Unterhalt für 13 jährige Zwillinge,nur 411.92 ?

  • Ich könnte :flenn ,Kinder haben gerade mit Ihrem Vater telefoniert (wegen Elternsprechtag).Er hat bisher freiwillig 411,92 gezahlt (aber nur einmal !).Er ist im Februar ausgezogen,zu seiner Neuen Freundin.Er verdient 1700 Euro brutto,sie ebenfals.Er bekommt 1300 Euro raus (laut seiner Aussage! )Laut meiner Anwältin müßte er 668,00 Unterhalt zahlen für beide Kinder,außerdem müßte er beim Jugendamt einen Titel erwirken lassen.Bis zum 1.6.2011 müßte er Also über 1000 Euro nachzahlen.Da er ja achsowenig verdient,kann er das ja nicht zahlen.Er sucht sich jetzt auch einen Anwalt,die 411,92 würde er bezahlen und den Rest müßte halt das Amt zahlen,so meinte er.Habe ihm gesagt das die das nicht machen..Ohne Anwalt würde er keinen Titel erichten,das müßte neu berechnet werden. ER MÜßTE JA AUCH VON WAS LEBEN ! :lach Und was ist mit den Kindern,Habe Ihm direkt gesagt das sie beiden ja Doppelverdiener wären. Und jetzt :lach Haltet euch fest,sein Chef erlaubt ihm keinen Neben Job :kotz .Das ist doch ne abgekartete Sache,sein Chef häte sich über den Unterhalt Amüsiert.Was kommt Noch ? :hilfe

  • Sei doch froh das er freiwillig so viel zahlen will...da er einen Selbstbehalt von ca 1000 Euro hat...


    Ich frage mich da ehrlich wie deine Anwältin auf über 600 Euro bei dem Verdienst kommt?


    Und selbst wenn er mit einer neuen Frau zusammen lebt ist es egal ob und wieviel sie verdient...sie ist ja nicht für eure Kinder zuständig...

    Viele Grüße von
    2junikidz






    Viel wichtiger als alles andere ist es, Du selbst zu sein

  • Zitat

    Ich frage mich da ehrlich wie deine Anwältin auf über 600 Euro bei dem Verdienst kommt?


    Die Anwälte gehen von einem bereinigtem Nettoeinkommen aus, d.h. sie rechnen das Jahreseinkommen geteilt durch die Monate... das ist höher als das normale Einkommen.
    Außerdem wird dir das Kindergeld anteilig angerechnet.


    Dragonwomen Pur:
    Geh doch mal zum Jugendamt und erkundige dich dort, welche Pflichten (und Rechte) dein Ex hat. Frag speziell nach Nebenjob und erhöhter Zahlungsobliegenheit (oder wie das heißt)




    Ansonsten: Willkommen in der Realität

  • Welcome in the real World!!!!



    Ihr Einkommen wenn sie denn nicht verh sind zählt 0. Warum sollte Sie auch für Eure Kinder aufkommen?Wenn sein Chef ein Nebenjob nicht erlaubt dann ist das so-kannst den ja anrufen und nachfragen ;) ...



    Er zahlt was er kann wichtig er ZAHLT! Sei froh drum andere Mütter bekommen nix oder NUR das vom Amt und das auch nur 6 Jahre lang....



    Gehst Du arbeiten? Wenn nicht denke drüber nach über zB einen 400€ Job ;) !

  • Er hat bisher freiwillig 411,92 gezahlt (aber nur einmal !).Er ist im Februar ausgezogen,zu seiner Neuen Freundin.Er verdient 1700 Euro brutto,sie ebenfals.Er bekommt 1300 Euro raus (laut seiner Aussage! )Laut meiner Anwältin müßte er 668,00 Unterhalt zahlen für beide Kinder,außerdem müßte er beim Jugendamt einen Titel erwirken lassen.Bis zum 1.6.2011 müßte er Also über 1000 Euro nachzahlen.Da er ja achsowenig verdient,kann er das ja nicht zahlen.Er sucht sich jetzt auch einen Anwalt,die 411,92 würde er bezahlen und den Rest müßte halt das Amt zahlen,so meinte er.Habe ihm gesagt das die das nicht machen..Ohne Anwalt würde er keinen Titel erichten,das müßte neu berechnet werden. ER MÜßTE JA AUCH VON WAS LEBEN ! :lach Und was ist mit den Kindern,Habe Ihm direkt gesagt das sie beiden ja Doppelverdiener wären. Und jetzt :lach Haltet euch fest,sein Chef erlaubt ihm keinen Neben Job :kotz .Das ist doch ne abgekartete Sache,sein Chef häte sich über den Unterhalt Amüsiert.Was kommt Noch ? :hilfe

    Also von 1300 € Netto bekommen die Kinder NIE IM LEBEN 411,92 € Unterhalt...das würde ihn ja WEIT unter seinen Selbstbehalt werfen....und das Einkommen SEINER Freundin zählt ÜBERHAUPT nicht zu seinen Einnahmen also ist auch davon NICHTS zur Unterhaltsberechnung heranzuziehen...


