Umgangszeit mit dem Vater

  • habe das im netz gefunden: http://www.trennungsfaq.de/umgang.html#umgangszeit da steht in einem Absatz: Wie sind die Umgangszeiten für Kinder geregelt?

    Text entfernt. Bitte Forenregeln lesen. Gruß Trisha


    Und ob er Unterhalt zahlt oder nicht, hat mit Umgangsrecht nichts zu tun. Er kann sein Kind auch sehen, wenn er nicht zahlt.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

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  • Schlag halt dem Vater vor, bis er das Kind besser kennt erstmal nur weniger stunden in deiner Begleitung?


    Ob er bezahlt oder nicht hat mit dem Umgang nichts zu tun.


    Davon abgesehen könnte man den Umgang den der andere Elternteil mit dem Kind hat auch mal positiv sehen.
    Es verschafft dir freie Zeit.
    Als Alleinerziehende hat man kaum freie Zeit und ich genieße es immer wenn mein Ex die Kids hat und ich gleichzeitig mal nicht arbeiten muss ^^

  • bei kleinen kindern sollte der umgang definiv öfters sein, dafür auch gerne kürzer...


    das er nicht zahlt hat damit - leider- nichts zu tun...


    aber freu dich das er den kontakt sucht, ist - auch leider- nicht immer selbstverständlich

  • Ich gehe davon aus, dass die Vaterschaft anerkannt ist - sonst würdest du nicht von Unterhalt sprechen.


    D.h. wenn du (und hoffentlich das JA) die lange Umgangsdauer für unmöglich haltet, dann kann der KV wünschen, soviel er will - schlimmstenfalls trefft ihr euch vor Gericht wieder.


    Bei mir war das ähnlich.


    Ich habe natürlich nicht den Vorderungen nachgegeben (na, gut, mein Ex ist auch noch gewalttätig - aber hier geht es ja ohnehin nur ums Kind).


    Eine Gesprächsbasis (über Anwälte) gab es nicht.


    Vor Gericht wurden zunächst begleitete Umgänge angeordnet, dann unbegleitete 1 h pro Woche, wahrscheinlich wird das zum nächsten Jahr auf 2 h hinauslaufen.


    Lass dich vom KV (und von einigen Forumsbeiträgen) nicht unter Druck setzen!


    Du als Mutter und dein Kind habt auch Rechte - auch wenn die lieben nichtzahlenden KV diese manchmal mit Füßen treten.


    Vor allem ist es wichtig, dass du Alles zum Kindeswohl tust - und das kann jede Mutter (mit ein paar Ausnahmen) fühlen.


    Natürlich ärgert einen dann auch noch zusätzlich, dass der KV nicht zahlt.


    Da kannst du dich beim JA wegen einer Beistandschaft wegen dem Unterhalt informieren - die übernehmen dann die ganze Arbeit.


    LG


    Maja

  • Ich möchten den Kontakt nicht verbieten. Aber ich bezweifle ob er klar kommt. Meine Begleitung will er nicht. Wir haben über Anwälte streitigkeiten.
    Der Kleine wurde gerade erst in die Kita eingewöhnt. Das ging über drei Wochen mit einer kleinen Stundensteigerung. Und er will ihn gleich so lange.


    Mal sehen ob er ihn überhaupt abholt. Kann auch sein, dass er mich wieder nur ärgern will. (nervlich fertigmachen)

  • Könntest du dir vorstellen, dass eine Beratungsstelle vermittelt?
    Vielleicht könntest du ihm den Vorschlag unterbreiten, dass er ihn mittwochs und samstags/sonntags im Wechsel sieht?


    Mittwochs mit einer Stunde beginnend, am Wochenende dann zwei Stunden - evtl. jeweils an beiden Tagen, um dann die Zeiten langsam zu steigern um auf mind. drei Umgangstage pro Woche zu kommen.

  • wie wäre es, wenn Du ihm anbietest, das Kind am Anfang zweimal die Woche für eine Stunde zu holen, und die Zeiten dann jede Woche um 10 Minuten auszudehnen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Für mich hört sich das so an, als ob der KV extrem verantwortungslos wäre.


    Bei einigen KV / KM ist das so, dass die einzige Möglichkeit den Ex-Partner noch weiter zu ärgern/zu provozieren das Bestehen auf den eigenen Rechten ist.


    Und das ist nun mal ein Recht des KV - sein Kind zu sehen (auch wenn er gewalttätig ist und und und).


    Dieses Recht wird dann auf Biegen und Brechen durchgesetzt - egal ob es dem Kind dabei gut oder schlecht geht.


