Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerechtsverfügung

  • Hallo!
    Ich habe mit dem KV gemeinsames Sorgerecht (leider damals so erklärt). Wie ist es,wenn mir etwas zustoßen sollte, kommt mein Kind dann trotzdem automatisch zu ihm, ohne dass das Gericht entscheidet und trotz Sorgerechtverfügung? Genau das möchte ich nämlich verhindern! Da wäre sie gar nicht gut aufgehoben.
    Oder wird eine Sorgerechtsverfügung nur beachtet bei alleinigem Sorgerecht? Und wie ist es, wenn ich bei gemeinsamem Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe?

  • Ich bin da Laie und habe mich nur selbst mit dem "was passiert wenn" auseinandergesetzt.
    Soweit ich gelesen habe ist das Sorgerecht nicht entscheident - das Familiengericht prüft immer erst
    den Verbleib bei anderen Elternteil.


    Wenn eine Sorgerechtsverfügung vorliegt, wird diese geprüft - ist aber nur eine "Eingabe".
    Es gibt auch Fälle in denen das Kind im Haushalt mit dem/der Next verblieben ist, weil es der
    Lebensmittelpunkt ist/war.

  • Das wirst Du nicht verhindern können !
    Es sei denn die beiden kennen sich gar nicht oder er gefährdet massiv ! das Kindeswohl.


    Wenn er sein Kind dann aufnehmen möchte, dann wird das aller Wahrscheinlichkeit nach so sein.


    Warum ist es denn in Deinen Augen bei ihm nicht gut aufgehoben ?

  • Das wirst Du nicht verhindern können !
    Es sei denn die beiden kennen sich gar nicht oder er gefährdet massiv ! das Kindeswohl.


    Wenn er sein Kind dann aufnehmen möchte, dann wird das aller Wahrscheinlichkeit nach so sein.


    Warum ist es denn in Deinen Augen bei ihm nicht gut aufgehoben ?



    Sie wäre bei meiner Familie viel viel besser aufgehoben! Diese sieht sie fast täglich,sie kümmern sich sehr um sie, den kv sieht sie nur einmal monatlich für ein paar Stunden, und sein ganzes Umfeld ist nicht kindergeeignet, er kommt ja noch nicht mal mit sich selber klar, könnte ihr gar nichts bieten, es wär ihm sicher zuviel, sich rund um die Uhr um ein Kind zu kümmern. Ich würde echt alles dafür tun,dass es nicht soweit kommt.


    Ab welchem Alter werden denn dann die Kinder gefragt,wo sie hin möchten?? Sie würde sich später sicher für ihre Tante oder Oma aussprechen.

  • Auch wenn ich Deine Angst verstehe, das sind alles keine Gründe.


    Sein Umfeld kann er ändern, Geld ist kein Argument.


    Er ist nunmal der Vater, noch dazu hat er sogar auch Sorgerecht !


    Stell Dir vor es wäre andersrum, wie würdest Du Dich fühlen ?


    Wie gesagt,ich verstehe Deine Sorge um das Kind, aber er wird für immer ihr Vater bleiben, und somit die erste Anlaufstelle wenn Dir etwas passiert, was hoffentlich nicht passiert.


    Wer von uns wusste denn vor dem ersten Kind wirklich was sich alles ändert ?
    Ich nicht !
    Man stellt um und plant neu, verändert 13739 Dinge, wenn das Kind dann da ist.
    Das kann Dein Ex auch, wenn es notwendig ist.
    Jetzt ist es das noch nicht.

  • Hallo,


    habe Gleiches im Rahmen meines Testamentes grade absichern lassen.


    Meine Töchter wohnen bei mir, Ex und ich haben gemeinsames SG.
    Es ist keinesfalls so, dass im Todesfall die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden und der Ex automatisch das Kind zugewiesen bekommt. :nanana


    Dein Testament und letzter Wille bezügl. der Vormundschaft hat ein großes Gewicht:
    Das Jugendamt prüft, ob z.B. die Großeltern ebenfalls das Kind großziehen können.
    Wenn du in deinem Testament angibst, wer die Vormundschaft anstelle dir übernehmen soll, wird das gesehen und deinem letzten Willen (außer im Rahmen der Kindeswohlgefärdung!!!!) auch gefolgt!


    Dann muss sich dein Ex hinterher mit den Großeltern auseinandersetzen und das ABR einklagen.


