16€ Unterhalt - soll ich lachen oder weinen?

  • Hallo ihr Lieben,


    muss das los werden sonst platze ich :wuetend


    Anwaltspost am Freitag - wie immer -zum davonlaufen...


    Ab 1.3. möchte Exmann nur noch knapp 16€ Unterhalt für Sohnemann zahlen, schließlich ist er jetzt 3 Menschen gegenüber unterhaltspflichtig (Kind kam am 28.02.).
    Bisher kam für den Monat März auch kein Cent Unterhalt, jetzt weiß ich warum :flenn Für was hab ich eigentlich einen Titel, der auf den Mindestunterhalt läuft?


    Mein Ex verdient ca. 1330€ netto und Sohnemann soll jetzt noch knapp 16€ bekommen, weiß grad nicht wohin mit dieser Großzügigkeit...


    Fahrtkosten in Höhe von 350€ werden geltend gemacht - nur komisch, dass er eine Umschulung macht, bei der die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und Schule erstattet werden. Dies durfte ich heute vom Arbeitsamt erfahren (hab es ja eigentlich gewusst, wollte aber noch mal aus erster Quelle diese Info).


    Und nun? Freitag und ich darf mich das ganze WE ärgern und morgen auch noch lächelnd in sein Gesicht sehen :D


    Hab grad keine klaren Gedanken, erst mal JA am Montag kontaktieren, eine Beistandschaft besteht ja schon länger. Ich hoffe sie tun was, weil hier schreit es nach Ungerechtigkeit.


    So nun geht es mir ein wenig besser nachdem ich meinem Ärger mal Luft machen konnte.


    LG
    tandus123

  • Hasilein - geh auf die Knie und sei dankbar, er nimmt ihn ja schließlich noch, wo doch bereits ein neues kam. :D:D:D:troest


    Es ist zum brechen, als ob sein Kind nur von Luft und Liebe groß wird. :kopf

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hasilein - geh auf die Knie und sei dankbar, er nimmt ihn ja schließlich noch, wo doch bereits ein neues kam. :D:D:D:troest


    Es ist zum brechen, als ob sein Kind nur von Luft und Liebe groß wird. :kopf


    NOCH holt er ihn, ist ja jetzt das zweite Papa WE nach Ankunft des 2. Kindes ;) Etwas Gesicht wahren muss man schließlich...


    Aber hast recht, ich glaub ich küsse ihm morgen seine Füße - alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag + 16€ Unterhalt - das hat er nun mal verdient :D

  • Hallo
    Wenn du einen Titel hast muss er den Ku so lange weiter zahlen bis er selber beim Gericht auf Abänderung des KU´S geklagt hat. Schreibe ihm einen Brief mit Rückantwort und erkläre ihm,daß er bis auf weiteres den KU zahlen muss,weil du einen Titel gegen ihn hast.


    Lg

  • Hallo
    Wenn du einen Titel hast muss er den Ku so lange weiter zahlen bis er selber beim Gericht auf Abänderung des KU´S geklagt hat. Schreibe ihm einen Brief mit Rückantwort und erkläre ihm,daß er bis auf weiteres den KU zahlen muss,weil du einen Titel gegen ihn hast.


    Lg


    Es läuft doch bereits bei ihm über seine Anwältin und JA, ich habe heute von seiner Anwältin eben diese Abschrift bekommen.


    Eine Abänderungklage wird angedroht, ich soll jedoch bis 25.3. der Abänderung auf 16€ - in Worten sechzehn euro :angry - zustimmen. In dem Schreiben ans JA schreibt sie, die Sachbearbeiterin solle doch bitte positiv mitwirken um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.


    Ich sehe es genau so, solange der Titel besteht MUSS er den titulierten Unterhalt auch zahlen - somit hat er zum momentanen Zeitpunkt 225€ RÜCKSTAND - aber einfach mal nichts überweisen ist doch einfacher :brille

  • Ich hab letztens in einem anderen Thread gelesen dass der Unterhalt zwischen den Kids aufgeteilt wird.


    Wenn dem so ist kann er nicht einfach seinem "neuem" Kind den vollen Unterhalt gewähren und eurem gemeinsamen nur läppische 16Euro. Das ist ja wirklich sowas von lächerlich :nanana


    Ich an deiner Stelle würde auch platzen.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Du schreibst er hat 1330 Euro Netto abzgl. 350 Euro Fahrtkosten (sehr zweifelhaft) macht 980 Euro Resteinkommen auf drei Kinder verteilt wie du schreibst.
    Das wären ja nur abzgl. des SB´s 30 Euro zu verteilen auf drei Kinder???


