Muss ich das Kind zum Vater hinbringen oder abholen?

  • Da unsere Tochter nicht zum KV geht. Er sie nur hier bei uns besuchen kommt, kann ich Dir das nicht genau sagen. Aber meiner bescheidenen Meinung nach, muss der Vater das Kind abholen! Zumindest ist das so bei all meinen Freunden und Bekannten....

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Nein es geht nur um ca 30 km. Es hat mich einfach genervt weil er gerade angerufen hat und fragte ob ich sie abhole und dann sagte er ich mal nein, sonst haben wir uns das immer geteilt. Und dann hat er angefangen zu rechnen wieviel Geld er noch überhaupt übrig hat (er zahlt für mich nicht und für die Kleine auch kaum was) und wird auch dieses Jahr wieder Papa ...da war ich einfach sauer und wollte es wissen. Er sagt der Kleinen auch, dass er sie nicht im Ausland nicht anruft weil es zu teuer ist ...aber das Geld für den Urlaub hat er ...Es geht mir nicht um das Geld sondern darum wie er immer "rechnet". Ich hasse es, dass sie als Kosten gesehen wird. Das musste jetzt raus.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • ...Es geht mir nicht um das Geld sondern darum wie er immer "rechnet". Ich hasse es, dass sie als Kosten gesehen wird. Das musste jetzt raus.


    Das macht nicht nur dein Ex so, glaub mir. Da gibt es viele. Meiner kann das auch gut. Ich hör da schon gar nimmer hin oder rechne ihn mal auf was ICH für Kosten habe!

    LG N. :winken:
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    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Ich habe die letzten zwei Wochen die Kleine gehabt, damit es vom Rhythmus für ihn wieder besser passt und er ein Wochenende was er frei haben wollte, auch frei bekommt. Ich war vier Tage mit der Kleinen unterwegs und rechne nicht aus was ich alles für sie ausgegeben habe. Ich weiß nicht, bin enttäuscht, dass er gleich mit solchem Argument kommt. Ich habe es ihm aber gerade per Sms geschrieben, dass ich nur sauer war, weil er immer so rechnet ...ich will keine Klage deswegen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Letztes Jahr hat der Richter uns verklickert, dass mein EX ja unter anderem anteilig das halbe Kindergeld bekommt, um etwaige Ausgaben (auch die Fahrt zu den Kids) zu bestreiten.


    Da wir ein paar km wegwohnen, hat er ihm zusätzlich eine Pauschale "gut gerechnet" (als es zum Berechnen des Unterhalts ging).


    So gesehen finde ich es ein Witz (vom KV) wegen 30 km zum Hochrechnen anzufangen...

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Also mir ist beim Jugendamt ganz klar gesagt worden, das der UMGANGSBERECHTIGTE sich auch darum zu kümmern hat ! Er kann Unterstützung beantragen und kriegt anteilig Kilometergeld.


    Hab meiner Ex damals gesagt, Geld reicht nicht aus um das zu bezahlen, da die Kinder aus Ihrem Haushalt kamen und Sie es nicht für nötig gehalten hat, auch nur eine
    Unterhose mitzugeben.
    Ich durfte ALLES neu kaufen, Betten, Klamotten, Spielzeug etc. Also...geh zum Amt und frag da. Hat Sie gemacht, nach bösen Briefen ans Jugendamt...und hat
    Fahrthostenhilfe bekommen.


    Hoffe dir geholfen zu haben


    Liebe Grüße
    Henning

  • Also, soweit mir bekannt trägt die Kosten der UET und er holt und bringt das Kind. Er kann ja Unterstützung beantragen.
    Es sei denn Du bist mit dem Kind weg gezogen. Dann werden die Spritkosten geteilt oder die Fahrten.
    Sorge für angemessene Kleidung, gib genug Sachen mit.


