Kontaksperre zur Next/KV nimmt Umgansrecht nicht wahr und beschwert sich

  • Hallo ihr Lieben,


    vielleicht könnt ihr mir auch hier weiterhelfen. Ich versuche einmal in Kurzform zu schildern, was hier eigentlich die letzten Wochen "abgegangen" ist:


    Ich habe die LG des KV wegen Verdacht auf sexuellen Missbrauch an unserer Tochter angezeigt. Er wusste schon einige Wochen vorher um die Verdachtsmomente und hat nichts getan...erst Wochen nach dem ersten "Beobachten" des Ganzen, als es wiederholt aufgetreten ist, hat er sich (auf Anraten der Next wohl gemerkt :hae: ) psychologischen Rat geholt. Lange Rede, kurzer Sinn: irgendwann ist der Psychologin etwas spanisch vorgekommen an der ganzen Geschichte und sie hat darauf bestanden, mich als KM zu kontaktieren...was der KV ewig zu verhindern versucht hat...letztendlich muss es wohl so gewesen sein, dass die Next nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung versucht hat, alles von sich abzulenken und mir/uns hier in die Schuhe zu schieben und das Kind nicht mehr zu mir zu lassen...sie selbst ist dann auch erst nach mehrmaligem Drängen der Psychologin ebenfalls bei ihr erschienen (obwohl sie das Ganze ja in die Wege geleitet hat)...jedenfalls hat diese Psychologin dann mich kontaktiert und mir mitgeteilt, was Fakt ist und dass hier etwas nicht stimmen kann...der KV sagt selbst über seine neue LG, sie wäre eine Hexe, hätte ihm den Vaterstatus abspenstig gemacht und würde lügen, wenn sie nur den Mund aufmacht...trotz mehrfachen Hinweisens der Psychologin, dass er sie doch bitte anzeigen soll, da er sich ansonsten auch strafbar macht, war er einfach nicht in der Lage dazu...


    Also habe ich mein Kind schnellstmöglich vom Umgang abgeholt, habe hier Jugendamt, Weißen Ring, eine Opferanwältin kontaktiert, die mir alle ebenfalls zur Anzeige geraten haben...und habe die Dame angezeigt...Ich habe mit vollem Einverständnis des Jugendamtes und der Polizei (O-Ton von denen: geben Sie das Kind auf keinen Fall im Moment allein zum Umgang mit dem Vater, es wird vermutet anhand der Reaktionen der Tochter, dass sie massiv unter Druck gesetzt wurde und wahrscheinlich wieder wird) eine Kontaktsperre für die Next ausgesprochen, dem Vater aber Umgangsrecht bestehen gelassen...das kann und soll er aber nur hier bei mir und begleitet wahrnehmen können...4 Wochen lang hat er sich nicht darum geschert, sich eine Lösung einfallen zu lassen, wie er sein Umgangsrecht wahrnehmen kann..ich wäre auch die letzte gewesen, die ihm nicht dabei geholfen und alles mit arrangiert hätte...es kam nichts...


    Nun ist es so, dass ich heute in meine alte Heimat zu meinen Eltern fahre, die 20km von ihm entfernt wohnen...natürlich will er jetzt seine Tochter sehen...verstehe ich in vollem Umfang...aber er hat sich gedacht, er kommt sie Samstag mittag abholen und bringt sie abends wieder...und als ich ihm versucht habe zu erklären, dass ich die Auflage von Polizei und JA habe, unsere Tochter nicht unbegleitet zum Umgang zu lassen, war der Ofen aus...er ist jetzt völlig am Durchdrehen...hat geheult am Telefon und dann mit den Worten: dann komm ich eben nicht aufgelegt...ich kann und darf sie nicht unbegleitet gehen lassen, da er nach wie vor mit der LG zusammen wohnt...die Gefahr besteht, dass er sie mit zu sich nach Hause nimmt und somit zu ihr, wo meine Tochter wieder bedroht und bedrängt werden könnte...natürlich verstehe ich seine Enttäuschung ein Stück weit...aber was soll ich denn tun??? Ich kann das Kind nicht unbegleitet mitgehen lassen...warum hat er nicht schon in den vergangegen 4 Wochen etwas dafür getan, dass er sie auch unter diesen Aspekten sehen kann? Er wusste, dass wir meine Mutter besuchen dieses Wochenende...und dann kam diese sms heute nacht: Du hast mich nur verarscht, ich habe dir alles erzählt, weil es wichtig ist und jetzt soll ich meine Tochter nicht mehr sehen? Schreibe mir nicht, ich werde es nicht lesen...


