Beiträge von Legal

    Nochmals vielen Dank für eure Tipps.


    Nachdem ich am Freitag den Finger mehrmals in div. Laugen gebadet habe, ich Eiter lösen konnte und auch anschließend desinfizierte (blöd bin ich nicht, auch nicht leichtsinnig), trat zwar am Freitag keine Besserung des betroffenen Fingers ein. Alledings am Samstagmorgen war eine deutliche Verbesserung zu erkkennen, sowie am Sonntag und heute ist nichts mehr zu sehen. -Alles ohne Zugsalbe und Co.



    Aber vielen Dank !!!

    vom Prinzip her ja. Finde ich auch eine Berechnung in Ordnung.
    Allerdings ist er jetzt ja selbstständig, da kann er sich ja arm rechnen lassen...


    Und er droht mir immer damit, wenn ich DAS machen würde, zahlt er gar nichts mehr...
    Aber ich sollte es echt ml probieren


    Schon allein wegen seiner Drohungen würde ich den UH vom RA oder JA berechnen lassen. Genau!! -Allein deshalb!


    Erteile ihm klar eine Abfahrt, wenn er dir mit derartigen Drohungen, dich sogar finanziell zu ruinieren, entgegen tritt. -Mir scheint es so, dass er sich an seinen Kindern auf deine Kosten finaziell gesund spart.


    Reden würde ich mit so einem charakterlosen Menschen auch nicht mehr viel --> Die Drohung, dir die Kinder im Falle einer offiziellen Berechenung des UH's wegzunehmen, ist ganz abartig (Mach' dir aber keine Sorgen, dies würde ihm nicht gelingen, da er sich anscheinend eh kaum kümmert und du deine Kids vermutlich auch nicht schwer misshandelst oder dergleichen.)

    ich würd ihm am liebsten die ...... (und ich mein nicht die Ohren) ...lang ziehen und ihn anschreien und A...... zu ihm sagen und ihm eine runterhauen und ihn beschimpfen als Rabenvater, als Mann ohne Eier in der Hose und er soll sich man schön bemühen , sonst ist hier schluß mit lustig, auf Knien soll der mich anflehen , und, und ..........


    Das wird er heute ohnehin (unbewusst) spüren, auch wenn du heute noch so sachlich bist.


    Zitat

    Ich hab den ganzen Kram schon bei meiner Großen. Ich bin seit fast 10 Jahren so vernünftig für meine Große und werde seit fast 10 Jahren immer wieder enttäuscht , belogen, ausgenutzt und für dumm erklärt. Ich weiß echt nicht ob ich das weiter so hinkriege.

    Ich weiß nicht, was mit dem KV deiner Großen abgelaufen ist, aber dies muss nicht zwangsläufig mit dem KV deines Babys auch so geschehen.


    Wenn er sich jetzt kümmern möchte, dann lass' ihn bitte. Gib' ihm ein paar Tage Zeit das Kind kennenzulernen und dann könntet ihr langsam auch Übernachtungen des Kindes beim KV fokussieren. -Dann brauchst du auch keine 19-jährige Babysitterin.
    Viel Erfolg heute...

    Der SV würde sich sowohl mit euch allein unterhalten und dann auch einmal im Beisein des Kindes.


    Ich frage mich nur, wie das Gericht ohne Gutachten abwägen möchte, wo das Kind nun besser aufgehoben wäre. Nur anhand eurer Darstellungen und der des JA ? -Kann ich mir nicht vorstellen.


    Ja du hättest ganz sicher erfahren, wenn das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben hätte.


    Frage mal deine Anwältin, ob ein Gutachten in eurem Fall nicht doh sinnvoll wäre.


    Danke, das hatten wir :sonne Und heute musste der KV leider vor der Tür auf uns warten, weil wir noch nicht zuhause waren als er kam :pfeif

    --> Dann hatte er ja genug Zeit sich nie nächste Farce auszudenken.



    Zitat

    Dieses Wochenende hatte der Kleine "nur" ein paar Kratzer auf der Wange und auf der Nase vom Hund.


    Der Hund sollte das Kind überhaupt nicht kratzen und schon garnicht beißen.


    Zitat

    Aaaaaber, ich habe denen auch gesagt das ich es unverantwortlich finde einen vierjährigen in einen Frontlader zu setzen, den Frontlader hoch fahren und dann auch noch damit rumfahren!! :motz::motz::motz:


    Der Kleine kann doch die Gefahren noch gar nicht einschätzen, wenn er da während der Fahrt raus springt??


    Der Vater denkt wohl wirklich nicht nach.



    Zitat

    Gestern hat der Kleine mir erzählt, er ist mit KV´s Auto aufn Hof gefahren und durfte alleine lenken :kopf und Papa musste ganz doll bremsen,weil das Auto sonst gegen die Mauer gefahren wäre!


    Sorry, der KV scheint nur von der Tapete bis zur Wand zu denken. Es wird nicht lange dauern, dann schnappt sich das Kind die Autoschlüssel und fährt allein los.