    Sorry also....Du würdest ihm ja mehr als das letzte Hemd ausziehen wenn er soviel zahlen müsste....der Selbstbehalt liegt neu bei 950 € + 5 % berufsbedingte Aufwendungen, es sei denn er kann mehr beweisen.....


    Also 1300 € Netto - 950 € Selbstbehalt - 65 € berufsbedingte Aufwendungen = 285 € Verteilungsmasse als Unterhalt.....DAS müsstest Du kriegen wenn er tatsächlich NUR 1300 € Netto bekommt...


    Ich weiß nicht wie deine Anwältin da so hoch kommt :hae:


    Das ist eine klare Mangelfallberechnung...


    668,00 € wäre der volle Unterhalt für 2 13-jährige...aber wie soll er das bezahlen??? Er hat ja nur 285 € übrig....


    Und was hat seine Freundin mit deinen Kindern zu tun? Wieso sollte sie dafür etwas von ihrem Geld hergeben????


    Edit: ich meine das nicht böse, aber das ist eine horrende Forderung die er nicht erfüllen kann....und er zahlt es trotzdem freiwillig und du willst noch mehr ???? Wovon?? Der hat nichts mehr ...gerade mal noch 824 € wenn er schon freiwillig 411 € zahlt...würdest Du davon leben können???

    Einmal editiert, zuletzt von Fragende ()

  • (laut seiner Aussage! )Laut meiner Anwältin müßte er 668,00 Unterhalt zahlen für beide Kinder,außerdem müßte er beim Jugendamt einen Titel erwirken lassen.


    lass das doch einfach deine anwältin machen und diskutiere nicht mit ihm darüber (schont die nerven )


    vor allem wenn du bezüglich seines verdienstes sowieso nur seine aussage hast :hae:

  • Er bekommt 1300 Euro raus (laut seiner Aussage! )Laut meiner Anwältin müßte er 668,00 Unterhalt zahlen für beide Kinder,außerdem müßte er beim Jugendamt einen Titel erwirken lassen


    Hat er einen neuen Job ?
    Was hat er in den letzten Jahren netto verdient ? Hast du noch Unterlagen ? Steuererklärungen, Bankauszüge ?
    Wovon habt ihr in den letzten Jahren gelebt ?
    Wie hat die Anwältin den Unterhalt berechnet ? 668 € bei 1.300 € Einkommen ist unwahrscheinlich.

  • Wohnt er noch mit seiner Freundin zusammen - so ganz offiziell?


    Ich hab nämlich einen Bekannten, dem der Selbstbehalt vermindert wurde, weil er eben mit Freundin eine gemeinsame Wohnung hat.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Also ich denke, die 400 Euro, die du freiwilig bekommst, sind immerhin etwas. Da kann so manch einer von uns hier nur träumen.
    Mein Ex zahlt für unsere beiden Kinder auch nur insgesamt 250 Euro. Angeblich verdient er nur 1700 brutto und könne nicht mehr bezahlen.
    Obwohl er mir immer wieder versichert, er würde sich um einen Nebenjob bemühen, hat er vor ein paar Wochen einen Nebenjob, den er für meinen Partner ausüben konnte, abgelehnt. Irgendwann denkt er sich sicherlich auch, warum soll er nebenbei arbeiten, wenn ihm dann doch alles wieder für die Kinder abgenommen wird. Dann zahlt er lieber nur 250 Euro und denkt sich, sie(also ich) wird wohl so auch irgendwie klar kommen.

    LG Marlit


    ** Die Hoffnung stirbt zuletzt**

  • Selbst wenn er für die Wohnung die er mit der Freundin teilt den Selbstbehalt verringert bekommt, kannst du mit 411 Euro schon froh sein.
    Mehr wirst du da nicht bekommen.


    Der eigene Anwlat rechnet sowas immer schön. Wenn er einen Anwalt beauftragt wird er ihm sicher berechnen, dass er nur maximal 200 Euro zahlen braucht.

  • warum lässt du es nicht überprüfen durch eine beistandschaft


    er war lange arbeitslos und dann hat er diesen job bekommen. Hat mir das auch gleich mitgeteilt und mir dann auch den Bruttobetrag genannt.
    Wenn man das in Netto ausrechnet und den Selbstbehalt abzieht, würde er vermutlich mit den 250 Euro nachher noch "zuviel" bezahlen. Damit würde ich mir dann doch ins eigene Fleisch schneiden. Nachher muss er ursprünglich noch weniger zahlen. Das sind meine Bedenken.

    LG Marlit


    ** Die Hoffnung stirbt zuletzt**

  • Wie die Anwältin auf 668 € ist mir schon klar..


    laut Düseldorfer Tabelle bei dem Einkommen und dem Alter der Kinder müsste der Ex pro Kind 426 € monaltich als Unterhalt erbringen....


    Macht zusammen 852 €, von diesen 852 € wird nun je Kind die Hälfte des Kindesgeldes abgezogen also - 92 € + 92 € = 184 € -----852 € - 184 € = 668 € zu zahlender Unterhalt...das ist der Höchstsatz bei dem genannten Einkommen.....