    Ich liege seit Mitternacht wach, seit ich dieses sms gelesen habe und weiß nicht mehr weiter...ich will doch nur mein Kind schützen!!! Wisst ihr Rat?

  • oh polly, wie furchtbar!!! tief durchatmen, du schützt dein kind, das ist richtig und deine pflicht, alles andere ist schlichtweg grad mal wurst. soll er heulen, seine reaktion ist irgendwie unerwachsen. wenn er sein kind sehen möchte, soll er allein mit euch was unternehmen oder eben nicht, dann ist das jetzt mal so. mach dir nicht zuviel kopf um seine unreife sms. du hast die polizei und das jugendamt hinter dir. basta. da hat er auch nicht dran zu rütteln. und von "verarschen" kann hier doch wohl keine rede sein. entspanne dich, du machst nix falsch:troest

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • Polly, es ist seine Entscheidung, noch mit dieser Frau zusammenzuleben- da kann er Dir Vorwürfe machen wie er will, Du handelst richtig, und er muss jetzt die Konsequenzen aushalten, die aus seiner (fortbestehenden )Beziehung resultiert.Punkt.


    Ich wünsch Dir viel Kraft, und Durchhaltevermögen, seine Heulerei an Dir abprallen zu lassen :daumen

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Der Vater konnte/wollte das Kind in der Vergangenheit nicht schützen, deswegen tust Du das jetzt.


    Würdest Du das Kind trotz so klarer Sachlage dem Kind mitgeben, würde ich DICH anzeigen. :rauchen

  • Also ganz offen, wenn ich an Stelle des Vaters währe dann hätte ich die "Lebensgefährtin" sofort raus geworfen wenn sowas ist.


    Niemand hat sich an meinen Kind zu vergreifen!


    Ergo, ich finde du handelst vollkommen richtig, und er ist selbst schuld.

  • Polly Du handelst absolut richtig, Du schützt Euer Kind.


    Wenn der KV die Kleine sehen will, soll er seinen Hintern zu Euch bewegen. Lass Dich nicht in eine Schuldrolle drängen, die steht Dir nicht zu!


    (Frag mich grad was noch passieren muss das man so einem Menschen in den Hintern tritt und verlässt, unglaublich.)

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ihm scheint seine LG wichtiger zu sein wie euer Kind. Also muß ganz alleine er mit der Konzequenz leben. Du machst das völlig richtig so. Im Gegensatz zu ihm wenn er weiterhin seine Augen verschließt. Er hat ja die Möglichkeit euer Kind zu sehen. Wenn er das nicht nutzt nur weil er sie nicht alleine sehen darf, muß er damit fertig werden. Den Schuh das du dran Schuld bist brauchst du dir weiß Gott nicht anziehn.


    Sei weiterhin stark für euer Kind, wenn schon der Vater sie im Stich läßt und das sogar doppelt indem er weiterhin mit dieser Person zusammen lebt und sie so nicht sehen mag :kopf

  • Danke euch allen...man zweifelt schon irgendwann selbst....ich habe gerade die Polizeikommissarin nochmal angerufen: sie bleibt dabei, solange das Verfahren in der Schwebe ist, ist es gegen das Kindeswohl, sie alleine zu ihrem Vater zu geben. Jugendamt erreiche ich heute leider nicht.


    Die Sachlage ist, dass es keine wirklichen Beweise gibt...nur die zweimaligen Beobachtungen des Vaters...aber die Dinge, die meine Tochter angeblich an dieser Frau ausgeführt haben soll, die stammen nur von dieser Frau und wenn die wahr sind...ist sie ganz übel dran...wenn sie die erfunden hat...genauso...denn sie ist wegen betrug vorbestraft. Und meine Tochter sagt nichts mehr (ich hatte ganz am Anfang ein bisschen was aus ihr herausbekommen)...sie macht sofort dicht und will nichts sagen....die Polizei und auch die Psychologin spricht von einer seltsamen Reaktion dafür, dass nichts gewesen sein soll...


