Kur als Privat Versicherte

  • ich trau mich kaum zu schreiben....zu fragen....


    hat man als privat versicherte auch Anspruch auf ne Kur?
    Ich mag bei meiner Versicherung nciht nachfragen..die fragen da immer so doof ...


    Grund? Ich bin ko..dauermüde....hab seit Wochen Dauerverspannungen im Schulternacken Bereich...arbeite da schon mit Sport etc. gegen..dennoch...
    Aber da ich noch nicht wieder im Job bin, trau ich mich nicht..ich bin doch "nur" daheim mit zwei kleinen Kindern (fast 3 und fast5)
    Die Trennung ist nun über ein jahr her...ging von mir aus...laut meinem Hausarzt, der mich homöopathisch behandelt, gibt er mir Globuli gegen Depressionen..wobei ich mich nicht so depressiv fühle (wenn überhaupt) wie vor 7 Jahrne oder so...



    Also..hab ich nen "Anspruch"? Wie macht man das? Erst zum Hausarzt? Oder einfach verschreiben lassen, fahrne und Rechnung einreichen?



    Danke, falls jemand antworten kann...

  • Huhu....


    Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen sind in der privaten Krankenversicherung generll vom Versicherungsschutz ausgeschlossen... einzige Möglichkeit du hast ein Kurtagegeld versichert... dann aber auch nur für ambulante Maßnahmen...


    Wenn Du ambulant physiotherapeutische Maßnahmen planst gibt es da u.U. Möglichkeiten...


    Privat versichert gibt es aber nuneinmal leider keinen Anspruch auf Kuren... Überlege Dir andere ambulante Maßnahmen, die Deine Versicherung u.U, bezahlt und die Dir gut tun...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • echt? und was meinen die dann mit dem Satz
    Kur- und Sanatoriumsbehandlung (täglicher Zuschuss) :hae: meinen die vermutlich Rehabehandlungen nach nem unfall oder?


    das steht in der Liste für die Leistungen...


    Aber Danke für die Antwort....ja, ich als Private hab einfach zu viel Geld :lach würde ja gerne raus..aber wie..harr harr...muß leider noch ein jahr warten...dann kann ich arbeiten und raus fliegen...

  • Hallo,
    ich bin auch privat versichert (Beihilfe und PKK) und war vor zwei Jahren zur Kur. Das hängt sicher mit von deiner KV ab. Bei meiner ist Kur bis zu einem pauschalen Zuschuss von 30,- € pro Tag verischert. Also musste ich (da die Beihilfe 50 % übernimmt, jetzt mal ganz verkürzt gesagt) ne Klinik finden, die zum einen anerkannt und zum anderen nicht zu teuer ist (meine kostete pauschal 65,- € pro Tag). Bei den versicherungen der Kids ist Kur nicht mit versichert. Die KK hat jedoch auf Nachfragen die Hälfte der Kosten übernommen als freiwillige Leistung. Ansonsten hat mein Hausarzt mir / uns ein Attest ausgestellt mit dem ich die Kur bei der Beihilfestelle beantragt habe. Musste dann zum Amtsarzt und der hat dann über die Kurbedürftigkeit entschieden. Das war die absolute Kurzform. Weiß nicht ob ich dir weiter helfen konnte.

  • s-rosa - ich bin pk ohne Beihilfe..also..keien Ahnung..
    ich denke ich verkneife mir ne Anfrage, bleib daheim und laß mir weiter Massagen aufdrücken...und hoffe, daß die GLobulis weiterhin so ausgleichend wirken...

  • echt? und was meinen die dann mit dem Satz
    Kur- und Sanatoriumsbehandlung (täglicher Zuschuss) :hae: meinen die vermutlich Rehabehandlungen nach nem unfall oder?


    das steht in der Liste für die Leistungen...


    Aber Danke für die Antwort....ja, ich als Private hab einfach zu viel Geld :lach würde ja gerne raus..aber wie..harr harr...muß leider noch ein jahr warten...dann kann ich arbeiten und raus fliegen...


    Nein, damit sind auch zB Mutter-Kind-Kuren gemeint

  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung (täglicher Zuschuss)


    Jein... nein, es wird grds. nicht die behandlung nach unfällen gemeint... ( das eher seltener... ) ... wenn du sicher gehen möchtest kann ich dir nur das angebot machen, mir deine plice per pn zu schicken... ich gucke dann mal drüber...


    grds. sind solche maßnahmen ausgeschlossen... aber es gibt tarife wo man sie mitversichern kann... ist halt so ohne weitere info`s schwer zu beantworten... :wink

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • das "tolle" ist, daß mein Versicherungansprechpartner..also vermittler..der antwortet ncih tmehr...den bat ich bereits das zu erfragen.
    Wäre er nciht der Kumpel meines Exmannes und ein mieserabler stummer Patenonkel unserer Tochter..dann würde ich nachhaken.
    So aber kann der mich grad kreuzweise und ich sehne ein Ende bei der Debeka herbei... :rolleyes2:

  • bei der privaten musste die kur mit drinnen haben, sonst kannste es selber bezahlen.


    solltest du beihilfe bekommen, auch die haben einen festen tagessatz.


    hatte mir vor zwei jahren auch extra eine kur ausgesucht wo es finanziell passte. war auf borkum. aber die kur war schice.



    weiß einer von euch wann man wieder als privatversicherte und beihilfe als ae wieder eine kur machen kann?

