Unterhalt-läuft das so richtig????????????

  • Hallo,


    Habe zu folgendem Fall Fragen:


    Bekomme seit Geburt UV (Kleiner 1 Jahr alt). KV hat noch nie Unterhalt gezahlt. Bisher läuft alles über die Beistandschaft.Zuerst bekam er ALGII ,dann hat er 4 Monate gearbeitet und 1.300 verdient, jetzt wieder ALGII.Weitere Kinder hat er keine.Wir haben keinen Kontakt und er hat den Kleinen noch nie gesehen.
    Jugendamt hat ihn zig mal angeschrieben und es kam nie was dabei raus. Jetzt haben sie Klage wegen Titel eingereicht. Ich telefoniere seit einem Jahr hinter dem Jugendamt her und nichts passiert, dauert das immer so lange? Und stimmt es, dass lt. Jugendamt, auch kein Titel bei dieser Klage rausspringen kann, wenn er genug Bemühungen nachweist, z. B. genug Bewerbungen??????
    Zudem Frage ich mich, ob ich Strafanzeige stellen soll wg Unterhaltspflichtverletzung???? Das JA meinte ich solle den Prozess abwarten. Aber wozu? Fermer würde ich auch auf den Prozesskosten sitzen bleiben denn auch dabei könne er sich mit genug Bemühungen einer Anzeige entziehen. Die Kosten für das ganze Prozedere hätte ich zu übernehmen. Ich blicke dabei nicht mehr durch. Das hört sich alles so an als bekäme ich so oder so keinen Unterhalt wenn der KV, egal bei was für einem Prozess, aureichend Bemühung um Arbeit nachweist.


    Zum Anwalt möchte ich nicht, da ich, wenn ich eh keinen Unterhalt bekomme, durch die Anwaltskosten ja noch draufzahlen muss.


    Was würdet ihr mir in diesem Fall raten?



    Grüsse

    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Sommertag.

  • DU bekommst doch UV
    Und hast eine Beistandschaft solange du UV bekommst wirst du eh nicht noch zusätzlich Unterhalt zahlen.
    Sprich selbst wenn er zahlen kann/könnte würde das Geld ans JA gehen.
    Da du eben UV beziehst.
    Davon ab regeln die das doch. Und ich würde mich da auch nicht reinhängen solange du deinen UV bekommst.

  • UV ist ja aber was Anderes als Mindestunterhalt.


    Es geht ja auch darum, dass irgendwann mal Unterhalt (MINDESTUNTERHALT) gezahlt wird (UV gibt es ja nur zeitlich begrenzt) zumal er ja, auch als er arbeitete, nicht gezahlt hat.


    Das JA meinte, er sei schließlich arbeitsfähig und da könne man schon erwarten dass er Arbeit aufnimmt.

    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Sommertag.

  • Das JA meinte, er sei schließlich arbeitsfähig und da könne man schon erwarten dass er Arbeit aufnimmt.


    Und wenn er nachweist, dass er das versucht erfüllt er durchaus seine Pflicht. Jobs liegen nunmal nicht so auf der Strasse.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Logisch und wenn irgendwann dein UV ausläuft und er dann eine Arbeit hat errechnet das JA den Mindestunerhalt aus seinem Einkommen. Dafür die Beistandschaft...
    Sollte er nicht zahlen und du hast bis dahin noch keinen Titel was ich aber nicht glaube dann wird man einen holen und kann dann auch Pfänden.
    Aber ich würde mich da nun nicht groß reinhängen.
    Die Besitandschaft vertritt die Interessen deines Kindes.

  • das jugendamt, naja ich fühlte mich mehr als veräppelt wurde gar als undankbar hingestellt ( vater zahle 12 mon keinen unterhalt) und ich wurde gefragt was ich von dem armen mann wolle?
    die erste frage vom anwalt war...wie würde es ihnen gehen mit 272 im monat?


    das ist nämlich genau der betrag der mir nicht zum versaufen zur verfügung gestellt wird, sondern der normale unterhalt für ein kind.


    er hat mir mein schlechtes gewissen ausgeredet, hat mich über die gleichgültigkeit des jugendamts aufgeklärt und mir mal klar gemacht das das geld eben nicht für mich ist.


