Kann man einfach Unterhalt kürzen

  • Hallo zusammen,


    seit einiger Zeit ist mein Nochehemann (Scheidung eingereicht) selbstständig,
    jetzt meint er, dass er einfach Monat für Monat unserem unterhalt kürzen darf,
    lt. seinem RA.


    Darf man das so einfach?


    Das beste ist, jetzt wird er in ein paar Monaten wieder Papa und mein RA hat
    Ihn seit über einem halben Jahr mehrmals angeschrieben, dass er bitte alle
    Unterlagen vorlegen legen soll um es neu zu berechnen, jetzt dreht er
    vollkommen durch.


    Habe mehrmals zu ihm gesagt, er soll doch bitte einfach mit meinem RA reden und
    ihm alles sagen, was er zu mir gesagt hat, aber ohne erfolg. Jetzt ist darüber
    eine Klage eingereicht worden.


    Es ist nicht einfach einen Job hier zu finden, wenn man kein Auto hat oder
    wenig Geld zur Verfügung hat für Bus und Bahn, auch wenn man auf geringfügig
    Arbeiten geht.


    Manchmal bin ich an mir selber am Zweifel, ob ich das richtige mache, wegen
    unserem Kind. Will einerseits nicht, dass er darunter leidet, ich mach es ja
    nicht für mich, sondern für unser Kind. Der KV beteiligt sich ja an nichts, ich
    zahle alles (KiKA, Medikamente usw.)


    Jetzt macht er es auch so, er sagt mir nicht mal bescheid, wenn er den Kleinen
    nicht abholen kann oder später kommt, sondern unsere Bekannte, was ich schon
    unverschämt finde.


    Das interessiert ihn nicht mehr, er wird jetzt alles übers JA machen.


    Was soll ich machen?


    Will nicht dass der Kleine darunter leidet, reden kann man mit KV nicht mehr.

  • Um beide. Was bei mir egal ist, aber nicht fürs Kind. Er verdient jetzt 1000 € mehr als vor ein paar Monaten.
    Aber anscheint macht er es weil wieder ein Kind unterwegs ist, aber genau weiß ich es leider nicht.
    Er meinte auch, ich will mehr geht, dann will er unseren Kleinen mehr sehen, besonders am Wochenenden will er ihn immer haben, habe ich nach in der Woche bzw. abends.

  • Trenne Unterhalt vom Umgang.


    Unterhalt regelt die Anwältin: Frage nach, warum sie nicht z.B. mal Auskunftsklage anstrengt.


    Umgang regelt Ihr im Optimalfall selbst: Achte darauf, dass auch Du mal Wochenende hast und nciht nur Alltag.
    Aber wie alt ist das Kind denn?

  • Mein Anwalt hat ihn jetzt ingesamt 4 mal dieses Jahr angeschrieben, hat gehofft, dass es ohne Gericht geht, aber anscheint nicht. Er fängt jetzt mit Jugendamt an usw.


    Habe es ja schon versucht zu sagen, dass die 14 Tage Regelung bleibt, so viel habe ich auch nicht von unserem Kleinen, er geht ganztags in die KiKa, musste mich auch selber drum kümmern und gehe nebenbei arbeiten auf Abruf. Hab es mir so gedacht, wenn ich endlich eine Stelle habe, ist das große hin und her nicht und er fühlt sich da sehr wohl, was mich ich glücklich macht.


    Unser Kleiner ist drei Jahre alt.


    Ich kann dies trennt nur leider er nicht, er ist der festen Überzeugung, wenn er mehr zahlen soll / darf, steht im zu, dass er den Kleinen des öfteren sehen darf.


    Versteh ihn nicht mehr, mal ist er total freundlich und auf einmal ist total unfreundlich, weiß nicht ob es wirklich daran liegt, dass er wieder eine neue hat und sie von ihm schwanger ist.
    Versuche das beste daraus zu machen, dass unser Kleiner nicht darunter leidet, was teilweise sehr schwer ist, besonders wenn er vom Papa-WE wieder kommt.

  • Wenn du einen Titel/urkunde/Urteil hast, irgendetwas rechtlich Verbindliches, kann er den UH nicht einfach kürzen.
    -Sodann könntest du vollstrecken.


    Wie sieht es denn dsbzgl. aus?

  • Habe es ja schon versucht zu sagen, dass die 14 Tage Regelung bleibt,


    Unser Kleiner ist drei Jahre alt.


    Ich würde die 14 Tage und vielleicht einen Nachmittag die Woche vereinbaren wollen - das ist schöner für's Kind.



    Ich kann dies trennt nur leider er nicht, er ist der festen Überzeugung, wenn er mehr zahlen soll / darf, steht im zu, dass er den Kleinen des öfteren sehen darf.


