Beiträge von WEE

    Hallo,


    ich komme jetzt einmal mit einem ganz anderen Gedankenansatz.


    Dieses weil der Rentenversicherungsträger beim Alter Deiner Jungs die Kosten der Begleitung nicht übernehmen wird.


    2008 waren meine Töchter so alt wie Deine Kids jetzt.
    Da Kinder speziell sich in der Pubertät befindende, sich nicht unbedingt mit der Situation
    in einer psychosomatischen Klinik auseinandersetzen wollen und besser auch nicht sollen.
    Wenn ein Elternteil solche gesundheitlichen Probleme bewältigen müssen, tut ein Abstand einfach gut.


    Aus diesem Grunde entschloss ich mich meine Töchter in eine Pflegefamilie auf Zeit zu geben.
    Es lief für alle super. Meinen Kindern tat es gut Abstand zu haben, mit dem Wissen Mama tut etwas für sich.
    Wir haben alle drei von dieser Zeit profitiert.


    LG WEE

    Vielleicht hilft Dir ein Gespräch mit einem neutral denkenden Menschen.
    Auch wenn Du nicht annähernd im Einzugsgebiet lebst,
    kannst Du mit einem Mitarbeiter der Arbeitslosentelefonhilfe Hamburg Kontakt aufnehmen
    ( kostenfrei - selbst Telefonkosten entstehen bei Flat nicht ).
    Die Mitarbeiter dieser Stelle habe ich regelmäßig als kompetent erlebt.
    Spezielle Frage ob das Jobcenter Dir im Vorweg nicht erst einmal das benötigte Einkommen als Darlehen gewähren muß.
    Unabhängig davon müsste zumindest Dein Kind Anspuch auf Wohngeld haben.
    Gruß WEE

    Hallo Paula,


    im Rahmen der Eingliederungshilfe kommt vielleicht vergleichbar der Familienhilfe jemand ins Haus, der dem Betroffenen zur Seite steht.
    Du kannst Probleme des täglichen Lebens ansprechen etc. - das kann der gemeinsame Besuch bei Behörden, Bewältigung beim Schriftverkehr usw. sein.
    Hierbei entfällt z. B. die Unsicherheit, dass sich derjenige z. B. ( ohne Dein Wissen ) ans JA wendet.
    Alles wird mit Dir vorher abgesprochen.
    Die Helfer findet man z.B. über AWO, die Brücke, Kinderschutzbund, etc., diese Helfer verfügen über eine sozialpädagogische Ausbildung.

    Hallo Sabine,


    vielleicht ziehst Du die Möglichkeit in Betracht Dir über den Dich behandelnden Arzt eine Haushalthilfe verordnen zu lassen.
    Als weitere Möglichkeit Dir bei Bewältigung der Dinge des täglichen Lebens zu helfen kannst Du Dich vor Ort
    an den so genannt psychiatrischen Dienst zu wenden. Im Rahmen der Eingliederungshilf nach dem XII Gesetzbuch -
    ambulante Hilfen bei entsprechendem Einkommen gewährt
    Über weitere spezifische Fragen kanst Du Dich gerne per PN an mich wenden.
    LG WEE

    Eine Haushalthilfe wird von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert.
    Leben die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt können 8 Stunden täglich beantragt werden,
    Bei Alleinerziehenden werden bis zu 12 Stunden kalendertäglich bezahlt.
    Dies wird im Vorwege zwar meist anfangs verneint, bei Nachhaken aber dann doch bewilligt.
    Du musst vorab ein Antragsformular bei der KK anfordern und die entsprechenden
    notwendigen Stunden vom Arzt bestätigen lassen.
    Du kannst dir die Hilfe im Umfeld suchen, die Kraft darf nur nicht mit Dir verwandt sein.
    Da bei Dir möglicherweise eine längerfristige Haushaltsversorgung notwendig werden kann,
    gibt es auch zu einem Zeitpunkt wenn Die KK nicht mehr bezahlt die Möglichkeit
    die Hilfe in Zusammenarbeit mit dem JA und dem zuständigen Kreisgesundheitamt
    bewilligen zu lassen.
    Ich wünsche Dir Viel Glück.
    Gruß WEE

    Erst einmal - bitte keine Schnellschüsse, wenn Du über eine Versicherungsart noch recht wenig Wissen hast.