    LG Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • habe Gleiches im Rahmen meines Testamentes grade absichern lassen.


    Kostet das was? Macht das ein Anwalt, oder ein Notar. Muss so etwas ein Anwalt aufsetzen oder setzt du so ein schreiben selber auf und gibst es dann weiter?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Huhu,


    ich habe mich von einem Anwalt und Notar beraten lassen.
    Das Testament habe ich selbst aufgestellt, weil das sonst zuviel kostet.


    Wichtig:
    Handschriftlich verfassen, dass du im Rahmen deines letzten Willes im Falle deines Todes Kind xxxx, geb. am, wohnhaft xxxx, als Vormund Herr und Frau xxx, geb. am, wohnhaft xxxx, eingesetzt werden sollen an deiner Stelle.
    Das Kind xxx soll seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort bei Herrn und Frau xxx haben, bzw. den bisherigen behalten.
    Ebenso, dass Herr und Frau xxxx bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von Kind xxxx treuhänderisch den monatlichen Kindesunterhalt, sowie auch das Kindergeld verwalten.
    Der KV Herr xxxx, geb. am xxxx, wohnhaft xxxx soll weiterhin die Möglichkeit erhalten alle 4 oder 2 Wochen sein Kind xxx übers Wochenende zu sehen, in die Ferien zu fahren. Alles in Absprache mit dem Vormund Herr und Frau xxx und dem Kindeswunsch.


    Falls der KV Unterhalt bezahlt:
    Der Kindesunterhalt für Kind xxx vom KV Herrn xxx ist auf das konto (Nr./BLZ/Bank) von Herrn und Frau xxx monatlich zu überweisen.



    Du kannst auch noch bezügl. des Uumganges Details schreiben, aber da informiere dich nochmal genau.


    Das Testament muss mit Ort und Datum und Unterschrift versehen sein (handschriftlich).


    Wichtig auch, dass die Gelder genaustens eingeteilt werden, mit Kontonummerangaben, Namen, usw.
    Jetzt schon eine Vertrauensperson auswählen die eine vollmacht für das girokonto "bis über den Tod hinaus" hat!!!! Ansonsten wird das echt chaotisch.


    Auch Wertdinge wie Auto, Fernseher, Laptop, usw. genaustens weitervererben.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

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  • Testament wird normaler Weise beim Notar gemacht und Kostet auch etwas.


    Wird dann beim Standesamt ein Hinweis hinterlegt das ein Testament vorhanden ist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Nennt sich Vorsorgetestament und kann man auch selbst machen.
    Es wird auf jeden Fall gelesen und geprüft.


    Aber es ist keine Sicherheit und es wird sich nicht zwingend dran gehalten.


    Wie sagte mir meine Anwältin damals ( mein Ältester hat seinen leiblichen Vater noch nie gesehen ) : "Man kann ein Kind nicht vererben !"



  • Hm,sagen wir es so, er hat sein eigenes leben doch nicht mal im Griff, keine richtige Ausbildung, Schulden, psychische Probleme. Und dann noch ein Kind?? Und warum zu ihm,wenn es viel bessere Alternativen gibt! Besuchen könnte er sie ja genauso (wenig) wie jetzt!

  • Nun, das ist nicht vergleichbar! Für den Vater würde sich de facto zudem nichts ändern, sehen soll er sie nach wie vor können!

    Damit war gemeint wenn das Kind beim Vater leben würde und Du das Umgangselternteil wärst.


    Würdest dann nicht lieber für das Kind selber sorgen oder es jemand anderes aus der Familie überlassen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hm,sagen wir es so, er hat sein eigenes leben doch nicht mal im Griff, keine richtige Ausbildung, Schulden, psychische Probleme. Und dann noch ein Kind?? Und warum zu ihm,wenn es viel bessere Alternativen gibt! Besuchen könnte er sie ja genauso (wenig) wie jetz

    Weil er der leibliche Vater ist !! ??


    Vielleicht kannst Du Deinen Wunsch ja absichern, wenn Du den Vater mit ins Boot holst und ihm von Deinem Wunsch erzählst.
    Vielleicht musst Du Dich ja gar nicht sorgen und er sieht es auch so wie Du und signalisiert Dir schon zu Lebzeiten, dass er Deinem Wunsch entsprechen wird ?
    Kann ja sein, wenn es so ist wie Du schilderst.


