Zweites Lebenhsjahr auch daheim bleiben- was steht mir an Hartz 4 zu??

  • Halllo!!


    Ich bin schwanger und denke schon jetzt darüber nach, wann und wo ich mein Kind ggf in den Kindergarten/Krippe oÄ schicken könnte.


    Ich will in jedem Fall ein Jahr zuhause bleiben, solange ich Elterngeld bekomme, und wollte eigentlich danach zurück in meinen Job ( Kinderkrankenpflege).
    Wenn ich aber noch ein Jahr zuhause bleiben möchte, was steht mir an Hartz 4 denn dann zu?


    Ich habe ein Auto, große Wohnung usw, und würde gerne wissen, ob das überhaupt machbar wäre....


    Herzliche Grüße

  • Angemessene Wohnung (nach den Richtlinien der Arge), üblicher ALG2 Satz für dich und dein Kind + alleinerziehenden Zuschlag, Auto nur, wenn es einen gewissen Wert nicht übersteigt.
    Du darfst nur bis zu einer gewissen Summe Ersparnisse haben. Liegst du darüber, müssen diese vorher verbraucht werden.
    Unterhalt oder Unterhaltvorschuss wird komplett angerechnet. Kindergeld ebenfalls. Das ist Einkommen des Kindes.

  • Ich will in jedem Fall ein Jahr zuhause bleiben, solange ich Elterngeld bekomme, und wollte eigentlich danach zurück in meinen Job ( Kinderkrankenpflege).
    Wenn ich aber noch ein Jahr zuhause bleiben möchte, was steht mir an Hartz 4 denn dann zu?


    Das verstehe ich jetzt nicht. Du bist doch bewußt schwanger geworden und hast hier Frühschwanger und alleinerziehend
    doch geschrieben, dass der KV Unterhalt zahlen möchte. Genau das wird er dann auch tun müssen. Nur wenn er finanziell nicht leistungsfähig ist, hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung. Sofern der KV also mehr als 950 EUR netto verdient, wird er dich und dein Kind finanzieren müssen. Aber das hat er doch hoffentlich gewusst, als er sich entschlossen hat, mit dir ein Kind zu bekommen, das bei dir leben soll.

  • Ehrlich gesagt habe ich bir vor 2 Tagen nicht im Traum daran gedacht, länger zu Hause zu bleiben, als ein Jahr...
    Er weiß, dass er mich finanzieren müsste, aber das möchte ich nicht.


    Für mich war klar, dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehe, und ich informiere mich gerade erst über die Möglichkeit, ggf ein weiteres Jahr zuhause zu bleiben.
    Ich kenne die Rechtslage nicht, da ich nie arbeitslos oÄ war, und habe nun einen Termin bei Pro Familie gemacht, um mich zu informieren.
    Die werden mir dann hoffentlich sagen können, ob mir ggf auch etwas zusteht, wenn der Kindsvater nur Unterhalt für das Kind zahlt.


    Falls es nicht gehen sollte, dann gehe ich wieder arbeiten, das ist kein Thema.

  • du hast die wahl:
    zwei jahre zu hause bleiben und papa zahlt
    nach einem jahr wieder arbeiten gehen.
    die allgemeinheit kommt für diesen luxus nicht auf.

  • Die Rechtslage sagt - erst der Kindesvater dann Hartz4 - oder du beantragst Hartz4 und die Arge wendet sich an den Kindesvater und fordert seine Unterhaltspflich ein - ist also gehupft wie gesprungen - er muss dafür gerade stehen - wenn er kann (Einkommen).

  • Das verstehe ich jetzt nicht. Du bist doch bewußt schwanger geworden und hast hier Frühschwanger und alleinerziehend
    doch geschrieben, dass der KV Unterhalt zahlen möchte. Genau das wird er dann auch tun müssen. Nur wenn er finanziell nicht leistungsfähig ist, hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung. Sofern der KV also mehr als 950 EUR netto verdient, wird er dich und dein Kind finanzieren müssen. Aber das hat er doch hoffentlich gewusst, als er sich entschlossen hat, mit dir ein Kind zu bekommen, das bei dir leben soll.


    Hopeful, was Du hier schreibst ist blödsinn. Sie hat auch einen Anspruch wenn der Unterhaltspflichtige mehr als 950 Euro netto verdient.
    Es zählt nicht der Verdienst des Unterhaltspflichtigen, sondern das der Bedarfsgemeinschaft und der zählt der Unterhaltszahler nun mal nicht zu!
    Was sie an Unterhaltsleistungen bekommt, wird auf den ALGII-Anspruch angerechnet.


    Sunnylove.
    Was du an möglichen ALGII-Anspruch bekommen könntest, kannst Du hier in etwa ausrechnen:


    http://www.sozialhilfe24.de/ha…lg-ii-2/alg2-rechner.html


    Erstmal werden die Kosten deiner jetzigen Wohnung inklusive der Heizkosten übernommen. Sollten diese Kosten zu hoch sein, wird das Jobcenter darauf hinweisen, deine Kosten zu reduzieren. Dann musst Du dich bemühen, eine günstigere Wohnung suchen, die den Richtlinien der örtlichen ARGE entsprechen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ehrlich gesagt habe ich bir vor 2 Tagen nicht im Traum daran gedacht, länger zu Hause zu bleiben, als ein Jahr...
    Er weiß, dass er mich finanzieren müsste, aber das möchte ich nicht.


    Für mich war klar, dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehe, und ich informiere mich gerade erst über die Möglichkeit, ggf ein weiteres Jahr zuhause zu bleiben.
    Ich kenne die Rechtslage nicht, da ich nie arbeitslos oÄ war, und habe nun einen Termin bei Pro Familie gemacht, um mich zu informieren.
    Die werden mir dann hoffentlich sagen können, ob mir ggf auch etwas zusteht, wenn der Kindsvater nur Unterhalt für das Kind zahlt.