    Die Polizistin meinte auch, das alleinige ABR habe ich auch und von daher KANN ich bestimmen, wo sie sich aufhält...und wenn er das ändern will, muss er vor Gericht...und das Familiengericht wird den Teufel tun, bei einem solchen Verfahren in der Schwebe da irgendetwas anderes zu bestimmen...


    Er hat selber schon geschrieben, er hätte versagt und konnte sie nicht beschützen...ja...genau...


    Aber am besten finde ich ja den letzten Satz: Schreibe mir nicht, ich werde es nicht lesen :radab ...nur spielt er dieses Machtspiel ganz mit sich alleine...denn ich werde tatsächlich nicht schreiben...was auch???

  • Und wieder einmal ein Fall klassischen Kindesentzugs.
    Es genügt in Deutschland einen vagen Verdacht zu äußern und schon wird mit der Unterstützung der Helferindustrie einem Kind der Umgang zu seinem Vater verweigert.
    Dabei scheint es in diesem Fall sogar unerheblich zu sein, ob der Verdacht sich direkt gegen den Vater wendet, oder lediglich 3. Personen betrifft.
    Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht 2004 geurteilt:


    Es ist unzulässig, das Umgangsrecht auszuschließen, nur weil die Mutter dieses nicht zulassen will und unveränderbar daran festhält, das Kind sei vom Vater missbraucht worden.
    Bundesverfasssungsgericht (BVerfG) 9.6.04 - 1 BvR 487/04 - FamRZ 2004, 1166



    Auch das OLG Frankfurt stellte fest ... dass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen behaupteten sexuellen Missbrauchs für sich weder zum Ausschluss noch zur Einschränkung des Umgangs führt. Denn anderenfalls hätte es ein Elternteil auf einfache Weise in der Hand, den anderen Elternteil vom Umgang auszuschließen. Das Familiengericht müsse solche Behauptungen eigenständig überprüfen. Im konkreten Fall fehlten Beweise für einen Missbrauch. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Kindesmutter nur noch selektiv wahrnehme und Alltägliches mißinterpretiere. OLG Frankfurt 30.6.95 - 6 UF 60/95 - FamRZ 1995, 1432

  • Falsche Baustelle abersicher.


    Danke euch allen...man zweifelt schon irgendwann selbst....ich habe gerade die Polizeikommissarin nochmal angerufen: sie bleibt dabei, solange das Verfahren in der Schwebe ist, ist es gegen das Kindeswohl, sie alleine zu ihrem Vater zu geben.


    :daumen


    Ausserdem darf der Vater das Kind sehen und besuchen - er darf es nur nicht mitnehmen. ;)


    Zeig Du mir das Kind, das Du der Mutter mitgeben würdest, wenn gegen die Mutter oder ihren Lebensgefährten solch konkreten Verdachtsmomente bestehen würden. :rolleyes2:

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • konkreten Verdachtsmomente

    Ganz sicher hast Du keinen Einblick in die Ermittlungen, d.h. wie konkret die Verdachtsmomente tatsächlich sind.
    Die Polizei ist in jedem Fall verpflichtet, bei Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs zu ermitteln. Allein aus dieser Tatsache schon "konkrete Verdachtsmomente" abzuleiten, bedeutet die Aufhebung eines der höchsten Rechtsgüter: die Unschuldsvermutung.
    Natürlich kann auch ich die genauen Umstände nicht kennen, aber ich werde niemals verstehen, warum nur aufgrund eines ausgesprochenen Verdachtes einem Elternteil, meist ist das der Vater, der Umgang zu seinem eigenen Kind derart menschenrechtswidrig eingeschränkt werden kann. Das der andere Elternteil dann in unserem Rechtsstaat auch noch - mehrheitlich gesellschaftlich akzeptiert - dafür anerkannt wird, überhaupt Umgang zu gewähren, ist mir noch unverständlicher.

