Frage wegen Tagesmutter!

  • Hallo!


    Ich frage euch hier wegen einer Freundin von mir:


    Ihr Mann hat sich nach 8 Jahren Ehe wegen einer anderen Frau von meiner Freundin getrennt.


    Sie haben 3 gemeinsame Kinder. Nun zum Problem:


    Die beiden waren dabei ein Haus zu bauen in einem anderen Kreis (sie wohnt in Aachen, das Haus steht in einem anderen Ort ca. 25km von Aachen entfernt). Sie hat dort 2 Kindergartenplätze für ihre Zwillinge (2 Jahre alt) bekommen weil sie Anfang des Jahres ja in dieses Haus einziehen wollten.


    Jetzt nach der Trennung bleibt sie in Aachen wohnen und hat keinen Anspruch mehr auf die Kindergartenplätze.


    In Aachen gibt es trotz Bemühungen des JA keine Kindergartenplätze für die Zwillinge.


    Sie müsste Anfang September wieder arbeiten gehen was jetzt natürlich ohne Betreuung für die Zwillinge nicht geht.


    Sie muss Geld bei ARGE beantragen.


    Nun die Frage:


    Übernimmt die ARGE die Kosten für eine Tagesmutter?


    Weil meine Freundin will arbeiten, kann aber nicht wegen fehlender Betreuung.



    :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Hi


    wie ist das mit dem BU/KU geregelt?


    Sie soll mal beim JA nachfragen. Sie erstatten einen gewissen %Satz der Tagesmutterkosten gegen Nachweis der Arbeitsstd.


    LG

  • Es ist leider noch nichts geregelt.


    Ihr Mann behauptet er würde Unterhalt zahlen. Was man natürlich erstmal abwarten muss.


    Das Problem ist, daß es schnell gehen muss weil sie am 06.09. eigentlich anfangen muss zu arbeiten.



    :wink:thanks:

  • Weil es kann ja nicht sein, daß sie arbeiten will und nicht kann nur weil es in Aachen keine Kindergartenplätze gibt.


    Und selbst wenn sie arbeitet verdient sie nicht sol viel, daß sie eine Tagesmutter bezahlen könnte.


    Also muss sie noch ein Jahr zu Hause bleiben und Sozialgeld beziehen.



    :wink

  • Oh man ab zum JA und Tagespflegekosten (erstmal) beantragen.


    Hat sie ne Tagesmutter? Wenn nicht das JA vermittelt auch kurzfristig....Er ist KU-pflichtig! Und das sollte so schnell wie mgl geklärt werden desweiteren ist er BU-pflichtig.


    Am besten morgen zum JA oder Anwalt.

  • Und selbst wenn sie arbeitet verdient sie nicht sol viel, daß sie eine Tagesmutter bezahlen könnte.


    Hallo Chiara!


    Nicht unbedingt. Die Betreuungskosten werden je nach Situation und Einkommen vollkommen übernommen, wenn sie eine offiziell anerkannte Tagesmutter hat.
    Die Tagesmütter werden in eurer Stadt über die Familiäre Tagespflege (Vaalser Straße) vermittelt. Aber sie muss sich ranhalten und ihre Situation denen klar machen.
    Wenn sie eine Tagesmutter hat, die sich vom Amt entweder komplett oder Betrag+einen Aufschlag von deiner Freundin bezahlen lässt, dann muss sie mit ihren ganzen Nachweisen zum Jugendamt gehen. Soweit ich weiß, sollte sie davor bereits Wohngeld beantragen, weil das fließt in die Berechnung ein.


    lg und drück deiner Freundin die Daumen,
    cola

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Sie war heute bei einer Anwältin. Die muss sich jetzt erst alles ansehen.


    Er will Unterhalt für seine Kinder zahlen (sagt er).


    Das JA in Aachen sagte sie bekäme 2€ pro Tag vom JA. Den Rest müsste sie selber zahlen. ( die cola: Das waren die in der Vaalser Str.) Das wären dann für beide Kinder 600€ im Monat.


    Sie verdient netto 950€, der Vater müsste Unterhalt für seine Kinder in Höhe von 770€ zahlen. Dann kommt noch Kindergeld in Höhe von 558€.


    :wink

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Ja, das stimmt schon, dass manche TM sich noch etwas dazu fragen (bei 2€ die std durchaus verständlich...das ist ne sauerei!), aber das ist auch immer von der TM abhängig. Manche machens garnet, manche machen es für einen kompromiss aus beiden und manche arbeiten (man mag es net glauben) nur für das JA-Geld.


    Aber du, ich kenn die Finanzen deiner Freundin net, aber wenn ich recht rechne bleiben ihr nach Abzug von den Betreuungskosten noch 1600€ über den Daumen gepeilt übrig...das haben manche Familien nicht.
    Wie sieht das denn aus, wenn sie noch ein Jahr zu Hause bleibt? Kann sie danach an ihre alte Stelle zurück?

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Sie könnte danach in ihre alte Stelle zurück. Bzw. sie ist unkündbar, weil verbeamtet.


    Aber es laufen halt noch verschiedene Dinge die so einfach nicht zu kündigen sind. Sie hat bereits verschiedene Sachen gekündigt um die Kosten zu minimieren.


