Schulgeld-Mal etwas provokativ gefragt: Wer benötigt tatsächlich die 100€ Schulgeld?

  • Deine Herleitung wieso diese 100 euro bezahlt werden, halte ich für falsch.


    In der Berechnung des Regelsatzes sind keine Bildungskosten enthalten, weil darin gar keine Kosten explizit enthalten sind oder aufgeführt wurden. Der Regelsatz wurde pauschal aus dem Regelsatz für Erwachsene abgeleitet abgeleitet. Weswegen es falsch ist, anzunehmen, der Staat müsse hier alle Kosten erstatten.


    Nur für die eigenen Bürger ist nie Geld vorhanden.


    Das ist meiner Meinung nach ziemlich übertrieben. :lach

  • Schön und gut - das geld steht Aufstockern zu und denen die Kinderzuschlag erhalten...


    Taj - jeder der UHV bekommt und jeder der Unterhalt über 140 Euor pro Monat bekommt fürs Kind hat damit keinen Anspruch . Auch wenn er insg. nicht mehr hat als ein Harzt 4 Empfänger...

  • @Marlene,


    Stimmt was du da geschrieben hast, dies wurde ja im diesjährigen Februar vom BverfG auch so gesagt. Aber im Jahr zuvor wurden wirklich immer mehr Stimmen laut aus Politik und Caritativen Verbänden das, sage es dann mal jetzt so, das für die Position Bildung überhaupt keine Gelder in der RL-Ermittlung Berücksichtigung fanden.


    Das andere sollte auch ein wenig übertrieben klingen. Aber es trifft einigermassen den Punkt. Denn jedesmal oder oftmals hört man in den Nachrichten das der Staat hier oder dort etwas mit Gelder unterstützen wird im Ausland. Aber das hier in Deutschland viele Bürger es auch finanziell immer schlechter geht, auch der arbeitende Bevölkerung, wird kein Gehör geschenkt. Im Gegenteil, man versucht weiterhin Mehrbelastungen die dadurch auf den Staat zukommen auf den einzelnen Bürger abzuwälzen. Aber auch ihre eigenen Diäten werden einfach erhöht und gleichzeitig dem mündigen Bürger gesagt das die den Gürtel enger schnallen müssen oder die Rentner keine Rentenanpassung dieses Jahr erhalten. Das habe ich eigentlich mehr damit gemeint.


    Jedenfalls kommt es mir oftmals so vor wenn man die Nachrichten verfolgt. Auf der einen Seite wird da gemeldet das der Staat dieses oder jenes dem Bürger wegnimmt oder kürzt und in der nächste Meldung kommt dann das der Staat für irgendwas im Ausland so und so viele Millionen/Milliarden Gelder zur Verfügung stellt. Da frage ich mich oft warum nicht der Bürger des eigenen Landes hier nicht vorgehen sollte und dann erst die Belange von anderen Ländern (außer bei Naturkatastrophen, da sollte man sofort irgendwie den Menschen dort helfen).



    Habe aber gerade noch im BverfG-Urteil vom Februar folgende Erklärung bezüglich des § 24 a SGB II "Zusätzliche Leistungen für die Schule" gefunden (im Bezug was eigentlich davon bezahlt werden sollte):



    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 24a SGB II in der Fassung des Familienleistungsgesetzes heißt es (vgl. BTDrucks 16/10809, S. 16 zu Art. 3 Nr. 2):
    80„Mit der Gewährung einer jährlichen Einmalleistung in Höhe von 100 Euro kommt die Bundesregierung ihrem Anliegen zur besonderen Förderung der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien nach, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.



    Anknüpfungspunkt für den Anspruch ist der jährliche Schuljahresbeginn. Deshalb muss Hilfebedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt vorliegen. …



    Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn.



    Von dieser Leistung unberührt bleibt die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung im Rahmen der föderalen Aufgabenwahrnehmung.