    Ärger Dich nicht, dass er rechnet ... was für Dich selbstverständlich ist. Er weiß es nicht besser. :rolleyes2:

  • Der UET hat die Hol- und Bringpflicht. D.h. da das Kind bei dir lebt, muss der Vater für den Umgang sorgen und das Kind bei dir abholen und es auch wiederbringen. Natürlich macht es Sinn sich da auch mal abzusprechen oder mal auszuhelfen. Aber prinzipiell kann er dich jedenfalls zu nichts heranziehen oder fordern.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Es sei denn Du bist mit dem Kind weg gezogen. Dann werden die Spritkosten geteilt oder die Fahrten.
    Sorge für angemessene Kleidung, gib genug Sachen mit.

    Teilen? Wenn BET zusätzliche KM schafft trägt BET diese Kosten.

    Der UET hat die Hol- und Bringpflicht.

    Wieso? Stell Dir mal vor BET zieht 500km weg. UET fährt dann 2x im Monat 2000km ???

  • Teilen? Wenn BET zusätzliche KM schafft trägt BET diese Kosten.

    Wieso? Stell Dir mal vor BET zieht 500km weg. UET fährt dann 2x im Monat 2000km ???


    So etwas kann auch in der Mediation festgelegt werden...so wie bei mir/uns...ich habe die Entfernung herbei gefügt.
    Hatte aber auch einen guten Grund :Berufstätigkeit, wäre sonst nicht gegangen.

  • Teilen? Wenn BET zusätzliche KM schafft trägt BET diese Kosten.

    Wieso? Stell Dir mal vor BET zieht 500km weg. UET fährt dann 2x im Monat 2000km ???


    Mir wurde von meinem Anwalt seinerzeit gesagt, dass bis 300km einfache Entfernung dem UET zuzumuten sind. Im Einzelfall muss da natürlich drüber gesprochen werden - schlimmstenfalls vom Gericht entschieden, wer nun wieviel durch die Entfernung zu tragen hat. Aber ich denke im aktuellen Fall dieses Threads geht es nicht wirklich um Entfernungen und da gilt dann ganz klar, dassd die Hol- und Bringpflicht beim UET liegt.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Hi Zelda74,

    sie es doch mal so
    : Du sorgst z.B. täglich von ca. 06:30 bis 7:30 und 16:00 bis 21:00 für die Kleine, zzgl. gut acht Stunden Samstag und Sonntag: das macht 46Stunden pro Woche. Eine faire Lasten-Teilung zwischen Dir und dem KV wäre also, wenn er für die Kurze genauso viel arbeiten würde, er also 4x46x seinen Stundenlohn pro Monat überweisen würde. Also wenn er zehn Euro netto die Stunde bekommt, schuldet er Dir 1840€ pro Monat. :D
    Das wäre fair, dann würdet ihr beide gleich viel Zeit für Euer Kind arbeiten. Jeder Cent, den er weniger zahlen muss, ist ein Geschenk von Dir und Faulheit von ihm.
    Mit dem Argument bekommst Du zwar auch nicht mehr Kohle, aber er muss sein Gejammer vom Erbsenzählen auf Pragraphen-Reiten umstellen. :lgh


    Wer von Euch die Fahrtkosten übernimmt, solltet ihr aber anstelle von Mathe und Jura lieber mit Verstand und Augenmaß entscheiden. Versuch im Sinne der Kleinen eine Balance zu finden, auch wenn das schwer fällt. :daumen


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Mir wurde von meinem Anwalt seinerzeit gesagt, dass bis 300km einfache Entfernung dem UET zuzumuten sind. Im Einzelfall muss da natürlich drüber gesprochen werden

    Wobei 300km an einem WoE ja für den UET 1200km (für 1 WoE) bedeuten. Bei 0,30€ pro Km sind das im Monat 720€.


    Da wäre ich als UET dagegen und würde versuchen einen Teil der Kosten und der Zeit wieder reinzuholen.