Wert von Titeln

  • Ihr Lieben,


    viele von Euch haben Titel in der Tasche, ich seit gestern nun auch... Für mich ist das wertloser Kram, denn ich weiß, dass mein Ex niemals irgendwas zahlen wird. Dann kommt eben irgendwann der Gerichtsvollzieher, er macht nicht auf oder gibt eine Eidesstattliche Versicherung ab und fertig. Und das macht er seit Jahren so, ich weiß, wovon ich rede.
    Das heißt doch, diese Titel sind nichts wert, habe ich recht?

  • Es gibt bedauerlicher weiße Menschen, da ist abzusehen, das die das 30 Jahre durchhalten.
    Egal, ob sie ihren Besitz jetzt jemanden überschreiben, oder einfach nix haben und nie haben werden :-(

  • so ist es, lieber wird ein schwimmteich gebaut oder ein 10x3m glasvordach mit marmorsäulen, weil der acker verkauft wurde von dem die pacht gepfändet werden soll jahr für jahr


    ok, später hat töchterchen ja mal was von allem, aber derzeit fehlt halt mir das geld, da nutzt mir der titel auch nichts, wenn ich den GV zahlen muß und dieser dann nichts in den händen hält, wenn er zurück kommt

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)


  • Na zumindest müsste er das dann 30 Jahre machen denn solange ist er gültig.


    da nutzt mir der titel auch nichts, wenn ich den GV zahlen muß und dieser dann nichts in den händen hält, wenn er zurück kommt


    der anspruch aus dem titel ist aber nur 30 jahre gültig, bzw. der rückständige unterhalt muss nur nachgezahlt werden, wenn in regelmäßigen abständen auch gepfändet wurde (zumindest versucht)...soweit ich weiß :hae:


    http://www.finanzfrage.net/tip…lt-nach-einem-jahr-obacht

  • Für mich ist das wertloser Kram, denn ich weiß, dass mein Ex niemals irgendwas zahlen wird. Dann kommt eben irgendwann der Gerichtsvollzieher, er macht nicht auf oder gibt eine Eidesstattliche Versicherung ab und fertig. Und das macht er seit Jahren so, ich weiß, wovon ich rede.


    hallo,


    herzlichen glückwunsch und willkommen im club :blume


    spässle g´macht.....


    ich bin in einer ähnlichen wenn nicht sogar fast identischen situation: die beistandschaft hat einen titel erwirkt, den habe ich in zweifacher ausfertigung (wegen zwei kindern :hae: ) erhalten und schön abgelegt im ordner....


    mein ex hatte schon einige male den GV vor der tür, ihn sogar reingelassen und im dez hat er eine EV abgegeben. so, das war´s.... :rolleyes2:


    er arbeitet nicht, lebt von H4 und von geldern, die ihm "bekannte" zuspielen, kümmert sich in keiner weise um einen job (geschweige denn um seine kinder!) und lebt so vor sich hin.


    erst hatte ich mir auch gedacht, mit dem titel mein klo zu verschönern, jetzt allerdings habe ich die beiden exemplare sorgfältig abgeheftet, zusammen mit der anzeige wegen unterhaltspflichtverletzung, zu der mir die beistandschaft geraten hat :brille


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • casha
    Das ist sogar eins:eins meine Geschichte... Auch für zwei Kinder, auch bevorstehende EV, auch Anzeige... :strahlen
    Nuuun ja, ich seh schon, ich habe die Lage richtig eingeschätzt. Das mit den Titeln ist ja lächerlich.

  • Hmm jetzt wünsch ich mir ich hätte das irgendwie anders formuliert... warum nur? :hae:


    Weil du schlicht nen Schreibfehler drin hast... :D
    Du wolltest "...bedauerlicherweise Menschen..." schreiben. ;)


    Sorry fürs OffTopic. :rotwerd

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Was erwartet ihr denn von den Vätern?


    mir persönlich würde das grundsätzliche Interesse sowohl an den Kindern, als auch an deren Unterhalt schon reichen ;)
    und sei es nur mal ein WE mit Papa (das ich nicht bezahle) oder ein Besuch im Schwimmbad- oder (mein Ex ist Handwerker) Hilfe bei der Kinderzimmerrenovierung-
    vielleicht auch mal ein Zehner zur Klassenfahrt :frag oder ein Zuschuss zur Brille, oder zur Zahnspange-
    Unterhalt wär auch nett- aber (zumindest aus einer Sicht) zweitrangig

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Was erwartet ihr denn von den Vätern? Wo nichts is, kann nichts geholt werden. Er muss schliesslich auch von irgendwas leben.

    Grins!
    Du hast echt keine Ahnung.


    Angenommen der werte Herr geht schwarz schaffen und lässt sich die Kohle bar auf die Flosse drücken, dann verdient der ach so arme KV leider gar kein Cent. Außerdem muss er H4 beantragen und kann nur überleben weil Mutti ihm ab und zu ne warme Mahlzeit kocht.


    Aber fetten Benz fahren :brille ...


