Vater,gewaltätig/agressiv zu mir und Kind..

  • DIe Umgangspflegerin ist soweit ich weis selbstständig,Diplom Sozialpädagogin...

    Das spielt keine Rolle, meine erste Familienhilfe, war ein Mann und war auch ein selbständiger Sozialpädagoge, mit dem kam ich überhaupt nicht klar. Der sagte zu meinem Autist, er wäre kein Autist, zu meinen ADS`lern, ADS würde es gar nicht geben, das wäre nur eine Modekrankheit usw. Zudem hatte ich den Eindruck das er eifersüchtig war, der wurde immer sauer, wenn Ex mal hier war, hab dann mal gefragt was das bitte soll, das es doch meine Sache wäre, ob ich ihn rein lasse oder nicht.


    Dann unterstellte er mir, ich würde sicher nicht die Wahrheit sagen, er fragte einmal, ob Ex an Tag X hier war und das war er nicht und von ihm kam, er hätte ihn doch gesehen :D Hab dann gesagt ich weiß nicht wen oder was er gesehen hat, aber meinen Ex sicher nicht, ich hatte fast das Gefühl, er hatte vergessen für was er zuständig ist, nicht für mich als neuer eifersüchtiger Partner, sondern als Familienhilfe :crazy


    Hab dann Beschwerde beim Jugendamt eingelegt, das ich nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten will und die mir entweder jemand anderes zuteilen, oder gar keinen mehr. Und ich hab sofort jemand neues bekommen und diesmal eine Frau ;)


    Zitat


    MAnchmal will ich einfach nur Koffer packen,kinder an die Hand und weg....
    aber dann kriegt er mich noch dran wegen Kindesentführung...

    Kann ich zu 100% nachvollziehen, ich glaub die Gedanken hätte ich auch im kopf, wenn ich den Fall hätte wie du, aber nachher verlierst du dein Kind ganz und das würdest du dir nie verzeihen, ist echt eine sch... Situation in der du da bist.


    Versuche als ersten Schritt einen neuen Umgangspfleger zu bekommen und lass dir alles schriftlich geben, wenn KV nicht erscheint, da deine Umgangspflegerin ja ein bisschen blöd ist, würde ich da echt auf Nummer sicher gehen, Verlange Unterschrift von ihr. So würde ich das zumindest machen.


    Auch würde ich es von ihr schriftlich verlangen, das sie das Attest nicht akzeptiert und das sie darauf besteht, eins speziell fürs WE zu haben. Dann reichst du ihr eben speziell fürs WE eins ein, der Arzt dürfte es ja machen, aber sie soll dir dann auch die Kosten für das Attest erstatten !


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Ist das eine doofe Situation...


    Ich würde am Donnerstag das Urteil/Beschluss vom Gericht, den "Umgangsplan" der Begleitung, mein Umgangstagebuch und mindestens eine Kopie des ärztlichen Attests mitnehmen. Das JA möge dir doch bitte erklären, was genau du da falsch machst. Sollte (und das müsste es) ein "Nichts" kommen, fordere eine andere Umgangsbegleitung (in der Reihenfolge hast du es vermutlich leichter, als wenn du wutschnaubend da rein stürmst). Lass das Ganze kurz schriftlich fixieren und bitte um eine Kopie für deine Unterlagen.
    Ob du das dann "zur Kenntnisnahme und Aufnahme in deine Akte" bei deinem Anwalt und/oder Gericht weiterleitest, wäre bei mir persönlich tagesform abhängig...


    In jedem Fall würde ich auch Beschwerde einlegen. Auch bei Selbstständigen gibt es jemanden, der "darüber" steht. Schließlich werden die von "irgendwem" bezahlt und haben einen Vertrag.

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • er kürzt den Unterhalt von 140 auf 90 Euro.Grund? KEine Ahnung...


    Der Grund könnte in Deiner Ehe liegen, sofern sie schon geschlossen wurde.


    Wenn Dein jetziger Mann den angmessenen Selbstbehalt für Euch beide sicher stellt, darfst Du Dein Einkommen für Barunterhalt zur Verfügung stellen, damit auch sein angemessener Selbstbehalt nicht unterschritten wird.


    Sofern kein Titel vorliegt und Du auf einen Titel klagst, kann es also durchaus sein, dass das Einkommen Deines jetzigen Ehemannes herangezogen wird. Und wenn dieses Einkommen für Euch drei reicht, dann ist Dein Einkommen eben gequotelt als Barunterhalt für Kiddi Nr. 2 zu werten. Denn Du bist im Sinne des § 1603 Abs 1 dann Leistungsfähig.


