Wenn ich mal was fachliches dazu sagen darf
Du brauchst nur ein gültiges Ausweisdokument für den Urlaub und diese Ausweisdokumente sind entweder
- Reisepass
- Personalausweis ODER
- Geburtsurkunde
Pack die ein und es gibt kein Problem
Wenn ich mal was fachliches dazu sagen darf
Du brauchst nur ein gültiges Ausweisdokument für den Urlaub und diese Ausweisdokumente sind entweder
- Reisepass
- Personalausweis ODER
- Geburtsurkunde
Pack die ein und es gibt kein Problem
Eine Geburtsurkunde soll reichen? Woher hast du dieses Wissen? Mir sagte man ich bräuchte ein Dokument mit Lichtbild, um die Kinder auszuweisen :hae:
Ich bin Verwaltungsfachangestellte und habe meine letzte Position im Einwohnermeldeamt gehabt
Sprich ich hab die Dinger ausgestellt.
nur kann nicht jeder Gesetzes Texte richtig lesen oder Sie lassen Interpretation Spielraum
stimmt...
gestern habe ich nochmal einen anruf bekommen, von der frau, die in einer meldebehörde arbeitet mit dem hinweis auf das passgesetz, bzw "passvwv"
dort steht unter 6.1.3.4. : (sie hatten wohl gerade eine fortbildung :hae: )
u.a.
"leben eltern, denen die gemeinsame elterliche sorge zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf ALLEIN der elternteil, bei dem das kind gewöhnlich lebt den PASS
beantragen.
einer zustimmung des anderen elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen aufenthalt des kindes einverstanden ist
ein indiz hierfür ist die alleinige wohnung bzw. hauptwohnung des kindes laut melderegister"
also: sogar ein pass fürs kind kann ohne zustimmung des elternteils, bei dem das kind nicht lebt, beantragt werden
die sollten dort wirklich alle mal ihre gesetze lesen und ANWENDEN :motz:
http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile
6.1.3.4. :winken:
vielen Dank Juwi....
das werd ich zumindest mal mitnehmen und es versuchen. Werde dann berichten....
Kommt mir bekannt vor. Ich möchte meiner Kleinen ein Konto eröffnen. Der KV verweigert die Unterschrift dafür.
ICh habe dasselbe Problem .
Mein Ex verweigert mir die Unterschrift für den Kinderpass für meinen Großen .
Meine Kinder wollen im August mit meiner Mutter meine Tante in Spanien besuchen und es ist alles schon gebucht .
Mein Ex hat von Anfang an gesagt wäre kein Problem für ihn und das er selbstverständlich unterschreibt .
Und jetzt verweigert er es einfach .
Unser Bürgerbüro will den Pass nicht ausstellen ohne die Unterschrift von dem Kindesvater da wir beim Großen geteiltes Sorgerecht haben.
Die Kinder freuen sich riesig und ich habe jetzt Angst das ich keine Reisepässe bekomme bis August die meine Mutter zum Einchecken braucht .
Kann mir einer helfen ?!
Gerichtlich die Unterschrift ersetzen lassen!
Hallo
Du benötigst keinen Pass, ein Personalausweis reicht. den darf nur derjenige anfordern und unterschreiben, bei dem die Kinder gemeldet sind. Wo sind die Kinder denn gemeldet?
Gruß
Alles anzeigenstimmt...
gestern habe ich nochmal einen anruf bekommen, von der frau, die in einer meldebehörde arbeitet mit dem hinweis auf das passgesetz, bzw "passvwv"
dort steht unter 6.1.3.4. : (sie hatten wohl gerade eine fortbildung :hae: )
u.a.
"leben eltern, denen die gemeinsame elterliche sorge zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf ALLEIN der elternteil, bei dem das kind gewöhnlich lebt den PASS
beantragen.
einer zustimmung des anderen elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen aufenthalt des kindes einverstanden ist
ein indiz hierfür ist die alleinige wohnung bzw. hauptwohnung des kindes laut melderegister"
also: sogar ein pass fürs kind kann ohne zustimmung des elternteils, bei dem das kind nicht lebt, beantragt werden
die sollten dort wirklich alle mal ihre gesetze lesen und ANWENDEN :motz:
http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile
6.1.3.4. :winken:
Auch für den Pass wird keine 2. Unterschrift benötigt, Lucca.
