Bekomme meinen Sohn nicht zurück!

  • Heute mit dem Kleinen telefoniert. Wenns hoch kommt 2 Minuten. Seine Reaktion: "Du bist nicht meine Mama."Gerda" ist meine Mama!" Aufgelegt. "Gerda" nenn ich einfach mal die Neue vom Vater.


    mit Datum notieren, genau wie die Aussage vom Vater, dass du euren Sohn momentan nur sehen darfst, "wenn der Kleine das will". Wenn du dir dann einen neuen Anwalt gesuchst hast :pfeif dem mitteilen. (Notier es sachlich). Trete schriftlich mit dem Vater in Kontakt wg. Umgang ( auf den du ja einen Anspruch hast), und lass auch nur schriftliche Antworten zu. Eventuell würde ich auch das über den Anwalt laufen lassen, in jedem Fall würde ich aber mit dem JA in Kontakt treten und denen auch eine Kopie der Anschreiben wg. Umgang zukommen lassen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich nehme dich einfach erstmal in den Arm.... :troest


    Rufe den KV an und frage ihn, wie der Kleine zu dieser Äußerung kommt. Stell' ihn zur Rede !


    Ich kann es nicht glauben, dass ist ja wie im schlechten Film. Er wird ganz offensichtlich beeinflusst undzwar nicht im positiven Sinn.


    Kläre gleich im Telefonat die nächsten Umgangstermine, sonst sitzt du nächste Woche beim JA bzw. deine RAin schreibt ihn diesbezüglich an.


    Der KV fängt jetzt an sich seine eigene Grube zu schaufeln.

  • Da stehen einem die Haare zu Berge !


    Habe mich durch gerade weiter durch "Deine Geschichte" gelesen, und muss sagen, dass ich fassungslos darüber bin wie Dir mitgespielt wird.


    Es ist völlig nachvollziehbar, dass Du den Kleinen zu seinem Vater "gegeben" hast, als es die Umstände erforderten, und es so für Alle die beste Lösung war. Dass Er diese Situation so umkehrt um Dir den Kleinen zu nehmen, ist mehr als ein Vertrauensbruch !


    Wenn der Kleine sich so am Telefon äußert, kannst Du davon ausgehen, dass er beeinflußt und manipuliert wird.
    Dir muß das Herz bluten !


    Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen !

  • Das ist leider ein Klassiker.
    Beide Elternteile sind gut in der Lage, das Kind bei sich zu haben. Der Aufenthalt ist hin- und hergewechselt. Die Situation ist eskaliert. Das Kind bekommt die Problematik mit.


    Nun kann es tatsächlich Beeinflussung des Vaters sein. Weil er genau weiß: Die Entscheidung steht Spitz auf Knopf. Die mutmaßlich anstehende Befragung des Kindes vor Gericht könnte den Ausschlag geben ...


    Es kann aber auch der "Geschwisterdruck" sein. Die haben beim Vater ihre "Mama Gerda", der Junge muss sich damit arrangieren. Zwei "Mamas" gibt es nicht, da zieht er die ihm näherliegende "Mama" vor. Und weil er die Situation nicht aushält, nicht aushalten kann, kommt es zu solch einer Reaktion.
    Man wird nur sehr schwer, nein, gar nicht herausfinden können, was wirklich die Ursache und der Grund für die Aussage heute ist. Mutmaßlich wird das auch wieder wechseln an den Tagen, an denen er bei Dir ist. So eine Konstellation zerreisst. Hier zu versuchen, juristisch oder via Jugendamt gegen das heutige Geschehen vorzugehen, ist schwierig und selten erfolgreich. Weil nichts greifbar ist ausser vagen Vermutungen, juristisch gesehen. Der Junge wird nie sagen: Ich wurde beeinflusst ...


    Gibt es irgendeine Chance, dass Ihr Eltern miteinander redet? Um Eures Kindes wegen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :kopf wäre es jetzt hier eine Mutter, deren Kind zum Vater sagt: du bist nicht mein Vater, dann dürfte sie sich wieder anhören, dass sie das Kind beeinflußt, bewußt oder unbewußt.



    Die "Geschwister" sind keine. Sie sind die Kinder der Next. Und bis vor kurzem hat das Kind ja auch nicht gesagt: du bist nicht meine Mama, Gerda ist meine Mama. Jetzt wo die Situation eskaliert liegt es auf einmal am "Geschwisterdruck"?


