Sorgerecht-Grundsatzdiskussion

  • ich finde das auch völlig hirnrissig und ein veraltetes gesetz.
    es wird fast immer vorausgesetzt,das eine mutter sich einfach besser kümmern kann

    Also unsere Gesetzgeber waren damals nicht hirnrissig.


    Das Gesetzt ist zu einer Zeit entstanden in der es fast keine Alleinerziehende gab. Die sind von der Tatsache ausgegangen das ein Kind 2 Eltern hat die verheiratet sind. Aber ein Gesetz ist ja nicht für die Ewigkeit gemacht es kann geändert werden.


    Ich wär dafür.

  • @ Seb


    Der Knochen kommt nunmal nicht zum Hund!


    Es gibt Väter, die nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennen und welche dann gerichtlich festgestellt werden muss, um den Kindes-UH geltend zu machen.


    Dann gibt es auch Väter, die eine solche Anerkennung zwar unterschreiben, sonst aber mit dem Kind nichts zu tun haben wollen.


    Wenn du für das automatische GSR nach Feststellung/freiwilliges Anerkenntnis der Vaterschaft bist, würde dies im schlimmsten Fall für die KM bedeutet: gerichtliche Festellung der Vaterschaft, Klage auf ASR,Klage auf Kindes-UH, Klage auf Betreuungsunterhalt


    Edit: Ich meine, die KM müsste nun auch noch das ASR einklagen, zum ganzen anderen mal abgesehen

  • @MarleneE


    wir können uns jetzt ewig streiten, du bist alleinerziehende mutter, ich bin ein "rechtloser" aber unterhaltpflichtiger vater, der wöchentlich zu spüren bekommt das er nichts zu sagen hat.


    Ich denke wenn eine Mutter das ASR haben will, wird es natürlich auch streit geben, aber da sie den schritt machen muss ist sie in der beweispflicht. sie muss beweisen das der Vater schlecht ist und wir überlegen mal.


    Eine Mutter die da ASR bis heute bekommt und kein GSR haben will, so das Verfassungsgericht ist eher bestrebt ihre machtposition bezubehalten als sie zu teilen.
    Wird diese frau zu einem GSR gezwungen muss sie schnell umdenken und kann nicht mehr egoistisch handeln, in der art, es ist mein KInd.



    Legal


    Sorry aber wenn du dich als Hund bezeichnest und den Vater als Knochen, denn denke mal über deine Einstellung nach.


    Wir reden hier von gleichberechtigung und du kommst mit so einem vergleich :hae:


    Es gibt Vater die die Vaterschafts gerichtlich klären
    es gibt väter die keine Väter sein wollen
    es gibt väter die Väter sein wollen und es nicht dürfen
    usw.


    Klar Frau klag grundsätzlich erstmal die Kohle ein, ihr gutes recht, oh nein aber jetzt muss sie ja noch das Asr einklagen, OMG wenn der Vater keinen Bock auf die und das Kind hat, hat er auch kein Prob damit dir das Asr zu geben und wenn doch wird es dir das Gericht zu sprechen.


    Aber willst du jetzt jedem mann erstmalunterstellen das er keinen Bock hat.
    Vielleicht haben viele Väter auch keine lust, weil sie keine Rechte sondern nur pflichten haben!!

    Einmal editiert, zuletzt von Seb ()

  • Das Gesetzt ist zu einer Zeit entstanden in der es fast keine Alleinerziehende gab.


    Richtig. Damals waren die unehelichen Kinder, die Bastarde und gut war's. Väter konnten sie vielleicht anerkennen, aber nicht als gleichwertige Kinder. Sie wurden doch aber verpflichtet, wenigstens finanziell für sie aufzukommen. Allerdings waren die ehelichen Kinder stets bevorzugt vor den unehelichen.
    Dann hat sich die Gesellschaftsstruktur verändert. Väter wurden in die Erziehungsarbeit involviert und auch in die Gefühlswelt der Kinder anders als zuvor integriert. Parallel davon ging der Weg weg von der Ehe, weg vom Engelmacher und hin zur notfalls eben ledigen Mutter mit weniger gesellschaftlichem Stigma als zuvor.
    Das Jugendamt hatte damals zusammen mit der Mutter die "Amtsvormundschaft" und konnte eingreifen, wenn Mama nicht funktioniert hat.
    Nach einiger Zeit hat man dann die Frauen als mündige Bürger akzeptiert und hat diesen Amtvormundskram weg gelassen. So entstand die automatische alleinige Sorge für ledige Mütter.
    Weiterer Fortschritt war: die Vaterschaft konnte notfalls erzwungen werden, die früheren Bastarde wurden zu vollwertigen Kindern mit Erbanspruch.