    Ich meine, wenn der kleine Wurm dem KV nicht egal wäre, hätte er versucht mit dir eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden - oder einfach auch im Internet nachgelesen, dass ein so kleines Wesen keine 5 h alleine mit einem Fremden (der er ja für ihn ist) durchhält. Aber anscheinend hat dein Ex auch keinerlei Einfühlungsvermögen.


    Was ihm wichtig ist - alle deine Vorschläge abzulehnen und seine durchzusetzten.


    Wahrscheinlich wird er sogar ein Gerichtsverfahren anstreben, um dir so richtig zu zeigen, wer Recht hat/ am längeren Hebel sitzt.


    Dabei wird er der Verlierer sein, denn kein Gericht der Welt wird ihm von jetzt auf gleich den Kleinen für 5 h geben.

  • der vater von meinem kind hat sich die ersten 6 monate auch gar nicht gekümmert und wollte dann aufeinmal sofort mit ihm alleine was machen.


    damit war ich natürlich nicht einverstanden und hab ihn vor gericht ziehen lassen. bei dem gespräch wurde sich dann geeinigt, dass er einmal die woche für ca 3 std kommt und
    den kleinen in meinem beisein sehen kann. das ganze für 3 monate und wenn er die zeit regelmässig erscheint kann er diese 3 std auch mit ihm alleine verbringen.

  • Hallo,


    wir haben das damals auch übers JA geklärt....in dem Alter hat der KV meinen Kleinen dann für insgesamt drei Stunden einmal pro Woche gesehen - jedoch immer in meinem Beisein.


    Wir haben dann nach mehreren Monaten (!) angefangen, das "allein mit Papa" zu üben, indem wir z.B. auf den Spielplatz gingen und ich mich immer weiter "abseilte"....ging am Anfang ca. 30 min, dann immer länger....


    Wenn beide Seiten kompromissbereits sind, dann klappt das auch....meistens steckt hinter diesen gewünschten "langen" Umgangszeiten bei Kleinstkindern eine Oma, die das Enkelchen gerne auch mal für sich hätte !! Habe ich damals aber einfach ignoriert ! Das wohl meines Sohnes war mir da wichtiger !


    Wenn die Oma was wollte, hätte sie ja auch zu mir kommen können und fragen....aber ich war ja die böse Ex-Schwiegertochter, die die Pest am Leib hat !! :lgh


    Damals fand ich das ganz schrecklich - heute kann ich nur noch den Kopf darüber schütteln ! :kopf


    Ich wünsche Dir alles Gute - tue das, was für Dein Kind richtig ist !!!


    Schöne Grüße :strahlen


    Susilein

    Schlägt Dir die Hoffnung fehl, nie fehle Dir das HOFFEN !
    Ein Tor ist zu getan, doch TAUSEND sind noch offen !


    Friedrich Rückert

  • Du als Mutter und dein Kind habt auch Rechte - auch wenn die lieben nichtzahlenden KV diese manchmal mit Füßen treten.

    Sie hat als Mutter vor allem auch die Pflicht für einen regelmäßigen Umgang und den Aufbau einer guten Vater-Kind-Beziehung zu sorgen !
    Das Kind hat nicht nur ein Recht dazu, sondern es ist nachgewiesenermaßen auch enorm wichtig für den kindlichen Entwicklungsprozess, das es eine gute Vater-Kind-Beziehung erlebt.


    Das Nichtzahlen finde ich auch nicht akzeptabel, hat aber (zu Recht) rein gar nichts mit der Häufigkeit des Umgangs zu tun.
    Das sind zwei getrennte Dinge.

  • Hi,


    es gilt; umso kleiner das Kind, umso häufiger (wie soll sonst der KV eine Bindung aufbauen) dafür zeitlich kürzer,
    je älter das Kind wird seltener dafür zeitlich länger.
    Würde mir ein Richter sagen...1mal die Woche....dann wäre ich sofort in der nächsten Instanz !



    Ich wundere mich aber immer, wenn das in Verbindung mit Geld gebracht wird. Ist das Kind eine Ware ?
    So nach dem Motto: wird gezahlt, dann darfst du das Kind haben :hae:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Eure Meinungen sind ja richtig. Aber der KV wohnt ca 100 km von uns entfernt. Er hat kein Auto und keinen Führerschein. Also ist er auf Bus und Bahn (vielleicht auch noch Taxi) angewiesen. Mich will er nicht dabei haben. Er hat es noch nicht mal versucht mit mir ohne Anwalt zu klären und einen Termin zu finden.