    Aber da musst du jetzt Vertrauen in Gott haben, dass dein Kleiner heile bleibt, bis das Geicht zu einer Entscheidung kommt. -HAt das Gericht nun eigentlich mal ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben oder ihr dies beantragt?

    Es gibt Menschen die nutzen Vertrauen einfach nur aus, sobald sich ihnen die Gelegenheit darbietet. Noch schlimmer: Es gibt Menschen, die Schaffen eine Vertrauenslage, um dann im Stillen ihr Süppchen einzurühren.


    Der KV gibt der TS auch keinen Anlass, ihm zu vertrauen.

    @MarleneE


    wir können uns jetzt ewig streiten, du bist alleinerziehende mutter, ich bin ein "rechtloser" aber unterhaltpflichtiger vater, der wöchentlich zu spüren bekommt das er nichts zu sagen hat.


    Du kannst doch aufs GSR klagen, wenn die KM nicht möchte und hättest womöglich auch Erfolg. Auch du würdest PKH erhalten !


    Edit: Aber glaubst du mit GSR würde sich für dich sooo viel ändern? -Da bist du aufm Holzweg! Du bekommst im Prinzip nur mehr Verantwortung aufgebürdet und musst ggf. noch mehr Geld zahlen (zB. wirst du dann bei den Kita-Kosten herangezogen,-nicht aber, wenn nur die KM das Sorgerecht hat).

    @ Seb


    Der Knochen kommt nunmal nicht zum Hund!


    Es gibt Väter, die nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennen und welche dann gerichtlich festgestellt werden muss, um den Kindes-UH geltend zu machen.


    Dann gibt es auch Väter, die eine solche Anerkennung zwar unterschreiben, sonst aber mit dem Kind nichts zu tun haben wollen.


    Wenn du für das automatische GSR nach Feststellung/freiwilliges Anerkenntnis der Vaterschaft bist, würde dies im schlimmsten Fall für die KM bedeutet: gerichtliche Festellung der Vaterschaft, Klage auf ASR,Klage auf Kindes-UH, Klage auf Betreuungsunterhalt


    Edit: Ich meine, die KM müsste nun auch noch das ASR einklagen, zum ganzen anderen mal abgesehen

    Um es auf den Punkt zu bringen, weshalb unverheiratete Vätern das Sorgerecht nicht automatisch ab Geburt haben sollten:


    Weil das Sorgerecht nicht nur ein Recht sondern auch die Pflicht beinhaltet, sich um sein Kind zu kümmern. -Einigen Vätern sind ihre Kinder allerdings von Geburt an egal. Sie wollen sich schlichtweg nicht um ihre Kinder kümmern bzw. nichts mit ihnen zutun haben.


    In diesen Fällen gestaltet es sich jedoch für die Mutter schwierig, für das Kind wesentliche Entscheidungen (Kita-Besuch etc) selbst, dh. ohne den Vater zutreffen, da beim gemeinsamen Sorgerecht seine Zustimmung für deratige Entscheidungen erforderlich ist. So müsste die Mutter nun erst auf das ASR klagen, ebend weil sich der Vater garnicht ums Kind kümmert. -Sie könnte mit dem Kind nichtmal in eine andere Stadt ziehen, ohne von der Meldebehörde gefragt zu werden, ob denn der KV damit einverstanden ist.


    Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen der KV unbekannt ist bzw. unbekannt bleiben soll....oder/und in Timbuktu lebt.


    Hingegen bildet ein ehelicher KV eine Einstehungs- und Verantwortungsgemeinschaft mit seiner Frau etc. durch das Wort 'Ja ich will' nebst seiner Unterschrift.


    Und für die nichtehelichen Väter, die ernsthaftes Interesse am Kind haben, gibt es nun auch die Möglichkeit, bei Interesse das GSR zu erlangen.

    Erstmal :welcome:welcome:welcome


    -Du musst dich für garnichts schämen. Alleinerziehend zu sein, ist heutzutage beinahe "normal". Und es macht doch keinen wesentlichen Unterschied, ob du 2 Kinder von einem Mann oder von 2 Männern hast. Hoffentlich gelingt es dir hier ein wenig umzudenken: -Es gibt auch Männer, die 2 (oder mehr) Kinder von 2 (oder mehr) verschiedenen Frauen haben. ;)


    Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle noch etwas loswerden: Die Bezeichnung 'alleinerziehend' finde ich mittlerweile überholt. Es gibt Großeltern, Kindergarten und natürlich in den meisten Fällen auch noch den Vater (auch wenn das Kind nicht bei ihm lebt), welche sich auch zu einem nicht unbeachtlichen Teil an der Kindererziehung- und Betreuung beteiligen.


    Und auch der Staat und das Gesetzt trägt diesem Umstand in vielerlei Hinsicht Rechnung, zB. durch alleinerziehenden Zuschläge, Unterhaltsvorschuss, Betreuungsunterhalt für nichteheliche Kinder nach § 1615 l BGB, Bafög/Stipendien werden länger ausbezahlt, Anerkenntnis eines höheren Betreuungsbedarfs in der Kita etc.


