Hallo,
ziemlich kompliziert aber mal kurz mache:
-Also, Clarissa ist jetzt fast 11 Jahre alt. Der KV hat die Vaterschaft nach Geburt anerkannt.
-Beistandschaft beim JA war beantragt und Unterhaltsvorschuß wurde für 72 Monate gezahlt.
-ALLERDINGS: Noch NIE Unterhalt für´s Kind vom KV bekommen hab!
-Einen Titel hat er nie machen lassen, ist immer umgezogen oder war nicht auffindbar, hat keine Arbeit gehabt usw usw usw..
-Den Unterhaltsvorschuß zahlt er aber fleißig ab..
-Zwischenzeitlich hat er noch ein Kind bekommen (was ja eigentlich auch auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird???)
Nun habe ich endlich nen Gerichtstermin veranschlagen lassen um den Titel einzuklagen (JA hat bis dato nchts unternommen)
Weiß jemand wie ich verfahren soll? Kann ich rückwirkend Unterhaltsansprüche geltend machen? Ich war ja immer an der "Sache" dran, hab ja nie locker gelassen..