16€ Unterhalt - soll ich lachen oder weinen?


  • Das habe ich vor, zu erreichen, dass hier nachgehakt wird.


    Letztes Jahr im September wurden auch Unterlagen eingereicht er können aufgrund der Umschulung keinen Unterhalt zahlen, jedoch kam der prompt doch inkl. Rückständen und ich sagte beim JA, da stimmt was nicht. Ich vermute er bekommt zusätzlich Ausbildungsvergütung. Sie meinte das könne nicht sein, das wäre ja ersichtlich in der Berechnung. Nun ja jetzt hat sie es schwarz auf weiß, dass er eine Ausbildungsvergütung erhält. Also wurde auch das schon versucht zu vertuschen. Ich frag mich wie lange seine Anwältin das mitmacht!?

  • Normalerweise bekommt man, wenn man ALGI-Bezieher ist, in etwa den gleichen Betrag bei einer Umschulung plus Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Die armen Kinderchen.


    Aber wenn du doch einen Titel hast, hast du nix zu befürchten. Wenn sich was geändert haben sollte, muss eine Änderung des Titels her.


    So ist das leider. Väter denken, mit neue Familie und Kind alles nur besser werden und müssen dadurch nicht mehr so viel an die Ex zahlen.
    Aber sie vergessen immer, dass Kinder Geld kosten.


    Ich finde sowas echt traurig...geh zu einer Anwältin und lasse diesen Sachverhalt prüfen.
    Nicht über UVK oder JA...die blicken meist selber nicht durch.


    Ich klage gerade auf UH, so leid es mir für den KV tut aber er denkt, durch eine Adoption und der Einstellung der Kontakte, kann er nun auch den UH einstellen.
    Er interessiert sich kein Stück mehr für seinen Erstgeborenen...traurig aber wahr.


    Also lieber deine Anwältin kontaktieren...

  • es ist doch echt unglaublich was die kerle da abziehn......................die bekommen es echt 18 jahre lang es hin sich zu drücken vor dem unterhalt. da wird einem schlecht bei dieser einstellung. aber angeben mit dem kind .......oh das kann ich dann besonders gut leiden.


    meine exmann hat mir letzten gesagt da er ja in insolvenz ist (selbständiger dachdeckermeiste).............." na ich kann doch nicht den Unterhalt vom Schwarzgeld bezahlen".......grrrrrrrr



    und weiste was wenn er 16€ unterhalt dann zahlt ist er noch der meinung er finanziert einem das leben ... :thanks: :nawarte:

  • Ist der Selbsbehalt bei einer Umschulung überhaupt 950€ zählen da nicht die 700€ :hae:


    770€ meinst du denk ich mal.


    Denke eher nicht, da diese Umschulung ja in Vollzeit (mit Schichten) und Schule gleichzusetzen ist mit dem Aufwand als Berufstätiger. Es handelt sich ja nicht "nur" um eine schulische Umschulung.

  • Die Fahrtkosten, die er erstattet bekommt werden bei der Unterhaltungsberechnung nicht berücksichtigt - unterhaltsrelevantes Einkommen ist Gesamteinkommen minus die Fahrtkosten die er angegeben hat.

    Du schriebst er bekommt 0,2€ für die ?einfache? Strecke ersetzt. Dann hat er noch 0,30€ für die Rückfahrt
    und 0,10€ für die Hinstrecke.


    Lass Dir die Berechnung erklären. Wenn Du meinst er bescheist dann ist Widerspruch das mindeste.

    Denke eher nicht, da diese Umschulung ja in Vollzeit (mit Schichten) und Schule gleichzusetzen ist mit dem Aufwand als Berufstätiger. Es handelt sich ja nicht "nur" um eine schulische Umschulung.

    Es handelt sich um eine Umschulung während er arbeitet? Also er geht erst arbeiten und dann zur Schule.