    Ja, das sind die Neuigkeiten. Ach und ich habe Unterhalt bekommen. Wurde mir überwiesen, 100 Euro!!!!

    --> Scheint mir etwas wenig. Was verdient er denn?



    Zitat

    Wenn jemand spontan eine Eingebung hat wie ich mich am Montag verhalten soll, da wäre ich dankbar. Was soll ich sagen, was machen? Soll ich ihn mit der Kleinen allein lassen? Soll ich was ansprechen? Und wenn ja , was? Ich bin so leer, außerdem heul ich eh bei jedem Mist los und ich bin wütend, obwohl das weniger wird. Ich bin eigentlich immer nur fassungslos.


    Ich hasse diesen Zustand, bin echt von mir selber genervt. Egal, hat jemand bitte eine Anregung für mich????
    :hilfe


    So banal es klingt: Ein Paar seid ihr nun nicht mehr aufgrund seiner Entscheidung. Eltern bleibt ihr ein Leben lang. -Dort könntest du am Montag ansetzen.


    Keine Vorwürfe und Diskussionen darüber, warum und weshalb ihr als Paar gescheitert seid oder er die Beziehung beendet hat. Auch wenn du sein Verhalten nicht verstehen kannst und über deinen "geplatzen" Traum von einem Familienglück mit Vater über alle Maßen enttäusch bist, wäre es vorallem im Interesse des Kindes ratsam, ihm nun die Möglichkeit zu geben, euer Kind erstmal kennenzulernen. Es ist ja noch sehr klein und er hatte in den vergangenen Monaten kaum Kontakt zum Kind.


    Frage ihn, wie er sich die Betreuung bzw. Umgang mit dem Kind in Zukunft vorstellt und findet einen Weg dies zu realisieren. -Es ist das Recht und die Pflicht des Vaters, sich um sein Kind zu kümmern, aber auch deine Pflicht, dies zu fördern. Und wenn du ihm hier und da die Hand hinreichst, wird er sie hoffentlich annehmen und die Situation des Alleinerziehendsein wird zur Situation des Zweierziehendsein.


    Warum er sich in den letzten Monaten nicht um Umgang mit dem Kind bemüht hat mag verschiedene Ursachen haben. Entscheidend ist, dass er jetzt einen Schritt auf euch/dich zugeht. Nimm' dies an und vermeide am Montag jegliche Vorwürfe und Fragen über eure Paarbeziehungsebene.


    ps: Ich weiß nicht was dich am Verhalten seiner Familie stört. Aber was es auch ist, es muss dir egal sein. Positiv finde ich, dass die Oma väterlicherseits Kontakt zum Kind wünscht.

    @ LoveMum2011


    Volleybab hat das Wesentliche ja schon gesagt: der Kindesvater muss klagen, wenn er das gmeinsame Sorgerecht möchte.


    Selbst wenn er dies tun sollte und gesetzt den Fall auch bekäme, wird er aufgrund von problematischen Situationen in der Vergangenheit keine Chancen auf das alleinige Sorgerecht haben.


    Kurz gesagt: Egal was war...bist du erziehungsgeeignet ist die Mission 'alleiniges Sorgerecht' für den Vater 'Mission Impossible'.

    @ Alissa


    Die Fotos bzw. die Verletzungen waren auch heftig.

    @ all
    Und ganz ehrlich: Ich glaube auch nicht, dass er die Treppe runtergefallen ist. Jeder der nur mal auf der Treppe ausgerutscht ist, ohne gleich die gesamte Treppe runterzusegeln, weiß um die blauen Flecken die man davonträgt.


    Wenn mir der KV unser Kind (mehrmals) so zurückbringen täte, würde ich Zustände kriegen. Klar kann immer mal was passieren, aber dann muss man sich auch um die notwendige medizinische Versorgung bemühen. Das heißt ab ins KH !


    Ok...dann hol' den Kleinen am Freitag ab. Sende ihm eine sms, dass du ihn um xy holst und wenn du von ihm nichts mehr hörst davon ausgehst, dass dem KV die Zeit passt.


    Derr KV hat das Schreiben vom SB wohl schon.... Ich hoffe es kommt jetzt zu einem zeitnahen Gespräch zwische JA und ihm.


    Bis dahin alles Gute...


    ps. Der SB müsste dir eigentlich sagen, was der KV so von sich gibt. Immerhin hast du noch das ASR.

    Was habe ich zu verlieren...? Gute Frage, wenn es nicht passt, müsste ich ihm "weh" tun. Das ist so gar nicht meine Art.:wand


    Liebe Gertrud! --Du kannst doch nicht mit jemanden eine Beziehung aus Mitleid eingehen.... Das tut keinem von euch beiden gut. Du würdest ihn damit betrügen und er wird es irgendwie immer (unbewusst) spüren, dass du nicht mit ganzem Herzen bei ihm bist.


    Beziehungen die auf Mitleid basieren, sind zum scheitern verurteilt.


    Edit: Was willst du zulassen, um zu merken dass es passt (passen könnte)? -Sex ? --Nee, nee...das merkst du auch anders!!!!