenn die Mama das ASR hat ?

    Was hat das Kind davon?

    Das Kind hat evtl. mehr davon ... Umzug etc. ist bspw. nicht mehr so einfach !
    Kind kann zum Papa ziehen ...
    Mama ist gezwungen besser zu kommunizieren.

    Ich verstehe immer nicht, inwiefern ist es für das Kindeswohl gut, wenn das GSR besteht und die Eltern sich nicht verstehen?

    Tja, wenn sich die Eltern nicht verstehen, so hatte der KV nie eine Chance, an das ASR zu kommen.
    Es gibt ja nicht nur "gute" Mamas ;) ....sowie Papas natürlich auch.

    Worum geht es beim GSR?

    Grundsätzlich geht es eigentlich u.a. darum, das keine Gründe gibt, warum der Unterschied zwischen Nichtverheirateten und Verheirateten,
    weniger gerichtliche Prüfungen, im Streitfall, zulassen sollte.Im Übrigen wurde MIR das ASR, richterlich, angeboten, und ich habe es aus genau den Gründen nicht gemacht, da ich wußte die KM kümmert sich dann noch weniger, als sie es eh schon getan hat !!!



    Eigentlich kann man deine Fragen auch umkehren Romi ? ;)



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • was es verbessert für die Kinder


    Hallo Romi,
    grundsätzlich bin ich deiner Meinung, dass es eine Einzelfall-Entscheidung bleiben sollte.
    Und bei ständigem Nicht-Einigwerden ist es keinesfalls im Interesse des Kindes den Streitigkeiten noch juristischen Nährboden zu verschaffen.
    ABER, es ist auch ein Fakt, dass durch die aktuelle Regelung suggeriert wird, dass Frauen per se die besseren "Sorger" sind. Alelin das würde mir, wenn ich ein Mann wäre absolut gegen den Strich gehen und meine Motivation Verantwortung zu übernehmen sinken lassen.
    Es liegt schon auch an den Männern sich hier zu emanzipieren und zu sagen "ich kann das genauso gut" und sich entsprechend den Popo aufzureissen. Aber woher soll diese Motivation kommen, wenn man per Gesetz zum "Sorger" zweiter Klasse erklärt wird.


    Ich denke, dem Kind ist geholfen, wenn der Vater bereit ist die Verantwortung mit allen Konsequenzen zu tragen.
    Dem Vater ist bei dem Task nicht geholfen, wenn das im Vorfeld schon juristisch ausgeschlossen ist...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von ännchen ()

  • Die alte Rectslage bezüglich des SR ist nichts weiter als eine eindeutige Diskriminierung der Väter zu Eltern zweiter Klasse. Dies verstösst ganz eindeutig gegen die Menschen- /grundrechte, was ja auch vom entsprechende europäischen Gericht eindeutig erkannt wurde. Daher ist die Frage "Was wird durch GSR besser?" völlig illegitim und verwerflich - die einzig mögliche Frage ist "Was spricht gegen GSR?". Und da mag es Gründe im Einzelfall geben, die sowohl bei KM als auch KV liegen. D.h. prinzipiell MUSS das GSR von Geburt an gemeinsam bei KV und KM liegen - sollte es bei einem der beiden Kindeswohl gefährdende Faktoren geben, kann auf Atrag ASR zu einer Seite gegeben werden.
    Und um die Frage "Was wird durch GSR besser?" dennoch aufzugreifen: Im Durchschnitt über alle Eltern gesehen wird praktisch alles besser: Eltern werden zur Kommunikation "gezwungen", Kind erlebt beide Eltern als gleichberechtigte Personen, Entscheidungen werden besser (da sich Kompetenzen ergänzen), Väter werden sich mehr und intensiver um die Kinder kümmern (da sie auch wirkliche Verantwortung tragen), Lasten werden besser verteilt (Arzt, Schule, etc.), etcpp. Wenn man einen objektiven Blick auf das ganze wirft und die Einzelfälle außen vor lässt, ergibt sich eine signifikante Verbesserung für die Kinder und Eltern. Und die Fälle, in denen es nicht sinnvoll ist, GSR beiden Eltern zu geben, verteilen sich gleich auf Mütter und Väter - da darf man sich von einer eventuellen Lage hier im Forum nicht blenden lassen. In anderen Foren sieht es ganz anders aus...

