Wen kann ich Fragen wegen ALG2

  • Bisher habe ich immer ALG2+Kindergeld+Unterhaltsvorschuss bekommen.


    Nun habe ich aber aktuell einen Unterhaltstitel gegen den Vater. Der wäre die Summe Unterhaltsvorschuss+ALG2 minus ca.150€


    Wenn nun aber der Vater Krank sein sollte, was er angekündigt hat, bekommen wir ja weniger Unterhalt, wobei da die Summe noch nicht feststeht.


    Die Arge hat mir nun Angeboten, ich solle auf dem Wohngeldamt einen Antrag stellen, wobei das wahrscheinlich nicht ganz reichen wird, und ich dann ein Großes Problem habe, falls der Unterhalt doch nicht kommt.
    Die Wahrscheinlichkeit das wir Regelmäßig Unterhalt bekommen ist nämlich gleich Null. Es wird wohl immer auf eine Pfändung rauslaufen.
    Die Arge meinte nun auch, es gäbe die Möglichkeit einer Unterhaltskasse. Ich bekäme jeden Monat die Volle Summe von der Arge. Mein Ex müsste den Unterhalt direkt an die Arge überweisen, wenn er es nicht macht pfänden die. Allerdings müsste ich hierfür einen Antrag bei der Arge stellen, damit sie mich da mit aufnehmen.
    Das würde mir viel Ärger ersparen und meinem Anwalt viel Arbeit. Wobei mein Anwalt meinte ich solle mich da nochmal richtig beraten lassen, da die Ämter dann gerne das Geld nehmen, auch wenn es über der Summe des ALG2 liegt.


    Ich brauche nun jemanden der sich damit richtig gut auskennt. :ohnmacht:

  • Geh über das Amt. Das ist kostenlos. Der Anwalt jedoch kostet ... Und nein, die Behörde darf kein Geld einsacken. Mitrechnen muss man jedoch eh immer - sicherheitshalber.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier gibt es z B einen Verein" Solidarische Hilfe",da kann man sich bezüglich ALG 2 beraten lassen.
    Guck doch mal ob es bei Dir sowas auch gibt.Vielleicht auch bei der Caritas u.ä. nachfragen.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Das kannst getrost machen.
    Das Jugendamt zahlt Dir den KU, den der KV ihnen überweist....


    Ich habe das auch Jahre so laufen lassen, damit ich wenigstens pünktlich mit Geld rechnen konnte...und wenn er nicht überwiesen hat, mußte ich nicht hinterherrennen, sondern die
    KUVK vom JA


    Da Du ALG2 beziehst, kann Dir im Prinzip dann auch egal sein, was Vater ans JA überweist....mehr oder weniger hast Du durch ALG 2 Bezug eh nicht...aber mehr Ruhe und weniger rennereien

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Okay, geht also nicht nur um KU?


    Den KU über das JA abdecken lassen, und der Arge Deine Unterhaltsansprüche an ihn abtreten.


    Das hieße, die Arge und das JA zahlen Dir, und er muß an ARGE und JA überweisen. Dann hast Du mit seinem Geld nix mehr zu tun.


    Kannst über Deinen ARGE SB beantragen (formloses schriftliches Schreiben)

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  • Das würde mir viel Ärger ersparen und meinem Anwalt viel Arbeit. Wobei mein Anwalt meinte ich solle mich da nochmal richtig beraten lassen, da die Ämter dann gerne das Geld nehmen, auch wenn es über der Summe des ALG2 liegt.


    Was der Anwalt sagt ist Quatsch! Das Geld sackt sich die ARGE so oder so ein!


    Der KU wird auf die Regelleistung voll angerecht, unterm Strich hast du nicht mehr.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Meine Kinder bekommen mehr Unterhalt+Kindergeld als sie ALG2 Leistung beziehen, das heisst das überschüssige wird bei mir angerechnet.


    Da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, leider ja...

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  • He, das sackst du doch eh nur ein und gibst es für Latinos und Alk aus :nixwieweg :lach. Lad mich ein!


    (war das mit den Latinos politisch unkorrekt?)


  • Eine Runde Mitleid, dann finanziert er ja doch mein "Lotterleben"


    Heute lachst Du drüber....wenn die Kinder aber mal so alt sind, selber nebenbei arbeiten wollen (Taschengeldaufbesserung o.ä.), oder in die Ausbildung kommen, und Du evtl. aus diversen Gründen immer noch im ALG 2 hängst.....dann werden Deine eigenen Kinder in Lohn und Brot Dein "Lotterleben" weiterfinanzieren müssen.


    Bedarfsgemeinschaft ist Bedarfsgemeinschaft....einstehen mit allen Mitteln....vermute aber, das wird Dir weniger Schadenfreude bereiten dann, wenn die Kinder bluten müssen, als wie wenn der Ex es muß

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  • Heute lachst Du drüber....wenn die Kinder aber mal so alt sind, selber nebenbei arbeiten wollen (Taschengeldaufbesserung o.ä.), oder in die Ausbildung kommen, und Du evtl. aus diversen Gründen immer noch im ALG 2 hängst.....dann werden Deine eigenen Kinder in Lohn und Brot Dein "Lotterleben" weiterfinanzieren müssen.


    Bedarfsgemeinschaft ist Bedarfsgemeinschaft....einstehen mit allen Mitteln....vermute aber, das wird Dir weniger Schadenfreude bereiten dann, wenn die Kinder bluten müssen, als wie wenn der Ex es muß


    Wenn man Bedenkt wie alt meine Kinder sind, finde ich diesen Beitrag unverschämt hoch zehn

  • Wenn man Bedenkt wie alt meine Kinder sind, finde ich diesen Beitrag unverschämt hoch zehn


    Was hat das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Alter der Kinder oder evtl. anderen im Haushalt lebenden Personen zu tun?


    Was ist an dem Beitrag unverschämt?


    Wenn Deine Kinder mal 10000 € gewinnen, wird es auch auf den gesamten Bedarf angerechnet...und Ihr fallt erst mal aus ALG 2 raus (nur ein Beispiel)

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  • Heute lachst Du drüber....wenn die Kinder aber mal so alt sind, selber nebenbei arbeiten wollen (Taschengeldaufbesserung o.ä.), oder in die Ausbildung kommen, und Du evtl. aus diversen Gründen immer noch im ALG 2 hängst.....dann werden Deine eigenen Kinder in Lohn und Brot Dein "Lotterleben" weiterfinanzieren müssen.


    Bedarfsgemeinschaft ist Bedarfsgemeinschaft....einstehen mit allen Mitteln....vermute aber, das wird Dir weniger Schadenfreude bereiten dann, wenn die Kinder bluten müssen, als wie wenn der Ex es muß


    Jeder Nebenjob der Kinder wird voll angerechnet und auch die Ausbildungsvergütung, also ändere etwas an deiner persönlichen Situation.

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  • Jeder Nebenjob der Kinder wird voll angerechnet und auch die Ausbildungsvergütung, also ändere etwas an deiner persönlichen Situation.


    Hab nichts anderes behauptet....hast mich wohl falsch verstanden.


    Teenie ihr Einkommen (Ausbildungsvergütung) wird voll angerechnet, wie auch KU bei kleinen Kindern....ist doch logisch...hab nix anderes gesagt, und das nicht mal kritisiert....


    aber wenn die Kinder groß sind, hätten sie auch gerne etwas mehr als nur den realen Freibetrag in der Tasche...egal....wurd falsch verstanden...Thema vergessen bitte....sprechen dann in 10 Jahren wieder, wenn die Kids soweit sind ;)

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  • Genauso ist es Iceshine...

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  • Ich sehe da aber keinen Zusammenhang. Fakt ist, das BET immer mal wieder gern einen vor den Bug bekommt, "es" würde sich ein tolles Leben mit dem Geld des Unterhaltspflichtigen machen. Ich denke niemand bezieht gern ALG2 wenn er nicht müßte, oder sehe ich das falsch? Ich weiß auch nicht, wie alt Naeljos Kinder sind, und wenn sie jünger sind, ja, vielleicht ist die Familie irgendwann aus dieser Abhängigkeit raus und bis dahin stellt sich das Problem nicht.


    Wenn du, Iceshine, gerade besonders angepieselt bist, weil die Erbfrage bei deiner Tochter unter ALG2-Bezug ungeklärt ist, musst du wegen eine salopp-bissigen Äußerung, nicht andere angehen.
    Absolut deplatziert. Wir alle haben unser Ränzlein zu tragen. Aber es wird nicht besser wenn wir andere mit der Nase auf irgendwas stoßen was vielleicht in dem Moment nur unser Problem ist.

  • Bei mir läuft das auch so. Sogar noch einen Tick komplizierter.


    Wir hatten auch eine Zeitlang Probleme mit unregelmäßigen KU Zahlungen. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt hat sich telefonisch mit meiner SB der ARGE in Verbindung gesetzt und raus kam folgendes:
    Ich bekomme mein ALG2 OHNE anrechnung des KU. Bedeutet also, ich bekomme die Summe in Höhe vom KU direkt vom Arbeitsamt.
    Mein Ex zahlt den Unterhalt an das Jugendamt und dieses überweist das Geld dann an die ARGE.
    Zahlt mein Ex nicht, so hat er Schulden bei der Stadt Stuttgart und ich hab keine Rennerei damit.


    Ich finde diese Lösung super!! Mir bleibt das monatliche Herzflattern erspart ("Kommt der Unterhalt pünktlich?") und wenn etwas schief läuft, habe ich nichts mit am Hut.
    Das hatten wir Ende letzten Jahres nämlich. Ich bekam Post vom JA mit der Info, dass mein Ex bereits seit Mitte letzten Jahres keinen KU mehr zahlen würde. Ich habe durch diese Regelung mit der ARGE nichts davon mitbekommen :frag. Nun setzt sich das Jugendamt mit ihm auseinander, nicht ich.

  • Mein Ex zahlt den Unterhalt an das Jugendamt und dieses überweist das Geld dann an die ARGE.

    Mal eine technische Frage. Hast Du dann einen Titel abgetreten an das JA?


    Oder wenn Ihr eine Vereinbarung habt was passiert wenn er Sie ändert (100 Gründe ... Mehr Fahrtkosten, weniger Lohn, Mondfeuchte..) muss dann das JA das im Namen des Kindes prüfen evtl. auch vor Gericht gehen?