Kur-Kosten bei Hartz 4

  • Hi ihr Lieben,


    ich hab jetzt schon gegoogelt, aber man findet ja Dies und Das.


    Daher frag ich einfach euch, ihr wisst eh alles! :daumen


    Welche Kosten kommen auf einen H4-Empfänger bei einer Mutter-Kind-Kur zu?


    Ich hab was von 10 Euro pro Tag gelesen, dazu 35% weniger Regelsatz für die Dauer der Kur wg. Vollverpflegung, was man aber umgehen könnte, wenn man die Kur auf 2 Monate legt...


    Stimmt das alles so?


    Danke schonmal!


    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • als ich 2009 meine Kur gemacht habe, hatte ich eine Befreiung von der Krankenkasse, da ich kein Einkommen hatte. Ich musste zwar die 10€ pro Tag in bar in der Kur zahlen, habe sie allerdings im Nachhinein von der KK erstattet bekommen.

  • Der Regelsatz darf nicth mehr gekürzt werden ! Und als Harzt 4 Empfänger muss man nur 85 Euro ca im jahr an Zuzahlungen leisten ( anerkannt chronisch Kranke nur 43 Euro ) und kann sich dann befreien lassen von der Zuzahlung . Wenn du also dieses Jahr schon 3 Mal Praxisgebühr gezahlt hast dann hast du schon 40 Euro gezahlt und musst halt die rrestliche Summe auf einmal einzahlen und kannst eine Befreiiung beantragen... Einfach alle Quittungen über praxisgebühren und Rezeptgebühren mit zur KK nehmen und Antrag auf Befreiung stellen.

  • :hae: mh, ist das von KK zu KK unterschiedlich oder hat sich da was geändert?


    Als ich vor 4 Jahren meine VaKi-Kur gemacht habe, habe ich mich davor befreien lassen und musste somit nicht in Vorleistung treten. Da wurde dann sogar die Anreise per Bahn übernommen....



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Fahrkosten werden immer übernommen, per Bahn im Voraus als zugesandtes Ticket, per Auto im Nachhinein als Abrechnung.


    Den Rest hier kann ich nur bestätigen, Regelsatz wird nicht mehr gekürzt, bei der Zuzahlung kommt es aber drauf an, ob man voll im SGB II drin ist oder Aufstocker ist, weil die Zuzahlungsgrenzen bei 2 % des Jahreseinkommens liegen (chron. Kranke 1 %). Kann also variieren. Das war zumindest die Auskunft diverser Krankenkassen, wo ich mal nachgefragt habe.

  • Als, h4 ler darfst du bei der krankenkasse dich vom Eigenanteil befreien lassen in dem du 87e zahlst mit von allen Kosten sonst befreit bist, sprich Praxis, medikamente, Krankenhasu und kur tagesgeld. Man muß nur das kärtschen was man bekommt ,halt immer dabei ahben in der Kur vorlegen udn es hat sich erledigt. Mit dem ALG2 nachweis zur Kk, dann wird das formular ausgefüllt, dann muß man diese 87e überweisen udn am den moment wo es auf dem KK-Konto ist geht die Karte raus.


    Kürzen wegen der kur sind nicht mehr erlaubt!aber nur bis max.21-22 tage,sprich 3 Wochen, alles was darüber ist sowie eine Reha, darf noch gekürzt werden...aber das ist auch abhänig von der kulantz der SB beim Amt, manche drücken da gerne ein Auge zu, manche sidn aber dann auch wirklich paragraphenreiter.......Allso, der Gesetztgeber sagt Kur, udn die üblich zeit sidn 3 wochen so halten die sich super gern an die 3 Wochen.....


    Wen man vom tagegeld der Kur befreit ist, freigestellt von der Arge, sind nur noch taschengeld kosten offen und bekleidung.


    Da kommt garnix von der arge, diese Abteilung kann man knicken. alternative ist, kirche, und andere Wohlfahrsvereine.letztes jahr habe ich eine unterstützung vom verein"lichtblick" erhalten wo ich taschengeld und bekleidungsgeld für die Kur beantragt habe.waren immerhin 500 pöppen,die meine Kosten gedeckt haben...wen man nicht viel hat, darf man sich das recht nehmen sich bei den wohlfahrstvereine zu erkundigen,die helfen einen.


  • Aha, Du kennst Dich ja aus mit den "Pöppen"..... mir fehlen selten die Worte, aber hier schon

  • Hallo.
    Die 10 Euro pro Tag musst du erstmal vorstrecken. Lass dir die Durchschrift der Überweisung von der Bank abstempeln. Danach kannst du damit und auch mit allen Quittungen für Praxisgebühr und Rezepte zur Krankenkasse und bekommst einen Teil erstattet. Mein Eigenanteil lag bei 88 Euro.
    Die Differenz hatte ich innerhalb von 3 oder 4 Tagen auf mein Konto zurück überwiesen.
    Bei der ARGE habe ich auch bescheid gegeben, dass ich zur Kur fahre, mir wurde jeadoch nichts vom Regelsatz abgezogen, aber das scheint wohl auch überall anders zu sein.

  • Bei einer Kur weiß ich das nicht, aber wenn es sich um eine Reha der Rentenversicherung handelt, dann fallen sogar die 10 Euro weg. Am Regelsatz ändert sich auch bei einer Kur nichts.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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