Was passiert wenn man den Umgang verweigert ?

  • Ich habe bis her noch keine Frau getroffen die mir erzählte sie sahs in Haft weil sie den Umgang verweigert hatte



    Ich habe mal eine Beugestrafe von 500,- Eur aufgebrummt bekommen mit Beugehaftandrohung, bei Wiederholung oder Nichtzahlens..

  • jo das haben wir geschaft erst mal. nun kämpfen wir drum das die mädels nicht bei jedem teleklingeln kreideweiß werden udn zittern wie blöde. aber och wie war das?


    kriegen wir och noch hin.


    das schlimmste an der sache die mädels haben leider ein sehr unschönes männerbild. und glaub mir sowas ist verdammt übel.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Hi,


    Grüni ich auch :devil: :nawarte: :amok:


    Es gab aber schon Fälle, in denen nix passierte und widerum Fälle in denen der KM das ASR entzogen wurde.


    Jo, Aufgeben ist nicht! ich hoffe ich bin nächstes Jahr mit den Basis durch, 12 Jahre Kampf werden dann noch kommen. Um hier aber ein wenig Ausgewogenheit zu erzeugen, zwei Fälle aus dem örtlichen Umfeld.


    1. KM bekkomt durch, das KV nur noch Kind in einer Einrichtung sehen darf da Fluchtgefahr ins Ausland besteht. KV hat seine Ausweispapiere an der Pforte abzugeben um eine Flucht unmöglich zu machen. Eines Tages sitzt ein Praktikant an der Pforte. Kind seit 12 Jahren weg. (Wenn man Geld hat, es gibt einen ein wenig ekligen Anwalt, der mit Ex-Fremdenlegionären ... auch aus arabischen Ländern ...)


    2. Ein Verein gegen Missbrauch "entlarvt" eine Familie, Kinder werden aus der Familie genommen und untergebracht. Der Missbrauchsvorwurf fliegt auf, Kinder kommen nicht zurück, stattdessen erweist sich, das in der Unterbringung die Kinder missbraucht wurden. Richter beim erstinstanzlichen Urteil gegen die eltern war ein bekannter Lokalpolitiker einer Volkspartei.

  • Hi,
    ich bin nun keine umgangsverweigernde Mutter, allerdings haben wir, sprich der KV und ich, sehr große Probleme miteinander, deren Inhalt ich jetzt hier nicht zum Thema machen möchte....
    Durch die Amtsrichterin wurde veranlasst, dass wir beide unsere Erziehungsfähigkeit über eine Gutachterin prüfen lassen.
    Bei den letzten Gerichtstermin wurde deutlich gesagt, dass es auch zu einer Fremdunterbringung des Kindes kommen könnte, falls wir als Eltern keinerlei Lösungswege annehmen würden.
    Was natürlich, leise gemurmelt, Schei....e ist, wenn sich einer bemüht und der andere nur Blockaden baut.


    Unbegründete Umgangsverweigerung führt letztendlich zu einer Neuüberlegung des ABS für,s Kind, denk ich mal....


    Konsequenzen sind aber nur solche, wenn sich der Vater dann auch konsequent dafür einsetzt!

  • Zu dem Thema könnte ich ja auch Romane beitragen.


    Ich bin eine der Mütter, die dem KV den Umgang konsequent verweigern würde, ohne mit der Wimper zu zucken, wobei man hier offen sagen muss, dass er selber null Interesse an seinem Kind hat, sich also die Situation, dass es zu einem (Rechts-)Streit kommt nicht bieten wird.


    Ich persönlich bin der Meinung, dass man seine eigenen Gefühle bzgl dem Expartner in die Tasche stecken sollte ABER wirklich nur solange, wie es dem Kind nicht schadet.
    Wenn der andere Elternteil liebevoll mit dem Kind umgeht, sich an die ausgemachten Termine hält und Verantwortung zeigt, spricht in meinen Augen absolut nichts gegen einen Umgang, im Gegenteil wäre ich sogar bereit, dem entgegen zu kommen soweit dies möglich ist (Fahrkostenteilung, etc)


    Nur wenn man sich die ganzen Pappenheimer anschaut, die ihr Kind wie ein Spielzeug behandeln, alle Jubeljahre mal auftauchen um dann für unbestimmte Zeit verschütt zu gehen, die Leute, die ihre Kinder mit irgendwelchen hanebüchenen Ausreden immer wieder aufs Neue versetzen...
    ... SORRY, aber dann habe ich kein Verständnis dafür, dass so jemand sein Kind sehen will.


    Den Schaden, den ein Kind nimmt, wenn es Mal um Mal hört, dass "Papa" oder "Mama" doch nicht kommt, obwohl es sich so sehr darauf gefreut hat, den kann man nicht mal eben wieder gut machen


    Und darum bin ich der Meinung man nimmt BEIDE Seiten in die Verantwortung, also setzt eine Umgangspflicht ein.


    Punkt

  • Seit der räumlichen Trennung habe ich meiner Ex alle Möglichkeiten für einen geregelten Umgang eingeräumt. Was hat sie gemacht? Sie mal einen geholt, wenn sie gerade Lust hatte, wochenlang nichts von sich hören lassen, dann plötzlich wieder Anfall von "Familiensinn". Freitags noch Bescheid gesagt sie holt P. am Sonntag. Sonntag sitzt der Junge stundenlang heulend am Fenster, weil Mylady nicht in Erscheinung tritt... Über zwei Monate Funkstille, dann wieder SMS, dass sie die Jungs sehen will. Daraufhin hab ich "Nein" gesagt, weil ich vorher erstmal eine Aussprache wollte. Zu den beiden Terminen beim JA zwecks Klärung erscheint sie nicht... Und jetzt, wo sie zu ihren Eltern ziehen will (ca. 150 km), will sie auf einmal eine Umgangsregelung... Ich habs nur noch satt... Montag Termin beim JA... Ich hoffe, sie taucht wieder nicht auf - dann ist vielleicht endlich Ruhe...


    Es ist schlimm genug, dass mein Stiefsohn, der bei ihr lebt, psychisch kaputt geht und ich nichts dagegen tun kann - ich werde nicht zulassen, dass sie die beiden Kleinen auch noch kaputt macht.


    Sowohl JA und FamH als auch M's Logopädin unterstützen meine Entscheidung...

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • hallo alle miteinander!


    mit einer gesetzgebung bezüglich umgangspflicht ist das nicht so einfach. wenn der vater nicht will, hat das kind vom kontaktzwang auch nichts gewonnen. man kann nicht alle fälle über einen kamm scheren, aber wenn umgang, dann sollte es eine feste regelung geben.


    beispiel:


    KV von meinem sohn hat sich die ersten 1,5 jahre nicht für sein kind interessiert, obwohl ich ihn anfangs in einem brief ausdrücklich darum bat. dann lernt er seine jetzige lebensgefährtin kennen, der er natürlich auch irgendwann vom sohn erzählen muß. um aus dieser nummer sauber rauszukommen, behauptet er, ich würde ihm den kontakt verweigern. sie jagt ihn natürlich zum JA, sie weiß es schliesslich nicht besser. das JA kommt auf mich zu, ich erzähle, dass da nichts dran ist und sammel mir ne rüge ein, frei nach dem motto "...wenn der vater sich schon verzweifelt (!!!!!!) an uns wendet, dann muß ja auch was dran sein..."!


    in relativ regelmäßigen abständen (2 tage im monat) kam der KV uns besuchen. dann fiel ihm ein, er möchte seinen sohn mit zu sich nach hause nehmen "...schließlich wollen wir selber auch mal kinder haben und können gleich mal testen, wie wir so mit kind klarkommen..." . ich war natürlich dagegen, der kurze war 1,5 jahre alt und hat ihn kaum gekannt!! darauf folgte die nächste rüge vom JA. wir bekamen temporär einen betreuten umgang.


    da der umgang mit kindern für ihn völlig fremd war, wußte er offensichtlich nicht, dass man 2jährigen kindern leicht einen arm auskugeln kann, wenn man zu sehr daran reisst. o-ton vom JA: "...das ist in diesem alter völlig normal.."!!!


    auf meine frage hin, wie ich einen titel für den unterhalt erwirken kann, o-ton JA: "Sei`n Se froh, dassa übahaupt zahlt!"


    als der KV ein kind mit seiner Lebensgefährtin erwartete, rief er mich an und erklärte mir, dass er die nächsten monate erst mal keine zeit für ... hätte, ihn aber gerne wieder mal zu sich nehmen würde, sie wollen ja schliesslich 2 kinder irgendwann haben... dann könnte man ja testen, wie das dann so wäre.


    der kurze ist maximal 48h pro monat bei ihm. von freitag zu samstag, wenn es freitag nicht geht, dann nur samstag. er ruft mittwochs oder donnerstags an, um den termin ab- bzw zuzusagen.


    natürlich hat er jetzt auch einen antrag auf GSR gestellt, "... ist voll in unsere familie integriert..!" mir graut es vor dem termin beim JA.


    mittlerweile ist der kurze 6 jahre alt und fängt langsam an zu merken, dass beim kontakt mit "papa" nicht alles rund läuft.


    Was lernen wir daraus?


    1. Lügen haben doch keine kurzen beine!


    2. es ist sehr hilfreich, beim JA für sein recht zu lügen.


    letzteres ist wohl besonders für erfolglos kämpfende väter interessant.


    einen schönen abend wünscht
    wolke

    Viele Grüße,
    Wolke1.1



    "Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient
    Vertrauen"
    Jean-Paul Sartre


    :strahlen

  • Ich muss ja mit einer nicht ganz berechtigten Erleichterung zugeben, dass ich wg meinem doch recht provokativen Posts eigtl auf Kritik gefasst war, aber anscheinend habe ich genau den wunden Punkt getroffen, der hier viele Alleinerziehende stört.


    Natürlich kann man niemanden zum Umgang ZWINGEN, aber ich finde es einfach unverschämt, wenn man als Elternteil, bei dem das Kind lebt, einfach fast hilflos den Eskapaden des anderen ausgeliefert ist, gleich, was das Kind dazu sagt


    Da muss noch viel getan werden