    Das Gespräche momentan nicht möglich sind hat die TS lang und breit geschrieben, dass sie ihr Kind momentan nicht sehen darf steht bereits im Eingangsthread ( vielleicht in 14 Tagen, wenn XY dass möchte). Sie hat es weiter versucht und rennt vor eine Wand.


    Wie lange muß das weitergehen, bis sie deiner Meinung nach endlich juristisch handeln darf? Mein Rat, per JA oder juristisch dagegen anzugehen bezieht sich nicht auf die Aussage des Kindes am Telefon, sondern generell auf Umgang, der momentan ja nicht gewährt wird. Mal so abgesehen davon, dass es sich auch gut für die nächste Verhandlung macht.


    Oder glaubst du ernsthaft, der Vater wird dann aussagen: Ja, sie wollte Umgang, aber ich wollte das nicht? Er wird natürlich sagen, dass die Mutter keinerlei Interesse an dem Kind gezeigt hat. Dem würde ich ganz dringend entgegen wirken wollen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Aussagen von Eltern, die per eidesstattlichen Versicherungen bekräftigt wurden, hatten im Verfahren nicht mehr Gewicht als andere.


    Wenn diesem so wäre, dürften doch nicht nur die Argumente vom Vater im Beschluss stehen?? :frag Was von mir kam wurde nicht einmal mit eingeschrieben. Es ist ja sogar noch so das im Beschluss Sachen stehen die gar nicht stimmen, denen ich aber angeblich zugestimmt hätte! Wie kann denn eine Richterin "im Einvernehmen aller Beteiligten" mit rein schreiben, wenn ich vor Gericht gegenan gegangen bin und immer wieder gesagt habe das das nicht der Wahrheit entspricht was XXX gesagt hat???


    Wie sind die Weihnachtsfeiertage bei euch geregelt. Wirst du dein Kind Weihnachten sehen ?


    Ich weiß es nicht. Ich bekomme keine klare Antwort vom Vater. Auch hatte ich nachgefragt wegen den Weihnachtsferien und das ich möchte das der Kleine auch die Hälfte der Ferien bei mir ist.


    Antwort : "Also die Hälfte der Ferien bekomme ich ihn schon einmal nicht. Wie ich schon gesagt habe vielleicht in 2 Wochen wenn XXX denn will! Und dann bekommst du ihn vielleicht sowieso nur noch alle 14 Tage von Freitag - Sonntag wenn XXX will. Wenn er nicht will dann will er nicht.Das hab ich ja nun zu bestimmen. "



    Ich habe dann aufgelegt.Ich werde jetzt dort erst einmal gar nicht mehr anrufen.Trau mich auch nicht mehr dort anzurufen.


    Mein Anwalt meinte ich solle gar nicht erst schreiben ,sondern gleich zum JA und den Umgang erstmal zusammen mit dem JA regeln. So ist ja dann auch immer einer da der alles bezeugen kann.


    E-Mail kann ich dem Vater sowieso nicht schreiben,weil ich keine Addi vom Vater habe und übern Postweg würde alles viel zu lange dauern.




    Zu der neuen vom Vater: Die wohnt mit ihren Kindern ja noch kein Jahr da. Ich denke mal so um die drei Monate wohnt sie jetzt da und ihre Kinder sind alle älter als der Kleine. Der jüngste von ihr ist 13 oder 14 Jahre alt. Die haben wahrscheinlich andere Interessen als der Kleine. Meine Große hat ja auch ganz anderen Interessen als immer mit ihrem kleinen Bruder zu spielen.
    Der Mittlere und der Kleine die spielen aber ständig und immer zusammen,die beiden Jungs haben auch eine andere Bindung zueinander als zur Großen. Die beiden Jungs sind nicht einmal zwei Jahre auseinander und der Kleine wartet schon darauf endlich bei seinem Bruder auf die Schule zu gehen. Er "musste" (von sich aus) seinen Bruder auch jeden Morgen bis zur Klasse begleiten.



    Ich habe aber nochmal eine andere Frage:


    Wenn der Vater den Antrag auf das ABR gestellt hat kann ich da trotzallem auch einen Verfahrenspfleger von hier beantragen?