    Deiner Darstellung entnehme ich, dass Du wohl alleinstehend bist. Ergo benötigst Du keine Risikolebensversicherung.
    In erster Linie musst Du einmal Dich absichern, um gleichzeitig dein Kind absichern zu können.
    Eine Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung scheint mir hier weitaus wichtiger zu sein.
    Denn der Todesfall im Berufsleben dürfte wohl statistisch unwahrscheinlicher sein, denn das Auftreten anderer Ereignisse.

    auch ich weiss was eine zu spät erkannte Hüftluxation oder vergleichbares bedeutet.
    Auch wenn es sehr viel Kraftaufwand bedeutet, weise den Vater immer wieder darauf hin die Schiene dauerhaft anzulegen.
    Ein Satz fiel mir bei Deinem Ersteintrag auf, dass sich Töchterchen nach Umgang gegen die Schiene wehrte.
    Erst wenn dies häufiger nach Besuch beim Kindesvater auftritt kannst Du davon ausgehen, dass dort die Schiene nicht regelmässig getragen wurde.

    in Deinem Beitrag irritiert mich die Aussage das das Jobcenter die Miete bezahlt.
    Ich vermute mal, dass die ARGE zuständig sein wird.
    Dir steht somit mindestens der Regelsatz für Deine beiden Kinder zu. -- je Kind € 215,--
    Regelsatz Erwachsene € 364,--
    Mehrbedarf Alleinerziehende 36 % vóm Regelsatz Erwachsene
    zuzüglich Miete incl. Nebenkosten
    Zu beachten dürfte nur sein, dass der Elterngeldanspruch bei SGB II-Anspruch erlischt.

    meine Erfahrung unter vergleichbaren Voraussetzungen ist folgende
    dem Kindesvater der durch Arbeitslosigkeit zahlungsunfähig wurde ging ein Schreiben zu, welches ihn in Zahlungsverzug setzte.
    Nach Rückfrage beim JA wurde uns beiden erläutert, dass dies das JA absichere wenn der Vater in absehbarer Zeit
    ein wesentlich höheres Einkommen erziele, möglicherweise erbe ... sei der geleistete Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen.


    Der Unterhaltsvorschuss hier ein Unterhaltsausfall wurde gezahlt.
    Er mußte in regelmäßigen Abständen seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen, Bewerbungen vorzulegen bzw. nachzuweisen wurde niemals
    verlangt, da dies in den Bereich des AA gehört.


    Eine Rückforderung des Unterhaltsvorschusses wurde zu keinem Zeitpunkt seitens des JA gestellt.
    Zwischenzeitlich sind mehr als fünf Jahre vergangen.

    ich würde mir die Möglichkeit der Einschulung offenhalten.
    Damit meine ich - jetzt Kind und seine Entwicklungsschritte beobachten, die entgültige Entscheidung ob die Einschulung wirklich erfolgt würde ich erst im folgenden Frühsommer treffen.


    LG
    WEE

    Hallo Quooth,


    Ich glaueb nicht, dass es richtig ist, dass du ihr so den Rücken frei hälst!


    Du schaffst ihr Freiraum für ihr krankes Verhalten.
    Ähnlich wie bei einer Sucht.


    ich kann mich hier nur Hundini anschließen.


    Aus meiner Sicht als lanjährig an Depressionen erkrankter Mensch, muss ich sagen zeige Deiner Frau die rote Karte.
    Fordere gemeinsame Stunden bei einem Paartherapeuten ein, um auszuloten ob überhaupt noch eine Basis da ist.
    Dies ist zum Schutz der Kinder und auch Deiner Person wichtig.


    Wenn Sie zu solchen Gesprächen nicht bereit ist, bzw. wenn diese keinen Erfolg zeigen trenne Dich, bevor ihr alle zugrunde geht.


    Ich wünsche Dir die Kraft diese Situation zu meistern.


    WEE

    Hallo Mamari 58


    schreib doch mal einige Dinge, die dich besonders auf 180 bringen.
    Dann können wir eher auf etwas eingehen.


