kindsvater will auf einmal geteiltes sorgerecht--kümmert sich aber kaum

  • habe heute vom anwalt des kv post bekommen und beinahe vom glauben....
    er will das geteilte sorgerecht weil er sich in der schule (meine tochter ist erst 5) nach ihr erkundigen möchte
    und weil er angst hat wenn ich sterbe das seine tochter dann zu pflegeeltern kommt
    aber kümmern ist nicht so sein ding 2 x im monat 1 nacht und dann das sorgerecht haben wollen...ich muss lachen
    kennt sich jemand mit dem neuen gesetz aus?
    kann ich vielleicht auch in meinem testament reinschreiben wo meine tochter nach meinem tod hinkommt?
    aber ist das denn nicht ganz normal das der vater dann das kind bei sich aufnimmt??
    wer kennt sich da aus??

  • So wie ich das weiss, hat er Chancen für das geteilte Sorgerecht wenn er sich kümmert und ihr nicht komplett zerstritten seid.


    In deinem Sterbefall wird versucht,dass das Kind in seinem gewohnten Umfeld bleibt. Du kannst im Testament festlegen, an wen das Sorgerecht geht, es wird berücksichtigt. Aber der KV kann natürlich das Testament anfechten.


    Biete ihm das mit dem Testament doch an.Schreibe es (handschriftlich!) und gib ihm eine Kopie. Vielleicht ist er dann ruhiger. Ich würde auch nicht gerne mit so einem Vater das Sorgerecht teilen, außer er würde mehr am Alltag meines Kind teilnehmen.

    Wer hoch steigt, schlägt nirgends zweimal ein.


    Eigenlob heilt alle Wunden!


    Irren ist der erste Weg zur Besserung.


    Was man nicht im Kopf hat, das muss man auch auslöffeln.

  • könnt ihr beiden denn miteinander reden?
    dann wäre ein gemeinsames doch nicht schlimm und vielleicht angagiert er sich dann auch mehr....

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen... aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!

  • angst????
    ein sorgerecht bedeutet man hat rechte und pflichten
    er möchte mitreden in der schule etc
    das steht bei ihm an erster stelle
    das er pflichten hat das ist ihm egal
    er holt das kind nur 2x im monat
    das ist eindeutig zu wenig um das sorgerecht zu bekommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • zweimal im monat bedeutet ca. jedes zweite wochenende. natürlich genügt das um auch am sorgerecht beteiligt zu sein.

  • Zwei mal im Monat würde ich mir wünschen.... mein KV sieht seinen Sohn drei mal im Jahr und wir haben trotzdem das gemeinsame Sorgerecht (waren verheiratet - aber der wenige Umgang allein würde nicht ausreichen ihm das geteilte Sorgerecht wegzunehmen)....



    Väter haben auch Rechte- in deinem Fall kümmert sich der Vater offensichtlich noch - sei froh, dass überhaupt Interesse besteht. Was ist daran denn falsch???


  • Lässt du ihn denn auch so mitreden bzw. entscheidet ihr gemeinsam und informierst du ihn regelmäßig? Wenn das erfüllt ist, dann läuft doch schon alles wie es soll auch ohne GSR.


    Lässt du ihn außen vor und blockst, dann könnte ich seinen Wunsch nach GSR verstehen...


    Du wirst selbst am besten wissen wie der Status Quo ist.


    Ich bleibe bei meiner Meinung, ein Stück Papier ändert nichts an den Elternqualitäten. Jemand, der seinen Pflichten nicht nachkommt ändert sich nicht durch GSR. Jemand der wirklich will, wird sich auch ohne GSR beweisen....


