Unterhalt rückwirkend??

  • Hallo,


    ziemlich kompliziert aber mal kurz mache:


    -Also, Clarissa ist jetzt fast 11 Jahre alt. Der KV hat die Vaterschaft nach Geburt anerkannt.


    -Beistandschaft beim JA war beantragt und Unterhaltsvorschuß wurde für 72 Monate gezahlt.


    -ALLERDINGS: Noch NIE Unterhalt für´s Kind vom KV bekommen hab!


    -Einen Titel hat er nie machen lassen, ist immer umgezogen oder war nicht auffindbar, hat keine Arbeit gehabt usw usw usw..


    -Den Unterhaltsvorschuß zahlt er aber fleißig ab..


    -Zwischenzeitlich hat er noch ein Kind bekommen (was ja eigentlich auch auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird???)


    Nun habe ich endlich nen Gerichtstermin veranschlagen lassen um den Titel einzuklagen (JA hat bis dato nchts unternommen)


    Weiß jemand wie ich verfahren soll? Kann ich rückwirkend Unterhaltsansprüche geltend machen? Ich war ja immer an der "Sache" dran, hab ja nie locker gelassen..

  • Wie warst du an der "Sache" dran? Irgendwie verstehe ich dein posting nicht so ganz :frag.


    Hast du in der Vergangenheit den Unterhalt schriftlich evtl. mit Zugangsbeweis angefordert, ihn zur Zahlung aufgefordert oder etwas vergleichbares gemacht?


    Rein Interessehalber: Ziehst du den Gerichtstermin allein ohne Anwalt durch?

  • Also rückwirkend wirst du nichts bekommen da du ja Unterhaltsvorschuß bekommen hast ... Ich hab auch einen Titel aber leider bringt er net viel wenn er gering verdient oder gar keine Arbeit hat

  • hallo casi,


    Bevor deine Frage korrekt beantwortet werden kann müssten noch einige Frage beantwortet werden:


    - Hast du den Unterhalt bis dato in irgendeiner Weise geltend gemacht?
    - Hast du irgendetwas unternommen, als er nicht auffindbar war?
    - Welche Schritte wurden vom JA unternommen?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Hallo, der Titel bringt in so fern was, als dass man, glaube ich, den Unterhalt dann auch noch rückwirkend bekommt, wenn der KV irgendwann zu Geld kommt.



    Chrissi

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard
    Wie warst du an der "Sache" dran? Irgendwie verstehe ich dein posting nicht so ganz :frag.


    Hast du in der Vergangenheit den Unterhalt schriftlich evtl. mit Zugangsbeweis angefordert, ihn zur Zahlung aufgefordert oder etwas vergleichbares gemacht?


    Rein Interessehalber: Ziehst du den Gerichtstermin allein ohne Anwalt durch?


    Hi,
    habe in der Verganheit ständig versucht Arbeitsnachweise usw von Ihm zu bekommen-Antworten kamen meist nur sporadisch oder "Empfänger unbekannt verzogen"


    Aufgefordert immer schriftlich per Einschreiben..Alle Belege aufbewart..


    Und ja, ohne Anwalt.. Prozesskosten beantragt..

  • Zitat

    Original von elseberta
    hallo casi,


    Bevor deine Frage korrekt beantwortet werden kann müssten noch einige Frage beantwortet werden:


    - Hast du den Unterhalt bis dato in irgendeiner Weise geltend gemacht?
    - Hast du irgendetwas unternommen, als er nicht auffindbar war?
    - Welche Schritte wurden vom JA unternommen?


    Hi, auch deine Fragen versuche zu beantworten..


    Unterhalt bis dato ständig versucht geltend zu machen nur hat er es nie auf einen Titel festlegen lassen!


    Nachforschungsaufträge bei der Post, Bekannte+Verwandte angerufen-angeschrieben usw.. Immer versucht Ihn auf einen Titel bzw Unterhalt festzulegen..


    JA hat Unterhaltsvorschuß zurückgefordert, mir ab und zu seine Adresse mitgeteilt (in 10 Jahren-dreimal.. :wuetend)


    Soviel dazu..

  • Hallo casi,


    sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde.


    Habe mal nachgelesen. Den Unterhalt kannst du ohne rechtkräftigen Titel leider nur für 3 Jahre rückwirkend geltend machen.


    Da er sich ja immerwieder aus dem Staub zu machen scheint... Hast du mal über einen Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletztung nachgedacht?


    Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt...

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Einen Anwalt würde ich hier auch empfehlen.


    Prima, dass du die Belege aufgehoben hast. :daumen


    Allerdings wäre ich nicht erst nach so langer Zeit aktiv geworden, sondern hätte mich eher um den Titel gekümmert. Aber besser, KU für 3 Jahre rückwirkend als gar kein KU.
    Und wenn er weiter nicht zahlt, kannst du gegen ihn Strafanzeige stellen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Dann kümmert sich die Staatsanwaltschaft persönlich drum.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)