Hallo,
Habe zu folgendem Fall Fragen:
Bekomme seit Geburt UV (Kleiner 1 Jahr alt). KV hat noch nie Unterhalt gezahlt. Bisher läuft alles über die Beistandschaft.Zuerst bekam er ALGII ,dann hat er 4 Monate gearbeitet und 1.300 verdient, jetzt wieder ALGII.Weitere Kinder hat er keine.Wir haben keinen Kontakt und er hat den Kleinen noch nie gesehen.
Jugendamt hat ihn zig mal angeschrieben und es kam nie was dabei raus. Jetzt haben sie Klage wegen Titel eingereicht. Ich telefoniere seit einem Jahr hinter dem Jugendamt her und nichts passiert, dauert das immer so lange? Und stimmt es, dass lt. Jugendamt, auch kein Titel bei dieser Klage rausspringen kann, wenn er genug Bemühungen nachweist, z. B. genug Bewerbungen??????
Zudem Frage ich mich, ob ich Strafanzeige stellen soll wg Unterhaltspflichtverletzung???? Das JA meinte ich solle den Prozess abwarten. Aber wozu? Fermer würde ich auch auf den Prozesskosten sitzen bleiben denn auch dabei könne er sich mit genug Bemühungen einer Anzeige entziehen. Die Kosten für das ganze Prozedere hätte ich zu übernehmen. Ich blicke dabei nicht mehr durch. Das hört sich alles so an als bekäme ich so oder so keinen Unterhalt wenn der KV, egal bei was für einem Prozess, aureichend Bemühung um Arbeit nachweist.
Zum Anwalt möchte ich nicht, da ich, wenn ich eh keinen Unterhalt bekomme, durch die Anwaltskosten ja noch draufzahlen muss.
Was würdet ihr mir in diesem Fall raten?
Grüsse