Ich habe gerade folgendes gelesen in einem anderen Beitrag
* die Bindung zum Kind, wer hat das Kind bisher hauptsächlich betreut?
* berufliche und familiäre Situation des Antragstellers, Betreuung sichergestellt?
* wird das Kind aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen, ist ein Schulwechsel notwendig?
Das wird betrachtet, wenn entschieden wird ob die Kinder bei Mama oder Papa leben.
So... Ich habe die Kinder immer betreut und vorallem seit der Trennung gibt es für den Papa "nur" den Umgang. Arztbesuche, Therapien, Schule, Hausaufgaben etc. um alles kümmere ich mich.
Mein Ex kann aber evtl. in Teilzeit arbeiten, somit hätte er Zeit für die Kinderbetreuung. Ich arbeite 75 % und habe um halb 3 frei. Er würde seine Vollzeittätigkeit (unbefristet) dann reduzieren oder aufgeben.
Durch den Umzug werden sie im Prinzip aus der gewohnten Umgebung rausgerissen. Da ihr Papa aber momentan nur 50 Meter von uns entfernt wohnt, würden sie ihre Freunde auch weiterhin dort sehen können. Wenn der Wunsch besteht, würde ich sie natürlich auch in der Woche hinbringen. Das habe ich ihnen auch versprochen.
Mein Sohn kommt im Sommer sowieso in die Schule und muss "neu" anfangen. Meine Tochter macht - ihrer Aussage nach - der Schulwechsel nichts aus (aber dem Richter?).
Im neuen Umfeld haben sie schon Freunde gefunden, Kindergarten- und Schulanmeldungen sind erfolgt. Sie können dort zur Musikschule gehen (was sie hier nicht gehen) und auch dort sind sie angemeldet.
Die Familie von meinem Ex sehen die Kinder auch nru, wenn sie beim Papa sind. Sie wohnen auch nicht vor Ort.
Der Umgang kann, wenn er es will, beibehalten werden, da er in der Stadt arbeitet wo ich hinziehen werde... Und es sind nur 30 km.. Aber eben ein anderes Umfeld - so schön es auch sein mag. Denn es ist wirklich toll da. Schule, Kindergarten, Wald, Spielplatz, Reiterhof alles in der Nähe... Wohngebiet verkehrsberuhigt mit vielen Kinder im Alter meiner Kinder.
Mein Ex hat sich aber nie um etwas gekümmert, also SChule, Hausaufgaben, Arztbesuche (auch wenn er etwas anderes behauptet). An Vorgaben hält er sich nicht (kein TV, Konsolen - wegen den Konzentrationsstörungen), er hat trotz das er von der Fructoseintoleranz unserer Tochter wusste, ihr Fruchtsaft mitgegeben und ich musste sie aus der Schule abholen, weil sie heftigste Bauchkrämpfe hatte. Aber zählt sowas vor Gericht?? Ich habe ihm gesagt, dass er das nicht mehr machen soll, aber er hat mich nicht ernst genommen....
Tja... Schwierig...