    Im Moment ist es ja so, das der Kleine nur einen Verfahrenspfleger aus seinem Dorf hat und der auch nur zugunsten des Vaters ausgesagt hat,obwohl er ja auch nur ein Gespräch im Vorfeld mit dem Vater hatte und der Kleine nicht dabei war.


    Vielen Dank für ihre Antwort.


    Der Kleine (4 Jahre alt) hat seinen Verfahrenspfleger das erstemal bei
    seiner Anhörung (die zehn Minuten vor der mündlichen Verhandlung statt fand)
    gesehen.
    Ich war 5 Minuten mit dem Kleinen in einem ihm fremden Raum bei Gericht,als
    der Verfahrenspfleger und die Richterin zur Anhörung des Kleinen rein kamen.
    Nach weiteren 2 Minuten musste ich den Raum verlassen und die Tür schließen
    und den Kleinen in einem ihm wildfremden Raum mit ihm zwei völlig
    unbekannten Menschen lassen.
    Der Kleine riss die Tür auf und kam zu mir gerannt und wollte nicht wieder
    in den Zimmer,aber ich musste ihn auf verlangen der Richterin und des
    Verfahrenspflegers wieder ins Zimmer bringen und die Tür wieder schließen.
    Meine Erachtens war dies keine für ein Kleinkind Kindgerechte Anhörung.
    Beim zweitenmal rauslaufen aus dem Raum ist der Kleine dann zum Vater
    gerannt.
    Bei Gericht wurde dann vorgetragen das der Kleine beim rauslaufen des Raumes
    zum Vater ging und nicht zur Mutter,das der Kleine aber das erstemal beim
    rauslaufen zur Mutter gegangen ist und diese ihn ja zurück bringen musste
    wurde nicht erwähnt. Da habe ich dann nochmal gesagt das der Kleine beim erstenmal rauslaufen zu mir kam.Wenn Mama ihn wieder reinbringen muss ist ja logisch das
    er das nächstemal zum Vater geht. Vater musste ihn auch nicht wieder
    reinbringen und die Anhörung wurde abgebrochen!
    Aufgrund dessen wäre die Bindung zum Vater größer und der Verfahrenspfleger
    ist der Auffassung das das Kind beim Vater verbleiben müsse.
    Mein Anwalt ist informiert.




    Für mich sieht das alles aus wie eine "Dorfgemeinschaft"!


    Tatsachen werden umgedreht oder gar nicht erst erwähnt und wenn ich was dazu sage wird es von allen ignoriert!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Habe die Geschichte jetzt ein paar Tage verfolgt...


    Also:Umgang steht Dir zu und der Vater hat es nicht zu entscheiden! So wie es ausschaut wird das Kind mittlerweile ganz schön manipuliert...


    Mit JA reden wegen Umgang?Mir würde das alles schon zu lange dauern,ich würde sofort am Mo,mit oder ohne Anwalt einen Eilantrag auf Umgang stellen!Ein Eilantrag ist schnell durch,bei uns waren es 10 Tage.


    Viel Glück!

  • Dann werde ich Montag nochmal zu meinem Anwalt gehen.


    Ich weiß ja auch nicht wo ich dann den Antrag stellen muss?!


    Ob ich den hier bei mir stellen kann oder ob ich den jetzt nur bei Vater seinem Gericht stellen kann?


    Wenn ich den Antrag jetzt nur bei Vaters Gericht stellen kann habe ich jetzt schon Angst das die es dann extra langsam bearbeiten nach den Erfahrungen die ich bei dem Gericht gemacht habe oder die sagen ich darf kein Umgang haben.


    Meinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe musste ich ja nun auch bei Vaters Gericht beantragen. Der Antrag ist mittlerweile seit dem 05.11.2010 bei Gericht und immernoch nicht bearbeitet. Letzte Woche rief mein Anwalt bei dem Gericht an und fragte wann denn der Antrag durch ist,darauf die Antwort: Kann noch nicht gesagt werden, vielleicht in den nächsten drei Wochen. Dauert so ein Antrag immer solange?

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Dann mach Montag richtig Druck bei dem Anwalt(ja!Du kannst Druck machen,schließlich wird er bezahlt)dass er den Antrag auch schon Montag stellt,per Fax.JA wird sowieso dazugezogen,wenn Termin fertig steht.Es ist ja ein Eil!antrag,der dauert nicht so lange.Wahrscheinlich beim Gericht in der Stand deines Ex.Es darf sich alles nicht so in die Länge ziehen.Du kannst den Eilantrag auch damit begründen,dass auch Weihnachtsferien geregelt werden müssen,die ja schon bald sind...

