Lohnsteuerkartenwechsel erst im nächsten Jahr?

  • Hallo,


    ich habe einen neue Wohnung und eigentlich wolle ich meine Lohnsteuerklasse wechseln - Klasse II. Die Frau bei dem Einwohneramt meinte, dass es im Jahr in dem Trennung erfolgt ist nicht möglich ist und ich würde nächstes Jahr automatisch die Lohnsteuerklasse II bekommen. Jetzt habe ich Klasse IV.


    Ich habe dieses Jahr schon mal Lohnsteuerklasse gewechset, kann es auch eventuell damit zusammenhängen, dass man nicht zweimal im Jahr die LS-Klasse wechseln darf.


    I

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Kein Problem stimmt - wäre aber Bödsinnig da man im jahr der trennung noch eine gemeinsame Steuererklärung machen muss ( Eheliche Solidarität ) ....

  • Obwohl man ja verpflichtet ist seine Lohnsteuerklasse ab getrennt lebend, oder zumindest nachträglich zu ändern.
    Ansonsten wäre das ja Steuerhinterziehung.

  • Nein ist man nicht ! Im Kalenderjahr das auf die trennung folgt ist man verpflichtet zu wechseln aber auch nur wenn man sonst einen Vorteil hätte....


    Ich bin seit etlichen jahren getrennt. Und wir haben jahrelang immer noch trotz Getrenntlebens die Stkl. 4/4 gehabt.... Solange man sich keinen Vorteil verschafft ist das vollkommen ok... Und das weiß ich aus der sichersten Quelle überahupt... von meinem zuständigen Finanzbeamten.


    Bei Stkl 3/5 sähe das anders aus. denn der mit der 3 würde sich einen Vorteil verschaffen der nciht rechtmässig wäre.


    Im überigem muss man immer erst im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr die Stkl wechseln. beispiel: Trennung im März 2009. Dann muss man wechseln zum 01.01 2010. Für das Jahr 2009 macht man noch eine gemeinsame Erklärung , da man ja noch mindestens einen Tag zusammen gelebt hat und es das Gebot der ehelichen Solidarität gibt...

  • Putzig, mir sagte man das man die Lohnsteuerklasse öfters wechseln kann, das es keine Limitis geben würde ;)

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

  • "da man im jahr der trennung noch eine gemeinsame Steuererklärung machen muss ( Eheliche Solidarität ) .... " das klingt einleuchtend und so habe ich das auf dem Amt verstanden.
    Ich hoffe, da gibt es keinen Stress weil ich Kinderbetreuungskosten absetzen möchte und ich dachte es geht nur mit Lohnsteuerklasse II.


    Eine andere Frage.
    Kann man die Renovierung der Wohnung auch steuerlich absetzen?

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  • Ehepaare können auch Kinderbetreung absetzen. Und zwar egal ob sie in 4/4 sind oder in 3/5.....

  • Aber nur wenn beide Arbeiten oder Kind unter 6 und über 3 Jahren ist.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Komisch - bei uns ging es auch als Tohter über 6 war.... Denn da kostet der hort fast genausoviel . Und das konnten wir ( beide arbeiteten ) auch immer absetzen...Geht nämlich bis Kind 14 ist....


    Zwischen 3 und 6 gilt nur fpr paare bei denen nur einer arbeitet...


    Nachzulesen hier

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Sag ich doch: Wenn beide arbeiten oder Kind zw. 3 und 6 Jahren dann kann man absetzen.
    :hae::ohnmacht:


    Wo war jetzt etwas falsch?

  • und auch bei Kindern unter 3 Jahren - nämllich von 0 bis 14 Jahren !


    Aber beide Elternteile müssen arbeiten - wenn sie zusammenleben,
    bzw. bei getrenntlebenden der betreuende Elternteil.


    Und da der TS die Steuerklasse wechseln möchte, gehe ich von einer
    Berufstätigkeit aus.

  • und auch bei Kindern unter 3 Jahren - nämllich von 0 bis 14 Jahren !


