Da wir zum Zeitpunkt der Geburt unserer Tochter nicht verheiratet waren und auch kein Kontakt bestand, habe ich für die Kleine nur eine Geburtsurkunde, in der mein Name steht. Das Feld für den Vater ist offen.
Nach 1,5 Jahre habe ich es endlich durch, dass die Vaterschaft anerkannt ist und er den rückständigen Unzerhalt nachgezahlt hat und auch mit den laufenden Unterhaltszahlungen alles ok ist.
Nun informierte mich das Standesamt, dass ich die Geburtsurkunde des KV nachreichen soll, damit meine Tochter eine vollständige Geburtsurkunde erhalten kann, wo beide Elternteile drin stehen.
Ich versuche jetzt seit 1/2 Jahr die Geburtsurkunde zu beschaffen. Erst versprach er es immer wieder und vertröstete mich, nun höre ich gar nichts mehr von ihm.
Unterhaltszahlungen laufen über das Jugendamt.
Zur Information:
1. Er ist Amerikaner und als Mitarbeiter bei der army in Schweinfurt stationiert. (vorher Soldat gewesen, jetzt retired)
2. Er hat die Vaterschaft in Schweinfurt beim Jugendamt anerkannt und dort seine ID-Card vorgelegt.
3. Es bestehtn nur Kontakt über E-Mail (er lehnt jede andere Kommunikation ab)
4. Er wurde in Orlando/Florida geboren, lebt aber in Deutschland und will auch hier bleiben.
Frage:
1. Ist es meine Aufgabe, die Gebursturkunde des Vaters zu besorgen oder muss das Standesamt den Vater auffordern, die Geburtsurkunde vorzulegen?
2. Wenn ich die Geburtsurkunde besorgen muss, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, diese Besorgung durchzusetzen?
PS: Oder hat jemand eine Idee, was ich sonst noch tun kann?
MfG Tina