    Jetzt wollte er ihn einfach aus der Krippe abzuholen. Hatte aber vorher diesen Vorschlag über seine Anwälten vorgeschlagen. Er hatte noch nicht mal nachgefragt ob er noch in dieser Kita ist.


    Am Montag werde ich mich erstmal in der Kita erkundigen, was sie machen wenn ein Vater sein Kind abholen möchte. Und ob sie überhaupt Auskünfte geben dürfen.


    Das Jugendamt ist auch informiert, vielleicht können die mir weiterhelfen.

  • Mal ne indiskrete Frage: Bestand die Distanz von 100 km schon immer oder ist diese erst im Rahmen der Trennung entstanden? Falls ja, wer hat sie geschaffen?

  • Am Montag werde ich mich erstmal in der Kita erkundigen, was sie machen wenn ein Vater sein Kind abholen möchte. Und ob sie überhaupt Auskünfte geben dürfen.

    Du scheinst es noch immer nicht verstanden zu haben, wenn Du so ein kindesbesitzeden, väterfeindlichen Kommentar abgibst.
    Du musst natürlich vorher in der Kita Bescheid sagen, dass der Papa das Kind abholt. Was und warum soll die Kita denn dem Vater verheimlichen ?


    Die Entfernung des Vaters zur Kita ist völlig nebensächlich. Sei froh, wenn er bereit ist, den Weg selbst zu organisieren.


    Es verwundert bei Deiner unkooperativen Haltung nicht, wenn der Vater sein Umgangsrecht per Anwalt fordert, da ist sicher schon so manches passiert.


    Das Jugendamt wird Dir vielleicht weiterhelfen, wie Ihr zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung kommt, Dich (hoffentlich) jedoch nicht dabei unterstützen, dem Kind den Vater zu entziehen.
    Das Kind ist nicht Dein Besitz ! :nanana

  • Du scheinst es noch immer nicht verstanden zu haben, wenn Du so ein kindesbesitzeden, väterfeindlichen Kommentar abgibst...Das Kind ist nicht Dein Besitz !


    Stimmt, das Kind ist niemandens Besitz.


    Du scheinst immer noch nicht verstanden zu haben, dass ein Kind, das 15 Monate lang aufgrund der umgangsverweigernden Haltung des kindesrechtsmissachtenden Vaters keine Chance hatte diesen kennen zu lernen, nicht in die Situation gebracht werden darf, plötzlich mehrere Stunden mit einem für ihn wildfremden Väter-Rechts-Inanspruchnehmer verbringen zu müssen.


    Das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater in kindgerechter Art und Weise kennen zu lernen.
    Wie das gehen kann, das versucht die TE für sich zu klären. Da Recht gestehe ich ihr zu.

  • Mal ne indiskrete Frage: Bestand die Distanz von 100 km schon immer oder ist diese erst im Rahmen der Trennung entstanden? Falls ja, wer hat sie geschaffen?


    Wir haben erst zusammen in meinem Haus gewohnt. Das Haus hat zwei Wohnungen. Er ist im Herbst letzten Jahres in die andere Wohnung gezogen. Er wollte die Streitigkeiten um das liebe Geld aus dem Weg gehen. Da ging es aber noch nicht um Unterhalt. Aus der Wohnung ist er dann Ende Januar ausgezogen bzw. er mußte. Er zog dann ca. 100 km weit weg.

  • Das Jugendamt wird Dir vielleicht weiterhelfen, wie Ihr zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung kommt, Dich (hoffentlich) jedoch nicht dabei unterstützen, dem Kind den Vater zu entziehen.


    Wenn Du selbst das JA vorschlägst: Warum dann die Beschimpfungen, weil Mama die unautorisierte Abholung aus der KiTa nicht zulassen will?


    Er möchte auf Biegen und Brechen seinen Willen haben, das Kindeswohl scheint ihm weniger wichtig zu sein. Der Papa muss sich da schon auf ein bisschen Vermittlung einlassen. Nach so langer Zeit ist dem Kind der Vater nicht mehr präsent!
    Das Kind ist kein Paket, das es gegen Ausweis bei der Post abzuholen gilt. Es wird auch nicht sofort eine herzliche Bindung und übergroße Freude vorhanden sein, weil das Kind die Geburtsurkunde "aha, das ist mein Papa" ja noch nicht lesen kann.


    Im Übrigen betrachte ich manche Deiner Bezeichnungen als beleidigend. Schade, dass Du hier so sehr um Dich werfen darfst.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()