    Da die Väter nun gezwungen wurden zu zahlen (und durch die gesellschaftlichen Entwicklungen) haben diese Kinder einen gewissen Wert gewonnen und Väter wollen nun mitbestimmen.


    Vieles in der Gesellschaft und in der Gesetzgebung hat sich also verändert.
    NICHT verändert hat sich jedoch die Tatsache, dass diese Kinder nicht in eine Lebensgemeinschaft hineingeboren werden, sondern in der Regel in vollkommen andere Konstellationen. Weswegen automatische gemeinsame Sorge ab Geburt bis zum heutigen Tage nun mal den verheirateten Vätern vorbehalten war ... und seit einigen Jahren auch nach der Scheidung nicht geändert wurde.
    Das Privileg ASR für ledige Mütter war und ist also durchaus in den Lebensumständen begründet. Ob "ausreichend" wird sich weisen.


    Ich bin gespannt auf die neue Regelung.

  • @MarleneE


    wir können uns jetzt ewig streiten, du bist alleinerziehende mutter, ich bin ein "rechtloser" aber unterhaltpflichtiger vater, der wöchentlich zu spüren bekommt das er nichts zu sagen hat.


    Du kannst doch aufs GSR klagen, wenn die KM nicht möchte und hättest womöglich auch Erfolg. Auch du würdest PKH erhalten !


    Edit: Aber glaubst du mit GSR würde sich für dich sooo viel ändern? -Da bist du aufm Holzweg! Du bekommst im Prinzip nur mehr Verantwortung aufgebürdet und musst ggf. noch mehr Geld zahlen (zB. wirst du dann bei den Kita-Kosten herangezogen,-nicht aber, wenn nur die KM das Sorgerecht hat).

  • Eine Mutter die da ASR bis heute bekommt und kein GSR haben will, so das Verfassungsgericht ist eher bestrebt ihre machtposition bezubehalten als sie zu teilen.
    Wird diese frau zu einem GSR gezwungen muss sie schnell umdenken und kann nicht mehr egoistisch handeln, in der art, es ist mein KInd.


    Du nennst es Machtposition, ich nenne es ein in den gesellschaftlichen Strukturen entstandenes Privileg.
    Müttern mit ASR Egoismus zu unterstellen ist äusserst kurz gedacht und vermutlich eher in Deiner eigenen Lebenssituation begründet denn in den gesellschaftlichen Realitäten (lies einfach mal aktiv hier im Forum mit, statt immer nur mit Deinen eigenen Themen hier anzukommen - du wirst lesen, dass diese Angelegenheit viele Facetten haben kann).

  • Wenn du für das automatische GSR nach Feststellung/freiwilliges Anerkenntnis der Vaterschaft bist, würde dies im schlimmsten Fall für die KM bedeutet: gerichtliche Festellung der Vaterschaft, Klage auf ASR,Klage auf Kindes-UH, Klage auf Betreuungsunterhalt

    Nun ist die Frage wer die bessere Lobby hat. Die ledigen Väter (Unterhaltsverweigerer) oder die ledigen Mütter die kein GSR wünschen (Umgangsverweigerer)

  • Stellt sich ein Vater permanent quer und erschwert die entwicklung des kindes, kann die mutter doch auf ASR klagen.

    Nur wenn sich ein Elternteil quer stellt kann der andere Elternteil nicht das ASR einklagen.


    Mal als Beispiel:


    Mein Ex hat in den paar Monaten, die unsere Große da gelebt hat, ihr das Leben zur Hölle gemacht.
    Sie hatte in der Zeit 2 Selbstmordversuche, sie wurde die Treppe runter geworfen und dazu
    noch verbal fertig gemacht. Liegt alles schriftlich beim JA. Deshalb ist sie auch jetzt in einer WG
    weit, weit weg von hier.


    Ich hab mich mit dem JA, sogar mit dem JA-Leiter zusammen gesetzt.
    Damit mein EX kein Sorgerecht mehr hat. Ich war sogar bereit dem JA das ASR zu geben.


    NIX zu machen, weil......
    Er könnte sich ja irgendwann ändern und die Sachen die vorgefallen sind, wäre ja nicht so schlimm.


    Jetzt hat unsere Große das selbst in die Hand genommen. Und Versucht mit hilfe ihrer Betreuer und ihrer
    Verfahrenspflegerin das ihr Vater das Sorgerecht verliert.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Kurzes Offtopic:
    Biologie läßt sich auch durch Gesetze nicht außer Kraft setzen. Und ich meine damit nicht eine "natürliche Mutter-Kind-Bindung", sondern die gesellschaftlichen und moralische Zwänge. Ich glaube nicht, das jede Frau die ein Kind austrägt, auch unbedingt dieses Kind in dem Moment will. Im ungünstigsten Fall hat sie zuerst die Entscheidung über Leben und Tod allein zu fällen, mit allen psychischen und physischen Konsequenzen, normale Statur vorausgesetzt sieht man ihr die Schwangerschaft an, und dann erkläre man bitte mal Verwandten, Freunden, Kollegen: He, ich habs zur Adoption freigegeben. Auch geht es nicht, sich mal 1-2 Monate (oder 3-4 Jahre) garnicht zu kümmern und dann Helau: Hier bin ich. Würden BET so verfahren wäre das Kind in wenigen Tagen oder Wochen auf gut deutsch: bei den Engeln.
    Ein Vater hat diese "Last" erstmal nicht zu tragen, im positiven, wie negativen Sinn. Er kann sich vor Umgang drücken, muss niemanden bekanntgeben, das er Vater ist, auch die Unterhaltsregelung (und das wird hier gern übersehen), ist unter gewissen Umständen leicht zu umgehen, im Vergleich zu anderen Ländern eher moderat anzusiedeln und wird wohl eher als Kavaliersdelikt angesehen.


    Es gibt nunmal ein paar Dinge die sich auch auf noch so sachlichen Niveau einfach nicht wegdiskutieren lassen.
    Wollte ich nur mal einwerfen.

  • @marleneE


    Ach marlene, wollen wir uns wirklich jetzt hier streiten.


    Klar du sagst es, ein gesellschaftlich entstandenes Privileg, was die bösen väter jetzt den armen Müttern streitig machen wollen *ironie*


    Die gesellschaft verändert sich und man muss auch diesesn gewachsene Privileg der mütter neu überdenken, ob dies noch zeitgemäß wäre.


    Es gibt einen nicht zu unterschätzenden anteil an alleinerziehenden mütter nur nicht gewillt ihre angestammten Privilegien zum wohle des KIndes mit dem Vater zu teilen. Siehe Urteil Bundeverfassungsgericht.

  • Ach marlene, wollen wir uns wirklich jetzt hier streiten.


    Klar du sagst es, ein gesellschaftlich entstandenes Privileg, was die bösen väter jetzt den armen Müttern streitig machen wollen *ironie*


    Ich streite nicht und ich sage so was nicht. Wo liest Du so was raus? :frag

  • verzeih mir,


    Ach marlene wollen wir jetzt wirklich auf teufel komm raus mit einander diskutieren??


    Wir haben zwei absolut unterschiedliche ansichten, das ist uns beiden klar und wir könnten das froum jetzt mit kommentaren zu bomben und es würde trotzdem jeder noch die gleich meinung haben ;)


    Ich akzeptiere deine Meinung und in deinen Augen mag sie auch richtig sein. Wir haben beide einen anderen Blickwinkel auf diese thematik und die lassen wir uns nunmal nicht nehmen.

  • Ich habe meine Meinung zu diesem Thema gesagt und Argumente in der Diskussion aufgegriffen, bzw. einiges ein bisschen richtig gestellt. Das macht man so in einem Forum. Ich hatte ganz sicher nicht vor mit Dir als Person zu diskutieren und dadurch womöglich andere aus der Diskussion auszuschließen.


    Falls Du das so empfindest: Schade!


    Falls andere das so empfinden: Sorry!

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • at Seb


    Nicht jeder Vater ist so wie du, der sich gern kümmert möchte und GSR möchte - die Mutter sich aber quer stellt und dies nicht will.


    Aber es gibt eben auch andere Väter. Mal kurz zu meiner Geschichte, kind 8 jahre alt, umgang zwischen vater und kind seit 5,5 jahren (aufgrund verschiedender vorkommnisse immer nur mit mir zusammen) , es gibt keine vater kind beziehung, aufgrund häufigen desinteresse des KV´s (wochenlang, monatelang, 1 jahrlang nicht gemeldet) äußert sich kind ab und zu das es egal wäre ob KV käme oder nicht.


    KV äußert immer wieder das er sein kind liebe und für es da sein möchte - tut aber überhaupt nichts fürs kind in keinster hinsicht -kein bindungsaufbau, kein unterhalt, keine geburtstags - oder weihnachtsgeschenke. Und jetzt kommt der KV und fragt doch allen ernstes ob ich mit ihm aufs JA gehe und GSR machen würde - ich frage mich für was? Dafür ds er sich nur sporadisch interssiert - so wies ihm passt, er kennt sein eignes kind nicht und will aber irgendwelche entscheidungen treffen - sorry, aber NEIN danke.


    Und wenn es GSR automatisch nach Vaterschaftsanerkennung gäbe, dann kannst du dir mal überlegen welche probleme dann erst auftreten würden.


    Für dich wäre das vielleicht am besten, das heißt aber nicht das es für andere auch so ist

  • Ein Vater hat diese "Last" erstmal nicht zu tragen, im positiven, wie negativen Sinn. Er kann sich vor Umgang drücken, muss niemanden bekanntgeben, das er Vater ist, auch die Unterhaltsregelung (und das wird hier gern übersehen), ist unter gewissen Umständen leicht zu umgehen, im Vergleich zu anderen Ländern eher moderat anzusiedeln und wird wohl eher als Kavaliersdelikt angesehen.


    Es gibt nunmal ein paar Dinge die sich auch auf noch so sachlichen Niveau einfach nicht wegdiskutieren lassen.
    Wollte ich nur mal einwerfen.


    Das trifft den Kern der Sache. Ich bin gern für automatisches GSR wenn im selben Atemzug gesetzlich festgeschrieben wird, dass es spürbare Konsequenzen für die Väter gibt die sich um Umgang und Unterhalt drücken und nur mal den "Spasspapa" geben.


    Hätte ich mich genauso "abgesetzt" wie der KV dann wäre unsere Tochter jetzt auch bei den Engeln wie Raanan so treffend schrieb....


    Aber irgendein Dummer wird sich schon um den Nachwuchs kümmern...


    Entweder ich will GSR und dann kümmere ich mich auch wirklich um regelmäßigen Umgang und zahl Unterhalt...denn schließlich will ich ja gemeinsam sorgen...oder ich spar mir solche Diskussionen wie der Unterhalt ist zu hoch....oder bereichert sich am KV (ich bestreite nicht, dass es solche Fälle gibt..aber nicht die Mehrheit) oder KM ist Umgangsverweigerin (nur weil es mal nicht nach dem Kopf des Vaters geht)


    Wer das eine will, muss das andere mögen! Ich will Rechte, dann nehm ich auch Pflichten wahr!

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • Wer das eine will, muss das andere mögen! Ich will Rechte, dann nehm ich auch Pflichten wahr!


    Um es ganz einfach zu sagen, wer a sagt, der muss auch b sagen.


    Wenn es um die rechte unseres KV´s geht dann ist er der erste der hier schreit, fragt man nach fast 8 jahren mal nach unterhalt heißt es immer "wer weis obs überhaupt mein kind ist"


    Wenn ich mich um ein kind kümmern will und sorgen will, dann muss ich das mit allen konsequenzen tun und nicht nur wie und wann man mal lust hat

  • Bitte was? Meine Güte, wie traurig ist das denn. Mit "Er könnte sich ja irgendwann ändern..." zu begründen? Uaahhh..mich schüttelt´s! Es tut mir sehr leid für Deine Tochter, daß der Staat ihr da keine Stütze war und sie sich grad selbst kümmern muss.

  • Es wird halt einfach vorausgesetzt, das die leibliche Mutter die beste Wahl für das Kind ist...das dem nicht immer so ist, muss man hier nicht extra diskutieren.


    Des weiteren ist es wohl auch so, das wer die leibliche Mutter ist NIE Zweifel bestehen, wohl aber wer der leibliche Vater ist...ich denke, auch das ist mit ein Grund dafür.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Ich76 ()

  • Das trifft den Kern der Sache. Ich bin gern für automatisches GSR wenn im selben Atemzug gesetzlich festgeschrieben wird, dass es spürbare Konsequenzen für die Väter gibt die sich um Umgang und Unterhalt drücken und nur mal den "Spasspapa" geben.

    Also Wechselmodell als Pflicht?