Sala, druck das Gesetz aus und setzte dich durch!
Notfalls über den Vorgesetzten...
Hallo Sala85,
ich verweise ganz faul auf diesen Beitrag:
Drucke einfach die Seite mit 6.1.3.4 aus, gehe nochmals zur Pass ausstellenden Behörde und fordere sie auf, sich an ihre Vorgaben zu halten.
Den Pass beantragt bei getrennten Eltern derjenige Elternteil bei dem die Kinder sei länger als 6 Monaten ihren Aufenthalt haben. Es bedarf keiner zweiten Unterschrift.
Beste Grüße
FrauRausteiger
Hallo
Auch ich habe das Problem. Die Bearbeiterin vom Bürgeramt ist der Ansicht ich benötige die Zustimmung des Kindsvaters zur Beantragung und Abholung des Personalausweises. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) Vom 17. Dezember 2009 wäre ja nur eine Richtlinie und sie müsste sich nicht daran halten.
Kind ist 12 Jahre. Ich war mit dem KV nicht verheirate und seit April 2013 von ihm getrennt. Wir haben leider gemeinsames Sorgerecht. Außer unsere Tochter alle zwei Wochen zum Umgang übers Wochenende abzuholen interessiert sie ihn nicht. Unterhalt bekomme ich auch nicht, er lässt sich runterrechnen bis Null. Schließlich muss er seine neue Familie versorgen (Sein O-Ton).
Was kann ich tun damit ich den Ausweis bekomme und Tochter ins Ferienlager nach Tschechien fahren kann.
LG
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) Vom 17. Dezember 2009 wäre ja nur eine Richtlinie und sie müsste sich nicht daran halten.
ist der Amtsleiter auch der Meinung ?
Dann würde ich das Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung einschalten.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) Vom 17. Dezember 2009 wäre ja nur eine Richtlinie und sie müsste sich nicht daran halten.
Die Dame versteh ihren Job nicht. Eine Vorschrift ist eine Vorschrift und keine lapidare Richtlinie die sie einfach mal umgehen und so auslegen kann wie es ihr passt.
Ich würde direkt nochmal dort aufschlagen und wenn sie sich immer noch querstellt mich an den Amtsleiter wenden.
Alles anzeigenHallo
Auch ich habe das Problem. Die Bearbeiterin vom Bürgeramt ist der Ansicht ich benötige die Zustimmung des Kindsvaters zur Beantragung und Abholung des Personalausweises. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) Vom 17. Dezember 2009 wäre ja nur eine Richtlinie und sie müsste sich nicht daran halten.
Kind ist 12 Jahre. Ich war mit dem KV nicht verheirate und seit April 2013 von ihm getrennt. Wir haben leider gemeinsames Sorgerecht. Außer unsere Tochter alle zwei Wochen zum Umgang übers Wochenende abzuholen interessiert sie ihn nicht. Unterhalt bekomme ich auch nicht, er lässt sich runterrechnen bis Null. Schließlich muss er seine neue Familie versorgen (Sein O-Ton).
Was kann ich tun damit ich den Ausweis bekomme und Tochter ins Ferienlager nach Tschechien fahren kann.
LG
Dann bitte hier um ein Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten und/oder eine schriftliche Ablehnung. Die gute Dame befindet sich übrigens im Rechtsirrtum. Es handelt sich hier um eine Verwaltungsvorschrift. Erlassen von der Bundeskanzlerin, bestätigt von den Innenministern sämtlicher Bundesländer und in Kraft gesetzt. Die hat sie als öffentliche Bedienstete genau so auszuführen. Selbst wenn das dem geltenden Recht widersprechen würde (Finanzbeamte können ein Lied davon singen, was das heißt ...) Allerdings entspricht hier die Verwaltungsvorschrift definitiv dem geltenden Recht. Die Dame könnte einzig die Unterschrift des Vaters verlangen, wenn sie den Verdacht äußert, das Kind lebe eigentlich nicht bei dir bzw. der Aufenthalt des Kindes wäre streitig. Das müsste sie dann aber begründen. Reagiert weder Bedienstete noch der Vorgesetzte, wende dich ans Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde der Kommune.