    Diese Überzeugung haben ausser ihm wohl nur noch wenige Leute.
    Offizielle Sprachregelung: Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Nein, aus Lust und Laune nicht!Wen du aber die Mitteilungspflicht nicht nachgehst Dinge nicht vorweißt um den unterhaltsanspruch weiter zu gewähren(zeugnisse vom kind usw), kann er das, aber nicht ohne Rechtsbeistand!Hatten sowas auch schon

  • Wen du aber die Mitteilungspflicht nicht nachgehst Dinge nicht vorweißt um den unterhaltsanspruch weiter zu gewähren(zeugnisse vom kind usw), kann er das


    Das Kind geht aber in den KiGa, also hat es auf jeden Fall einen Unterhaltsansprucch, da muß auch nichts nachgewiesen werden.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Bis habe ich kein Titel fürs Unterhalt.
    Mein Anwalt hat es nur schriftlich gemacht, hat sich nicht getraut zum Jugendamt zu gehen, oder wie er es sagte, hatte dafür keine Zeit.
    Die 14 Tage behalte ich ein, wenn nichts dazwischen kommt bei Ihm (Meeting, Schulung usw.) hatte ich schon mehrmals, dann hieß es, kann ihn leider nicht abholen, morgen erst, zwei / drei Stunden später ich bin dann und dann da, schaffe es doch, wieder ein paar Stunden später schaffe es doch nicht um die Zeit, erst zwei Stunden später.
    Ich muss sagen, habe es immer zu gelassen oder wenn er Besuch von irgendwelche Leute bekommen hat, ich habe bis jetzt nicht nein gesagt.
    Aber wehe, wenn ich was hatte, heißt es du hast ja in der Woche, diese nicht, das ging immer so weiter. Jetzt ist bei mir Schluss, werde dieses hin und her nicht mehr machen.
    Und das ist der Dank.
    KiKa interessiert ihn nicht, wollte mir erst verbieten ihn in dieser KiKa anzumelden, aber damals, kümmere du dich bitte darum, dafür habe ich keine Zeit.
    Wie schon gesagt, ich will ihm nichts böses oder schlimmes, nur denkt nicht an unser Kind. Kaufen alles mögliche kann er, was nicht wichtig ist, ist egal. Dafür bin ich zuständig.
    Habe ja Geld wie Heu, wie er es meint.
    stimmt es eigentlich, das er meine Proßesskosten bezahlen muss, habe diese Beantrag damals?

  • Was will denn der Anwalt immer mit dem JA?


    Entweder ER oder das JA regeln die Sache mit dem Kindesunterhalt. Und da es bei dir auch um Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt gehen dürfte, würde ich beim Anwalt bleiben, denn das JA ist keinesfalls schneller.


    Allerdings scheint mir der Anwalt nicht gerade von der aktiven Sorte zu sein, vielleicht denkst du mal über einen neuen Anwalt nach.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • KV will das Jugendamt, mein Antwalt würde gerne es so regeln, wenn dies nicht geht dann mit Gericht.
    Muss zugeben, habe immer noch das beste am KV gehofft, was leider falsch war. Mein Anwalt hat mir diesen Schritt immer wieder geraten, weil der KV mal so mal so drauf war und dann die Sprüche vom KV.
    Habe mich immer wieder um den Finger wickeln gelassen.
    Er versucht diesmal wieder, war total freundlich, wenn ich was bräuchte soll ich es sagen, nur ich weiß, dass er mir dies von Unterhalt abzieht, daher mach ich das nicht.

  • KV will das Jugendamt, mein Antwalt würde gerne es so regeln, wenn dies nicht geht dann mit Gericht.


    Klar will dein Anwalt das so regeln, ist schließlich sein Geld ;)


    Aber wenn der KV das beim JA regeln lassen will, dann mach das doch. Die beschönigen auch nichts, und ihr spart euch den Ärger vor Gericht ( sehr zum leidwesen deines Anwaltest, den sparst du dir dann nämlcih auch noch).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Gerade bei Selbständigen würde ich dann doch schon lieber zum Anwalt tendieren. Vor allem, da sich der RA sowieso auch mit dem Trennungsunterhalt auseinander setzen muss. Reicht doch, wenn einer die Bücher prüft. :brille

  • Kosten habe ich ja nicht, habe Prozesskostenhilfe damals beantrag.
    Glaube ich kosten hat mein EX.
    Er lügt bis sich die Balken biegen, er behauptet ja er ist erst seit Juli selbstständig, vorher Arbeitslos, weil er Arbeitslosengeld bekommen hat, was ja auch stimmt, aber er hat auch schon länge gearbeitet.
    Er will nicht das es raus kommt, er hat tierische angst, weil ich alles weiß.

  • Wenn das stimmt was du sagst hat er zu recht Angst, vor allem um seinen Geldbeutel.


    Auch Geld das unrechtmässig erhalten wird (Schwarzarbeit und ähnliches) wird zum Unterhalt herangezogen, und zusätzlich muss er natürlich das zuviel bezahlte Geld midestens zurück bezahlen.