  • Hallo Babbedeckel,


    danke erstmal für deine Antwort. Ich werd´mir deine Argumente durch den Kopf gehen lassen. (Eigentlich -ist für mich jedenfalls- das Thema G.Sorgerecht Pro/Contra ein eigener Thread wert.)
    Zuerst würde mich auch mal interessieren, was das GSR überhaupt genau beinhaltet. Ich gebe zu, dass ich das im Einzelnen garnicht weiß.
    Du schreibst zum Beispiel, dass ein Umzug durch das GSR verhindert werden kann. Ist das nicht durch das Umgangsrecht schon abgedeckt. (Meine RA gab mir mal dazu die Auskunft, dass es sein könne, dass meine Erziehungsfähigkeit angezweifelt werden könne, wenn ich wegziehen würde- ich hab´aber das alleinige Sorgerecht)
    Also: Was beeinhaltet das GSR genau?


    Grüße,
    Romi

  • ich wollte eigentlich keine Aufklärung zur Geschichte der Rechtssprechung oder zum internationalen Vergleich.


    Das war keine Aufklärung zur Geschichte, sondern die bewiesene Aussage, dass die Diskussion längst selbst Geschichte ist.


    iwelche Gründe es für das GSR gibt, bzw. wozu es gut sein soll, wem es dient, was es verbessert für die Kinder etc..


    Dazu waren alle Hinweise im Posting. Gerne wiederhole ich das: Evaluiert hat das in Deutschland die Proksch-Studie. Den Schlussbericht kannst zu z.B. hier lesen: http://www.wirbelwind.de/themen/102/schluss-03-2002.pdf - darin wirst du Gründe dafür, Gründe dagegen, Wirkung auf die Eltern etc. auf 16 Seiten nachlesen können. Da sind Sätze drin wie dieser:


    "... Zwar ist richtig, dass die gemeinsame elterliche Sorge die Fähigkeit und den Willen der Eltern zur Kommunikation und Kooperation braucht. Vernachlässigt wird bei der Focussierung auf die gemeinsame elterliche Sorge jedoch, dass auch Eltern mit alleiniger elterliche Sorge/ohne elterliche Sorge diese Fähigkeit haben müssen, insbesondere, wenn es um die Regelungen von Umgangskontakten, der wechselseitigen Information über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder Unterhaltsleistungen geht. Während jedoch die geS die Kooperation und Kommunikation von Eltern strukturell fördert, fehlt dies bei der alleinigen elterliche Sorge.
    Gerade bei Eltern, die die alleinige Sorge (streitig) anstreben, bleiben partnerschaftliche Konflikte für ihre nachehelichen Beziehungen sowie Bestrebungen der Ausgrenzung des anderen Elternteils bestimmend. Richterliche Entscheidungen zur elterlichen Sorge nach Anhörungen von Eltern, die die alleinigen elterliche Sorge anstreben, und ihren Kindern können allein dem nicht beikommen. Die konflikthafte Beziehung der Eltern wird sich nach einer gerichtlichen Entscheidung häufig weiter verschärfen, mindestens aber bestehen bleiben, zum Nachteil der Kinder."


    Aber das wird so wie die vergangenen neun Jahre bis in ferne Zukunft immer wieder neu gelesen und dann wieder vergessen werden, dann kommen wieder dieselben Fragen wozu die gemeinsame Sorge überhaupt gut sein soll, um dann wieder alles zu den Akten zu legen. Als letzter oder vorletzter Staat der EU, der ständig wegen Menschenrechtsverletzungen in seinem hoffnungslos in der Vergangenheit festgeklebten Familienrecht verurteilt wird.

  • Hallo traydor,
    du schreibst "Lasten werden besser verteilt", "Väter kümmern sich mehr um die Kinder".
    Diese allgemeine Aussage wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.
    Auf wieviel Prozent der Väter soll das zutreffen?


    Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, die 16 Seiten durch zu lesen, aber der erste Satz ist schon mal ausschlaggebend, nämlich der:
    Zitat: "Zwar ist es richtig, dass die gemeinsame elterliche Sorge die Kooperationsfähigkeit.... der Elternteile verlangt"



    Und genau, das ist das Problem; wenn es nämlich diese Kooperationsbereitsschaft bei einem Elternteil nicht gibt....