    Oder haben die Fahrtkosten etwas mit dem Umgang zu tun?


    Hast Du eine Aufstellung von sein RAin bekommen, wo alles draus hervorgeht?
    Dann bitte mal reinschreiben hier!


    Hast Du ein Einkommen, welches mit angerechnet wurde?


    Und ist das Kind aus einer neuen Beziehung?


    Wohnt eine Next bei ihm?

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Kannst du mal noch etwas "Futter" nachliefern? Wie alt sind die Kinder? Wessen Kinder sind es und wo leben sie jeweils?
    Bisher haben wir nur das Einkommen und logischweise den SB und damit die maximal verteilbare Masse i.H.v. 380€ für alle. Zu den Fahrtkosten hast du ja schon gesagt, dass du denkst, dass die nicht greifen, weil sie vom AA übernommen werden. Gibt es noch was anderes auf seiner Seite was abzugfähig wäre?

  • Also hier noch weiter Infos zur "Aufklärung":


    - Unser gemeinsames Kind 5 Jahre alt/ wird im August 6 Jahre (ab da bekäme er auch 17,75€, da neue Altersstufe :wand ) lebt bei mir


    - Kind mit Next, geboren Ende Februar 2011 lebt logischerweise bei Ex und Next


    - 3 Unterhaltsberechtigte nicht wegen 3 Kindern sondern Kind 1, Kind 2 und Next


    - Fahrtkosten 220 Tage à 33 Kilometer (die ersten 30 mit 0,30 Cent und die restlichen 3 mit 0,20 Cent) werden in Abzug gebracht, das sind die Fahrtkosten in die Arbeit, jedoch hat er ja auch Blockunterricht in der Schule (die eine geringere Entfernung hat) und eben mein Wissen vom Sachbearbeiter Arbeitsamt, dass bei einer Umschulung generell Fahrtkosten übernommen werden, sowohl in die Arbeitsstätte als auch in die Schule


    - Next scheint nun 1 Jahr Elternzeit zu nehmen, hat vorher sehr gut verdient, so dass ich von einem Elterngeld von etwa 1100€ ausgehe (ja ich weiß, das Geld der Next tut eigentlich nichts zur Sache, mir geht es aber um die Haushaltsersparniss, wenn wohl auch schwer durchzuboxen)


    - Kein Einkommen von mir


    - Einkommen Ausbildungsvergütung + ALGI gesamt gerundet 1334€ abzüglich 352€ Fahrtkosten = bereinigtes Netto 982€
    Selbstbehalt 950€ ergo zu verteilende "Masse" 32€ auf 2 Kinder, je 16€


    Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht :rolleyes:


    @orangebaum


    Ja habe ich, allerdings ist hier bei Kindesunterhalt erst mal das JA zuständig - Amtsgericht sieht das so...

  • Hi,


    grob gesehen, sehe ich hier nicht viel Spielraum :frag


    JAs verrechnen sich oft :rolleyes2: ...deshalb empfehle ich immer "Nie einen Titel beim JA unterschreiben" !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Wie meinst du verrechnen? Bei 225€ Mindestunterhalt? Die Berechnung war u.a. auch von seiner Anwältin... Bei 1334€ und damals einem SB von 900€ sind 225€ wohl nicht falsch
    berechnet oder hab ich grad einen Denkfehler?


    Du hast schon gelesen, dass er Fahrtkosten erstattet bekommt oder?


    :sonne

  • Die Next muss für ihren Mietanteil selber aufkommen! Auch das gemeinsame Kind der Beiden muss für den Mietanteil evtl. aufkommen.


    Also verringert sich sein Selbstbehalt dementsprechend.


    Hier mal aus den Süddeutschen Leitlinien zum KU der Düsseldorfer Tabelle:


    Wird die Wohnung von mehreren Personen genutzt, ist der Wohnkostenanteil des Pflichtigen festzustellen. Bei Erwachsenen geschieht die Aufteilung in der Regel nach Köpfen. Kinder sind vorab mit einem Anteil von 20 % ihres Anspruchs auf Barunterhalt zu berücksichtigen. Besteht für den Verpflichteten ein Anspruch auf Wohngeld, ist dieser wohnkostenmindernd zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.3).


    Dieser Passus wird auch gerne in anderen Bundesländern bzw. OLG-Bezirken von Rechtsanwälten herangezogen.


    Ob eine Umschulung vom Arbeitsamt als Erwerbstätigkeit zählt kann teils auch bezweifelt werden!
    Dann würde der SB auf 770 Euro fallen abzgl. des Mietanteils der neuen Next.