    :frag

  • Wenn sie in die alte Stelle ein Jahr später zurück kann, würde ich mir an ihrer Stelle das Jahr noch nehmen.
    Sie wird noch genug zu bewältigen und buckeln haben.


    Aber trotzdem zügig um Betreuungsplätze für das nächste Jahr kümmern!


    lg, cola

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  • Am besten sie geht morgen mal zum JA-da gibts ne Stelle nur für die TM-Kosten. Während meiner Umschulung (10Jahre her-ist sicher jetzt anders geregelt) haben die 3/4 der Kosten übernommen-den Rest musste ich selbst tragen.Sie soll denen mal bissel auf die Füsse treten.


    Auf jeden Fall muss das geklärt werden-oder sie bleibt noch nen Jahr zuhause und Ex trägt die Kosten (BU).

    Einmal editiert, zuletzt von Nic2709 ()

  • @Nic: War sie schon (s.u.), aber für den Entgelt arbeiten nicht viele TM. Da muss man meistens noch drauf zahlen - hier anscheinend Geld vom Amt+ 600€.



    Das JA in Aachen sagte sie bekäme 2€ pro Tag vom JA. Den Rest müsste sie selber zahlen. ( die cola: Das waren die in der Vaalser Str.) Das wären dann für beide Kinder 600€ im Monat.

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  • Sie könnte ihren Erziehungsurlaub verlängern.


    Wäre die einfachste Lösung, und somit hat sie noch ein Jahr Zeit, alles in Ruhe zu regeln (ich nehme an, das sie einen Job hat, weil ja so stark von einem Datum ausgeht)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • @Nic: War sie schon (s.u.), aber für den Entgelt arbeiten nicht viele TM. Da muss man meistens noch drauf zahlen - hier anscheinend Geld vom Amt+ 600€


    :hae: hm war bei mir auch ähnlich---kann mich nicht mehr genau dran erinnern(zulange her(...Auf jeden Fall musste ich zuzahlen weil die TM in meiner Umgebung nicht für den Satz gearbeitet haben.und es war nicht wenig was ich zuzahlen musste... :ohnmacht:

  • Huhu,



    Ich habe das selbe Problem, oder fast das selbe Problem wie Deine Freundin!


    Ich habe auch Zwillinge und bräuchte eine Tagesmutter. Das JA sagte mir auch Hilfe zu und in dem persönlichem Gespräch sagte mir die Mitarbeiterin des JA, dass es KURZFRISTIG nicht gänge und ein Kindergartenplatz sei auf die Schnelle wohl doch nicht so schnell aufzutreiben, wie sie mir telefonisch versicherte!!! Zudem muss ich sagen, das meine Jungs erst 15 Monate alt sind und noch keinen Anspruch auf einen KIGA-Platz haben, trotz geschilderter Notwendigkeit dem JA gegenüber, kann mir auch keine......... helfen! Jetzt sitze ich hier und musste schon 2 Jobangebote absagen, weil ich werde einen KIGA-Platz noch eine Tagesmutter habe!!! Wenn man will oder muss klappt irgendwie gar nichts...........



    LG Chantal

  • Das ist Deutschland :wand:wand:wand:(:(:(


    Im Gegensatz zu Holland,Schweden,Dänemark ect...einfach zum :kotz wenn Mütter arbeiten gehen wollen


    Hatte schonmal überlegt nen Brief an die zuständige Behörde zu schreiben wg den nicht vorhandenen Betr.mgl in Deutschland :kotz:(:wand

  • Wenn die Mama noch ein Jahr warten kann weil der Job nicht wegrennt, würde ich verlängern.
    Sie hat in den nächsten Monaten so viel zu regeln und durchzustehen, da ist eine Eingewöhnung der Twins bei Tagesmutter und die Aufnahme der Berufstätigkeit nicht zuzumuten!


    Sie soll zum Anwalt und Trennungsunterhalt ausrechnen lassen, dann soll sie zum Amt und dort Zuschüsse zum Leben fordern!

  • Das wird - erstmal das Thema Unterhalt klären - ganz wichtig - notfalls ab nächsten Monat erstmal UHV - die Ämter brauchen eine Zahl zum rechnen.
    Über das Jugendamt eine Tagesmutter suchen lassen und selber nochmal nach einer mit JA-Anerkennung schauen. Bei allen Kindergärten nochmal
    persönlich vorsprechen - alleinerziehende, berufstätige Mütter landen ganz schnell mal oben auf der Liste.
    Kostenübernahme ist in Härtefällen bis zu 100 % möglich - allerdings wird das mit dem Einkommen/Unterhalt/Kindergeld schwer.
    Der Vater muss sich auch (soweit Leistungsfähig) an den Betreuungskosten beteiligen und sie kann Ihren Eigenanteil auf der Steuerkarte eintragen lassen -
    dann mal schauen, wieviel von den 600 € überig bleibt ...


    Wer meckert hier über den Staat der es schwer macht ? Sie hatte doch einen Kiga-Platz - nun hat sich die Situation geändert - das braucht einen Moment um das neu zu organisieren.