    Romi

  • Hi,

    Und genau, das ist das Problem; wenn es nämlich diese Kooperationsbereitsschaft bei einem Elternteil nicht gibt....

    und wenn es diese eben auf der KM-Seite nicht gibt, wenn sie das ASR hat ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Und genau, das ist das Problem; wenn es nämlich diese Kooperationsbereitsschaft bei einem Elternteil nicht gibt....


    Vielleicht liest du doch mal, was Proksch nachgewiesen hat, nämlich dass die gemeinsame Sorge Kooperationsfähigkeit und Konfliktlösung eindeutig fördert. Selbst in Deutschland stellt keiner mehr die Reform von 1998 in Frage, die die gemeinsame Sorge nach Scheidungen zum Regelfall gemacht hat. Beweis doch mal, wieso das ohne Trauschein grundsätzlich ganz anders sein soll.


    Aber zur Alleinsorge zurückzukehren wäre auch ganz interessant. Vor allem, wenn Kooperationsbereitschaft dann ausschlaggebend wäre. Wir hätten plötzlich sehr viele Väter mit Alleinsorge. Oder bist du den Ansicht, dass immer nur Väter Kooperation verweigern und nie Mütter?

  • Hallo Traydor,


    hab´mal die ersten Seiten überflogen.
    Zuerst: Es scheint um Scheidungskinder zu gehen. D.h. nicht eheliche Kinder (und Eltern) sind garnicht Gegenstand dieser "Untersuchung"
    Zweitens: Im Groben sagt dieser Bericht nur aus, dass es- einfach ausgdrückt- den Kindern tendenziell besser geht (zum Beispiel weniger Verhaltensauffälligkeiten auftreten), wenn die Eltern sich verständigen können.
    O.k., das leuchtet mir ein: Mit Eltern, die eine gemeinsame Basis haben, die sich verständigen können, ist es für Kinder "einfacher".
    Bis dahin gut. Den Umkehrschluss daraus zu ziehen, zu sagen, dass durch das GSR eine Verständigung der Eltern erleichtert wird, wird aber nirgendwo durch die Untersuchung belegt.


    Im Gegenteil: Es wird- ich wiederhole das- ausdrücklich geschrieben, dass das GSR dann positiv ist, wenn eine Kooperationsbereitschaft der Elternteile vorhanden ist.
    Also, ich sehe in diesem Bericht (ich hoffe, dass ich beim Überfliegen nichts Wesentliches übersehen habe) kein Argument.


    Nein, Exjurist: Ich bin ganz und garnicht der Meinung, dass "immer nur Väter die Kooperation verweigern.



    Romi

  • Hallo traydor,
    du schreibst "Lasten werden besser verteilt", "Väter kümmern sich mehr um die Kinder".
    Diese allgemeine Aussage wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.
    Auf wieviel Prozent der Väter soll das zutreffen?



    100 %


    Die Tatsache, dass ein Mensch für ein Menschenrecht klagen muss, dass ein anderer Mensch aufgrund biologischer Fähigkeiten automatisch hat, ist absurd.
    guckst Du....also eine never ending Story...


    Die Aussage "Das lass ich mir mal durch den Kopf gehen" zeigt schon recht plakativ (..und das meine nicht nur Dich romi :blume ), dass ein einzelner Mensch entscheiden soll, ob der andere ET würdig ist gleichberechtigter ET zu sein oder nicht.
    Und scheitert damit in der Regel.....


    Also mal bot:


    Ich denke die Menschen vom JA der TE, sind einfach mal klug und denken einen Schritt weiter.


    So wie es sich liest, hat der Vater hier Aussicht auf das GSR, wenn er klagt. Eine funktionierende Elternschaft trotz Trennung an zu streben, mit dem Umweg Gericht, ist nonsens.



    Das Bauchgefühl der Mutter mit Verlustänsten oder Sorge wegen der Einschränkung ihrer Autonomie, kann nicht Argument für das ASR sein, ist es doch genauso Argument für das GSR aus Sicht des Vaters.
    Aber ich denke es werden jetzt noch die "wahren" Gründe kommen.
    -Kindeswohlgefährdung durch den KV
    -Entzug ins Ausland
    -Suchterkrankung oder eine psychische Erkrankung


    lg von overtherainbow :rainbow: