Ich hatte vor einer Weile schon einmal geschrieben, dass ich nicht verstehe, warum das Jugendamt den Begleiteten Umgang nicht einfach bewilligt. Damals lag nur mein alleiniger Antrag vor, um den Umgang wieder aufzunehmen, da er inzwischen seit über 8 Monaten nicht mehr stattgefunden hat. Kind ist gerade 2 Jahre alt geworden. Und zudem, um überhaupt eine Bindung zwischen Vater und Kind aufzubauen, da der Vater bislang darauf keinen gesteigerten Wert gelegt hat, weshalb die Umgänge bisher nur sehr dürftig verliefen.
Nun hat sich seit meinem letzten Thread etwas getan: AUCH DER VATER HAT DEN BEGLEITETEN UMGANG BEANTRAGT.
Es liegen also zwei Anträge von beiden Eltern vor, aber immer noch sagt das Jugendamt, es bewilligt noch nichts, sondern möchte einen Gerichtstermin abwarten, für den es noch nicht einmal einen Termin gibt. Es kann noch Monate dauern, bis das Gericht zum Schluss kommt, dass man mal wieder anhören könnte. Wenn das Gericht sich mal wieder meldet, vergehen ja erst einmal anschließend wieder mindestens vier Wochen, bis es zur Verhandlung kommt. Das heißt, der Begleitete Umgang kann auch - trotz Einvernehmems der Eltern - erst mit Jugendamt organisiert werden, wenn... keine Ahnung wann.
Ist das ECHT normal, dass das Jugendamt so vorgeht?
Ich will keine Bewertung unserer Situation, sondern möchte wissen, ob das Verfahren beim Jugendamt normal ist.
Ich verstehe nicht, dass der begleitete Umgang nicht bewilligt wird, wenn beide Elternteile ihn wollen.