    Schon klar,
    sagt PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()


  • Man sollte nicht von sich auf andere schliessen...


    Ich bin auch geringverdiener und kann daher keinen Unterhalt zahlen. Ich habe tatsächlich weniger als den SB, keinerlei Schwarzarbeit. Woher soll ich das Geld denn nehmen?

  • Man sollte nicht von sich auf andere schliessen...

    Uhhhhhh, HILFE ich fühl mich angegriffen. Oh nein, jetzt hast du es mir aber volle Granate zurück gegeben :rotwerd


    Sei versichert...
    Ich zahle :muede


    Gruß,
    PapaT


    EDIT

    Woher soll ich das Geld denn nehmen?

    Frag den Ex von Doppelmama :D

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

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  • Das heißt doch, diese Titel sind nichts wert, habe ich recht?


    Kommt drauf an, welchen Wert man meint. Vollstreckungsrechtlicher Wert, moralischer Wert, psychologicher Wert, finanzieller Gegenwert...


    Der gegenwärtige finanzielle Gegenwert entspricht dem Wert, der auf der anderen Waagschale liegt. Stell dir vor, der Titel ist ein Gewicht, das du auf eine Balkenwaage legst. Auf der anderen Waagschale liegen die irdischen Güter des Verpflichteten. Ist der Titel schwerer wie die andere Seite, knallt deine Seite runter und alle weiteren Gewichte und Anstrengungen verschlimmern es nur - wenn auf der anderen Seite nichts mehr drauf liegt, kann niemand etwas nehmen.


    Im Unterhaltsrecht wurde die Titulierung von Unterhaltsansprüchen seit vielen Jahren pausenlos ausgeweitet, so dass dieses Instrument stumpf geworden ist. Titulierung von Ansprüchen sind von Berechtigten äusserst leicht zu erreichen. Auch die Vollstreckung ist einfach. Der Durchmarsch bis zur Pfändung geht schnell und ist für Berechtigte verhältnismässig risikolos und billig. Bei den Berechtigten werden grosse Hoffnungen geweckt, mit einer Titulierung an Geld zu kommen, die Gerichte verurteilen schnell und gerne zu Unterhaltshöhen, die rechtlich korrekt sind, aber bei realistischer Sicht der Dinge uneinbringlich.


    Im Ergebnis finden sich Verpflichtete ebenso schnell mit einer EV wieder. Spätestens dann ist ihnen klargemacht, dass ihnen bis in ferne Zukunft viel oder das gesamte Einkommen weggenommen wird. Welche Motivation für erarbeitetes Einkommen dann besteht, kann man sich ausrechnen und welche Wege Verpflichtete dann gehen, liegt nahe.



  • Stüüüümmt alles, bis auf die schwarze Kohle direkt auf die Flosse... :schwitz
    Das fette Gehalt lässt er sich nämlich direkt auf eines seiner Konten zahlen, die nur leider mal wieder niemand aufdeckt. Hach ja, das Leben ist schön. Oder so.


    Frag den Ex von Doppelmama :D


    Kannst auch mich direkt fragen, ich weiß, wie es geht. Nutzt aber nur, wenn Du sowieso schon ein sehr ansehnliches Einkommen hast... Hey, ist das eine Geschäftsidee?? :essen

    Einmal editiert, zuletzt von Doppelmama ()

  • Das fette Gehalt lässt er sich nämlich direkt auf eines seiner Konten zahlen, die nur leider mal wieder niemand aufdeckt. Hach ja, das Leben ist schön. Oder so.


    Wenn Du das Konto weißt, kannst Du doch mit Titel über deinen RA einen PÜ - Pfändungs- und Überweisungsaufrag machen - , eigentlich die ärgerlichste aller Pfänungen bis auf Gehalt, könnte man auch beides gleichzeitig machen, upps, hab also nicht gelesen, ob das andere auch möglich wäre... :hae: Es reicht auch die Bank zu wissen. :schiel

  • Wenn Du das Konto weißt, kannst Du doch mit Titel über deinen RA einen PÜ - Pfändungs- und Überweisungsaufrag machen - , eigentlich die ärgerlichste aller Pfänungen bis auf Gehalt, könnte man auch beides gleichzeitig machen, upps, hab also nicht gelesen, ob das andere auch möglich wäre... :hae: Es reicht auch die Bank zu wissen. :schiel



    Genau das ist der Knackpunkt. Das Konto, das er jetzt nutzt, ist mir nicht bekannt. Legt er auch in der EV nicht offen. Vermutlich gehts auf das Geschäftskonto einer Ltd. Alles supereasy...

  • Genau das ist der Knackpunkt. Das Konto, das er jetzt nutzt, ist mir nicht bekannt. Legt er auch in der EV nicht offen. Vermutlich gehts auf das Geschäftskonto einer Ltd. Alles supereasy...


    Ja nur: Das ist strafbar. Wenn Du Infos hast, mach eine Strafanzeige. Wegen falscher Angaben in der EV. Musst Du natürlich irgendwie was nachweisen können.