    Was er Dir menschlich an psychischen und physischen Schmerzen zugefügt hat, finde ich im Übrigen genauso zum :kotz , wie alle anderen User hier.


    Alles Gute


    Camper

  • So ein Schmarrn, Camper.
    Der KU darf nicht wegen einer Heirat gekürzt werden.


    Oh doch!


    Schau mal was hier steht.


    Zitat

    Feststellungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter fehlen.


    Es ist zwar eine Entscheidung aus dem Strafrecht. Aber hier hat sich das OLG München auch auf den § 1603 Abs. 1 BGB berufen.


    In diesem Prozess wurde auch der (mit Mutter verheiratete) Stiefvater der Kinder nach seinen Einkommens und Vermögensverhältnissen gefragt. Warum wohl, wenn das nichts mit Kürzung oder gar Wegfall des KU zu tun hat.


    Grüße


    Camper


    :mussweg

  • Hi,

    da sein Anwalt ja meinte die Verletzungen könne man sich selbst zufügen....

    tja, da hast du dich leider bei einigen deiner Geschlechtsgenossinnen zu bedanken :kopf
    Der RA war eine RAtte ;)

    Genauso würde ich´s auch tun.
    Du mußt mehr "Standing" haben !!!


    Ein UP ist zwar der Anwalt des Kindes, hat aber noch lange kein recht sich über Urteile hinwegzusetzen.
    Nach meiner Meinung fährt "die" ihren eigenen Stiefel, und ist wie das Wasser ....der Weg des geringsten Widerstandes.


    @camper; Quatsch was du da erzählst !


    gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • :kotz Das ist aber nicht das Hauptthema, und nun Ende OT bevor ich Ausfallend werde. :kotz
    :radab:radab:radab

  • @ Camper
    Nein,ich bin noch nicht verheiratet....


    Danke erstmal für die vielen Ratschläge...


    Die Umgangpflegerin hatte sich telefonisch beim Kinderarzt beschwert,wurde mir heute mitgeteilt,was das für ne Praxis wäre.Mein Kinderarzt hat es ihr dann nochmal am Tel. erklärt,das jeder Mensch ob Kind oder Arbeitnehmer auch am We die Krankschreibung hat wenn er von Donnerstag bis Donnerstag krankgeschrieben ist.Er würde ja keine Tage überspringen.
    Bei mir hat diese Dame sich nicht mehr gemeldet.
    Ausser von meinem Anwalt habe ich heute ein Fax bekommen,in dem stand das sie "auf meinen Wunsch"hin jetzt das nächste We nur auf den Sonntag hin kürzen würde,nämlich nur den Sonntag von 10 bis 15 uhr.Sie würde nur bei der Übergabe dabei sein...


    Mein Anwalt hatte ihr dann noch mal in 2-fach Kopie den Gerichtsbeschluss zugefaxt...sie könne nich einfach ohne jeden Grund den Umgang abändern ohne neuen richterlichen Beschluss...MEin Anwalt versteht mittlerweile auch nichts mehr...
    Ausserdem hatte ich ganz vergessen,das ich eine einstweilige Verfügung bis März 2012 gegen den KV habe,er darf sich mir bis auf 200 m nicht nähern....wie soll denn das mit der Übergabe stattfinden?
    Kann ja schlecht meine 3 jahre alte Maus,200 m zum Vater rüberschicken,und dann winken oder wie stellt die Dame sich das vor?
    DIe Kleine dreht durch bei so einer Übergabe..
    Gerade deswegen wurde die Umgangspflege ja bestellt,weil Kv und ich uns nicht mehr sehen können...
    Mittlerweile habe ich eine echte Wut auf unser Rechtssystem...
    Wie aggresiv und unkontrolliert der ist interessiert niemanden,ausser es ist mal wieder zu spät....

  • Ein UP ist zwar der Anwalt des Kindes, hat aber noch lange kein recht sich über Urteile hinwegzusetzen.


    Ich fürchte, da muss ich dich berichtigen - ein Umgangspfleger ist kein Anwalt des Kindes - er ist nur dafür da sicherzustellen, dass der Umgang wie vereinbart durchgeführt wird. Der Anwalt des Kindes ist der Verfahrenspfleger.