Wohin wenden bei Verweigern des Reisepasses/ Vater

  • Hallo Ihr!


    Nachdem ich vorhin meine halbe Lebensgeschichte geschrieben hatte und dann dummerweise alles wieder gelöscht habe werd ich jetzt mal die Kurzfassung wählen. Ich benötige für meine Tochter einen Reisepass, und dafür wiederum die Unterschrift und Ausweiskopie des Vaters. Wie zu anderen Gelegenheiten bietet sich da ein prima Machtmittel für ihn, sprich er läßt mich im Unklaren, seit Wochen schon. Bekomme keine Antwort( kommunizieren wenn überhaupt nur über SMS, ist ne lange Geschichte), das erforderliche bekomme ich auch auf wiederholtes Nachfragen nicht. Die Zeit wird jetzt eng, um noch den Pass zu bekommen. Das wäre unser erster Urlaub überhaupt und wir freuen uns schon riesig.
    Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt auf schnellstem Wege notfalls auch ohne seine Zustimmung an den Pass komme? JA oder direkt Familiengericht? Was wird das denn kosten, muss ich das tragen? Weil er doch seiner Verpflichtung nicht nachkommt?
    Vielen Dank für schnelle Hilfe,
    LG Tanja

  • Hallo,


    wenn der Vater nicht reagiert, musst Du Dich an das Familiengericht wenden um seine Einwilligung ersetzen zu lassen.


    Der Antrag kann formlos gestellt werden, du musst aber belegen, welche Schritte Du bisher unternommen hast, bzw. die Richtigkeit Deiner Angaben bestätigen.


    Evtl. kannst Du Dich auch an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts wenden und die nehmen den Antrag auf.


    Gruß


    Grinsekatze :brille

  • Hallo Grinsekatze,
    danke für deine schnelle Antwort. Habe eben beim stöbern noch einen anderen Beitrag zum gleichen Thema gefunden, da geht es ums gleiche. Werde morgen mal zunächst beim JA anrufen, wobei das auch sinnlos ist, weil er "mit der" nicht mehr spricht :radab


    LG Tanja

  • Hallo,
    wenn er mit DER nicht mehr spricht, hat ER das poblem und wenn er nicht reagiert, dann ist es denke ich ein leichtes seine unterschrift einklagen zu lassen bzw. dass die unterschrift das familiengericht setzt.

  • Thema ist 7 Jahre alt.
    Entweder hat sie ihren Pass jetzt schon oder sie waren nicht im Urlaub.


    LG

  • Und vor allem besteht das rechtliche Problem nicht mehr nach den neuen Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz. Haben die Eltern jeweils unterschiedliche Wohnsitz und ist das Kind bei einem Elternteil gemeldet, kann der allein mit seiner Unterschrift das Reisedokument beantragen. Nur wenn die ausstellende Behörde einen konkreten Verdacht hat, dass ein ABR-Verfahren aktuell anhängig ist, darf die Passausstellung verweigert werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich dachte immer, wenn man gemeinsames sorgerecht hat, braucht man auch die unterschrift des anderen. ????
    egal ob das Aufenthaltbestimmungsrecht bei einem liegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kopf-Salat ()

  • ich dachte immer, wenn man gemeinsames sorgerecht hat, braucht man auch die unterschrift des anderen. ????
    egal ob das Aufenthaltbestimmungsrecht bei einem liegt.


    Nein braucht man nicht. Nur den Passaussteller darauf hinweisen das es ein Ministerialblatt dazu gibt.


    http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile


    Allerdings betrifft das nun getrennte ET und dann nur den bei dem das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat.


    Dh. der UmgangsET darf das nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • ich dachte immer, wenn man gemeinsames sorgerecht hat, braucht man auch die unterschrift des anderen. ????
    egal ob das Aufenthaltbestimmungsrecht bei einem liegt.


    Stimmt nicht mehr!