    Wichtig ist nur, du musst es belegen können, dein Wort alleine nutzt gar nichts.


    Achja, deine PKH bezahlt der Staat. Dein Ex muss nur für seinen Teil, sprich seinen Anwalt und dann auch für die Gerichtskosten aufkommen die er aber durch sein nichtmitwirken selbst verschuldet hat.

  • Leider musste ich es so machen, er fing damals immer damit an, mir unser Kind wegzunehmen.
    Er wollte sich auch Online scheiden lassen.
    Tja, Schwarzarbeit usw. hat er alles gemacht, was ich auch weiß. Naja Belege vorzuweisen ist so eine Sache, habe zugriff auf Konto und Emails, was er nicht weiß, nur ob dies vor Gericht bestand hat weiß ich nicht, weil wir ja nicht mehr zusammen sind.

  • 1. Alle zwei Jahre ist der Unterhaltspflichtige zu einer Einkommensauskunft verpflichtet. Hat er die in den letzten 24 Monaten geleistet, kann dein Anwalt klagen, bis der scheckig wird. Rechtsanspruch auf Auskunft hast Du nur, wenn
    2. sich das Einkommen in größerem Rahmen verändert hat.
    3. Kindesunterhalt kann und soll über das Jugendamt geregelt werden, empfiehlt der Gesetzgeber. Das ist für alle Beteiligten kostenlos. Regelst Du das über den Anwalt, hilft teilweise Prozesskostenhilfe. Hattet ihr aber eine Einigung und nun hat sich das Einkommen nicht eklatant geändert, bleibst du sehr wohl auf gewissen Kosten sitzen - den Kosten der Gegenpartei, wenn das Gericht es so entscheidet (weil die Klage unbegründet war. Hier also genau überlegen, was Fakt ist, ob und wie man "sicher" gewinnt.)
    4. Trennungsunterhalt geht nur über Anwalt, wenn man sich nicht außergerichtlich einig wird. Sichergestellt müsste hier sein: Ist Geld übrig? Spontan gesagt: Bei einem Hartz-4-Bezieher ist Trennungsunterhalt normalerweise nicht drin.
    5. Sobald das weitere Kind geboren ist, ist er auch für dieses Kind unterhaltspflichtig. Hier müsste mit spitzer feder gerechnet werden, was das für den Kindesunterhalt und ggfls. den trennungsunterhalt heißt. Kindesunterhalt geht vor, danach wären Du und "die Neue" gleichberechtigt (wenn er mit der nicht zusammen leben sollte). Rückwirkend bekämst du Trennungsunterhalt ab dem Monat, in dem er zahlungsfähig ist und in dem er zur Zahlung aufgefordert wurde. Hier kann es nun so sein, dass mit dem 3. Kind nichts mehr für den Trennungsunterhalt übrig bleibt. Da muss man gucken, ob sich der (vielleicht teure) Gang vor den Kadi rechnet.
    Also eine schwierige Situation, in der auch dein Anwalt gern die Hand aufhält. Du kommst nicht drumherum, selbst zum Taschenrechner zu greifen und grob zu überschlagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also, ich würde mir einen neuen Anwalt suchen - nur so aus dem Bauchgefühl.
    Das muss aber mit deinem PKH-Antrag abgestimmt sein.


    Die Unterhaltsberechnung Kind würde ich an das Jugendamt Beistandschaft
    abgeben. Wenn nach Kindesunterhalt, Kindergartenzuschuß noch etwas überig
    belibt, würde ich mich um den Betreuungsunterhalt bemühen.


    Achtung, auch PKH kann/muss zurückgezahlt werden - und jeder Anwalt freut sich
    über gute Umsätze.

  • Ich kann so weit sagen, dass er das 7fache von Jan. - Juli verdient hatte als damals, mit allem, was man machen kann und nutzen kann (z.B. Staat).
    Kann sich auch ein neues Auto leisten, besondern wenn man zu einem sagt, ich vediene nicht so viel, verdiene so wie immer (1800,00).
    ?????
    Meint er ich bin doof.
    Damals hatten wir uns geeinigt, war auch alles OK, nur jetzt finde ich es unfair gegenüber unserem Kind.
    Ich merke schon, dass er unserem Kind kaufen will, weil ich nicht so viel bieten kann, nur Gott sei dank, merkt unser Kind, dass ich mein letztes Hemd für ihm gebe.
    Was im Monat übrig bleibt, bekommt der Kleine.
    Ich bezahle die zweite Stufe fürs KiKa knappe 50,00 und dann kommt noch esse dazu, weil er ganztags dort ist, also bis ende.
    JA hat es damals nicht interssiert wegen Unterhalt, haben nur gefragt, ob wir einen Anwalt haben wegen der Scheidung mehr auch nicht und da was es ja noch nichtmals geregelt, was wir bekommen.
    Auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass er nicht die Wahrheit sagt, weil er Panik hat, dass alles rauskommt, was er wirklich verdient hat.