    Falls es nicht gehen sollte, dann gehe ich wieder arbeiten, das ist kein Thema.

    Sorry, aber ich bin wirklich fassungslos über soviel Gedankenlosigkeit und Dreistigkeit.


    Da wird erst (ohne sich vorher groß Gedanken über Finanzierung und die Zeit nach der Geburt zu machen) mit irgendeinem Nicht-Partner ein Kind gezeugt und dann soll dafür auch noch die Allgemeinheit aufkommen?! :wand


    Alleine das Wort "zustehen" spricht in diesem Zusammenhang Bände über die zugrunde liegende Denkweise.


    Ein Kind wolltest du schon von und mit ihm, aber dass ihr dieses Projekt dann auch konsequenterweise selbst finanziert - sprich: er dir Unterhalt zahlt -, das möchtest du dann doch lieber nicht. :kopf


    Es ist sehr lobenswert, dass du wieder arbeiten gehen würdest, wenn der liebe Steuerzahler deine Lebensplanung nicht finanzieren würde, nur sind Krippenplätze dummerweise nach wie vor schwer (in manchen Regionen auch sehr schwer) zu bekommen. Mit einem Kind kannst du viel wollen, aber deine Möglichkeiten irgendwelche Träume und Vorstellungen auch zu realisieren sind dann erheblich eingeschränkt.


    Vielleicht solltest du darüber auch mal nachdenken ...

  • jeder frau stehen bis zu 3 jahre babypause zu.
    wenn das 2. jahr elternzeit nicht ohne hartz4 zu überwinden ist, dann sollte eine mutter dies auch in anspruch nehmen dürfen ohne, dass man diese als dreist bezeichnet....


    sunnylove1982. was ich dir als tipp geben kann:
    plane gut , ob du nicht gleich 2 jahre elterngeld beantragen solltest, im 2. jahr könntest du ja auch wieder stundenweise anfangen zu arbeiten (z.b. 400 € oder teilzeit) dann könntest du dich evtl. auch selber über wasser halten und trotzdem zeit mit deinem kind verbringen.

  • jeder frau stehen bis zu 3 jahre babypause zu.
    wenn das 2. jahr elternzeit nicht ohne hartz4 zu überwinden ist, dann sollte eine mutter dies auch in anspruch nehmen dürfen ohne, dass man diese als dreist bezeichnet....


    hier ging es doch darum, dass die elternzeit ohne hartz4 leistungen genommen werden könnte, (wenn der vater betreuungsunterhalt zahlt)
    die ts es aber nicht möchte, dass der vater unterhalt zahlt...

  • jeder frau stehen bis zu 3 jahre babypause zu.
    wenn das 2. jahr elternzeit nicht ohne hartz4 zu überwinden ist, dann sollte eine mutter dies auch in anspruch nehmen dürfen ohne, dass man diese als dreist bezeichnet....


    sunnylove1982. was ich dir als tipp geben kann:
    plane gut , ob du nicht gleich 2 jahre elterngeld beantragen solltest, im 2. jahr könntest du ja auch wieder stundenweise anfangen zu arbeiten (z.b. 400 € oder teilzeit) dann könntest du dich evtl. auch selber über wasser halten und trotzdem zeit mit deinem kind verbringen.



    Ich habe nicht davon gesprochen, dass es in jedem Fall dreist ist ...


    Aber ja, ich halte es für ausgesprochen gedankenlos geplant ein Kind zu bekommen, wenn man sich selbst (um deine Sprache zu verwenden) nicht aus eigenen Mitteln "über Wasser halten kann".


    Wer geplant ein Kind in die Welt setzt - ohne Partner und schlimmstenfalls sogar ohne den werdende Papi in diese Planung einzuweihen - um sich dann von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen, ist dreist. In ihrem Anfangsposting schrieb sie, dass der Kinderwunsch besteht, sie aber trotzdem ihre "Unabhängigkeit" bewahren möchte, d.h. auch mit einem eventuellen Partner nicht zusammenziehen würde. Das alles ist vollkommen in Ordnung, solange es aus eigenen Mitteln finanziert wird.


    Aber hier geht es um die egozentrische Verwirklichung von wenig durchdachten Lebenskonzepten auf Staatskosten. Und ja, das finde ich dreist.


    Eine völlig andere Sache ist es, wenn ein Kind ungeplant entsteht. Das kann passieren (selbst eine Sterilisation ist nicht zu 100% sicher!). Für diese Fälle finde ich es legitim auch staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn dafür sind Sozialgelder vorrangig gedacht. Um denen zu helfen, die unverschuldet bedürftig werden. Davon kann hier aber keine Rede sein!


    Das zweite Jahr wäre ohne Hartz IV sicher zu überwinden gewesen: Indem sie entweder gespart hätte, bevor sie ihre geplante alleinerziehende Mutterschaft verwirklicht oder gewartet, bis sich ein passender Partner findet (mit Ende 20 besteht noch Hoffnung und ein paar Jahre Zeit), der mit ihr eine Familie gründen möchte.


  • Dreist ist aber auch Deine Meinung: Könnte auch überschrieben werden, mit
    "Kinder nur noch für REICHE!"


    Die Frage könnte man auch umkehren, wieviel sind der Gesellschaft Kinder noch wert?


    Die TS wäre gut beraten, den Unterhalt bei ihren Mann einzufordern zu dem er in der Lage ist, im Sinne seiner Leistungsbereitschaft.
    Sollte das nicht reichen, steht ihr Hilfe zum Lebensunterhalt nunmal zu.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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