    Gelassenheit ist zur Zeit meine Stärke ;)

  • Die Frage interessiert mich auch.
    Ist zwar nicht akut, aber ich werde von Tag zu Tag älter...


    Wenn ich meinen Vertrag richtig interpretiere übernimmt die Versicherung wohl die medizinischen Anwendungen bis zu einer Summe X, und das maximal alle 2 Jahre.
    Lediglich Kost und Logis scheinen nicht abgedeckt zu sein.


    Kann das sein?

  • ich denke ich verkneife mir ne Anfrage, bleib daheim und laß mir weiter Massagen aufdrücken


    Nein, ich denke, das tust du so ohne weiteres nicht :nanana


    Du kannst den Kurtarif extra abschließen, kostet ein paar Euros pro Monat. Ich glaube bei 50% Beihilfe waren es bei mir 3,... € Dann muss man eine Zeitlang warten, bis man die Kur beantragen kann. Ich glaube es waren drei Monate.

  • naja, aber ich hab ja den "Volltarif"...ohne Beihilfe....müßte also eigentlich so klappen...denn immer, wenn ich sage, daß die PK ohne Bihilfe ist (also keine Beamtenversicherung), dann scheint das den Sprechstundenhilfen zu gefallen... ich kenn mich da Null aus....


    Aber damals gab es eben auch andere Gründe Privat zu werden....nun würde ich gerne wieder in die GKV rein...weil viel viel billiger und ich nciht immer alles auslegen muß...
    da erscheint es mir wenig sinnvoll noch den Tarif aufzustocken..falls nötig...


    Aber ic finde es ein Unding, wie ich mir vorkomme, wnen ich daran denke, sowas zu beantragen..wie ein bittsteller..ein bettler...klar müssen die auch ihr Geld zusammen halten..aber so nen blöder Sachbearbeiter fühlt sich da wohl als King...


    Ich sprech mal mit meinem Arzt...

  • Seinerzeit habe ich eine Kur-Zusatzversicherung abgeschlossen, diese tritt in meinem Fall wie folgt ein:


    Beim Doc die Kur"empfehlung" holen, diese sowohl bei der Privaten als auch beim Rententräger einreichen, und dann die Ablehnungen an die Zusatzversicherung schicken.

  • komisches Sytem...immer liest man, daß alle Erstanträge abgelehnt werden...dann wird geschrieben und widersprochen....mit ärztlichen bescheinigungen...bis es dann doch irgendwan genehmigt wird...


    eigentlich :Hm:hm... bekloppt, oder?


    Daß man gleich mit der Ablehnung rechnet... :radab

  • das hängt ganz von deinem Versicherungsvertrag ab, da gibt es verschiedene Formen, in denen Kuren ausgeschlossen sind.


    Ignorier den Vertreter vor Ort, sondern ruf in der Hauptstelle an, die können Dir auf alle Fälle weiter helfen.


    Auch könntest Du dich z.B. mal beim Müttergenesungswerk erkundigen, ob du über die eine Kur machst, die regeln das normalerweise dann mit der Krankenkasse.



    LG

    Je größer die Widerstände - desto größer der Sieg (marcus tullius cicero)


    Trolle füttere ich nicht, wozu auch

  • Es gibt zwei verschiedene Arten von "Kuren".


    das eine sind die "Mutter-Kind-Kuren" und das andere die "Rehabilitationen" wie zum Beipiel eine Anschlussheilbehandlung nach einer großen Operation o. ä.


    Für diese AHBs sind die privaten Krankenverscherungen zuständig, wenn zwischen Krankenhausaufenthalt und Kur mehr als zwei Wochen liegen ist es keine AHB mehr und man kann beim Rentenversiherungsträger LVA oder BfA ( oder andere ) enen Antrag auf so ein Kur stellen.


    Meine Anschlussheilbehandlung war 4 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt und wurde durch den Rentnversicherer bezahlt ( Berufsspezifischer Rentenversicherer ).


    Stelle bei Deiner Krankenkasse einen Antrag uund dann kannst Du die Ablehnung an den Rentenversicherer schicken mit einem Antrag dort :)

  • komisches Sytem...immer liest man, daß alle Erstanträge abgelehnt werden...dann wird geschrieben und widersprochen....mit ärztlichen bescheinigungen...bis es dann doch irgendwan genehmigt wird...


    eigentlich :Hm:hm...bekloppt, oder?


    Daß man gleich mit der Ablehnung rechnet... :radab


    Das ganze System ist total bekloppt. :radab

  • und???? hat es geklappt, und was ist bei der Versicherung raus gekommen??

    Je größer die Widerstände - desto größer der Sieg (marcus tullius cicero)


    Trolle füttere ich nicht, wozu auch