zum wohle des Kindes gegen den willen der Mutter
Wovon träumst du denn? Der Satz widerspricht sich in unserem sogenannten Rechtsstaat doch in sich.
Hierzulande muss eine "Mutter" sich schon sehr viel leisten bevor jemand eingreift. Solange das Kind nicht verhungert und keine äußerlich sichtbaren Verletzungen davon trägt ist für das Amt (und damit auch den Richter) die Welt völlig in Ordnung.
Es interessiert niemanden, ob es dem Kind beim Vater vielleicht besser gehen könnte/würde solange es ihm bei der Mutter gut geht. Kindeswohl kann ich da nicht entdecken. Im Gegenteil: Wie oft hab ich schon selbst gehört und sonstwo gelesen "Wenn es der Mutter gut geht geht es auch dem Kind gut." In meinem Augen ist das Blödsinn. Ob es der Mutter gut geht oder nicht ist mir persönlich ziemlich egal; ich will, dass es dem Kind gut geht.
Edith trägt noch was nach:
Richtig paradox wird die Sache dann, wenn die Eltern sich getrennt haben, weil Papa (um die Knete beizuschaffen) viel gearbeitet hat. Nach der Trennung ist das der Ex dann in aller Regel egal. Da darf er plötzlich arbeiten bis zum Umfallen. Hauptsache es springt dabei mehr für sie heraus. Sehr merkwürdig...