  • Genau das ist es was mir Sorgen bereitet, denn dieses Gericht dort beim Vater arbeitet doch im Moment sowieso schon nur gegen mich.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Genau das ist es was mir Sorgen bereitet, denn dieses Gericht dort beim Vater arbeitet doch im Moment sowieso schon nur gegen mich.

    Das Gericht entscheidet für das Kind und nicht für ein Elternteil.


    Es hat jetzt eine Entscheidung getroffen die Dir nicht gefällt. Das kann sich aber alles ändern.

  • Das Gericht entscheidet für das Kind und nicht für ein Elternteil.


    Es hat jetzt eine Entscheidung getroffen die Dir nicht gefällt.


    Das mir diese Entscheidung nicht gefällt ist ausser Frage, sorry aber das Arbeitsverhalten und das Vorgehen sah für mich nicht so aus als wenn sie fürs Kind arbeiten, sondern mehr als wenn sie für Vater arbeiten.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Dann werde ich Montag nochmal zu meinem Anwalt gehen.


    Ich weiß ja auch nicht wo ich dann den Antrag stellen muss?!


    Meinsrt du den Antrag auf Regelung des Umgangs ? Vermutlich wird en deine RAin beim Gericht stellen, wo die Sache bereits anhängig ist, es sei denn, sie hat ernstahfte Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts, die den Fall jetzt bearbeitet.




    Zitat

    Wenn ich den Antrag jetzt nur bei Vaters Gericht stellen kann habe ich jetzt schon Angst das die es dann extra langsam bearbeiten nach den Erfahrungen die ich bei dem Gericht gemacht habe oder die sagen ich darf kein Umgang haben.


    Mach' dir keine Sorgen: DAs Gericht wird und darf dir den Umgang mit deinem Kind nicht versagen. Ein weiterer Vorteil, dass du den Antrag auf Regelung des Umgangs direkt bei diesem Gericht stellst, welches dir gerade "übel" mitspielt, kann der sein, dass es erkennt, dass die dem Vater erteilte "MAcht" (=ABR) von diesem benutzt/ ausgenutzt wird, um dir den Umgang zu erschweren. Dies könnten dem Gericht erste Indizien dafür liefern, dass es ihm an der für ein endgültiges ABR notwendigen Bindungstoleranz fehlt. --> Kontinuitätsprinzip hast du ja schon gegoogelt, nun google mal nach Urteilen über Sorgerechtsnagelgenheiten, bei denen es um mangelnde Bindungstoöeranz geht.



    Zitat

    Meinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe musste ich ja nun auch bei Vaters Gericht beantragen. Der Antrag ist mittlerweile seit dem 05.11.2010 bei Gericht und immernoch nicht bearbeitet. Letzte Woche rief mein Anwalt bei dem Gericht an und fragte wann denn der Antrag durch ist,darauf die Antwort: Kann noch nicht gesagt werden, vielleicht in den nächsten drei Wochen. Dauert so ein Antrag immer solange?

    --> Dauert nicht immer so lange, ist aber auch nicht ungewöhnlich.


    Thema Weihnachten: Ist ja nun schon bald! Schreib dem KV einfach einen Brief, dass du dein Kind am 25.12. oder 26.12. abholen wirst und ihn aufgrund des bisher praktizieretn Wechselmodels über Silvester behalten möchtest und bitte um Bestätigung. Alles ganz sachlich ohne Vorwürfe oder dergleichen. MAch eine Kopie von diesem Brief und versende ihn per Einwurfeinschreiben.
    --> Und überhaupt: Führe ab jetzt Tagebuch, was sich da jetzt alles ereignet. Bspw. Wann hast du wie lange angerufen. Wann hat er dir aus welchem Grund abgesagt etc. pp.


    Mit dem JA wirst du nämlich jetzt so kurz vor Weihanchten nicht mehr viel erreichen. Hingehen würde ich trotzdem und die Probleme schildern und um Vermittlung bitten. Wie deine RAin schon sagte, hast du so ggf. Zeugen, die bestätigen können, dass er den Umgang nicht fördert. Dies kann dir vor Gericht nur von Nutzen sein.


    Der Verfahrenspfleger wird vom gericht bestellt. Du kannst selbst keinen weiteren bestellen.