    Diese Leistung dient insbesondere dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller einschließlich Tintenpatronen, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Malkästen, Hefte, Blöcke, Papier, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck).“



    lg


    Pimpf

  • Pimpf: wozu der 24a gut ist, steht ja eigentlich in seinem text und in seiner nachbesserung mit drin. aus diesem geld ist alles zu bestreiten was für das schuljahr notwendig ist. kosten für mehrtägige exkursionen oder kursfahrten werden kommentarlos von der arge übernommen. in vielen regionen gibt es auch sozialfonds oder vereine die sich um kinder und deren kosten aus finanzschwachen familien kümmern.


    das andere was du selbst als übertrieben bezeichnest, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. dem bürger wird soviel gegeben, das er sich eigentlich nicht beklagen kann - zumindest was die soziale versorgung betrifft. das einzige was momentan nicht so richtig klappt ist die versorgung mit krippenplätzen für alle kinder altersunabhängig. dem bürger geht es finanziell nicht wirklich schlecht, nur wird das geld immer weniger wert, weil irgendwie alles unglaubglich und lächerlich teurer wird. überleg mal was strom vor dem euro gekostet hat und was es heute kostet? ich hab das gefühl der stromanbieter (egal welcher) hat die kosten damals einfach nur punkt für punkt von dm in euro übertragen und nur das währungszeichen geändert. überleg dir mal den lächerlichen preis für einen liter milch oder was laet ta heute kostet? was kostet ein brot und warum kostet es doppelt oder dreimal soviel wie vor einigen jahren?
    aber es gibt einfach sachen die muss ein staat tun und dazu gehört in einer gemeinschaft einfach auch dem partner zu helfen (in dem fall griechenland). oft genug hat deutschland die richtlinien nicht eingehalten und einen blauen brief kassiert und es wurde geholfen. selbige hilfe hätte dtl. erhalten wenn es uns so dreckig ergangen wäre wie den griechen. sei froh das es nicht so ist, sonst hätte es vielleicht nicht nur dem elterngeld das garaus gemacht sondern auch noch dem schulgeld etc. ich erinnere dran das auch regelsatzkürzungen im gespräch waren.

  • Hab es grad im ALDI-Süd Prospekt gesehen, falls jemand noch Bedarf hat:


    Ab Montag, 16.08.


    Kinder-Trainingsanzug Gr. 116-164 - 9,99 € (hab ich schonmal gekauft, gute Qualität)


    Kinder-Indoor-Sportschuhe Gr. 29-38 - 9,99 €


  • Das Schulgeld hat nichts mit der Regelleistung zu tun. Das Schulgeld entstammt aus dem Konjunkturpaket 2....und wird vorraussichtlich ja auch nur bis 2011 gewährt...

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Irrtum Iceshine,


    das Schulgeld (§24a SGB II) wurde im 2. Sozialgesetzbuch mit aufgenommen und ist zeitlich nicht begrenzt.


    Das einzige wo im vergangenen Jahr ja ebenfalls mit neu eingeführt worden war, ist diese Mittlere Kindergruppe der 6 - 13-jährige und diese wurde erstmals zeitlich begrenzt bis zum Jahr 2011. Was danach mit dieser Regelleistungsgruppe ist wird sich dann zeigen müssen.



    @ janiundced


    Über das andere könnte man eine ellenlange Diskussion führen, die eh zu nichts bringen würde. Da jeder ein anderes Gefühl dieser Sache haben wird. Daher denke ich, da es eh vom Thema abschweift, lassen wir es mal dabei bleiben das jeder seine eigene Meinung (oder Gefühl) dazu haben wird. Sonst artet die Diskussion hier noch aus.


    Nur eines, da gebe ich dir auch Recht, viele Firmen und Dienstleistungsanbieter oder Energieanbieter haben diesen Umwechslungskurs 1:1 vorgenommen. Und vieles ist seit Einführung des Euros sehr viel teuerer geworden.



    glg


    Pimpf

  • Das Schulgeld hat nichts mit der Regelleistung zu tun. Das Schulgeld entstammt aus dem Konjunkturpaket 2....und wird vorraussichtlich ja auch nur bis 2011 gewährt...


    da es sich allerdings bewährt hat, geht man schon heute davon aus das dies weiter gewährt wird wie bisher. es sei denn die regelsätze für kinder werden angehoben (denn elterngeld für alg2empfänger soll ja wegfallen), dann könnte es sein das der bedarf aus den regelsätzen zu decken ist. zudem wurde nie behauptet das schulgeld aus den regelsätzen ermittelt wurde. es ging marlene nur darum zu erwähnen das genaue bildungskosten in den regelsätzen bis dato nicht beinhaltet sind. wenn der warenkorb der kinder nun also neu gepackt wird (also zigaretten und alkohol raus, dafür bildung rein) dann könnten es sein das ein 24a überflüssig betrachtet wird. wollen wir doch nicht hoffen oder?