Gibt es bei euch eine offizielle Beschwerdestelle im Amt? Die sind super!
Das ganze ist natürlich keine Richtlinie sondern sie hat sich daran zu halten, weil Passbeantragung nun in den Bereich der Alltagssorge fällt!
Ist nunmal so, auch wenn es der Dame persönlich nicht gefällt!
Hallo Zusammen
Ich wollte Euch noch ein kleines Update zu meiner Problematik geben.
Ich konnte den Personalausweis für meine 12j Tochter auch ohne die Unterschrift vom KV beim Bürgeramt abholen. Zwar fragte die Bearbeiterin nach der Unterschrift aber auf meine Gegenfrage nach § 6.1.3.4 der Verwaltungsvorschrift bekam ich knurrend diesen ausgehändigt. Ehrlich gesagt ich hatte riesen Angst zum Abholungstermin zu gehen. Die gute Dame hat mich natürlich gleich erkannt (obwohl 14 Tage vergangen waren) und sogar mit Namen angesprochen als ich ins Zimmer kam. Sehr erschreckend.
Als Erklärung warum Sie mir bei der Beantragung so einen Schrecken bezüglich keine Unterschrift vom KV gemacht hatte: diese Vorgehendweise wäre Vorschrift seit dem die Verwaltungsvorschrift von 2009 aktuell ist. Sie müsste erst über das Melderegister prüfen ob und seit wann Tochterkind bei mir gemeldet ist und ob bei Gericht oder der Polizei etwas vermerkt wäre was einer Aushändigung und damit Auslandsreise entgegen wirken könnte.
Ich hatte Ihr persönlich und per E-Mail die Verwaltungsvorschrift und Ihre Stadteigenen ".....leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils lebt...." übergeben bzw. zugeschickt. Entweder war die Dame bei der damaligen Schulung dazu gefehlt oder hatte keine bekommen oder oder oder ......
Das hat mich gelehrt nicht so schnell einen Urlaub zu planen wofür ein Reisepass (der fehlt uns nämlich noch) benötigt wird :nudelholz
Meine Tochter konnte als ins Ferienlager nach Tschechien fahren.
Sonnige und erholsame Ferien euch allen.
Tinchen
Nette Ausrede. Perso und Reisepass unterliegen den Bundesgesetzen. Die Ausführungsbestimmung, die du ja dort dann auch zitiert hast, ist für Verwaltungsbeamte und -angestellte, die hoheitliche Aufgaben übernehmen, rechtsverbindlich und so auszuführen, wie es dort beschrieben ist. Weitere "Ausführungsbestimmungen" darf es eigentlich nicht geben, sondern einzig Hinweise des Dienstvorgesetzten, wie bestimmte dinge zu verstehen sind, wenn der Mitarbeiter die notwendige Ausbildung (noch) nicht hat.
Was die Dame über die interne Vorschrift erzählt, ist genau das Gegenteil von dem, was im Gesetz steht und in der Ausführungsbestimmung, die von ihrem obersten Dienstherrn, dem Landesinnenminister, in Kraft gesetzt ist. Du brauchst das nicht mehr, aber es wäre interessant, die Damen diese Vorschrift - die ja vorliegen muss und einsehbar sein sollte - vorlegen zu lassen. Ich behaupte: Die gibt es nicht.
Die Dame kann, wenn sie einen "Verdacht" hat, ins Melderegister gehen. Dauert 30 Sekunden, um zu prüfen, ob Tochterkind bei dir gemeldet ist und wie lange ... In die Daten muss sie sowieso, um die Passdaten und Persodaten rauszuziehen. Relevante Einträge sieht sie dann auch mit einem weiteren Klick. All das begründet aber noch nicht die Unterschrift des Umgangselternteils, sondern ist schlicht völlig normale Kontrolle, die auch gemacht werden muss, wenn ich mir einen Reisepass bestelle oder einen neuen Perso. (Urteile, es dürfe kein Perso ausgestellt werden, kann ich mir nicht vorstellen. Da es ja Pflicht ist, sich ausweisen zu können. ... Auch hanebüchen.)
Dame hat der Missbildung jetzt auch noch ein Lügengebilde hinzugefügt ...