    ich bin verheiratet, bekomme kein alg2 da mein mann paar euros mehr hat ich habe einen minijob (unter 400 im monat) wir bekommen gerichtskostenbeihilfe und ziehen das jetzt durch.


    viel glück
    ps: das JA hat schon vielen geholfen, läßt aber auch zu viele im regen stehen

  • Ich kann nur aus meinen (sehr gemischten) Erfahrungen mit dem JA berichten.
    Ein Titel, wenn er denn zustande käme auf dem von Dir beschriebenen Weg, würde wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt mit 0 € festgesetzt werden, wenn der KV nicht arbeitet und Bewerbungsbemühungen bringt. Somit hast Du eigentlich -vorerst- nicht viel gekonnt.
    Strafanzeige würde ich persönlich nicht stellen, wozu auch, wo nichts ist, kann nichts geholt werden.


    "Jetzt haben sie Klage wegen Titel eingereicht." Meinst Du tatsächlich Titel oder Anerkennung der Vaterschaft?
    Denn erst auf Titel klagen und dann heißt es, es könne bei dieser Klage kein Titel herausspringen - verstehe ich momentan nicht ganz ... ?( (Vielleicht bin ich auch schon zu müde :muede )


    Ich würde tatsächlich warten (mit Nachfragen), was beim JA rauskommt, aber dennoch danach gleich handeln - je nach Lage -, denn auch wenn Du UV bekommst, der läuft auch mal aus, und dann? 1 Jahr ist keine Zeit bei solchen Sachen, sieht man ja daran, dass eins schon verstrichen ist ... Und die restlichen Monate UV kann man sich auch etwas "aufheben", mit zunehmendem Alter wird es teurer mit Kind ... :brille Dann freut man sich u.U., falls KV wieder arbeitslos, über UV. Man muß nicht alles gleich ausschöpfen und danach erst handeln. (Meine Meinung und danach gehandelt.) Wenn Du Glück hast, bekommt der KV in absehbarer Zeit Arbeit.
    Geh dem JA mal auf die ****, nicht nur telefonieren, nach Möglichkeit auch zwischendurch hingehen, aber warte erstmal mit weiteren Schritten, was im Rahmen der Beistandschaft erreicht wird.


    Edith sagt: Ausdrucksschwächen ... :rolleyes2:

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    2 Mal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • wir bekommen gerichtskostenbeihilfe und ziehen das jetzt durch.


    als Selbstzahler überleg ich es mir aber dreimal einem nackten Mann mit Anwalt in die Taschen zu greifen, da nehme ich lieber das Jugendamt...


    By the way: der JA-Mitarbeiter bekommt jeden Monat sein Gehalt, der Anwalt sieht dich als Kunden und schreibt dir eine (fette) Rechnung

  • Frag doch einen Anwalt was es kostet:


    - Auskunft des Einkommens durch Anwalt


    evtl.


    - Klage auf Angabe des Einkommens


    und wenn was da ist


    - Klage auf Unterhalt


    nur wenn das JA das wünscht sollen Sie es selber machen. Du selber scheinst ja zu wissen das er Alg2 bekommt.

  • Was glaubst du kann der Anwalt erreichen, was das JA nicht kann? Geld herbeizaubern? Oder einen Job für den Ex?


    Wo nichts ist, ist nichts. Und wenn er nachweisen kann, dass er sich um Arbeit bemüht wird ihn auch kein Richter wegen Unterhaltspflichtverletzung schuldig sprechen. :frag.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ja das dauert so lange wir sind jetzt zwei Jahre an einem titel dran, stehen im moment vor dem Oberlandesgericht...das Jugendamt bemüht sich aber der KV ist ein härtefall im rausreden und umgehen.
    Habe geduld!!!

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Taten.
    Achte auf Deine Taten, denn sie werden Gewohnheiten.
    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • Chaosmaus:
    Ich würde tatsächlich warten (mit Nachfragen), was beim JA rauskommt, aber dennoch danach gleich handeln - je nach Lage -, denn auch wenn Du UV bekommst, der läuft auch mal aus, und dann? 1 Jahr ist keine Zeit bei solchen Sachen, sieht man ja daran, dass eins schon verstrichen ist ... Und die restlichen Monate UV kann man sich auch etwas "aufheben", mit zunehmendem Alter wird es teurer mit Kind ... :brille Dann freut man sich u.U., falls KV wieder arbeitslos, über UV. Man muß nicht alles gleich ausschöpfen und danach erst handeln. (Meine Meinung und danach gehandelt.) Wenn Du Glück hast, bekommt der KV in absehbarer Zeit Arbeit.
    Geh dem JA mal auf die ****, nicht nur telefonieren, nach Möglichkeit auch zwischendurch hingehen, aber warte erstmal mit weiteren Schritten, was im Rahmen der Beistandschaft erreicht wird.