    Aber wenn jemand nur 1300 € Netto verdient und 950 € Selbstbehalt + 65 € 5% berufsbedingte Aufwendungen = 1015 € also nur noch 285 € zur Verteilung hat...wie soll dieser Jemand dan mehr zahlen....es sei denn hier wird tatsächlich geurteilt das er eine Hausahaltsersparnis hat durch das Zusamenleben mit der Freundin aber ich glaube das geht nur bei verheirateten Paaren....das der eine dem anderen sozusagen Unterhalt schuldet und deswegend er Sb heruntergerechnet werden kann...


    HIER aber in diesem Falle stehen nur 285 € ...und wenn er dies bei seinem Anwalt ausrechnen lässt oder bei gericht wärst Du froh wenn Du dich mit den 411 begnügst hättest...und dein Ex würde viel, viel Geld verlieren bzw zahlen was er gar nicht zahlen müsste...


    Man soll ja meiner Meinung nach den Kids geben was man kann..keine Frage..Kinder sind mehr Wert als geld...aber irgendwo muss der Vater auch noch bleiben also wenigstens seinen Selbstbehalt sollte man ihm doch zugestehen....

  • off topic aber trotzdem dazwischen drängelnd:


    wenn ex heiratet wird auch das gehalt der next für den unterhalt mit einberechnet? komisch, mein ex hat letztes jahr erneut geheiratet, die beistandschaft hat aber den zu zahlenden unterhalt nicht danach erhöht. habt ihr hier links?


    off topic aus und ganz gespannt wartend und weiterverfolgend....

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

  • Ich dazu mal das im Internet gefunden


    hier


    Unter Punkt 2 b wird etwas zur Verrringerung des Selbsbehaltes geschrieben. Aber wie das nun Verwendung findet: :frag

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • off topic aber trotzdem dazwischen drängelnd:


    wenn ex heiratet wird auch das gehalt der next für den unterhalt mit einberechnet?

    Nein es wird nicht mit einberechnet sondern es kann lediglich der Selbstbehalt runtergeschraubt werden wenn der Ex nicht arbeitet aber den Haushalt der neuen Frau führt und somit eine Art Gehalt von der neuen Frau für den eigenen Mann fiktiv zu zahlen wäre...


    O Man ich weiß nicht wie ich es genau beschreiben soll aber es gibt schon mehrere Themen hier die sich damit befassen wo das erklärt ist....


  • Edit: ich meine das nicht böse, aber das ist eine horrende Forderung die er nicht erfüllen kann..


    die wirkliche gehaltshöhe ist ja nicht bekannt...die anwältin fordert anscheinend den mindestunterhalt...


    Und jetzt :lach Haltet euch fest,sein Chef erlaubt ihm keinen Neben Job :kotz .Das ist doch ne abgekartete Sache,sein Chef häte sich über den Unterhalt Amüsiert.Was kommt Noch ? :hilfe


    den verdacht könnte man haben :hae:


    für den mindestunterhalt, der euren kindern zusteht, müsste er gegebenenfalls auch einen zusatzjob annehmen :strahlen


    http://www.familienrecht-heute…lle-mindestunterhalt.html






    (wie praktisch wenns der chef "verbietet" :tuedelue )

  • In der Regel geht aber noch ein Mitbewohneranteil in Höhe von 20 % bei der Miete (20 % von 360 Euro) runter vom SB.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Zitat

    die wirkliche gehaltshöhe ist ja nicht bekannt...die anwältin fordert anscheinend den mindestunterhalt...


    Ich hab ja gesagt das du nur horrend ist wenn das Nettoeinkommen wirklich 1300 € beträgt...kann ja nur mit den Zahlen rechnen die die TS angibt :)



    Mit dem Nebenjob ist es auch abhängig wieviel Stunden er arbeitet weil er immer die Mindestruhezeit zwischen beiden Jobs haben müsste ansonsten ist ihm ein Zweitjob nicht zumutbar....da kann ich aber nichts zu sagen weil ich ja nicht wie wie der Ex der TS arbeitet...


    Schaut mal hier:


    Zitat

    Geht der Unterhaltspflichtige schon einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach, sind aber die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen kommen nur in engen Grenzen in Betracht. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer außerdem an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Damit ist die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig auf (6 Tage x 8 Stunden =) 48 Stunden begrenzt. Da die meisten Arbeitnehmer von Montag bis Freitag 8 Stunden täglich arbeiten, bleibt nur noch der Samstag als der Tag übrig, an dem ein Nebenjob ausgeübt werden kann


    Quelle


    Edit: Also mein Ex wurde nicht herabgesetzt im SB obwohl er bereits eine neue Partnerin hatte und sie auch zusammenwohnten....hängt das vllt von der Länge des Zusammenwohnens und der Unterstellung einer Lebensgemeinschaft ab ???

    Einmal editiert, zuletzt von Fragende ()