    Zudem wollte ich noch nachtragen, dass auch der Regelsatz der 7-13 jährigen bis zum 31.12.2011 befristet wurde (§ 74 sgb2) und auch dieser nach dem jahreswechsel wegefallen könnte, aber sicher nicht wird, weil er sich bis dato ebenfalls "bewährt" hat oder mit anderen worten: die leute haben sich daran gewöhnt. aber bis dato sieht es gesetzlich erst mal so aus das der regelsatz bis 14 jahre wieder auf dann 215 euro runterfallen könnte. aber das wird wohl im laufe des herbstes in die überarbeitung fallen oder fallen gelassen.

    Einmal editiert, zuletzt von janiundced ()

  • Aus welchen Bundesländern kommen denn diejenigen unter euch, die Leihgebühren für Bücher bezahlen müssen?


    Niedersachsen. Für 4 Bücher ca. 43 €


    NRW muß nichts zahlen. Wir kaufen ein Buch und der Rest wird kostenlos von der Schule zuer Verfügung gestellt.


    :lach jetzt verstehe ich das du sagst du hättest das Geld nicht gebraucht ! Aber wie du siehst, bist du wohl eher die Ausnahme ;)

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Jetzt wo es Pimpf sagt, fällt mir auch wieder ein das es einige Stimmen gab, die meinten der Bund würde mit den 100,- Euro nicht zuletzt dem Urteil des BVerG vorgreifen wollen um nicht ganz so an die Wand genagelt zu werden. H4 gibt es seit 2005 und jahrelang hat man den Bedarf nicht gesehen, aber just in dem Jahr wo die Regelsatzberechnung in die Kritik (und vor Gericht kommt) wird man einisichtig?
    Unwahrscheinlich.


    aber es gibt einfach sachen die muss ein staat tun und dazu gehört in einer gemeinschaft einfach auch dem partner zu helfen (in dem fall griechenland). oft genug hat deutschland die richtlinien nicht eingehalten und einen blauen brief kassiert und es wurde geholfen. selbige hilfe hätte dtl. erhalten wenn es uns so dreckig ergangen wäre wie den griechen. sei froh das es nicht so ist, sonst hätte es vielleicht nicht nur dem elterngeld das garaus gemacht sondern auch noch dem schulgeld etc. ich erinnere dran das auch regelsatzkürzungen im gespräch waren.


    Meines Wissens wurden damit zum einen Banken gestützt (insbesondere französische) die ordentlich in Griechenland angelegt und reingepumpt hatten, wo man sich einfach keine Pleite leisten konnte. Ebenso wie die Rüstungindustrie die viel auf Kredit geliefert hat. Griechenland hat knapp 12 mio. Einwohner, das ist gerade mal 3-4x Berlin. Die Zahlungen zur Rettung sind dafür geradezu astronomisch (und kommen beim kleinen, griechischen Mann ganz sicher nicht an, der muss auch Gürtel enger schnallen, gleiches Fabrikat wie wir :lach ).

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • :lach jetzt verstehe ich das du sagst du hättest das Geld nicht gebraucht ! Aber wie du siehst, bist du wohl eher die Ausnahme ;)


    Ich bin keine Ausnahme :brille ich lebe nur in NRW ;)


    Und allen geht es hier so...und okay...Bücher die nach einem Jahr Verleihe nicht Ordnungsgemäß zurück gegeben werden, müssen evtl ersetzt werden....finde ich völlig :daumen


    So läuft es in NRW...und nein, ich werde hier wohnen bleiben, bei dem was ich so lese



    Edith sagt: Nicht wir hier müssen neidern und uns schräg anmosern...sondern eigentlich die Länder/Schulen direkt angehen...es geht auch günstig

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Jetzt wo es Pimpf sagt, fällt mir auch wieder ein das es einige Stimmen gab, die meinten der Bund würde mit den 100,- Euro nicht zuletzt dem Urteil des BVerG vorgreifen wollen um nicht ganz so an die Wand genagelt zu werden. H4 gibt es seit 2005 und jahrelang hat man den Bedarf nicht gesehen, aber just in dem Jahr wo die Regelsatzberechnung in die Kritik (und vor Gericht kommt) wird man einisichtig?