  • Die Anwältin klopft auf den Busch. Dafür bekommt sie ihr Geld. Aber das kannst Du auch. Mach die Gegenrechnung auf: Selbstbehalt 770 Euro, da arbeitslos (soll er mal den Umschulungsvertrag mit Verknüpfung Arbeitsvertrag vorlegen ...). Fahrtkosten abgelehnt, da ersetzt. Und dann rechne eine Zahl aus, die wird gefordert. ... Vom zweiten Kind soll er mal Geburtsurkunde mit Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Und mitteilen: Bis der Titel abgeändert ist, soll bezahlt werden. Ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher ...
    Wie er in den Wald ruft, so schallt es hinaus. ...


    JA-Mitarbeiterin soll es in die Wege leiten. Klar, dass nach dem neuen Familienrecht erst übers JA gearbeitet werden muss. Und die MA dort machen das tagtäglich. Die sind besser ausgebildet und haben mehr Erfahrung als Richter und Anwälte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Anwältin klopft auf den Busch. Dafür bekommt sie ihr Geld. Aber das kannst Du auch. Mach die Gegenrechnung auf: Selbstbehalt 770 Euro, da arbeitslos (soll er mal den Umschulungsvertrag mit Verknüpfung Arbeitsvertrag vorlegen ...). Fahrtkosten abgelehnt, da ersetzt. Und dann rechne eine Zahl aus, die wird gefordert. ... Vom zweiten Kind soll er mal Geburtsurkunde mit Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Und mitteilen: Bis der Titel abgeändert ist, soll bezahlt werden. Ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher ...
    Wie er in den Wald ruft, so schallt es hinaus. ...

    Guter Rat! :-( Es könnte sein das der Ton noch schärfer wird.


    Ich würde sowas nur mit Anwalt machen. Lass Dich zumindestens beraten. Willst Du wirklich für 5€ mehr Unterhalt einen Prozeß führen.

  • nur komisch, dass er eine Umschulung macht, bei der die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und Schule erstattet werden.


    Zur Schule und zum Ausbildungsbetrieb, also sozialrechtlich werden 20 Cent je Entfernungskilometer bezahlt. Familienrechtlich wird nach dem JVEG gerechnet, und da sind es 30 Cent je tatsächlichen Kilometern.


    Schau dazu einfach mal Punkt 10.2.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG an.


    lg


    Camper

  • Du schriebst er bekommt 0,2€ für die ?einfache? Strecke ersetzt. Dann hat er noch 0,30€ für die Rückfahrt
    und 0,10€ für die Hinstrecke.


    Lass Dir die Berechnung erklären. Wenn Du meinst er bescheist dann ist Widerspruch das mindeste.

    Es handelt sich um eine Umschulung während er arbeitet? Also er geht erst arbeiten und dann zur Schule.


    Nein er bekommt die kompletten Kilometer gezahlt, Hin- + Rückweg je Kilometer 0,20 Cent!


    Es ist eine betrriebliche Umschulung. Nein er geht nicht arbeiten und dann in die Schule, sondern hat Blockunterricht.


  • 30 Cent für den Kilometer, ab dem 30. wird mit 0,20 Cent gerechnet.


    Allerdings hat er auch Schule und da sind es keine 30 Kilometer - die Berechnung der Anwältin schreit zum Himmel und dagegen wehre ich mich.

  • Nein er bekommt die kompletten Kilometer gezahlt, Hin- + Rückweg je Kilometer 0,20 Cent!

    Das ist großzügig.

    Es ist eine betrriebliche Umschulung. Nein er geht nicht arbeiten und dann in die Schule, sondern hat Blockunterricht.

    3 Jahre? Cooler Arbeitgeber.

    Allerdings hat er auch Schule und da sind es keine 30 Kilometer - die Berechnung der Anwältin schreit zum Himmel und dagegen wehre ich mich.

    Du meinst in der Zeit in deren er Blockunterricht hat sind es keine 30km?


    Ich kenne nur wenige AG die 2 x 0,20€ Fahrtkosten erstatten. Bei 30Km sollten das ja schon 220€ pro Monat sein.
    Wie gesagt lass Dir die Berechnung erklären und belegen. Am besten über Anwaltspost (Anwaltspingpong). Nur rechne damit das dann bis auf den Pfennig gerechnet wird. Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Gewerkschaft .....
    Das dauert dann ewig und Du erhälst nachher 20-50€ mehr.