    Hat das Gericht oder deine Anwältin angeordnet/beantragt, ein Gutachten einzuholen?


    Edit: Wenn du am Montag mit deiner RAin einen Eilantrag (EAO) auf vorläufige Regelung des Umgangs stellst, dann verlange ganz viel Umgang in Anlehnung das bereits praktizierten Wechselmodels der vergangenen Monate.

  • Ich habe noch ein wenig darüber nachgedacht, wie man bzgl. des Eilantrages auf Regelung des Umgangs nun, so kurz vor Weihnachten, taktisch am besten vorgehen könnte.


    Zunächst würde ich den Brief am Montag (vor 12.. Uhr, zwecks Zustellung) an den Vater senden und bis spätestens 24.12. um Bestätigung per Anruf oder Sms bitten bzw Email. Kommt bis spätestens 23.12. keine Rückmeldung, würde ich nochmal per sms anfragen, ob er den Brief erhalten hat u. wie es mit dem Umgang über Weihnachten aussieht.
    Achte dann darauf, dass dein Handy die ausgehenden sms auch speichert, um diese evtl. für die Glaubhaftmachung im eAO-Antrag zu verwenden via Inaugenscheinnahme deiner RAin.


    Denn du musst/ solltest die Notwendigkeit auf vorläufige Regelung des Umgangs im Eilverfahren möglichst glaubhaft machen (sog. erforderliche Regelungsbedürfnis für den Erlass einer Umgangs-eAO). Ein Regelungsbedürfnis besteht zwar idR wenn sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen können, aber nach Ansicht einiger Gerichte nicht unbedingt dann, wenn Umgang gewährt wird und es schlichtweg zu ein paar Unstimmigkeiten kommt. Deshalb empfiehlt sich eine Glaubhaftmachung -und es gäbe kaum eine Bessere als: 'Ich durfte mein Kind Weihnachten nicht sehen bzw. der Vater macht die zukünftig vom Willen des Kindes abhängig...'


    Auch wenn die Emotionen jetzt kochen, achte darauf, dass du im Schriftverkehr mit dem KV nie: 'Ich will, du sollst, du bist verpflichtet, ansonsten werde ich...' ...verwendest, sondern möglichst: 'Ich bitte dich, ich würde gern, bitte, danke und beste Grüße und eine schöne besinnliche Weihnachtszeit.'


    Dann würde ich kommende Woche zum JA gehen, falls die keine Zeit haben sollten. Formuliere vorab einen Brief, in dem du deine Situtaion schilderst, dein Anliegen deine Bitten. Sei möglichst ehrlich und sage/schreibe denen, dass der KV meint, jetzt bestimmen zu können, das Wechselmodell nicht praktizieren will und den Umgang davon abhängig macht, ob das Kind dies möchte. Teile dem JA auch mit, was dein Kind dir am Telefon gesagt hat ('Du bist jetzt nicht mehr meine Mama, sondern Gerda), allerdings absolut wertungsfrei. -Die Denken sich beim JA dann selbst ihren Teil. Sag' also nicht: Mein Kind wird vom KV manipuliert etc.' Sondern viell.: 'Am Tag xy habe ich meinen Sohn angerufen. In dem Gesräch erzählte er mir, dass ich nicht mehr seine Mama sei, sonder jetzt Gerda, die neue Lebensgefährtin des KV. Daher habe ich Grund zur Annahme, dass sich der Kleine von mir entfremdet und bitte deshalb um schnelle Vermittlung." -oder so ähnlich. --> Den Breif kannst du der Sachbearbeiterin geben, falls sie keine Zeit hat und diese kann dein Anliegen ggf. an das andere JA (in der Stadt des KV) weiterleiten, falls sie der Auffassung ist nicht zuständig zu sein. (Bitte in dem Brief auch gleich um Weiterleitung der Angelegenheit, falls sie nicht (mehr) zuständig sein sollten.)


    Kommt über die Weihnachtsfeiertage keine Einigung zustande, dass mit dem JA würde ich parallel laufen lassen, bist du nach Weihnachten bzw. Neujahr bei deiner Anwältin und stellst einen Antrag auf Erlass einer EAO. --> Du kannst diesen Antrag natürlich auch sofort stellen. Berate dich da am besten nochmal mit deiner Anwältin.