    Die Logik verstehe ich nicht.


    Schulgeld gab es erste mal im August 2009, aus dem Konjunkturpaket 2 (wie Abwrackprämie etc), das BVG hat erst im Februar 2010 gefällt, zur Überprüfung der Regelsätze der Kinder (und je mehr man einliest, umso mehr vermutet man ja auch, das diese NICHT angehoben werden, und das hat das BVG ja auch nicht verlangt. Der Bedarf an Schulgeld wurde nich just gesehen, sondern am Konjunkturpaket 2 mit festgenagelt



    Da wurde kein Regelsatz berechnet....umrechnet oder sonstiges....es ging von statten, wie die Abwrackprämie, die 100 € Heizkostenzuschuss(die jeder WG Empfänger erhielt etc


    Innerhalb weniger Monate wurden Milliarden von Steuergeldern rausgeworfen....nix anderes...um die Wirtschaft anzukurbeln.... :radab

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  • Das wurde dem BverG schon zum 19.10.09 vorgelegt. Und das Bundessozialgericht hat schon am 27.01.2009 die mögliche Verfassungswidrigkeit festgestellt, deshalb wurde es weitergereicht.
    Bundessozialgericht: 60% Hartz IV Regelleistung für Kinder ist verfassungswidrig?. Und so "fix" wie unsere Gerichte arbeiten lag das auch schon länger in der Pipeline, selbst wenn das Paket einige Wochen vorher verabschiedet wurde. Da der Regelsatz nun nachweislich nichts für Bildung parat hat. Klar, kann man es als edle Geste aus dem Konjunkturpaket heraus deuten. Aber imho hat die Regierung den Rüffel kommen sehen.
    So blöde sind die ja nun auch wieder nicht :-).

  • Hallo Raanan,


    ich weiß, das das BGH die Regelsätze für Kinder zum 31.12. diesen Jahres auf den Prüfstand gestellt hat. Nichts desto trotz fand das nach Einführung des Schulgeldes statt.


    Und diePrüfung und Darlegung der Regelsätze besagt noch nicht, das die Regelsätze für Kinder erhöht werden .... Es muß (ersteinmal)nur neu dargestellt werden (da wird vermutl. umgelegt, da in Regelsätzen Tabak etc. enthalten ist), den Kinder z.b. nicht benötigen ...ich vermute, da wird letztendlich alles nur einen anderen Namen haben

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  • Die Regelsätze für Kinder wurden noch nicht angehoben,aber durch das Urteil von wegen Verfassungswidrig etc. hat man zum Beispiel Anspruch auf eine Einmalige beihilfe zur Beschaffung von Schultornister und Schultüte,da dieser Bedarf vom "Schulgeld " nicht gedeckt wird .

  • Die Regelsätze für Kinder wurden noch nicht angehoben,aber durch das Urteil von wegen Verfassungswidrig etc. hat man zum Beispiel Anspruch auf eine Einmalige beihilfe zur Beschaffung von Schultornister und Schultüte,da dieser Bedarf vom "Schulgeld " nicht gedeckt wird .


    Wo kann man das nachlesen?

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  • die zusammensetzung der regelsätze (warenkorb) wurde als verfassungswidrig gesehen. die höhe des regelsatzes wurde nicht beanstandet. nachzuselesen im urteil des bvg

  • ich finde das schulgeld sinnvoll. schliesslich braucht man ja auch ein paar sachen, wie zum beispiel neue hefte, schreibblöcke , zirkel, malfarben und malblöcke. dieses kaufen wir auf vorrat für das ganze jahr. am teuersten finde ich das sportzeug, geeignete hallensportschuhe "mit heller sohle" sind ziemlich preisintensiv und sportsachen braucht er ja auch noch. also wenns alle so einsetzen würden wie bestimmt, halte ich es nicht für zuviel.


    lg

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)