Begleiteter Umgang - Geht mir immer noch nicht in den Kopf

  • Ich hatte vor einer Weile schon einmal geschrieben, dass ich nicht verstehe, warum das Jugendamt den Begleiteten Umgang nicht einfach bewilligt. Damals lag nur mein alleiniger Antrag vor, um den Umgang wieder aufzunehmen, da er inzwischen seit über 8 Monaten nicht mehr stattgefunden hat. Kind ist gerade 2 Jahre alt geworden. Und zudem, um überhaupt eine Bindung zwischen Vater und Kind aufzubauen, da der Vater bislang darauf keinen gesteigerten Wert gelegt hat, weshalb die Umgänge bisher nur sehr dürftig verliefen.


    Nun hat sich seit meinem letzten Thread etwas getan: AUCH DER VATER HAT DEN BEGLEITETEN UMGANG BEANTRAGT.


    Es liegen also zwei Anträge von beiden Eltern vor, aber immer noch sagt das Jugendamt, es bewilligt noch nichts, sondern möchte einen Gerichtstermin abwarten, für den es noch nicht einmal einen Termin gibt. Es kann noch Monate dauern, bis das Gericht zum Schluss kommt, dass man mal wieder anhören könnte. Wenn das Gericht sich mal wieder meldet, vergehen ja erst einmal anschließend wieder mindestens vier Wochen, bis es zur Verhandlung kommt. Das heißt, der Begleitete Umgang kann auch - trotz Einvernehmems der Eltern - erst mit Jugendamt organisiert werden, wenn... keine Ahnung wann.


    Ist das ECHT normal, dass das Jugendamt so vorgeht?


    Ich will keine Bewertung unserer Situation, sondern möchte wissen, ob das Verfahren beim Jugendamt normal ist.
    Ich verstehe nicht, dass der begleitete Umgang nicht bewilligt wird, wenn beide Elternteile ihn wollen.

  • Könnte ihr nicht den begleiteten Umgang unter euch ausmachen? An einem neutralen Ort treffen und du nimmst dich dann ein bissl zurück? Oder ist euer Verhältnis nicht das beste?

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.


  • Ist das ECHT normal, dass das Jugendamt so vorgeht?


    Meines Wissens nach kann und darf das Jugendamt nicht einfach begleiteten Umgang festlegen.
    Begleiteter Umgang ist nicht preiswert und beinhaltet einen enormen Aufwand. Da macht es schon Sinn, dass da noch eine Instanz eingeschaltet wird, damit nicht alle ankommen "Bitte begleiteten Umgang".


    Abgesehen davon...8 Monate sind vergangen, da werden 6 weitere zu verknusen sein.


    Alles Gute,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Könnte ihr nicht den begleiteten Umgang unter euch ausmachen? An einem neutralen Ort treffen und du nimmst dich dann ein bissl zurück? Oder ist euer Verhältnis nicht das beste?


    Als ich das letzte Mal selbst begleitet habe, hat er mich im Beisein des Kindes zwischendurch geschlagen und schlussendlich mit dem Auto angefahren. Ich kann den Umgang nicht begleiteten. Das ist klar. Ich würde das nur noch bis unter die Zähne bewaffnet noch einmal machen.

  • Abgesehen davon...8 Monate sind vergangen, da werden 6 weitere zu verknusen sein.


    Das kann man tatsächlich so sehen. Aber ich habe schon mehrfach gelesen, dass es um das 3. Lebensjahr anfängt, richtig schwierig zu werden, eine Bindung herzustellen, wenn vorher nichts da war. Die Kinder wollen dann umso weniger mit quasi Fremden mitgehen.

  • Du, jemand der so übergriffig wird...lass den Dingen ihren Lauf und habe die Geduld.


    Dein Kind wird keine größeren Schäden durch die paar Monate nehmen...und Papier ist geduldig...es wird viel geschrieben.

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ja, also in so nem Fall würd ich auch abwarten bis alles geregelt ist, und wenns eben nur das Gericht regeln kann, dann ist es eben so. Das wärs mir wert. Und da er ja schon seit 8 Monaten anscheinend kaum Umgang hat, kommt es auf die paar Wochen auch nimmer an.


    Ich würd auch abwarten und Tee trinken, das wird schon seine Richtigkeit haben.

  • Mich nervt es einfach, weil ich hier zwischen den Stühlen sitze. Meine RAin macht auch derzeit nichts. Ich weiß nicht, woran ich im Moment bin.

  • Setz dich hin, entspann dich. Du musst es doch jetzt nicht wissen. Lass Gedankenkarussell Gedankenkarussell sein.
    Versuch es als Ruhepause zu nehmen bis die Verhandlung bevorsteht.


    Die Verhandlung hat auch Vorteile. Es dauert etwas, aber ein begleiteter Umgang nach den Vorfällen ist wahrscheinlich UND evtl. werden dem Vater /euch Auflagen gemacht.
    Vielleicht muss er eine Gewaltberatung besuchen, Hilfe in Anspruch nehmen oder ihr bekommt einen Mediator an die Seite.
    Der begleitete Umgang ist nur eine temporäre Lösung. Maximum sind meines Wissens nach 10 Termine. Danach kommt es entweder zu einer erneuten Verhandlung/Beurteilung oder ihr müsste miteinander klar kommen.


    lg,
    cola

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Mediationsversuche gab es bei uns schon mehrere. Völlig zwecklos. Offen gestanden beiderseits.


    Ein Anti-Aggressions-Training wäre vielleicht mal sinnvoll. Er neigt auch ansonsten im privaten Bereich zu plötzlichen Ausrastern.