    Ich habe selbst 2 Mädels 12,5 und gerade 15 Jahre alt.


    LG WEE

    guten Morgen Lady la Luna,


    kann Dir nur einen Tipp geben.
    Bei der Arbeitslosen-Telefonhilfe Hamburg bekommst Du in der Regel sehr gute Informationen, schnell, kompetent und kostenlos.


    LG WEE

    Hallo nlade201,


    vorerst wäre es ein sehr wichtiger Schritt Dich mit dem JA in Verbindung zu setzen.
    Du hast nichts über eine Sorgerechtsvereinbarung geschrieben. Da Deine Tochter außerehelich geboren wurde, stellt sich mir die Frage, ob die KM nicht dasalleinige Sorgerecht hat.


    Das könnte zu ganz eigentümlichen Situationen führen - wie z.B. sie könnte die Tochter zur Rückkehr in die mütterliche Wohnung zwingen, wenn ihr bewußt wird wieviel finanzielle Zuwendung auf einmal wegfällt. ( Du schriebst Du habest die Miete gezahlt. )


    Auch wenn Du in der Lage bist Deiner Tochter, die von ihrer Mutter nicht herausgegebenen Sachen zu ersetzen, solltest Du doch nicht aus dem Blickwinkel zu verlieren, dass bei ihren Sachen auch viele Gegenstände sein dürften, die für sie einen ideellen Wert haben.


    Denke auch an Personalpapiere, da Du andernfalls u.U. nicht einmal mit ihr in Urlaub fahren könntest.


    Ich wünsche Euch viel Glück.


    LG WEE

    Hallo Schlotterlotte,


    Da Deine Pflegetochter nunmehr volljährig ist, wäre es vielleicht sinnvoll um gefühlsmäßige Distanz zu haben, einen Anwalt einzuschalten.
    ( Für Deine Pflegetochter ohne eigenes anrechenbares Einkommen wäre dies kostenlos )
    Dieser kann die KM zwecks Errechnung des Unterhalts auffordern, die entsprechenden Einkommensunterlagen vorzulegen.


    Desweiteren müsste Deine Pflegetochter sich an die Kindergeldkasse wenden, da ihr nunmehr das Kindergeeld zusteht. Hier stellt sich nur die Frage ob es u.U. günstiger ist, dieses im Einvernehmen mit Dir im Zusammenhang mit den anderen in Deinem Haushalt lebenden Kindern zu beantragen.
    Könnte vielleicht ein etwas höheres Kindergeld geben. Versuche mal zu klären.


    Außerdem hat Deine Pflegetochter bei einem weiteren Schulbesuch, da sie nicht im elterlichen Haushalt lebt, Anspruch auf Bafög.


    Erst als letzte Möglichkeit würde die ARGE anzusprechen sein, da Deine Pflegetochter nicht als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zu werten ist.


    Viel Glück und Kraft wünsche ich Euch allen.


    LG WEE

    Hallo Mami 375,



    da ihr beide Hartz IV bezieht werdet ihr zwingend zur Bedarfsgemeinschaft.



    Das bedeutet rechnerisch konkret: je Erwachsener erhaltet ihr nur noch 90% des Regelsatzes ergo 323,-- € anstatt 359,--€


    Desweiteren entfällt der Alleinerziehendenzuschlag ib Höhe von 129,24 €


    LG WEE

    Hallo Hasebaer,



    Prinzipiell würde er eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.


    ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. ( Bitte beinhaltet keinerlei Kritik )


    Bekennt er sich zur Vaterschaft?
    Ist er bereit bzw. in der wirtschaftlichen Situation den entsprechenden Unterhalt zu zahlen?


    Dann kann er dies doch ganz einfach tun und entsprechendes Dir schriftlich bestätigen.
    Auch kann das zum Wohnort des KV gehörende JA ihm bei der Berechnung des Unterhaltes behilflich sein und bestätigen, dass das der entsprechende
    Unterhalt ist, den er entsprechend seines Einkommens erbringen kann.


    Und schon sind alle Deine / Eure Probleme gelöst.
    Zur Vaterschaftsanerkennung haben andere ja schon alles gesagt.


    LG WEE