    Das würde ich an Deiner Stelle so nicht hinnehmen. Zumindest muss die next für ihren Anteil selbst aufkommen.


    Die Next hat in der Unterhaltsberechnung überhaupt nichts verloren, da sie nicht an erster Stelle steht, sondern die Kinder.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ich sehe es genau so, solange der Titel besteht MUSS er den titulierten Unterhalt auch zahlen - somit hat er zum momentanen Zeitpunkt 225€ RÜCKSTAND - aber einfach mal nichts überweisen ist doch einfacher :brille

    Nur kann er nicht zahlen. Wo soll er denn die 225€ her nehmen. Miete nicht bezahlen? Keine Fahrtkosten erzeugen?

    grob gesehen, sehe ich hier nicht viel Spielraum :frag

    Sehe ich auch so. Wo nix ist kann man nix abgeben.


    Aber eine Umschulung macht Hoffnung das er irgendwann mehr verdient.

  • Das würde ich an Deiner Stelle so nicht hinnehmen. Zumindest muss die next für ihren Anteil selbst aufkommen.


    Die Next hat in der Unterhaltsberechnung überhaupt nichts verloren, da sie nicht an erster Stelle steht, sondern die Kinder.


    SO wie es ist werde ich das auch nicht hinnehmen, das steht fest.


    Nun ja es wird eben erwähnt, dass zwei Unterhaltsberechtigte dazugekommen sind, letztendlich bleibt für die Next ja eh kein Cent ;)

  • Nur kann er nicht zahlen. Wo soll er denn die 225€ her nehmen. Miete nicht bezahlen? Keine Fahrtkosten erzeugen?

    Sehe ich auch so. Wo nix ist kann man nix abgeben.


    Aber eine Umschulung macht Hoffnung das er irgendwann mehr verdient.


    Ganz ehrlich, habt ihr gelesen, dass die Fahrtkosten erstattet werden? Und das monatlich? Und das er NICHT 33 Kilometer an 220 Tagen fährt? Und Miete muss er zur Hälfte tragen (keine 300€ im Monat)...


    Er hatte einen Nettoverdienst von ca. 1700-1800€ als er sich getrennt hatte im Juli 2009, nur leider hat er diese Arbeit gekündigt :hae:

  • Ganz ehrlich, habt ihr gelesen, dass die Fahrtkosten erstattet werden? Und das monatlich? Und das er NICHT 33 Kilometer an 220 Tagen fährt? Und Miete muss er zur Hälfte tragen (keine 300€ im Monat)...

    Die ganzen Fahrtkosten? Oder nur ein Teil? Was ist das für eine Fortbildung bei der man die echten Fahrtkosten ersetzt bekommt?

    Zitat

    Mein Ex verdient ca. 1330€ netto

    Zitat

    Fahrtkosten in Höhe von 350€ werden geltend gemacht

    Wenn er welcher ersetzt bekommt werden die abgezogen.

    Zitat

    nur komisch, dass er eine Umschulung macht, bei der die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und Schule erstattet werden.

    Frag nach ob es berechnet worden ist.

    Er hatte einen Nettoverdienst von ca. 1700-1800€ als er sich getrennt hatte im Juli 2009, nur leider hat er diese Arbeit gekündigt :hae:

    Um eine Umschulung zu machen? Ist das verwerflich?

  • Er bekommt pro Kilometer 0,20 Cent erstattet... Und es ist keine Fortbildung sondern eine 3-jährige Umschulung die jetzt noch 2,5 Jahre dauert.


    Die Fahrtkosten, die er erstattet bekommt werden bei der Unterhaltungsberechnung nicht berücksichtigt - unterhaltsrelevantes Einkommen ist Gesamteinkommen minus die Fahrtkosten die er angegeben hat.


    Ja ganz ehrlich, ich finde es verwerflich wenn ich Unterhaltspflichten gegenüber Kindern habe... Aber da hat wohl jeder seine eigene Meinung darüber. Mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung + LKW-Führerschein (hat als Fahrer gearbeitet). Ich denke aber das steht hier jetzt nicht weiter zur Diskussion.

  • Um eine Umschulung zu machen? Ist das verwerflich?


    Naja, kühle Köpfe hätten sich dann u.U. ein zweites Kind so lang verkniffen bis nach der Umschulung wieder eine Anstellung sicher ist ;)

  • kannst du über das arbeitsamt eine bestätigung erhalten über das fahrgeld (zb über anwalt)


    bzw müsste er dies nicht auch schriftlich bestätigen


    ich kenne es auch, dass fahrkosten bei einer uschulungsmaßnahme erstattet werden


    somit dürfte er diese nicht gegenrechnen!

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink