Unterhalt wenn Noch-Mann Kind mit der Neuen bekommt...

  • Huhu :wink ,


    wie im Titel schon beschrieben, wird mein Noch-Mann wieder Papa (sie ist wohl im 2. Monat). In meinen Augen viel zu schnell-(sind noch kein ganzes Jahr getrennt und noch verheiratet. Aber ich weiß, das sollte mich nicht interessieren auch wenn es für mich doch erst mal ein Schock war.


    So wie es aussieht fängt er ab September eine Umschulung an - ich vermute über die Rentenversicherung d.h. Übergangsgeld wird er wohl bekommen.


    Nun meine Frage, wie wirkt sich das dann auf den Unterhalt von unseren gemeinsamen Sohn aus? Die letzten 3 Monate hat er aufgrund von Arbeitslosigkeit monatlich 75€ weniger überwiesen als im Titel festgesetzt und ich darf diesem Geld nun schon nachrennen :( .


    Wie sieht es denn mit dem Selbstbehalt aus wenn er mit der Frau zusammen wohnt (schon seit knapp 1 Jahr) und sie nun auch noch schwanger ist von ihm? Meine Anwältin und JA scheinen sich bei der Sache nicht ganz einig zu sein :wand .


    LG
    tandus123

  • Wenn ich falsch liege, dann sagt es, aber soviel ich weiß wurde es doch geändert, dass erst die Kinder kommen mit unterhalt, also an erster stelle stehen, egal ob man mit jemanden zusammen ist oder nicht.


    Nachträglicher Eintrag, gefunden über Google:


    Eine der zentralen Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform war die Einführung einer Rangfolge zwischen den Unterhaltsberechtigten. Diese ist in § 1609 BGB geregelt und sieht folgende Reihenfolge vor.


    1.minderjährige Kinder
    2.Eltern (alle folgenden auf gleicher Stufe)
    1.die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder
    2.dies im Fall einer Scheidung wären oder
    3.Ehegatten bei einer Ehe langer Daueroder
    4.geschiedene Ehegatten bei einer Ehe langer Dauer
    3.Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die keine Kinder betreuen oder bei denen die Ehe erst seit kurzem besteht
    4.Kinder, die nicht unter 1 fallen (volljährige nicht privilegierte Kinder und verheiratete minderjährige Kinder)
    5.Enkelkinder und weitere Abkömmlinge
    6.Eltern
    7.weitere Verwandte der aufsteigenden Linie, unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.
    Die jeweiligen nicht eingerückten Gruppen bilden dabei Rangstufen. Grundsatz ist, dass erst alle Unterhaltsansprüche einer Rangstufe erfüllt werden und dann nur noch das dann verbleibende Geld für die nächste Rangstufe zur Verfügung steht.



    Wer es ganz lesen möchte: http://www.rechtsanwalt-news.d…unterhalt-und-mangelfall/

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

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  • daylight-1982


    Vielen Dank, werde mich da mal durchlesen :-)


    Lena_1977


    Ich habe beim JA ja eine Beistandschaft und da er arbeitlos war hatte er den Selbstbehalt von 770€, der wurde ihm vom JA auch gelassen obwohl er ja mit der neuen Partnerin zusammenwohnt. Meine Anwältin meinte, dass der Selbstbehalt aufgrund der finanziellen Vorteile des Zusammenlebens nach unten reduziert werden müsste.
    Ab September fängt er nun eine Umschulung an und ich denke viel wird er da nicht bekommen, daher wird auch nicht viel zum aufteilen da sein :frag

  • Den finanziellen Vorteil könnte man vermuten, er muss aber im Normalfall eingeklagt werden. Setzt man ihn bei 20 Prozent an - ein üblicher Schnitt - reden wir über 154 zusätzliche Euro, die zur Verteilung stehen könnten. Allerdings gehen gerichte ungern an Gelder heran, die unter dem Grundselbstbehalt von 900 Euro liegen. Der Weg der Anwältin ist eine juristische Gratwanderung. Der prozess könnte über die geburt des nächsten kindes rausgehen. Und dann wird neu verteilt. Sprich mit der Anwältin, mit welchem Prozentsatz sie den Erfolg der Klage ansetzen würde. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Den finanziellen Vorteil könnte man vermuten, er muss aber im Normalfall eingeklagt werden. Setzt man ihn bei 20 Prozent an - ein üblicher Schnitt - reden wir über 154 zusätzliche Euro, die zur Verteilung stehen könnten. Allerdings gehen gerichte ungern an Gelder heran, die unter dem Grundselbstbehalt von 900 Euro liegen. Der Weg der Anwältin ist eine juristische Gratwanderung. Der prozess könnte über die geburt des nächsten kindes rausgehen. Und dann wird neu verteilt. Sprich mit der Anwältin, mit welchem Prozentsatz sie den Erfolg der Klage ansetzen würde. ...

