Der KV kann seit einiger Zeit keinen Unterhalt zahlen.
Und da ich ja verheiratet bin, bekomme ich auch keinen Unterhaltsvorschuß (darüber beschwere ich mich auch nicht. ).
Nun kam mir aber die Frage auf: Muss der KV den Unterhalt rückwirkend zahlen, wenn er wieder zahlen kann?
Unterhalt zurückzahlen?
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Hast du eine Beistandsschaft ? Hast du einen Titel ? Setzt du ihn in Verzug ?
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Huhu Himbeerchen, :winken:
...wie Lena schon schrieb : Wichtigstes Dokument ist hier der Titel !!! Gehe zum Jugendamt und setze diesen in Verzug.
Soweit ich weiß, muß der KV den Unterhalt bei Zahlungsfähigkeit dann auch rückwirkend nachzahlen ! Falls er sich weigert, überhaupt wieder zu zahlen kann man das dann über's Gericht auch von seinem Gehalt pfänden lassen !Schöne Grüße von Susilein :strahlen
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kann seit einiger Zeit keinen Unterhalt zahlen.
kann man das dann über's Gericht auch von seinem Gehalt pfänden lassen !
Klar wenn nix da ist kann man das was nicht da ist pfänden lassen.
Wenn er jetzt nicht zahlt aber es könnte dann kann man pfänden und auch rückwirkend Forderungen eintreiben.
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Natürlich muss er auch den rückwirkenden Unterhalt zahlen, sofern du einen Unterhaltstitel hast, samt Verzugszinsen.
Du musst ihn auch nicht in Verzug setzen, sofern du im Besitz eines Titels bist.
Sicherheitshalber würde ich ihn jedoch schriftlich per Einschreiben oder Email ermahnen, DENN "verzichtet" man längere Zeit auf den UH, trotz Titels, kann dies auch als stillschweigender Verzicht auf den UH in der Vergangenheit gewertet werden und der KV muss diesen dann nicht mehr rückwirkend zahlen.
Frage: Bist du im Besitz eines Titels ? Wie lange zahlt erschon nich mehr. Und warum eigentlich ? --> Kindes - UH hat vor allen anderen finanziellen "Verpflichtungen" Vorrang.
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Der KV zahlt seit September wegen Krankheit nicht mehr.
Ja, wir haben eine Beistandsschaft.
Die Dame von der Beistandsschaft rief mich damals an, dass er nicht mehr zahlen könne.
Und sobald es wieder gehen würde, kommt der Unterhalt auch wieder.Es soll hier nicht so aussehen, als sei ich heiß auf das Geld, nein, es interessiert mich eben nur,
was meinem Sohn zu steht. -
Ich will dir nichts vorenthalten: Er kann nicht einfach die Zahlung des UH wegen einer vermeintlichen Krankheit einstellen!
Nimmst du dies in kauf: Bitte gern!
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Er kann durch diese Krankheit nicht arbeiten gehen und bekommt nur (soweit ich weiß) Geld vom Amt und dies reicht wohl nicht, um Unterhalt zu zahlen.
Nun macht ihr mich skeptisch.Was ist das eigentlich für ein Titel, der hier erwähnt wurde?
Ich habe davon zwar schon gehört, aber genaueres weiß ich darüber auch nicht. -
Er kann durch diese Krankheit nicht arbeiten gehen und bekommt nur (soweit ich weiß) Geld vom Amt und dies reicht wohl nicht, um Unterhalt zu zahlen.
Nun macht ihr mich skeptisch.Was ist das eigentlich für ein Titel, der hier erwähnt wurde?
Ich habe davon zwar schon gehört, aber genaueres weiß ich darüber auch nicht.Titel --> Bist du im Besitz eines Schriftstücks (Urteil vom Gericht, oder Urkunde vom Jugendamt ), auf dem steht, ws dein Ex dir monatlich zu zahlen hat, für dein Kind?
Die Tatsache, dass er Geld von der Arge (derzeit) bezieht, sagt aber nicht darüber aus, ob er nicht doch zahlen könnte.
Hat er Vermögen ? Weist du wie viel er von der Arge bekommt ?
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Ja, ich habe ein Schriftstück über die Beistandsschaft, worauf auch festgehalten ist, wie viel er monatlich zahlt.
Ob er Vermögen hat und wie viel er von der Arge bekommt, weiß ich nicht. Geht mich doch nichts an, seine Worte.
Ich glaube, ich werde mich mit der Dame vom JA mal in verbindung setzen und da mal nachfragen, was nun weiter passiert.
Weil immerhin sind die 3 Monate die er nicht arbeiten kann, bald um. -
Ja, mach das. Sag der Dame bzw. Frage sie, ob du mit diesem Schriftstück (???) notfalls vollstrecken kannst ?
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Hi,
Ja, mach das. Sag der Dame bzw. Frage sie, ob du mit diesem Schriftstück (???) notfalls vollstrecken kannst ?
wenn´s ein Titel ist, so kann man vollstrecken lassen.
Aber gaaanz toll, wenn man krank ist :rolleyes2:Gruß
babbedeckel -
wenn´s ein Titel ist, so kann man vollstrecken lassen.
Aber gaaanz toll, wenn man krank ist :rolleyes2:Ganz toll auch wenn man vollstreckt und es ist nix da.
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Ganz toll auch wenn man vollstreckt und es ist nix da.
Eigentlich wollte ich es nicht sagen, aber hmm, wovon wurde das neue Auto (und ich mein mit "neu" neu und nicht gebracht!)
bezahlt und auch der neue Fernseher?
Der Urlaub?
Ich mein so schlecht kanns ihm nicht gehen...
Immer neue Sachen, was er so erzählt -
Bei Beistandschaft wird immer ein Titel erwirkt, mit dem man dann auch Pfänden kann.
Nur entstehen bei einer Pfändung auch Kosten die dann das JA vor strecken muss, und bringt nichts wenn Einkommen unter Selbstbehalt.
Bei längerer Krankheit bekommt man eh nur noch 65 oder 70% vom Lohn
Und wenn man nicht zu verschwenderisch mit seinem Selbstbehalt umgeht und kann man sich davon auch Urlaub und Auto leisten
Der KV kommt in Unterhaltsschuld und die muss er dann nach zahlen , wird nicht gestundet.
kann dann halt sein das er dann noch einige Zeit zahlt auch wenn rein rechtlich kein Unterhalt mehr verlangt werden kann bis die Schuld getilgt ist,
hat wenn ich mich nicht Irre dann nur den Hacken das ab 18 dein Sohn selber Klagen muss oder selber Beistandschaft beantragen -
da hilft nur Aktenlage prüfen lassen, wegen 3 Monaten krank ist man nicht gleich ALG II Empfänger
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Du hast eine Beistandschaft eingerichtet. Die Beistandschaft hat das Einkommen des Unterhaltspflichtigen geprüft und den Unterhalt berechnet.
Nun scheint der Unterhaltspflichtige erkrankt zu sein und bezieht mutmaßlich Krankengeld. Wenn er dies der Beistandschaft mitgeteilt hat, hat diese den Unterhaltneu berechnet. Die Beistandschaft ist anscheinend zum Schluss gekommen, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen derzeit nicht reicht, um Unterhalt zahlen zu können.
Der "Titel", der erwähnt wird, ist anscheinend ein vom Jugendamt erwirkter Titel. Der ist auf dem selben Weg abänderbar, wie er zustande gekommen ist: Durch Darlegung der Einkünfte ... Dies hat der Unterhaltspflichtige getan. Er ist zur Zahlung verpflichtet bis zum Termin der Anerkennung seiner Angaben.
Da es sich um eine absehbare Zeit handelt, wird die Beistandschaft keinen neunen Titel ausgefertigt haben, sondern dem Unterhaltspflichtigen auferlegt haben, sein Einkommen/Krankengeld in kürzesten Abständen nachzuweisen. Tritt er die Arbeit wieder an, muss der Unterhalt erneut fließen.Eine Pfändung ist nicht rechtens, da der Unterhaltspflichtige nicht genug Einkommen hat. Eine spätere Nachzahlung ist nicht üblich, da der Unterhaltspflichtige ja das notwendige Einkommen derzeit nicht hat und für diese Monate nicht zahlungsverpflichtet ist.
Allerdings besteht die Möglichkeits des Unterhaltsvorschusses. Er steht Alleinerziehenden dann zu, wenn der Unterhaltspflichtige nicht Unterhalt leistet oder nicht leistungsfähig ist - losgelöst vom Familienstand.
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Eigentlich wollte ich es nicht sagen, aber hmm, wovon wurde das neue Auto (und ich mein mit "neu" neu und nicht gebracht!)
bezahlt und auch der neue Fernseher?
Der Urlaub?
Ich mein so schlecht kanns ihm nicht gehen...
Immer neue Sachen, was er so erzähltDu meinst da passt was nicht zusammen.
da hilft nur Aktenlage prüfen lassen, wegen 3 Monaten krank ist man nicht gleich ALG II Empfänger
Nein es gibt vorher 78 Wochen Krankengeld (70% Brutto max. 90% Netto)
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Allerdings besteht die Möglichkeits des Unterhaltsvorschusses. Er steht Alleinerziehenden dann zu, wenn der Unterhaltspflichtige nicht Unterhalt leistet oder nicht leistungsfähig ist - losgelöst vom Familienstand.
Auch dann, wenn ich jetzt verheiratet bin??
Sarek, ja genau, da passt hinten und vorn was nicht
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Allerdings besteht die Möglichkeits des Unterhaltsvorschusses. Er steht Alleinerziehenden dann zu, wenn der Unterhaltspflichtige nicht Unterhalt leistet oder nicht leistungsfähig ist - losgelöst vom Familienstand.
Da hab ich andere Informationen - nach einer erneuten Hochzeit nicht mehr.