    :ohnmacht:


    Und was willst DU mir jetzt damit sagen? Das es falsch ist was ich geschrieben habe.
    In einem bestimmten sprachlichen Bezug hast Du Recht.
    In den Bezug wie ich es geschrieben habe liegst Du falsch.



    Ich schreibe mal den ganzen Satz:



    Ehepaare können auch Kinderbetreung absetzen aber nur wenn beide Arbeiten oder Kind unter 6 und über 3 Jahren ist.
    Und so ist es richtig uns steht im Gesetz.


    Wenn bei einem Ehepaar nicht beide Arbeiten dann nur bei Kindern zw. .3 und 6.

  • Obwohl man ja verpflichtet ist seine Lohnsteuerklasse ab getrennt lebend, oder zumindest nachträglich zu ändern.
    Ansonsten wäre das ja Steuerhinterziehung.

    Nein die Steuerklasse und das Ehegattensplitting gilt das ganze Jahr. Selbst wenn man sich am 2. Januar trennt.


  • Ich bin seit etlichen jahren getrennt. Und wir haben jahrelang immer noch trotz Getrenntlebens die Stkl. 4/4 gehabt.... Solange man sich keinen Vorteil verschafft ist das vollkommen ok... Und das weiß ich aus der sichersten Quelle überahupt... von meinem zuständigen Finanzbeamten.


    .

    ... der dann sehr sehr freundlich war. In der Konstellation müsstet Ihr eigentlich auf die Kombination 1/2 (wenn einer die Kinder hat) oder 2/2 gehen. Vor ein paar Jahren war 4/4 ein erheblicher Vorteil zu 1/2. Vor allem für den, der Klasse 1 hätte halten müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vor ein paar Jahren war 4/4 ein erheblicher Vorteil zu 1/2.


    :hae: Wann soll denn das gewesen sein? Ich beschäftige mich zwar erst seit 30 Jahren mit den unterschiedlichen Steuerklassen, aber in diesem Zeitraum war die Lohnsteuer bei 1 und 4 immer gleich und die 2 immer besser als 1 oder 4 :frag


    @zelda :blume Entschuldigung fürs OT. Aber dies konnte ich nicht so stehen lassen :rotwerd .

  • ... der dann sehr sehr freundlich war. In der Konstellation müsstet Ihr eigentlich auf die Kombination 1/2 (wenn einer die Kinder hat) oder 2/2 gehen. Vor ein paar Jahren war 4/4 ein erheblicher Vorteil zu 1/2. Vor allem für den, der Klasse 1 hätte halten müssen.


    Nöö - war bei uns kein Vorteil 4/4 zu haben...... Und das ist eigentlich auch völlig egal. 4 ist genauso wie 1 . Nur der der die 2 hätte haben können hatte einen Nachteil.... Wir haben jeder einen eigene Erklärung für die Jahre gemahct und jeder hat zurückbekommen... Ich mehr - er weniger. Aber wir haben zurückbekomen und das wußten wir vorher schon. Und daher ist es kein Straftatbestand - ncith mal ne OW. Es ist schlicht und einfach Ok...


    Letztlich zählt soweiso nur das was man in der Steuererklärung angibt... Da wurde ich dann ( über mehrere Jahre halt ) als 2 versteuert und er als 1 ... Und da wir uns durch die 4/4 keine Vorteil verschafft hatten sondern es sogar zu unserem Nachteil war haben wir nichts unrechtes getan.


    Und das wußten wir auch vorher.

  • Das Problem ist nicht das Verhältnis von 2 zu 4, sondern von 1 zu 2 oder 4.


    Meine Ex hat versucht, die vier beizubehalten und auch für mich zu beantragen. Das Fin-Amt hat nicht mitgespielt und ein Bußgeld verhängt. Der Einspruch wurde vom Finanzgerichtshof letztendlich abgewiesen. Sie hätte versucht, sich einen Steuervorteil zu erschleichen.


    Daher bin ich sehr vorsichtig, den Rat zu erteilen, die Steuerklasse nicht nach Vorschrift zu beantragen.
    * Unter Waigel gab es die recht großen Steuervorteile *

    Liebe Grüße



    Bap



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