    So denke ich eben auch. Er ist jetzt 40 und das JA sagt, er kann Arbeit aufnehmen. In 10 Jahren kommt bestimmt das Argument, er sei zu alt und dann gibts keinen UV mehr.
    Wie soll ich denn deiner Meinung nach handeln? Und kann ich ohne Weiteres sagen, ich will jetzt keinen UV mehr????? Und in ein paar Jahren komme ich wieder und will UV??????? Wie hast du das gemacht?
    Was ist eigentlich mit den Monaten als er arbeitete und leistungsfähig war???? Geht da das Gericht nicht drauf ein beim jetzt anstehenden Thema "TITEL"??


    Im Übrigen war ich beim Anwalt wegen den Kosten, sie stehen in keinem Verhältnis zu dem was ich erwarten kann.Somit überlasse ich es dem JA. Bloss würde ich halt gerne wissen ,ob das alles so richtig läuft, deshalb fragte ich wie ihr das seht.

    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Sommertag.

  • Im Übrigen war ich beim Anwalt wegen den Kosten, sie stehen in keinem Verhältnis zu dem was ich erwarten kann.Somit überlasse ich es dem JA. Bloss würde ich halt gerne wissen ,ob das alles so richtig läuft, deshalb fragte ich wie ihr das seht.


    Das kommt darauf an, ob er bewusst immer wieder in Arbeitslosigkeit fällt, oder ob ihm aus Arbeitsmangel oder ähnlichem gekündigt wird. Dann muss ja auch noch ein Job gefunden werden, der ausreicht, um den notwendigen Selbstbehalt + KU zu sichern.


    Zeitarbeit fällt schon in den meisten Fällen deswegen flach. Zumindest solange, bis Zeitarbeit nicht genauso vergütet wird, wie der reguläre Arbeitsplatz.


    Was hat der UET den gelernt, wenn ich fragen darf?


    lg


    Camper

  • Ja, lange gedauert hat es bei uns auch ... :rauchen
    Ich persönlich würde wegen den drei Monaten Arbeit nichts machen. Unterhalt kann nur für die Zukunft gefordert werden, wenn man sich bis dahin nicht gekümmert hat. Bei Dir hat sich das JA gekümmert (hofft man), da Du UV erhalten hast, wird ohnehin das Geld für die Zeit an das JA gehen. Außer Durcheinander würde es Dir also wahrscheinl. nichts bringen.


    Bei uns war der Fall etwas anders, was UV betraf, ob man die Zahlung unterbrechen kann, obwohl KV nicht zahlt, weiß ich nicht. Wenn er zahlt, dann ja. Ich hatte bewußt anfangs darauf verzichtet, weil ich glücklicherweise noch Arbeit hatte und wir so über die Runden kamen. Mit eingetretener Arbeitslosigkeit mußte ich dann allerdings beantragen ...


    Wir hatten einen Titel mit xx €, welchen KV nicht mehr bedienen konnte (arbeitslos) und wollte, sein Anwalt schlug dem JA eine teilweise Verzichtserklärung vor, die ich unterschrieb, denn das JA meinte, wenn er auf 0 € klagt und Recht bekommt, muß ich mich an den Gerichtskosten beteiligen ...
    Allerdings zahlte er auch die geringere Unterhaltsschuld nicht, so dass ich UV eben beantragen mußte.
    Ich glaube, diese Schulden laufen weiterhin auf, er hat meines Wissens nach nichts dagegen unternommen, aber da er weiter arbeitslos ist, brav "Bemühungen" zeigt und außerdem UV-Schulden für zwei Kinder und noch andere Schulden hat, wird mein Sohn wohl kaum mal Geld sehen ...


    Ich dachte, wenn Du vielleicht mal arbeiten gehst in einiger Zeit (kenne Deine Situation jetzt nicht), kannst Du viell. verzichten auf UV, da kannst Du Dich bis dahin ja noch beraten lassen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.