    Also sagen wir mal so, die 154€zusätzlich würden wohl den Mindestunterhalt für meinen Sohn sichern und natürlich auch für das "neue" Kind. Es besteht ja ein Titel über den Mindestunterhalt von derzeit 225€ - soviel ich schon gelesen habe, könnte dieser nur auf goodwill von mir oder durch eine Abänderungsklage seinerseits geändert werden. Aber auch wenn ein Titel besteht und er ist nicht zahlungsfähig (bei einem "Einkommen" von ca. 1200 netto und Selbstbehalt von dann 900€) hat der Titel keinerlei Bedeutung, ausser dass Rückstände auflaufen würden, oder? Man das ist echt alles verwirrend wo es doch so einfach sein könnte :Hm


    LG

  • Moment. Wenn er mit der NEXT zusammenlebt dann ist nichts mit Selbstbehalt.
    In diesem Fall kann man unter den Selbstbehalt kommen.
    Voraussetzung:
    Wenn NEXT eigenes Einkommen hat und zum Familieneinkommen beisteuert.
    Wenn sie mehr als 650 Netto hat.


    Wieviel sich der Selbstbehalt verringert ist Einzelfall aber im Grunde um die Hälfte des Nettos der NEXT um den Mehrverdienst ab 650€.
    Hat sie also 1000€ Netto dann verringert sich der Selbstbehalt also um 175€. Sie verdient 350€ mehr und die Hälfte sind dann 175€. Dies wurde auch schon von OLG bestätigt-
    Dies muss aber nicht der Fall sein und ist eine Einzelfallentscheidung.
    Ein RA wird aber davon ausgehen und das mal fordern.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Danke erst mal für diese Info. Ist es in diesem Fall dann auch egal ob verheiratet oder nur zusammen lebend?


    Das heißt, wenn sie 1700€ netto hätte, würde sich sein Selbstbehalt theroretisch um 525€ verringern? Na dann werde ich wohl doch mal mit meiner Anwältin reden, für den Fall der Fälle.


    LG

  • Nein, geht nicht. Sorry. Maximal kann er bei einem berufstätigen auf 750€ sinken wobei es keine Beträge gibt. Manche sagen bis zu 25%.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich habe beim JA ja eine Beistandschaft und da er arbeitlos war hatte er den Selbstbehalt von 770€, der wurde ihm vom JA auch gelassen


    Da Du eine Beistandschaft hast, hat das Jugendamt wohl zur Zeit auch den pfändbaren Titel, und Du keine Rechte dran im moment. Beziehst Du UHV?

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Sie kann die Beistandschaft jederzeit beenden.
    Macht Sinn wenn JA nicht tätig wird.

  • Das heißt, wenn sie 1700€ netto hätte, würde sich sein Selbstbehalt theroretisch um 525€ verringern? Na dann werde ich wohl doch mal mit meiner Anwältin reden, für den Fall der Fälle.


    LG


    Und was würde das bringen?


    Sie wird doch vermutlich in Elternzeit gehen, dann sinkt auch ihr Einkommen....


    Was sagt eigentlich die Beistandschaft dazu, das Du denen mit einem Anwalt noch zwischen funkst? Du hast das JA beauftragt, sich darum zu kümmern....dabei solltest Du es auch belassen (wie ich oben schon schrieb hast Du dadurch immo eh kein Recht an den Titel), oder halt die Beistandschaft aufkündigen, und einem Anwalt die Sache übergeben.

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  • Sie kann die Beistandschaft jederzeit beenden.
    Macht Sinn wenn JA nicht tätig wird.


    Ich weiß das, habe auch grad eine beendet, geht sogar ohne Angaben von Gründen.