    Auch Steine kann man wie Zitronen ausquetschen nur zerbröseln die dann im Gegensatz zu Zitronen.

  • Sarek


    ich glaube wir reden aneinander vorbei :brille


    Er macht eine komplette Umschulung über 3 Jahre - dual, wie eine Ausbildung eben. 3 Jahre gefördert durch das Arbeitsamt.


    Genau und wenn er Unterricht hat, dann sind es keine 33 Kilometer, die er täglich zurücklegen muss. Und es wurden keine 220€ zugrunde gelegt sonder genau 352€ die abgezogen werden. Und Fahrtkosten bekommt er nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitsamt erstattet.


    Arbeitskleidung wird gestellt, nur so nebenbei ;) und in der Gewerkschaft ist er nicht.

  • Genau und wenn er Unterricht hat, dann sind es keine 33 Kilometer, die er täglich zurücklegen muss. Und es wurden keine 220€ zugrunde gelegt sonder genau 352€ die abgezogen werden. Und Fahrtkosten bekommt er nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitsamt erstattet.

    Ja die 220€ sind die ersetzten Fahrtkosten. Ausgerechenet von mir ob es das ist was er bekommt weiß ich nicht.


    Ich weiß ja nicht wie oft er Blockunterricht hat aber wenn das kein erheblicher Teil ist wird ein Anwalt versuchen das der einfachheit wegzulassen.

    ich glaube wir reden aneinander vorbei :brille

    Nein Du verstehst mich nicht. :hae:
    Du meinst die 352€ sind zuviel. Ich sage Du sollst es Dir vorrechen lassen und dann nachkalkulieren.
    Von der Logik her würde ich als Fahrtkosten nur die 0,1€ x 2 x 33km x 220/12 = ca. 120€ da sehen aber ich bin ja kein Anwalt.


    Geh zum Anwalt lass Dich beraten und fordere Belege ein.

  • Das aneinander vorbei reden bezog sich auf dein "3 Jahre? Cooler Arbeitgeber" :pfeif


    Bei 2100 Stunden Theorie und 2500 Stunden Praxis (auf 3 Jahre) würde ich schon sagen, dass es ins Gewicht fällt.


    Aber ich möchte mir jetzt grad keine weiteren Gedanken machen, Wochenende, kindfrei und Sonne :sonne

  • So, ich versuche jetzt mal anhand der bekannten Fakten eine Berechnung aufzustellen. In Teilen stützt sich diese jedoch auf Annahmen, weil die Fakten nicht bekannt sind.


    Zuerst einmal die gegebenen Fakten vorher:

    • Nettoeinkommen 1330€
    • 1 Kind (0-5 Jahre)
    • Werbungskosten nicht bekannt
    • bisheriger Unterhalt 241€

    Und jetzt die aktuellen Fakten:

    • Nettoeinkommen 1330€
    • 2 Kinder (0-5 Jahre)
    • Werbungskosten 350€ (angebl.)
    • einfache Entfernung Wohnung-Arbeit 33km
    • Fahrtkostenerstattung durch AA 0,2€/km

    Soweit richtig? Dann weiter...


    Die Berechnung vorher sah wohl etwa so aus:
    Das bereinigte Einkommen beträgt nach Abzug der 5% Pauschalen 1330€ - 5% = 1263,50€. Da die DDT von 2 Kindernjedoch er jedoch nur 1 hat wird er eine Einkommensstufe höher eingruppiert - also in die 1501-1900, was dann den Unterhalt laut Tabelle i.H.v. 241€ bedeutet. Soweit passt das.