    Aber gut, ja, ich muss mich wohl wieder hinsetzen und Ruhe geben. Nur kam letzte Woche der Brief mit der Nachricht, dass der Vater begleiteten Umgang möchte. Da dachte ich, dann könne es doch jetzt auch losgehen, und trotzdem geht nichts. Das hat mich jetzt wieder aufgewühlt. :rolleyes2:

  • In so einem Fall muss das Gericht innerhalb von vier Wochen einen Termin machen.
    Allerdings kann es sein das das JA möchte das der Vater aktiv wird und sich darum bemüht, eventuell eben auch indem er vor Gericht erscheint. Und zum Anderen ist das eine echt teure Sache die euch in diesem Fall langfristig auch keine Lösung bietet. Denn was macht ihr dann wenn die betreuten Umgänge vorbei sind?

  • Hast du Unterstützung? Jetzt mal abgesehen vom JA?


    Unterstützung für dich, die dich beruhigt, zur Ruhe bringt, dich zur Geduld ermahnt und auch zu genügend Distanz? Die mit dir über dein schlechtes Gewissen eurem Kind gegenüber redet?


    Wenn nicht, hol dir welche!
    Ich kenne nicht eure ganze Geschichte, aber ich vermute, mit betreuten Umgang ist es nicht getan.

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Das ist die einzig mögliche Reaktion des Jugendamtes. In Eurer Sache ist ein Verfahren vor Gericht anhängig. Da darf das Jugendamt keine eigenständige Entscheidung treffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn die begleiteten Umgänge vorbei sind und die erforderliche Bindung da ist, kann er unbegleiteten Umgang haben, aber die Übergabe muss eben immer noch geklärt werden. Solange er sich nicht in irgendeiner Form Hilfe holt, um seine Aggressionen gegenüber mir abzubauen, bin ich nicht bereit, die Übergaben zu machen. Zu meinem eigenen Schutz und weil ich nicht möchte, dass unser Kind diese Aggressionen bei den Übergaben spürt. Von daher: ja, mit den begleiteten Umgängen wird nicht alles getan sein. Da muss noch mehr passieren.


    Ich habe Unterstützung. In den letzten vielleicht zwei Monaten bin ich auch echt entspannter geworden. Nur der Brief letzte Woche hat mich jetzt wieder etws aus der Ruhe gebracht. Ich konnte direkt wieder nicht gut schlafen.

  • Das ist die einzig mögliche Reaktion des Jugendamtes. In Eurer Sache ist ein Verfahren vor Gericht anhängig. Da darf das Jugendamt keine eigenständige Entscheidung treffen.


    Ja, wahrscheinlich hast du recht. Ich sehe es nur pragmatisch - wenn wir den Umgang jetzt wieder starten würden, wäre der Übergang fließender. So muss vielleicht erst noch ein Gutachten erstellt werden etc. Dass Umgang weiter stattfinden wird, davon gehen ja wahrscheinlich sowieso alle aus. Und begleiteter Umgang dürfte nicht schaden, aber auch nicht wesentlich einer Gerichtsentscheidung vorgreifen.

  • Und begleiteter Umgang dürfte nicht schaden, aber auch nicht wesentlich einer Gerichtsentscheidung vorgreifen.


    Doch, weil wie gesagt, man kann es mit Auflagen verknüpfen. Und auch, wenn die Gewalt gegen dich gerichtet war, sie betrifft euer Kind (massiv)!
    Du willst es schnell hinter dich bringen und den Druck los werden, oder?

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
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    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Nach meiner Erfahrung ist das mehr kontraproduktiv als alles andere. Wirklich!


    Deine Bemühung und auch deine Logik ist absolut nachzuvollziehen, aber wirklich...lass den Dingen ihren Lauf.


    Es wird auch für dein Kind nach hinten los gehen, weil es kommt zu Kontakt - vorzeitig! Das Kind gewöhnt sich dran. Der Druck beim Vater ist aufgelöst-> er muss sich nimmer ins Zeug legen. Du versetzt ihn wieder in die Machtposition. Er hat dich in der Hand, wenn er den Druck erhöht und du nachgibst.
    Da keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden, knallt es spät. nach den 10 Terminen. Wer weiß, ob bis dahin eine Verhandlung statt gefunden hat.
    Ende vom Lied: Der ganze Sermon geht wieder von vorne los. Bis das alles wieder in die Wege geleitet ist, wird es keinen Umgang geben. Dein Kind verspürt den "Verlust" ein zweites Mal.


    So, JA darf nicht und du solltest nach dir schauen. Ich weiß, dass es das Schwierigste ist, in deiner Situation weit voraus zu schauen oder den Verlauf abzuschätzen. Mir war das auch erst im Nachhinein möglich.


    Versuch nach dir und deinen Kind zu schauen und deine Gedanken auf die jetzt aktuelle Gegenwart zu konzentrieren...alles andere geht sowieso seinen Weg ;)

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Hi Watcha ....,


    das was Du beschreibst, ist kein begleiteter Umgang sondern eine Umgangspflegschaft.


    Diese kann nur vom Gericht entweder nach § 1684 oder 1909 BGB angeordnet werdem.


    INsofern musst Du tatsächlich die Verhandlung abwarten, WOBEI .... Ein erster Termin hat grundsätzlihc innerhalb eines Monats zu erfolgen. Ob es dem Richter nun passt oder nicht!


    Der Kater :brille

  • Nein, das ist keine Umgangspflegschaft. Die Diskussion gab es hier schon einmal. Die Begleitung des Umgangs muss nicht über einen Umgangspfleger erfolgen, und der Umgangspfleger begleitet auch nicht zwingend den Umgang, sondern sorgt teils nur für den geregelten Ablauf ohne Beobachtung.