    Aber in diesem Fall ist das JA doch tätig....nur die Anwältin meint, sie könne noch ein paar Euronen mehr rausschlagen, davon leben Anwälte schliesslich

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Stop :anbet


    Ich funke keinesfalls mit meiner Anwältin dazwischen. Bei meiner Anwältin bin ich derzeit lediglich wegen des Scheidungsantrags und Antrag VKH. Nur kann ich mich doch bei meiner Anwältin erkundigen was möglich wäre, oder nicht?


    UHV beziehe ich nicht, da mein Noch-Mann die letzten Monate 150€ überwiesen hat, also mehr als UHV. Über den Rückstand läuft eine Pfändung. Auch habe ich diesen Monat noch keinen Eingang auf dem Konto von meinem Noch-Mann - wofür es eigentlich einen Titel gibt in dem steht wann gezahlt werden soll frag ich mich auch :hae:


    Und wenn ihr Einkommen sinkt wenn sie in Elternzeit ist sind es dennoch ca. 1100€ im Monat.


    Ich bin einfach wohl etwas emotional in der Sache - sie meine Freundin gewesen - systematisch in die Ehe gemischt und ihn auf ihre Seite gezogen. Nun Kampf seit Monaten, dass er zumindest den MUH zahlt und sich für sein Kind interessiert.


    JA meint ich soll doch froh sein, dass er überhaupt zahlt auch wenn es weniger ist. Nun ja...

  • Ich weiß das, habe auch grad eine beendet, geht sogar ohne Angaben von Gründen.


    Aber in diesem Fall ist das JA doch tätig....nur die Anwältin meint, sie könne noch ein paar Euronen mehr rausschlagen, davon leben Anwälte schliesslich

    Ein paar Euronen mehr rausschlagen? Hier geht es darum, dass er den titulierten Mindestunterhalt zahlen soll, nicht mehr, nicht weniger :Hm

  • verstehe das problem nicht :hae:


    den titulierten unterhalt muss er doch zahlen!
    wenn er weniger zahlen möchte, muss er klagen :winken:


    p.s. wenn er einfach weniger, als tituliert, zahlt, dann kannst du auf die differenz verzichten, oder den gerichtsvollzieher
    beauftragen (lassen)

  • verstehe das problem nicht :hae:


    den titulierten unterhalt muss er doch zahlen!
    wenn er weniger zahlen möchte, muss er klagen :winken:

    Und genau hier ist das Problem! Er zahlt den MUH seit knapp 4 Monaten nicht und das JA meint ich solle froh sein, dass er zumindest einen Teil zahlt... Und ich einfach befürchte, da er ja nun eine Umschulung anfängt und zusätzlich ein Kind erwartet wird es wieder darauf hinauslaufen, dass er reduziert. JA gibt ihm ja das ok dass er weniger überweist und das ok dass er Mitte des Monats überweist (wie gesagt bis heute kein Geld da).


    LG

  • Ein paar Euronen mehr rausschlagen? Hier geht es darum, dass er den titulierten Mindestunterhalt zahlen soll, nicht mehr, nicht weniger :Hm


    Hab ich schon verstanden. Aber da der Titel unter anderen Vorraussetzungen gestellt wurde, gibt es durchaus die Möglichkeit, auch aussergerichtlich sich zu einigen.Und das hat das JA scheinbar getan (da sie immo die Verfügungsgewalt über den Titel haben, ist das vollkommen okay)


    Das JA nimmt den SB von erwerbslosen zu Grunde.... Dein Ex täte klug dran, eine Abänderungsklage einzureichen...sieht er derzeit nicht als notwendig, da ihm das JA entgegenkommt, den gesetzlichen Bestimmungen zufolge.


    Wo nix ist, kann man nix holen...hat das JA sehr gut begriffen, nur Anwälte wollen das nicht begreifen, wieso auch? Notfalls werden sie von Staatsgeldern bezahlt.


    Gegen mich besteht seit 2002 ein Titel auf KU Zahlungen, die ich irgendwann nicht mehr leisten konnte (begründet)....das JA legte den Titel auf Eis...das ist alles möglich....und hätte der Vater meiner Kids einen Anwalt eingeschaltet....hätte er recht dumm geschaut im Endeffekt. Man muß einfach der Realität ins Auge sehen, und nicht, was Anwälte immer so schön rechnen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • naja, die werden wissen, dass eine pfändung nur sinn macht, wenn man auch was pfänden kann....


    wenn du das in auftrag gibst und von den 1100 die du nennst, kostet der spaß dich den gerichtsvollzieher, bringt aber nichts ein.