    Du musst nur bei der Passbeantragung darauf hinweisen, dass die Kinder schon länger bei dir
    allein wohnen/gemeldet sind...

  • also verstehe ich das richtig, meine kinder leben bei mir, ich habe für alle 3 das aufenthaltbestimmungsrecht - allerdings mit den vätern geteiltes sorgerecht, ich brauche die unterschrift der väter nicht mehr, wenn ich den ABR-titel zur passamt mitbringe. ?


    was ist mit den vätern?

  • Brauche ich dann wenn ich im März für die kleine ihren Pass beantrage,
    nicht mehr mit der KM antingeln :rolleyes2:
    oder macht das trotzdem einen besseren Eindruck ??? :nudelholz

  • Stimmt nicht mehr!


    Du musst nur bei der Passbeantragung darauf hinweisen, dass die Kinder schon länger bei dir
    allein wohnen/gemeldet sind...


    Nicht komplett richtig. Es kommt immer noch auf die Gemeinde bzw. Stadt an. Ich musste erst vor kurzem einen Ausweis für den großen beantragen und "musste" die Unterschrift vom KV holen.

  • Nicht komplett richtig. Es kommt immer noch auf die Gemeinde bzw. Stadt an. Ich musste erst vor kurzem einen Ausweis für den großen beantragen und "musste" die Unterschrift vom KV holen.


    Nur weil Du es machen musstest bedeutet es nicht das es nicht stimmt.


    Bitte Thread ganz lesen. Dort steht alles genau bevor man behauptet es stimmt nicht.



    Fakt ist das jedes Passamt unter den Voraussetzungen einen Pass ausstellen muss. Das es in der Praxis anders gehandhabt wird ist etwas ganz anderes.
    Einfach dann auf das Ministerialblatt verweisen und sie an die Gesetze erinnern.


    Es ist übrigens egal ob Mann oder Frau PAPA_2002.
    Ob es einen guten Eindruck hinterlässt darauf wird ........


    Es ist Gesetz.


    Es hinterlässt auch einen guten Eindruck auf Autobahnen 120 zu fahren wenn es keine Begrenzung gibt. Wer hält sich daran?

  • https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV

    also verstehe ich das richtig, meine kinder leben bei mir, ich habe für alle 3 das aufenthaltbestimmungsrecht - allerdings mit den vätern geteiltes sorgerecht, ich brauche die unterschrift der väter nicht mehr, wenn ich den ABR-titel zur passamt mitbringe. ?


    was ist mit den vätern?


    Du brauchst die Unterschrift nicht mehr, wenn die Kinder bei dir gemeldet sind.
    Nachzulesen oben unter
    6.1.3.4
    Die Väter können keinen Pass beantragen wenn die Kinder nicht bei ihnen leben.
    P.s. du brauchst auch den abr Beschluss nicht

    Brauche ich dann wenn ich im März für die kleine ihren Pass beantrage,
    nicht mehr mit der KM antingeln :rolleyes2:
    oder macht das trotzdem einen besseren Eindruck ??? :nudelholz


    Du brauchst die Km dabei nicht, die sollen halt nachsehen wie lange die Kinder bei dir gemeldet sind...


    Moonshadow: das gilt für jedes Bundesland!

  • das verflixte 7. Jahr! Da fällt mir doch ein, der Reisepass meiner Tochter ist abgelaufen, schön, dass ich zumindest deswegen nicht um eine Unterschrift betteln muss....

  • habe den kinderreisepass vorletztes jahr auch ohne zustimmund oder unterschrift des vaters machen lassen.
    war kein thema und ging total easy

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • Zitat

    Gilt das auch für Verlängerungen von Reisepässen?

    Es können nur Kinderreisepässe bis 12 Jahre verlängert werden,
    bis zum 24. gilt der Reisepass dann 6 Jahre,
    ab da dann 10 Jahre...


    LG PAPA_2002