    Da du ja fleißig am Recherchieren bist, kann ich dir ja mal so ein Muster einer Umgangs-EAO per PN zukommen lassen.

  • ich drück Dir die Daumen.


    Die Geschichte ist wirklich sooo übel....


    Auch wenn es Eurem Kind beim KV offensichtlich gut geht - der Kleine...der wird innerlich sooo traurig sein. JEDES Kind liebt seine Mutter..und wenn er sowas am Tel sagt...sagen muß....ich möchte gar nicht wissen, was der für Problemchen mit sich rumschleppen muß.


    Oh mann, es tut mir so leid.....für Dich. Und für den Kleinen...


  • JEDES Kind liebt seine Mutter


    Ja, es ist für die TS beruhigend zu wissen, dass der Kleine NICHT fühlt, was er zu ihr gesagt hat, denn er hat diese Aussage wahrscheinlich schlichtweg verbal (nicht emotional) übernommen.


    Ich frage mich nur, weshalb der KV so voller Bitterkeit ist, dass er dem Kleinen dies "einredet", anstatt zu sagen: 'Die TS ist deine Mama und das ist Gerda.' Zumal er mit der KV mit seiner Gerda gerade einmal drei Monate zusammenlebt. Was will er dem Kind sagen, wenn es mit seiner Gerda ein Beziehungsende gibt ? -nur by the way.

  • Jedes Kind liebt auch seinen vater. und es ist fraglich ob der vater wirklich dem kind irgendwas einredet. es kann genauso gut seiner eigenen phantasie entsprechen . zudem ist er vielleicht genervt gewesen vom anruf seiner mutter, weil er gerade am spielen war. auch kann er noch immer nachtragend sein, weil die mutter sachen versprochen hat, die sie nie halten kann. denn ein gericht sieht die sache nach wie vor so, dass das kind beim vater einfach besser aufgehoben sein wird.

  • Ich weiß jetzt gar nicht ob ich nun einen Antrag auf Umgang stellen soll? Ich denke ich werde jetzt erst einmal keinen Antrag stellen und schaue wie es weiter geht.


    Heute sieht es so aus:


    Habe vorhin angerufen.Erst war der Opa vom Kleinen am Telefon dran und meinte der Kleine wäre draussen im Wald Schlitten fahren. Er würde Bescheid sagen das ich angerufen habe und der Kleine kann mich dann zurückrufen wenn er da ist.
    Aber nur 5 Minuten später hat der Kleine schon zurück gerufen und ich konnte endlich mal wieder mit dem Kleinen reden (hach, ich freu mich und mein Herz klopft immernoch). Wir haben ein bißchen geredet, aber so richtig lust zum telefonieren hatte der Kleine nicht,weil er gerade Nintendo spielt. Was ich auch akzeptiert habe und wir haben dann nur noch ein bißchen gequatscht und dann hat er weiter Nintendo gespielt.


    Ist ja auch nicht schlimm finde ich wenn er es spielen möchte. Fand es nur sehr kurios das der Kleine innerhalb von 5 Minuten aus dem Wald kommen kann ,sich ausziehen kann und Nintendo spielen kann. Da war wohl die Aussage des Opas nicht ganz richtig,habe mich dazu aber nicht weiter geäußert.


    So, nachdem der Kleine sich also seinem Spiel wieder gewidmet hat kam sein Vater nochmal ans Telefon und sagte mir das er den Kleinen am Donnerstag 23.12.2010 bringen wird und er den Kleinen dann vorraussichtlich am 02.01.2011 wieder abholen wird. Keine Ahnung wie die Wandlung nun kam, aber mir soll es Recht sein.Bin froh um jeden Tag andem der Kleine bei mir ist.
    Ich denke mal der Vater wird mit seiner Neuen wieder irgendwas vorhaben die Tage (sicher auch Silvester) und so können sie ja ohne den Kleinen in "Ruhe" feiern. Es war ja bis jetzt immer so wenn irgendwelche feiern beim Vater waren das der Kleine dann zu mir kam. Das ist jetzt kein Vorwurf Vaterseits,ist nur mal so eine Info.


    Wie es danach mit dem Umgang weitergeht das weiß er aber noch nicht, habe ihm aber auch gleich gesagt das es da eine Regelung geben muss denn ich kann nicht immer im Ungewissen bleiben und immer nur nachfragen wann ich denn den Kleinen wiedersehen darf.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2: