Ist Verdacht auf Scharlach meldepflichtig gemäß IfGS?

  • Hallo,
    ich habe keine andere Rubrik gefunden, in die meine Frage besser passt, also versuche ich es hier: eine Mitarbeiterin hat mir soeben mitgeteilt, daß ihre Kinder Scharlach haben und fragt mich, ob sie weiterhin in der Wohngruppe arbeiten darf?
    Ich habe im IfGS §34 nichts konkretes dazu gefunden. Wenn sie selbst Scharlach hätte, müßte sie zuhause bleiben.
    Wen kann ich am Wochenende dazu befragen, denn das Gesundheitsamt macht ja erst am Montag wieder auf (und sie müßte Montag wieder arbeiten?
    :blume für eure Hilfe!
    LG, smiles

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Wenn Sie selbst krank ist, muss Sie zu Hause bleiben, aber sonst wohl eher nicht. Verdacht auf Scharlach wäre für mich erst, wenn die Kollegin Symptome zeigen würde. Aber so, sehe ich keinen Grund, warum Sie am Montag nicht arbeiten sollte.

  • Ist es nicht mehr so, dass die Mama bzw der Papa gleich mitbehandelt werden?


    Habe es von einer Freundin, da hatten Ihre Kinder auch Scharlach und Sie musste glaub ein oder 2 Tage ein Atibiotikum nehmen.


    Ich will mich nicht 100% fest legen, aber ich glaub dass "wir" Eltern diese Erreger auch weiter geben können, selbst wenn wir es selbst "noch" nicht haben. Oder liege ich da falsch?

  • Meine Tochter hatte schon mal Scharlach, aber ich wurde nicht mit behandelt. Gab auch keinen Grund, ich habe es nicht bekommen.

  • Scharlach ist in einigen Bundesländern meldepflichtig http://www.medizinfo.de/hautundhaar/bakterien/scharlach.htm


    Scharlach direkt bei der Mitarbeiterin ist klar - das ist auch bei uns in Nds. meldepflichtig - aber wenn 'nur' ihre Kinder es haben??? Ich werde sie morgen anrufen und fragen, ob sie Symptome hat oder ev. mit Antibiotikum behandelt wurde. Und dann die Notfallapotheke und die Notfallambulanz befragen. Einerseits will ich aus einer Mücke keinen Elefanten machen - andererseits habe ich die Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnern und den anderen Mitarbeitern.


    Danke für eure Antworten!
    smiles

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  • Um was für eine Wohngruppe handelt es sich denn?


    Wenn es um Immunsupprimierte Menschen geht, wäre ich vorsichtig.


    Ich musste mir selber erst kürzlich die Frage stellen, ob man mit Gürtelrose im Krankenhaus arbeiten darf. Da gab es ganz unterschiedliche Meinungen.


    Im Zweifel würde ich beim Gesundheitsamt anrufen. ;)

  • Gesundheitsamt anrufen am WE? Also die Hannoveraner haben keine Notfallnummer....das habe ich schon versucht. Immunsuppremiert sind unsere WG bisher nicht betitelt worden.

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  • Das Kind eines Freundes, der Leiter eines Jugendheimes ist, hatte Scharlach. Er ist normal der Arbeit nachgegangen.
    Einer meiner Knaben hatte Scharlach, es gab keinen ärztlichen Hinweis, nicht normal arbeiten zu können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Versuch doch mal in einer Notfallpraxis anzurufen. Ein Arzt müsste doch wissen, ob es meldepflichtig ist. Gruß Rainbow

    Es geht ja nicht um den Erkrankten sondern um die Kontaktpersonen.
    Hatte lange nichts mehr mit Scharlach zu tun,ich hab gerad mal nachgelesen, die Inkubationszeit ist 2-4 Tage, die Ansteckungsgefahr tritt scheinbar nicht vor dem Auftreten von Symptomen auf, was es weitaus weniger gefährlich für andere macht.


    Immunsupprimiert ist im Übrigen kein Schimppfwort sondern ein Sammelbegriff für chronisch Kranke Menschen, die ein abgeschwächtes Imunsystem haben und damit anfälliger für Krankheiten bzw. für schwere Komplikationen sind.


    Eine Notfallpraxis wird Dir in diesem Zusammenhang nichts bringen, da es nicht um einen Erkrankten, sondern um eine sogenannte Kontaktperson geht.


    Wie gesagt, nach dem was ich gelesen habe ( und ich bin vom Fach ) sehe ich keinen grund, nicht zu arbeiten. Falls Symptome auftreten: Ab zum Arzt ;)

  • Bei Krankheitsverdacht oder Unkarheit, ob sie Symptome hat, darf sie nicht arbeiten. Wenn sie nur Kontaktperson ohne Symptome oder Krankheitsanzeichen ist, darf sie arbeiten.


    Informationen gibt es z.B. beim RKI


    hier

  • Danke Segelpapa, genauso habe ich auch gelesen. Ich werde sie morgen anrufen. Wenn sie ohne Symptome ist bzw schon zwei Tage Antibiotika genommen hat, lasse ich sie Montag Abend wieder arbeiten.

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  • Eine Freundin von mir ist Tagesmutter 3 er Kinder.
    Ihr Schwieva, der im Haus dort lebt, ist letzte Woche am Norovirus erkrankt.


    Gesundheitsamt sagte ihr, egal, ob er dort wohnt, solang sie selbst es nicht hat, dürfen die Tageskinder weiter betreut werden in dem Haushalt (Niedersachsen)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • @ Schlammschnecke
    immunsupprimiert habe ich nicht als Schimpfwort aufgefasst, möchte einfach die WGs nicht eindeutiger definieren. Von der Notfallpraxis erhoffe ich Information zur Umgansweise mit Kontaktpersonen in diesem spezifischen Fall - im besten Fall hatten sie bereits häufiger damit zu tun als ich. Wie auch immer - danke für deinen Kommentar :blume

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Naja, ich hab ja jetzt nochmal für Dich nachgelesen ;)


    Ok, das mit den Immunsupprimierten klang für mich so. Da muss man halt besonders aufpassen, da ein Infekt weitreichende Konsequenzen haben kann.
    Wenn es da niemanden gibt ( und wenn Du davon nichts weist, wird das wolhl so sein ) kannst du sie beruhigt arbeiten lassen und sobald sie Symptome hat, nach Hause schicken :)


    Es gibt Krankheiten, wie z. B. Windpocken, die sind ansteckend, lange bevor man Symptome hat, das ist immer etwas hinterlistig, deswegen sind die auch so schwer auszurotten, die Biester.


    noch mal für mich: Was verstehst Du unter Notfallpraxis? Kassenärztlicher Notdienst, Krankenhaus oder was? Schiffgraben wird Dir da nicht weiterhelfen können ( da sitzen nicht unbedingt immer Internisten / Kinderärztee ), höchstens der diensthabende Pädiater auf der Bult/ MHH.

  • @ Schlammschnecke: ich melde mal, wer mir wie geholfen hat (bin ja Optimist und fange am Schiffgraben an).

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Als meine Tochter Scharlach vor 4 Jahren erstmalig hatte,durfte ich weiterhin im Altenheim arbeiten,Heimchef ist selbst Arzt und hat gesagt,das wäre kein Problem solange keine Symptomatik.


    Allerdings hat er mich von der Schwerstpflege befreit