    Die neue Berechnung mit Pauschalannahme sieht so aus:
    Das bereinigte Einkommen beträgt nach Abzug der 5% Pauschalen 1330€ - 5% = 1263,50€. Die in der DDT unterstellten 2 Kinder sind jetzt tatsächlich da, womit eine Höherstufung nicht mehr gegeben ist. Er bleibt somit in der ersten Stufe (-1500€), was dann je Kind Unterhalt i.H.v. 225€ zusammen also 450€ ergibt.
    Die verteiltbare Masse ist die Differenz zwischen bereinigtem Netto und Selbstbehalt (hier gilt m.E. der höhere SB, da er Einkommen hat. Woher das kommt ist unerheblich). Es können also 1264€ - 950€ = 314€ an die Kinder als Unterhalt verteilt werden. Dieser Betrag ist geringer als die Summe der Unterhaltbeträge, womit wir automatisch einen Mangelfall haben. Über die Berechnung 314€ / 450€ * 100 = 70% ergibt sich, dass er insgesamt 70% aller Unterhalte leisten kann. Somit erhält jedes Kind auch nur 70% des im eigentlich zustehenden Tabellenbetrages. Das macht dann für Kind 1 157€ und für Kind 2 auch 157€, da beide zufällig in der gleichen Altersgruppe sind.
    Soweit zu einfachen Geschichte mit pauschalen Annahmen.


    Jetzt kommt das Dingen mit den Entfernungskilometern:
    Da keine genauen Angaben vorliegen muss ich einige Annahmen treffen. Wir wissen, dass die Entfernung zur Arbeitsstätte einfach 33km beträgt. Die Entfernung zur Schule ist kürzer. Mehr wissen wir nicht. Auch wissen wir nicht, wie das Verhältnis der Zeiten von Schule und Arbeit aussieht. Ich unterstelle mal 2 Wochen Arbeit 1 Woche Schule, weil irgendwo geschrieben stand es sei Blockunterricht. Für die Entfernung zur Schule setze ich kurzerhand 10km an. Dann können wir folgendes berechnen:
    Für die Anzahl der Schultage gilt: 225 Tage * 1/3 = 75 für die Anzahl der Arbeitstage gilt 225 Tage * 2/3 = 150


    Jetzt machen wir die Entfernungsberechnungen auf:
    Wenn er zur Arbeit fährt hat er jährliche unterhaltsrechtliche Werbungskosten i.H.v 30km * 0,3€/km * 2 * 150 + 3km * 0,2€/km * 2 * 150 = 2700 + 180 * 2880€. Umgelegt auf den Monat wären das dann 2880 / 12 = 240€
    Das gleiche nochmal für die angenommenen 10km zur Schule: 10km * 0,3€/km * 2 * 75 = 450€, was umgelegt auf den Monat 450 / 12 = 37,5€ bedeutet.


    Nun kommt die Erstattung durch das Arbeitsamt ins Spiel. Die beträgt je Entfernungskilometer 0,20€
    Wir rechnen also die Erstattung für die Fahrten zur Arbeit aus und erhalten 33km * 0,2€/km * 150 = 990€. Für die Fahrten zur Schule erhält er bei den unterstellten 10km dann 10km * 0,2€/km * 75 = 150€.


    Die beiden Fahrtkostenberechnungen fassen wir jetzt zusammen indem wir den unterhaltsrechtlichen Fahrtkosten die vom AA erstatteten in Abzug bringen: 2880€ + 450€ - 990€ - 150€ = 2190€/Jahr. Das wären dann umgelegt auf den Monat 2190€ / 12 = 182,50€


    Und jetzt rechnen wir den Unterhalt damit nochmal:
    Auf den Selbstbehalt kommen die Fahrtkosten drauf, was dann nach 950€ + 182€ = 1132€ ergibt. Die verteilbare Masse ist nach wie vor die Differenz zwischen bereinigtem Netto und SB plus Werbungskosten. Das ergibt dann 1330€ - 1132€ = 198€. Diese 198€ stellen als Unterhaltsquote nach der Formel 198€ / 450€ * 100 = 44% dar. Er kann also jedem Kind 44% des ihm zustehenden Unterhalts zahlen. Das ergibt dann für Kind 1 bei 225€ laut Tabelle rund 99€ und wegen der gleichen Altergruppe für Kind 2 das gleiche.


    So, lange Rede kurzer Sinn:
    Wenn ich es zu berechnen hätte käme ich auf einen Unterhaltsbetrag von 99€ für Kind 1

  • Habe nie 241€ Unterhalt für Sohnemann erhalten, sondern 225€ ;)


    Deine Berechnung muss ich mir mal durchschauen, danke! Und zwischen 16€ und 99€ wäre ja schon ein minimaler Unterschied :klimper