  • Ach nee, wie dumm muss man sein, um so zu reagieren wie dein Ex???? Wenn er schon ZUGIBT, dass etwas passiert ist, wieso kapiert er nicht, dass du euer Kind schützen musst und willst... wenn er das nicht schafft... Und was sollen die Aussagen über seine LG???ß Warum ist er dann noch bei ihr???? Ich vermute eher, dass dein Ex ein Windfähnchen ist, redet jedem nach dem Mund und hat keinen Ar... in der Hose.. a. sein Kind zu bechützen b. irgendwas zu organisieren, damit er sie ohne LG sieht oder c. sich zu trennen...


    Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • @ abersicher : du hast aber schon gelesen, dass die Next selbst so einiges geschildert hat, was sie mit dem Kind gemacht hat, und dass der Vater selbst davon erzählt , aber nichts unternommen hat? (Und sich auch deswegen Vorwürfe gemacth hat)


    Ab und zu sollte man die einzelnen Fälle voneinander unterscheiden :winken: dein eigener war ein ganz anderer.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ganz richtig Polly!


    Und ich sehe hie rkeinen Kindesentzug, sondern eine Unfähigkeit das eine vom anderen zu unterscheiden und sich an Termine zu halten.
    Er kann seien Tochter ja sehen: MIT der KM, und ich würde darauf beharren!


    So lange sein privater Umgang eine solche Gefahr darstellt, würde ich keinen Zentimeter von meiner Tochter weichen.



    Deine Tochter wird es Dir später Danken!


  • wer lesen kann ist klar im vorteil..... :rolleyes2:


    was willst du mit deinem beitrag sagen? die TS entzieht dem vater doch nicht die tochter bzw. das umgangsrecht!!!!


    und dein fall ist mit diesem hier nicht zu vergleichen! man darf nicht immer von seiner situation auf andere schließen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • die TS entzieht dem vater doch nicht die tochter bzw. das umgangsrecht!!!!

    Begleiteter Umgang ist nur eine Form des Kindesentzugs und für den betroffenen Elternteil fast immer demütigend.
    Auch das Kind empfindet in der Regel bei derart drastischem Vorgehen Verunsicherung.
    Es ist doch absurd (und eine rechtliche Grauzone) nur aufgrund eines Verdachtes die Rechte des Kindes und des Vaters derart einzuschränken.
    Der Vater wird gezwungen, bis zum Abschluss des Strafverfahrens (das kann leicht mehrere Monate dauern) mit dieser Bevormundung zu leben, ohne sich wehren zu können.


    Inwieweit die Next und der Ex selbst von konkreten Handlungen berichtet hat, ist hier nicht erkennbar, die TS hat lediglich vage Andeutungen gemacht.
    Ob diese vorgeblichen Handlungen nun tatsächlich auch strafrechtlich relevant sind, kann ich natürlich nicht beurteilen, ebensowenig wie die Berechtigung der Umgangseinschränkung.

  • Das solltest Du auch nicht beurteilen wollen. Ich glaube, das macht die Polizei besser als Du.


    Mir ist Verunsicherung beim "drastischen Einschränken" des Umgangs offengestanden lieber für die Kinderseele als Missbrauch.

  • Es ist doch absurd (und eine rechtliche Grauzone) nur aufgrund eines Verdachtes die Rechte des Kindes und des Vaters derart einzuschränken.


    der Verdacht wird aber bisher von der Täterin bestätigt! Wenn der Vater daraufhin nicht in der Lage ist, das Kind zu schützen, obwohl seine LG selbst zugibt, dem Kind entsprechendes angetan zu haben, dann muß er auch damit leben, dass er das Kind nicht mehr alleine bekommt.


    Ich hab da kein Verständniss für den armen Vater, der weiterhin mit einer Frau zusammemnlebt, die von sich aus solche Sachen behauptet. Selbst, wenn es tatsächlich nicht stimmen sollte würden mir die Fantasien schon Angst machen. Ihm nicht. Die Konsequenz ist: Kein alleiniger Umgang.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    2 Mal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • wo entzieht sie bitte dem vater das kind? er hat die möglichkeit, das kind zu treffen, er darf es nur vorübergehend nicht mit nach haus nehmen. eder kontakt zwischen vater und kind kann doch jederzeit bestehen. und was ist an einem gemeinsamen kaffeetrinken mit den eltern für das kind schädlich? was ist das denn hier?

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

    Einmal editiert, zuletzt von lampenschirm ()