    Wenn du meinst, dass er sich zu wenig kümmert, dann versuch mit ihm eine Lösung zu finden....falls ihr noch miteinander reden könnt.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Hallo finchen78,
    w e n n das GSR nur ''ein Stück Papier'' sein soll, fragt sich, warum die Alleinsorgeinhaberinnen so vehement auf ihre Alleinsorge pochen. Wenn das ''Stück Papier'' so bedeutungslos sein soll, wird nicht plausibel, warum die Erklärung der gemeinsamen Sorge so problematisch von den Alleinsorgeinhaberinnen dargestellt wird.
    Zudem ist es absurd, ein väterliches Verhalten unter den Rechtsbedingungen der Sorg-Losigkeit 'plötzlich' zur Beurteilungsgrundlage für sorgebezogene Kompetenz zu machen.
    MfG krypa

  • Hallo finchen78,
    w e n n das GSR nur ''ein Stück Papier'' sein soll, fragt sich, warum die Alleinsorgeinhaberinnen so vehement auf ihre Alleinsorge pochen. Wenn das ''Stück Papier'' so bedeutungslos sein soll, wird nicht plausibel, warum die Erklärung der gemeinsamen Sorge so problematisch von den Alleinsorgeinhaberinnen dargestellt wird.
    Zudem ist es absurd, ein väterliches Verhalten unter den Rechtsbedingungen der Sorg-Losigkeit 'plötzlich' zur Beurteilungsgrundlage für sorgebezogene Kompetenz zu machen.
    MfG krypa


    absurd...finde ich, dass du sofort unterstellst- nur Frauen mit ASR haben damit ein Problem und väterliches Verhalten muss sorgebezogen geprüft werden :kopf


    ich schrieb eindeutig von "Eltern" und meine ausdrücklich Mann und Frau. Ich bitte dich deine Unterstellungen zu lassen. :kopf


    Wer nicht sorgen will egal ob Mann oder Frau ändert seine Einstellung nicht mit dem Erhalt des Sorgerechtes...


    Der Vater unserer Tochter und ich haben GSR....seine Rechte möchte er immer ausüben....seinen Pflichten kommt er nicht nach....


    Vielleicht ist vielen Männern und Frauen einfach nicht klar, dass Sorgerecht nicht nur heißt...ich darf überall mitreden.....

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Hallo finchen78,
    ich kenne n u r (ue) Mütter, die Alleinsorge nach Geburt eines Kindes haben. Ich kenne hier n u r AlleinsorgeinhaberInnen. ''Eltern'' betreffs Alleinsorge anhand einer Geburt sind ausschließlich M ü t t e r. Es gibt m.W. hier keinen einzigen Vater, der seine Alleinsorge mit den Argumenten von AlleinsorgeinhaberInnen verteidigt.
    Sorgen umfasst stets ein Wollen und ein Können/Dürfen. Auch Mütter können trotz (potentieller) Alleinsorge sich ihrer Sorge entledigen.
    Mfg krypa

  • hi krypa,



    ich bin alleinsorgeinhaberin gewesen als mein kind auf die welt kam. ich habe dann aus purem mitleid gsr an den vater gegeben, damit er hierbleiben darf. was dies bedeutet ist ihm schnurz. jede unterschrift muss seitdem ersetzt werden, weil er zum stift zücken keinen bock hat. den pflichten der sorge um das kind kommt er in keinster weise nach: die entwicklung in der kita ist ihm egal, die gesundheitsfürsorge ist ihm egal, die finanzielle situation des kindes ist ihm auch egal - sprich ich habe eigentlich immer noch im grunde genommen asr, da ich alle entscheidungen allein treffe und von ihm auch soll. mein anwalt sammelt die unterschriftersetzungen und sagt bescheid wenns ihm genügt um einen antrag auf entzug des sorgerechtes stellt.
    für meine großen habe ich asr und kv bekommt alle nase lang eine ungefähre erläuterung was die kinder betrifft, da er tausende von km weiter weg wohnt. ich denke aber unter umständen würden die unterschriften bei ihm besser funktionieren - vielleicht. aber über die schulwahl der großen haben wir uns auch intensiv telefonisch auseinandergesetzt und was er drüber denkt, obwohl er garnicht im leben der kinder präsent ist. auch sowas scheint zu funktionieren.

  • öhm du bist dir hoffentlich im klaren, das die aussage du hast ihm nur gsr gegeben das er hier bleiben kann schon eine straftat deiner seits darstellt.... aber das nur mal so am rande.



    Aber ich muss leider hier beim lesen auch immer wieder feststellen das es bei auserehelichen kindern mir so vorkommt das der Vater sich erst das recht auf mitbestimmung verdienen muss, und es nicht ab geburt hat wie die mutter. Sicherlich gibt es Väter die sich nicht um ihr kind kümmern usw. Aber es gibt auch mütter auf die das zutrifft... die haben trotzdem ab geburt das Sorgerecht... das sollten sich viele Frauen hier mal überlegen.

  • Ich habe auch das ASR, habe mit meinem Ex auch schon vor Gericht gestanden da er das gemeinamme wollte.
    Mein Ex kümmert sich um den kleinen ja, aber wir waren zu diesem zeitpunkt sowas von zerstritten das ich diesen antrag als alleinige Machtausübung gesehen hatte, zu diesem entschluss kam zuletzt auch der Richter.
    Seit her klappt es besser mit uns als Eltern worüber ich sehr froh bin.


    Er möchte nur seine rechte, seine pflichten wie Unterhalt zahlen den titulierten umgang den er selbst angeszettelt hat regelmässig wahr zu nehmen weniger.
    Wenn er seine Pflichten genauso ernst und wichtig nehmen würde wie seine Rechte als Vater hätte dem gemeinammen Sorgerecht aus meiner Sicht nichts entgegen gestanden.

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Taten.
    Achte auf Deine Taten, denn sie werden Gewohnheiten.
    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • Wir haben seit unserer Scheidung beide das Sorgerecht. KV kommt 1x in der Woche für 1 Std. (lächerlich) zu Besuch, mehr will er nicht. ICH entscheide ALLES alleine. Weder für Kiga noch für Schule habe ich trotz gem. Sorgerecht seine Unterschrift gebraucht. Die habe ich bisher nur für Ausstellung/Neubeantragung des Kinderausweises und Sparbucheröffnung für Tochter gebraucht und die bekomme ich dann auch von ihm ohne Probleme. In welchen Kiga Tochter ging oder auf welche Schule sie kam, hat meinen Ex Null interessiert. Ich hätte freilich auch lieber das alleinige Sorgerecht, weil ich im Grunde genommen eh nur alleine entscheide...aber das will er nicht! Warum auch immer? Gem. Sorgerecht ändert ja nichts am Umgangsrecht.


    Für meinen Todesfall habe ich bereits direkt nach der Trennung eine Verfügung beim Notar gemacht, das Tochter auf KEINEN Fall zum KV kommen soll, sondern entweder zu meinen Eltern oder aber eben zur Patentante, denn der KV hat selbst Probleme mit sich, hat eine Freundin die ihre eigenen Kinder vom J-Amt weg genommen bekommen hat und ist absolut nicht in der Lage Tochter aufzuziehen! Sollte mir was zustoßen deckt diese Verfügung 99% ab und wird bei jeder Sorgerechtsklage anerkannt...so wurde mir zumindest versichert!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • hallo,


    das würde mich jetzt auch mal interessieren.


    Du hast eine Vefügung beim Notar hinterlegt was für deinen Todesfall mit eurem Kind passiert und du hast klar den Vater ausgeschlossen.


    Mir geht es hier gerade nicht darum ob der Vater gut oder schlecht ist.


    Meine Frage bezieht sich darauf. Wenn das eine Mutter macht, hat der Vater dann keiner Chance mehr sein Kind nach dem Tod er Mutter zu bekommen, das kanns doch nicht sein.


    Gibt es da mehr Infos zu dem Thema.


    Grüße seb

  • ob diese Verfügung (insbesondere bei gemeinsamen SR und einem Vater, der sich regelmässig kümmert) Beachtung findet, wage ich mal zu bezweifeln.....
    Aber in diesem Fall vermute ich mal, dass der Vater mit der Verfügung einverstanden sein wird...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Also mir wurde versichert, das diese notariell beglaubigte Verfügung zu 99% ausreicht, wenn die Gründe stimmen, dass sie anerkannt wird.


    In unserem Fall hat der KV kaum Interesse an seiner Tochter. Wenn Kontakt statt findet, dann, weil ich "hinterher" bin. Würde es nach ihm gehen, würde er alle paar Monate mal rein schauen und das wär´s. Aber ich habe klar zum Ausdruck gebracht bei der Trennung vor sieben Jahren, entweder regelmäßig oder gar nicht.


    Er würde unsere Tochter gar nicht zu uns nehmen können...wenn mit mir was wäre und für unsere Tochter wäre es auch nicht gut. Sie würde aus ihrem gewohnten Umfeld raus gerissen werden. Und wie gesagt, ich wüßte auch nicht, wie das mit seiner neuen Frau läuft...da die ihre eigenen Kinder nicht mal aufziehen darf aus guten Gründen!


    Ich bin mit Sicherheit keine Mutter, die dem KV unnötig Steine in den Weg legt...im Gegenteil, ich unterstütze und fördere den Umgang...leider oftmals vergebens!


    ob diese Verfügung (insbesondere bei gemeinsamen SR und einem Vater, der sich regelmässig kümmert) Beachtung findet, wage ich mal zu bezweifeln.....
    Aber in diesem Fall vermute ich mal, dass der Vater mit der Verfügung einverstanden sein wird...


    Sie findet Beachtung! Dafür ist der Spaß ja da.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Ich76 ()

  • ICh würde nicht darauf wetten, das die hinterlegung beim notar zu 99% anwendung findet. Dieses Dokument ist nur ein Ausdruck des Willens der Mutter nicht mehr und nicht weniger.... aber ein Mensch...das Kind kann ja nciht vererbt werden. Solange nirgends aktenkundig ist das der Vater sich nciht um sein kind kümmert, glaube ich schon das er gute Karten hat das Kind zu bekommen. Auch hier zählt, was ist das beste für das Kind.


    Wenn wir mal davon ausgehen das der Vater keiner von denen ist die sich nicht um das Kind kümmern, fände ichs schon irgendwie sehr bescheiden, wenn Vater zahlen darf umgang mit den Kind hat, das kind evtl sogar weiss das er sein vater ist, und dann verstirbt die mutter und das Kind kommt zu den Großeltern oder so und der leibliche Vater hätte keine CHance. wäre sehr ähhhh komisch


    Der Notar beglaubigt dir erstmal alles. der Notar bestätigt ja nur das du das wirklich gesagt hast, nicht mehr und nicht weniger.

  • ICh würde nicht darauf wetten, das die hinterlegung beim notar zu 99% anwendung findet. Dieses Dokument ist nur ein Ausdruck des Willens der Mutter nicht mehr und nicht weniger.... aber ein Mensch...das Kind kann ja nciht vererbt werden. Solange nirgends aktenkundig ist das der Vater sich nciht um sein kind kümmert, glaube ich schon das er gute Karten hat das Kind zu bekommen. Auch hier zählt, was ist das beste für das Kind.


    Wenn wir mal davon ausgehen das der Vater keiner von denen ist die sich nicht um das Kind kümmern, fände ichs schon irgendwie sehr bescheiden, wenn Vater zahlen darf umgang mit den Kind hat, das kind evtl sogar weiss das er sein vater ist, und dann verstirbt die mutter und das Kind kommt zu den Großeltern oder so und der leibliche Vater hätte keine CHance. wäre sehr ähhhh komisch


    Der Notar beglaubigt dir erstmal alles. der Notar bestätigt ja nur das du das wirklich gesagt hast, nicht mehr und nicht weniger.


    Ich sehe das anders. Denn das Beste für´s Kind ist nicht immer der Vater!!!! Und das wurde auch beim J-Amt hinterlegt. Und zwar nicht ohne Grund. Wieso sollen Großeltern nicht in der Lage sein, das Enkelkind aufzuziehen, wenn hier ein täglicher und intensiver Umgang von statten geht seitdem das Kind auf der Welt ist, während sich der Vater einmal in der Woche für 1 Std. aufrafft das Kind zu besuchen und wie gesagt, auch das nur, weil die KM (ich) da hinterher bin? Ich denke, das seht Ihr zu einseitig. Es ist nicht immer die Mutter die Böse...die den Kontakt verhindern will.

    LG N. :winken:
    .
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    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(