    Wie schätzt Du ihn denn ein ?



    Wie gesagt, ich verstehe deine Angst, keine Frage, Du sorgst Dich um Dein Kind.
    Aber dennoch : ER kann alle Rahmenbedingungen ändern, und wenn er es im Ernstfall darauf anlegt, dann hat er sehr gute Chancen. dass sein Kind bei ihm aufwächst.
    All das was Du schilderst gefährdet nicht das Kindeswohl in der Art, dass er das Sorgerecht verlieren würde.

  • Besteht gemeinsames Sorgerecht, dann hat ein überlebender Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht. Mit dem Sorgerecht hat er auch sämtliche Rechte und Pflichten. Dagegen hilft keine Verfügung noch ein Testament. Einzig das JA kann eingreifen und die Sorge an sich ziehen, wenn es bei dem Elternteil Sorgeunfähigkeit feststellt. Dazu müssten aber sehr starke Gründe vorliegen. Die könnten in einem Testament oder einer Verfügung dargestellt sein. Aber ob darauf reagiert wird, ist eine offene Frage. Es kommt in dem Fall nicht darauf an, ob Großelktern oder Tanten "besser" für das Kind wären, sondern ob der Elternteil in einem üblichen Rahmen normal die Sorge ausüben kann. (Sonst könnte mir hier jeder die Kids aus dem gleichen Grund wegnehmen und zu meinem Nachbarn verfrachten, der ein viel besserer Pädagoge ist und ...) So jedenfalls ist mir das vom Notar erklärt worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber wie ist es denn, wenn das Kind jahrelang in einem sozialen Umfeld lebt, täglichen Kontakt zu den Großeltern/Tante/Onkel hatte, in den Kindergarten bzw. die Grundschule geht, sämtliche Freunde im Umkreis sind...ist es dann tatsächlich "besser" und im Sinne des Kindes, wenn das Kind bei einem Elternteil aufwächst, das sich die letzten Jahre nicht gekümmert hat und keinen Kontakt hatte (und auch nicht wollte), und noch in einem weiter entfernten Ort wohnt wo die bisherigen sozialen Bindungen auch nicht aufrecht erhalten werden können. Ich sehe dass nicht so, weiß aber nicht, wie dann die (Rechts-)Lage ist...? :hae:



  • Der kv war erst damit einverstanden, mir das ASR zu geben und hat dem jetzt kurzfristig widerspochen..
    Er kennt meinen Wunsch, stimmt mir zu, dass sie zumind. die nächsten Jahre nicht bei ihm leben könnte, würde aber niemals etwas in dieser RIchtung schriftlich festhalten, da er grundsätzlich eh immer Angst hat,man könnte ihm die Kleine wegnehmen.
    Ich versteh nur nicht, dass sie ja jetzt auch nicht bei ihm aufwächst, und sich, wenn sie bei meiner familie aufwächst, nichts an seiner beziehung zu ihr ändern würde, da er sie ja dann immer noch wie gewont besuchen kann??

  • Naja, bei Deiner Familie wächst sie ja auch nicht auf, sondern bei Dir !
    Aber wie es eben schon geschrieben wurde, rechtlich ist es damit klar.


    War mir bei gemeinsamen Sorgerecht nicht so ganz klar, macht aber Sinn.

  • ist es dann tatsächlich "besser" und im Sinne des Kindes, wenn das Kind bei einem Elternteil aufwächst, das sich die letzten Jahre nicht gekümmert hat :hae:


    Es geht nicht um "besser", sondern um gut (genug). Meinen Kids würde es finanziell auch besser bei Bill Gates gehen. Und in einem Luftkurort wäre bessere Luft. Und ...
    Nein, Eltern sind erst einmal für die Erziehung verantwortlich. (Und Elternteile, die auf einmal die Verantwortung für Kids bekommen, die vorher beim getrennten anderen Elternteil lagen, laufen oft zu erstaunlichen Höchstformen auf.) Und wie will man überhaupt beweisen und belegen, dass Kids im Falle eines Falles bei den Großeltern oder bei Onkel und Tante besser aufgehoben sind? Und das bis sie volljährig sind? Nein, da ist viel Rosenkrieg in der Denke. Der bisherige Umgangselternteil kann natürlich jederzeit sagen: Nee, da bin ich überfordert ...

    Liebe Grüße



    Bap



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